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   VGH Baden-Württemberg, 07.06.1994 - 4 S 1666/91   

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https://dejure.org/1994,4604
VGH Baden-Württemberg, 07.06.1994 - 4 S 1666/91 (https://dejure.org/1994,4604)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.06.1994 - 4 S 1666/91 (https://dejure.org/1994,4604)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - 4 S 1666/91 (https://dejure.org/1994,4604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beamtenrecht - Beihilfe: Angemessenheit ärztlicher Aufwendungen bei zweifelhafter Auslegung der Gebührenordnung; Überschreitung des Schwellenwertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 149 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    § 10 GOZ - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung - Rechnung

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 401
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 10.92

    Zulässigkeit einer ärztlichen Gebühr für die Durchführung einer ambulanten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1994 - 4 S 1666/91
    Das spricht grundsätzlich dagegen, Unklarheiten der Gebührenordnungen zu Lasten des Beihilfeberechtigten gehen zu lassen, indem dieser vor die Wahl gestellt wird, entweder auf sein Risiko eine rechtliche Auseinandersetzung über die zweifelhafte Rechtsposition zu führen oder den an sich auf die Beihilfe anfallenden Anteil des zweifelhaften Rechnungsbetrages selbst zu tragen (BVerwG, Urteil v. 17.2.1994 - 2 C 10.92 -).

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17.2.1994 - 2 C 10.92 - in bezug auf die ambulante Durchführung einer im Gebührenverzeichnis beschriebenen Operation dargelegt, daß eine vom Arzt häufig, jedenfalls nicht nur bei einzelnen Patienten wegen in ihrer Person liegende Schwierigkeiten angewandte Verfahrensweise eine Überschreitung des Schwellenwertes nicht rechtfertige.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 4 S 2084/91

    Beihilfefähigkeit zahnärztlicher Leistungen; Besonderheiten des angewandten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1994 - 4 S 1666/91
    Der Senat hält insoweit an seinen Erkenntnissen im Urteil vom 17.9.1992 - 4 S 2084/91 - (IÖD 1993, 17) fest.
  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 1.93

    Beihilfefähigkeit eines Rechnungsteilbetrages für eine zahnärztliche Behandlung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1994 - 4 S 1666/91
    Der Senat schließt sich der diesbezüglichen Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht an (BVerwG, Urteil vom 17.2.1994 - 2 C 1.93 -).
  • OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 231/10

    Die Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen sind angemessen bei Begründung der

    Andererseits muss die Begründung aber geeignet sein, das Vorliegen solcher Umstände nachvollziehbar zu machen, die nach dem materiellen Gebührenrecht eine Überschreitung des Schwellenwertes rechtfertigen können (vgl. erkennender Senat, Beschluss vom 12.8.2009, a. a. O. unter Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 20.10.2004 - 6 A 215/02 -, juris-Langtext, Rn. 12; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994 - 4 S 1666/91 -, juris-Langtext, Rn. 28).

    In der Regel wird es vielmehr genügen, stichwortartig das Vorliegen von Umständen, die das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen können, nachvollziehbar zu machen (vgl. erkennender Senat, Beschl. v. 12.8.2009, a. a. O.; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994, a. a. O., juris-Langtext, Rn. 28).

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2009 - 5 LA 368/08

    Nachholung der Begründung bei Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes durch

    Dies hat zu Recht auch schon die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover - anders als nunmehr der Einzelrichter der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts in dem hier angegriffenen Urteil - in ihrem Urteil vom 22. Januar 2008 (- 13 A 1148/07 -, juris) festgestellt (vgl. in diesem Sinne auch VGH Mannheim, Urteil vom 7. Juni 1994 - 4 S 1666/91 -, IÖD 1994, 208 = juris Rn 35 und 39).
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 5 LA 237/10

    Beihilferechtliche Angemessenheit der Abrechnung mit einem Schwellenwert von 2,3

    Andererseits muss die Begründung aber geeignet sein, das Vorliegen solcher Umstände nachvollziehbar zu machen, die nach dem materiellen Gebührenrecht eine Überschreitung des Schwellenwertes rechtfertigen können (vgl. erkennender Senat, Beschluss vom 12.8.2009, a. a. O. unter Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 20.10.2004 - 6 A 215/02 -, juris-Langtext, Rn. 12; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994 - 4 S 1666/91 -, juris-Langtext, Rn. 28).

    In der Regel wird es vielmehr genügen, stichwortartig das Vorliegen von Umständen, die das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen können, nachvollziehbar zu machen (vgl. erkennender Senat, Beschl. v. 12.8.2009, a. a. O.; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994, a. a. O., juris-Langtext, Rn. 28).".

