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   VGH Baden-Württemberg, 28.07.2011 - 4 S 1676/10   

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VGH Baden-Württemberg, 28.07.2011 - 4 S 1676/10 (https://dejure.org/2011,8868)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.07.2011 - 4 S 1676/10 (https://dejure.org/2011,8868)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 4 S 1676/10 (https://dejure.org/2011,8868)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    An- und Ablegen der Polizeiuniform keine Arbeitszeit; für Dienstwaffe und Schutzweste gilt Anderes

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rüstzeit: VGH Baden-Württemberg hat entschieden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ankleiden gehört nicht zur Arbeitszeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    An- und Ablegen der Polizeiuniform keine Arbeitszeit; für Dienstwaffe und Schutzweste gilt Anderes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    An- und Ablegen der Polizeiuniform keine Arbeitszeit - Für Dienstwaffe und Schutzweste gilt Anderes

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Gehört das Anziehen der Uniform zur Arbeitszeit eines Polizeibeamten? Verwaltungsgerichtshof lässt Berufung zu

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 117
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2010 - 6 A 1546/10

    An- und Ausziehen der Polizeiuniform ist keine Arbeit(szeit)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2011 - 4 S 1676/10
    Insbesondere trifft sie keine Regelung zu der Frage, ob die Arbeitszeit bereits mit dem Anlegen der Arbeitskleidung im Betriebsgebäude beginnt bzw. erst mit dem Ablegen der Arbeitskleidung im Betriebsgebäude endet (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.12.2010 - 6 A 1546/10 -, DÖD 2011, 133).   .

    Die strukturellen Unterschiede sind auch durch die im Laufe der Zeit veränderten Vorschriften über die Arbeitszeit und ihre weitgehende Angleichung nicht aufgehoben worden (BVerwG, Beschluss vom 30.01.2008 - 2 B 59.07 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.12.2010, a.a.O.).  .

    Dass die Arbeitsgerichte deshalb einem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen für die Zeit des An- und Ablegens von Arbeitskleidung einen Vergütungsanspruch zusprechen bzw. Umkleidezeiten als zur vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gehörend ansehen (vgl. BAG, Beschluss vom 10.11.2009 - 1 ABR 54/08 -, DB 2010, 454; Urteile vom 11.10.2000 - 5 AZR 122/99 -, DB 2001, 543, vom 22.03.1995 - 5 AZR 934/93 -, DB 1995, 2073 und vom 28.07.1994 - 6 AZR 220/94 -, DB 1995, 434), rechtfertigt daher nicht den Schluss, dass gegebenenfalls auch einem Beamten für das An- und Ablegen von Dienstkleidung ein (zusätzlicher) Vergütungsanspruch zusteht bzw. die hierfür erforderliche Zeit als Arbeitszeit anzuerkennen ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.12.2010, a.a.O.).   .

    Ist, wie hier, der Grenz- bzw. Überschneidungsbereich zwischen der Dienstausübung und der Freizeit des Beamten betroffen, bedarf es auch einer Berücksichtigung der Interessen des Beamten und des Dienstherrn, die sich an dem wechselseitig bindenden Dienst- und Treueverhältnis und den dort bestehenden Rücksichtnahmepflichten orientiert (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.12.2010, a.a.O.).  .

    Soweit der uniformierte Beamte, wenn er den Weg zu und von der Dienststelle mittels öffentlicher Verkehrsmittel zurücklegt, dort von Mitreisenden um Hilfe gebeten wird oder u.U. in Einsatzsituationen gerät, handelt es sich um Anforderungen, deren Erfüllung von einem Polizeivollzugsbeamten im Rahmen seines umfassenden Dienst- und Treueverhältnisses auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erwartet werden kann (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.12.2010, a.a.O.).

    Die angeführten Gegenstände weisen auch einen besonderen Bezug zur Diensterfüllung auf und sind im Gegensatz zur Polizeiuniform gerade nicht geeignet, auch der persönlichen Interessensphäre des Beamten zuzuordnende Funktionen zu erfüllen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.12.2010, a.a.O.).

    Deshalb kommt es nicht darauf an, dass für das Anlegen der genannten Gegenstände nur wenig Zeit benötigt werden mag ("weniger als eine Minute", vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.12.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.1979 - 6 C 86.79

    Gewährung einer Belohnung für herausragende Erfüllung der dienstlichen oder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2011 - 4 S 1676/10
    Die aus ihr erwachsenden Einzelverpflichtungen werden grundsätzlich durch die Dienstbezüge abgegolten (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1979 - 6 C 86.79 -, Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 17).

    Denn die dienstliche Inanspruchnahme eines Beamten auf der Grundlage und im Rahmen einer solchen Anweisung gibt ihm weder einen Anspruch auf Entschädigung in Geld noch auf Freizeitausgleich (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1979 - 6 C 86.79 -, Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 17).  .

  • BVerwG, 14.05.1987 - 2 C 56.86

    Mehrarbeit - Polizeibeamte - Gerichtstermine - Dienstlicher Anlaß - Dienstzeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2011 - 4 S 1676/10
    Zum Dienst im Sinne des beamtenrechtlichen Arbeitszeitrechts und damit zur Arbeitszeit gehört etwa die Wahrnehmung amtlicher oder gerichtlicher Termine als Vertreter des Dienstherrn oder die dienstlich veranlasste Aussage als Zeuge oder Sachverständiger, z.B. als Polizeibeamter (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14.05.1987 - 2 C 56.86 -, BVerwGE 77, 250; s.a. Nr. 2.1 der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Arbeitszeit der Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg [VwV-AZPol] vom 21.01.1999, GABl. S. 184).

    Erforderlich ist, dass die Inanspruchnahme zum Bereich der vom Beamten wahrzunehmenden Aufgaben des ihm übertragenen Amtes gehört oder ihn jedenfalls im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Dienstaufgaben nach den besonderen Umständen des Einzelfalles in seiner Aufmerksamkeit und Dispositionsfreiheit so erheblich in Anspruch nimmt, dass sie den ihm obliegenden Dienstverrichtungen gleich zu achten ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.05.1982 - 2 C 49.80 -, ZBR 1983, 126, und vom 14.05.1987 - 2 C 56.86 -, Buchholz 237.9 § 87 SaarLBG Nr. 1; Beschluss vom 11.09.2009 - 2 B 29.09 -, Juris).

  • VG Karlsruhe, 24.11.2009 - 11 K 3998/08

    Polizeidienst; Arbeitszeit; Rüstzeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2011 - 4 S 1676/10
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 24. November 2009 - 11 K 3998/08 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 24. November 2009 - 11 K 3998/08 - zu ändern, den Bescheid des Polizeipräsidiums Mannheim vom 10.06.2008 und dessen Widerspruchsbescheid vom 17.11.2008 aufzuheben und festzustellen, dass die von ihm seit Januar 2008 aufgewendete Zeit für das An- und Ablegen der Polizeiuniform nebst Schutzweste und Dienstwaffe in den Diensträumen vor Schichtbeginn bzw. nach Schichtende Arbeitszeit im Sinne der beamtenrechtlichen Arbeitszeitvorschriften ist.  .

  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 26.79

    Arbeitszeit des Beamten - Hinfahrt mit Dienstwagen - Rückfahrt mit Dienstwagen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2011 - 4 S 1676/10
    Das gilt sowohl für den täglichen Weg zur Arbeit, auch wenn er durch Verlegung der Dienststelle, Abordnung oder Versetzung verlängert worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.04.1990 - 2 B 43.90 -, Buchholz 237.0 § 90 LBG BW Nr. 3; Urteil vom 12.11.1993 - 6 P 8.92 -, Buchholz 250 § 83 Nr. 64), als auch allgemein für Reisezeiten bei Dienstreisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.02.1982 - 2 C 26.79 -, Buchholz 232 § 72 Nr. 20; Urteile vom 09.06.1983 - 2 C 47.80 u.a. -, Buchholz 232 § 72 Nr. 23, 24).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 49.80

    Anspruch auf Dienstbefreiung bzw. Mehrarbeitsvergütung - Dienstlich verursachte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2011 - 4 S 1676/10
    Erforderlich ist, dass die Inanspruchnahme zum Bereich der vom Beamten wahrzunehmenden Aufgaben des ihm übertragenen Amtes gehört oder ihn jedenfalls im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Dienstaufgaben nach den besonderen Umständen des Einzelfalles in seiner Aufmerksamkeit und Dispositionsfreiheit so erheblich in Anspruch nimmt, dass sie den ihm obliegenden Dienstverrichtungen gleich zu achten ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.05.1982 - 2 C 49.80 -, ZBR 1983, 126, und vom 14.05.1987 - 2 C 56.86 -, Buchholz 237.9 § 87 SaarLBG Nr. 1; Beschluss vom 11.09.2009 - 2 B 29.09 -, Juris).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 47.80