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LC 222/11

    Begründungen "besondere Technik bei gedrehter Zahnachse", "starke Kippung der

    Die Begründung muss jedoch das Vorliegen solcher Umstände nachvollziehbar machen, die nach dem materiellen Gebührenrecht eine Überschreitung des Schwellenwertes rechtfertigen können (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.8.2009, a. a. O. unter Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 20.10.2004 - 6 A 215/02 -, juris Rn. 12; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994 - 4 S 1666/91 -, juris Rn. 28).

    In der Regel wird es genügen, stichwortartig das Vorliegen von Umständen, die das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen können, nachvollziehbar zu machen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.8.2009, a. a. O.; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994, a. a. O., Rn. 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 2 S 4105/20

    Anforderungen an die Begründung des Überschreitens des 2,3fachen Gebührensatzes

    Dies bedeutet mit anderen Worten, dass nicht nur patientenbezogene Umstände Berücksichtigung finden können, sondern auch dadurch bedingte Besonderheiten des angewandten Verfahrens (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.06.1994 - 4 S 1666/91 - juris Rn. 35).

    Diese ist im Einzelfall auf Anforderung des Patienten näher zu erläutern (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.06.1994 - 4 S 1666/91 - juris Rn. 28; vgl. auch die amtliche Begründung zu § 10 Abs. 3 GOZ, BR-Drs. 276/87, S. 78; Liebold/Raff/Wissing, Kommentar zu BEMA und GOZ, § 5 GOZ Rn. 18, § 10 GOZ Rn. 36).

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 176/10

    Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen als

    Andererseits muss die Begründung aber geeignet sein, das Vorliegen solcher Umstände nachvollziehbar zu machen, die nach dem materiellen Gebührenrecht eine Überschreitung des Schwellenwertes rechtfertigen können (vgl. erkennender Senat, Beschluss vom 12.8.2009, a. a. O. unter Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 20.10.2004 - 6 A 215/02 -, juris-Langtext, Rn. 12; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994 - 4 S 1666/91 -, juris-Langtext, Rn. 28).

    In der Regel wird es vielmehr genügen, stichwortartig das Vorliegen von Umständen, die das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen können, nachvollziehbar zu machen (vgl. erkennender Senat, Beschl. v. 12.8.2009, a. a. O.; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994, a. a. O., juris-Langtext, Rn. 28).".

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 4 S 2090/05

    Keine Begründungspflicht für den 2,3fachen Gebührensatz bei dentin-adhäsiven

    Die Begründung muss für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar sein (Senatsbeschluss vom 07.06.1994 - 4 S 1666/91 -, IÖD 1994, 208; OVG Münster, Urteile vom 03.12.1999, a.a.O., und vom 18.01.1995, IÖD 1995, 164).
  • VG Hannover, 14.05.2014 - 13 A 8004/13

    Beihilfe; Schwellenwert; Schwierigkeitsgrad; subgingivale Präparation

    Die Begründung muss jedoch das Vorliegen solcher Umstände nachvollziehbar machen, die nach dem materiellen Gebührenrecht eine Überschreitung des Schwellenwertes rechtfertigen können (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.8.2009, a. a. O. unter Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 20.10.2004 - 6 A 215/02 -, juris Rn. 12; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994 - 4 S 1666/91 -, juris Rn. 28).

    In der Regel wird es genügen, stichwortartig das Vorliegen von Umständen, die das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen können, nachvollziehbar zu machen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.8.2009, a. a. O.; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994, a. a. O., Rn. 28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1999 - 12 A 2889/99

    Ausgestaltung des Beihilfeanspruchs eines Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst

    vgl. hierzu: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Juni 1994 - 4 S 1666/91 - , IÖD 1994, 208, 209.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.1995 - 2 A 11206/94

    Behandlungsaufwand; Gebührengrundlage; Behandelnder Arzt; Angemessenheit;

    Auf der Grundlage eines solchen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Februar 1994 - 2 C 10, 17 und 25.92 -, ZBR 1994, 225 - 229 = NJW 1994, 232) herausgebildeten Angemessenheitsbegriffes, den der Senat wie andere Obergerichte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07. Juni 1994 - 4 S 1666/91 -, IÖD 1994, 208 ff.) seiner Rechtsprechung zugrunde legt, sind nur eindeutig gebührenordnungswidrige oder solche Aufwendungen von der Beihilfefähigkeit ausgenommen, deren Abrechnung der Dienstherr im Hinblick auf Zweifel an der gebührenrechtlichen Statthaftigkeit vor der Behandlungsaufnahme als unangemessen verlautbart hat.
  • VG Schleswig, 01.11.2018 - 12 A 25/17

    Beihilfe für zahnärztliche Behandlung

  • VGH Bayern, 23.03.2023 - 24 B 20.549

    Nachschieben von Gründen im gerichtlichen Verfahren bei Überschreiten des

  • VG Saarlouis, 06.09.2005 - 3 K 26/05
  • VG Stuttgart, 18.07.2002 - 17 K 3934/00

    Überschreitung des Schwellenwertes (= 2,3-facher Gebührensatz) und Begründung bei

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