    Arbeitszeit - Anrechnung von Fahrzeiten - Auswärtige Einsatzstelle -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2011 - 4 S 1676/10
    Das gilt sowohl für den täglichen Weg zur Arbeit, auch wenn er durch Verlegung der Dienststelle, Abordnung oder Versetzung verlängert worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.04.1990 - 2 B 43.90 -, Buchholz 237.0 § 90 LBG BW Nr. 3; Urteil vom 12.11.1993 - 6 P 8.92 -, Buchholz 250 § 83 Nr. 64), als auch allgemein für Reisezeiten bei Dienstreisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.02.1982 - 2 C 26.79 -, Buchholz 232 § 72 Nr. 20; Urteile vom 09.06.1983 - 2 C 47.80 u.a. -, Buchholz 232 § 72 Nr. 23, 24).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 80.81
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2011 - 4 S 1676/10
    Zur Vermeidung eines weiteren Rechtsstreits weist der Senat auf Folgendes hin: Steht nach dieser Entscheidung fest, dass der Kläger in der Vergangenheit Arbeitszeit erbracht hat, die ihm als solche nicht angerechnet worden ist, so darf der Beklagte - auch mit Blick auf das beamtenrechtliche Pflichten- und Treueverhältnis - gleichwohl berücksichtigen, dass der Kläger nach der Entscheidung des Gesetzgebers in § 90 Abs. 2 LBG a.F. (§ 67 Abs. 3 Satz 2 LBG n.F.) sogar erforderlichenfalls bis zu fünf Stunden (echte) Mehrarbeit ohne    Anspruch auf Ausgleich leisten müsste (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.1983 - 2 C 80.81 -, Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 25; Urteil vom 29.01.1987 - 2 C 14.85 -, Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 28).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 20.82

    Mehrarbeitsvergütung (Beamte) - Dienst in Bereitschaft - Angemessenheit - keine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2011 - 4 S 1676/10
    Auch die sog. Rufbereitschaft - also wenn der Beamte sich innerhalb eines gewissen Bereichs zu Hause oder an einem anderen frei wähl- und wechselbaren, dem Dienstherrn jeweils nur anzuzeigenden Ort für einen Abruf zur alsbaldigen Dienstaufnahme bereitzuhalten hat - ist kein Dienst im Sinne des Arbeitszeitrechts (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 09.05.1985 - 2 C 20.82 -, Buchholz 235 § 48 BBesG Nr. 6, m.w.N.).   .
  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 14.85

    Arbeitszeit - Reisezeiten - Anzurechnender Dienst - Mehrarbeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.07.2011 - 4 S 1676/10
    Zur Vermeidung eines weiteren Rechtsstreits weist der Senat auf Folgendes hin: Steht nach dieser Entscheidung fest, dass der Kläger in der Vergangenheit Arbeitszeit erbracht hat, die ihm als solche nicht angerechnet worden ist, so darf der Beklagte - auch mit Blick auf das beamtenrechtliche Pflichten- und Treueverhältnis - gleichwohl berücksichtigen, dass der Kläger nach der Entscheidung des Gesetzgebers in § 90 Abs. 2 LBG a.F. (§ 67 Abs. 3 Satz 2 LBG n.F.) sogar erforderlichenfalls bis zu fünf Stunden (echte) Mehrarbeit ohne    Anspruch auf Ausgleich leisten müsste (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.1983 - 2 C 80.81 -, Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 25; Urteil vom 29.01.1987 - 2 C 14.85 -, Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 28).
  • BVerwG, 10.04.1990 - 2 B 43.90

    Abordnung eines Lehrers an eine auswärtige Schule

  • BVerwG, 12.11.1993 - 6 P 8.92

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren - Zustimmungsverweigerung -

  • BVerwG, 11.09.2009 - 2 B 29.09

    Arbeitszeitgutschrift für Fahrzeiten mit dem Mautkontrollfahrzeug zwischen

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 4 S 2569/01

    Dienstunfall: Unterbrechung des Heimwegs - Nahrungsaufnahme - Fortsetzung des

  • BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 220/94

    Beginn und Ende der Arbeitszeit - öffentlicher Dienst

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZR 934/93

    Umkleiden als Arbeitszeit

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 54/08

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Umkleidezeit

  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 14.03

    Arbeitszeit; Schichtdienst; Wochenfeiertage; Dienstunfähigkeit.

  • BVerwG, 30.01.2008 - 2 B 59.07

    Keine Revisionszulassung - 42-Stundenwoche gilt in Hessen auch für

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 676/01

    Arbeitszeitkonto - Jahresarbeitszeitsoll - Arbeitszeitgutschriften -

  • VG Augsburg, 02.05.2013 - Au 2 K 12.1456

    Recht der Beamten nach Landesrecht; Feuerwehrbeamte; Anrechnung von Tätigkeiten

    Den rechtlichen Ausgangspunkt für die Beurteilung der Frage, ob die für eine bestimmte Tätigkeit aufgewendete Zeit Arbeitszeit im Sinne der Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst (Arbeitszeitverordnung - AzV) darstellt, bildet das aus Art. 33 Abs. 4 und 5 GG abgeleitete beamtenrechtliche Dienst- und Treueverhältnis (vgl. VGH BW, U.v. 28.7.2011 - 4 S 1676/10 - juris Rn. 18; OVG NRW, U.v. 2.12.2010 - 6 A 979/09 - juris Rn. 31).

    Vergleichbar mit dem An- und Ablegen der Dienstwaffe und Schutzweste bei Polizeibeamten (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2011 a.a.O.) kann das Aufhängen der Kleidung als Akt zur Herstellung der Einsatzbereitschaft gesehen werden (VGH BW, U.v. 28.7.2011 - 4 S 1676/10 - juris Rn. 28).

    Die Inanspruchnahme des Klägers bleibt insoweit nach ihrer Eigenart und Intensität deutlich hinter der Heranziehung zum Dienst zurück (vgl. zur vergleichbaren Konstellation des An- und Ablegens der Polizeiuniform: BVerwG, B.v. 25.8.2011 - 2 B 38.11 - BA Rn. 6; VGH BW, U.v. 28.7.2011 - 4 S 1676/10 - juris Rn. 23; OVG NRW, U.v. 2.12.2010 - 6 A 979/09 - juris Rn. 45).

  • VG Kassel, 28.07.2023 - 1 K 1250/22

    Für Coronatests gem. § 28 b Abs. 1 IfSG erforderliche Zeiten waren nicht als

    Denn wenn feststeht, dass der Kläger insoweit Arbeitszeit erbracht hat, die als solche hätte angerechnet werden müssen, ist nicht ausgeschlossen, dass sich hieraus ein Ausgleichsanspruch ergibt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juli 2011 - 4 S 1676/10 -, juris).

    Hierunter fällt insbesondere die Zeit, die benötigt wird, um eine Uniform an- bzw. nach Dienst wieder auszuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. September 2018 - 2 C 45/17 -, BVerwGE 163, 129-136; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juli 2011 - 4 S 1676/10 -, juris).

    Da die Regelung gem. Art. 1 Abs. 3 Satz 1 der Richtlinie auch für Beamte gilt, kann sie zur Bestimmung des Begriffs der "Arbeitszeit" im Beamtenrecht herangezogen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juli 2011 - 4 S 1676/10 -, juris).

  • VGH Bayern, 08.10.2015 - 3 BV 13.1536

    Anrechnung von Tätigkeiten vor Schichtbeginn bzw. nach Schichtende als

    Der Senat hält die begehrte Feststellung für erforderlich und ausreichend, um dem Rechtsschutzziel des Klägers gerecht zu werden (vgl. VGH Mannheim, U.v. 28.7.2011 - 4 S 1676/10 - juris Rn. 13).

    Das Beamtenverhältnis ist dadurch geprägt, dass es als ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis (vgl. Art. 33 Abs. 4 und 5 GG) die Beteiligten wechselseitig und umfassend in Anspruch nimmt (vgl. VGH Mannheim, U.v. 28.7.2011 - 4 S 1676/10 - juris Rn. 18; OVG Münster, U.v. 2.12.2010 - 6 A 1546/10 - ZBR 2011, 273 - juris Rn. 33).

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