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   VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19   

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VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19 (https://dejure.org/2019,9441)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.03.2019 - 4 S 177/19 (https://dejure.org/2019,9441)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. März 2019 - 4 S 177/19 (https://dejure.org/2019,9441)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 2 GG, Art 5 Abs 3 GG
    Konkurrentenstreitverfahren um das Amt des Vizepräsidenten an einer Hochschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswahlentscheidung; Verwaltungsakt; Vorbeugender Rechtsschutz; Bestenauslese; Bewerberverfahrensanspruch; Findungskommission; Wahlvorschlag; Besorgnis der Befangenheit; Präsidiabilität; Begründungspflicht; Dokumentationspflicht

  • rechtsportal.de

    Erneute Entscheidung über eine Bewerbung eines abgelehnten Bewerbers um das Amt des Vizepräsidenten an einer Hochschule wegen Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch eine Auswahlentscheidung des Dienstherrn; Würdigung von wertenden den Bewerber betreffenden ...

  • rechtsportal.de

    Erneute Entscheidung über eine Bewerbung eines abgelehnten Bewerbers um das Amt des Vizepräsidenten an einer Hochschule wegen Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch eine Auswahlentscheidung des Dienstherrn; Würdigung von wertenden den Bewerber betreffenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Ernennung des DHBW-Vizepräsidenten: Konkurrentenanträge zweier Mitbewerber in zweiter Instanz erfolglos

  • Jurion (Kurzinformation)

    Ernennung des DHBW-Vizepräsidenten - Konkurrentenanträge zweier Mitbewerber in zweiter Instanz erfolglos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 69, 250 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2018 - 9 S 764/18

    Unbeachtlichkeit von Besetzungsmängeln nach HSchulG BW § 10 Abs 5 S 2 und 3

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
    b) Unabhängig hiervon hat bereits der 9. Senat festgestellt, dass das hier streitgegenständliche Verfahren mit Art. 5 Abs. 3 GG im Einklang steht (Bad.-Württ., Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 764/18 - Juris).

    aa) Ebenso wie dem 9. Senat ist auch dem erkennenden Senat nichts dafür ersichtlich, dass die Wissenschaftsministerin rechtlich gehindert gewesen wäre, zu Beginn der Tätigkeit des Personalberatungsunternehmens mit diesem über den Ablauf des Verfahrens zu sprechen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 764/18 - Juris Rn. 44).

    Dass die Wissenschaftsministerin nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 LVwVfG - seine Anwendbarkeit unterstellt - vom Vorsitz und von der Mitwirkung in der Findungskommission ausgeschlossen war, hat bereits der 9. Senat überzeugend ausgeführt (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 764/18 -, Juris).

    Soweit die Antragsteller aus § 67 LHG einen Ausschlussgrund herleiten wollen, vermag auch der erkennende Senat dem nicht zu folgen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 764/18 -, Juris).

    Die hier allein maßgeblichen Bewerbungsverfahrensansprüche werden aber durch die von den Antragstellern geltend gemachten Verstöße der (Gruppen-)Zusammensetzung des Aufsichtsrats und der Findungskommission gegen hochschulrechtliche Vorgaben bzw. unmittelbar gegen Art. 5 Abs. 3 GG nicht berührt, die im Übrigen gemäß § 10 Abs. 5 LHG unbeachtlich sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 764/18 -, Juris).

    Dies begegnet auch nach Ansicht des Senats keinen Bedenken (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 764/18 -, Juris).

    cc) Die gerügte Einbindung des Präsidenten in die Arbeit der Findungskommission, ist ebenfalls nicht zu beanstanden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 764/18 -, Juris).

    Dies impliziert, dass die Höchstzahl von drei Vorschlägen schon dann nicht auszuschöpfen ist, wenn sich ein oder zwei Kandidaten aus dem Bewerberfeld deutlich hervorheben, während die übrigen im Wesentlichen gleich qualifiziert erscheinen (vgl. dazu im Folgenden; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 764/18 -, Juris).

    Die verfahrensrechtlichen Vorgaben für die Findungskommission ergeben sich hier im Übrigen auch aus der Verfahrensordnung der DHBW für den Senat und andere Gremien vom 06.11.2013 (Amtl. Bekanntmachung der DHBW Nr. 26/2013 - GremVfO -, inzwischen ersetzt durch die Rahmengeschäftsordnung vom 12.06.2017), die für alle Hochschulgremien gilt, zu denen die Findungskommission gehört (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 764/18 -, Juris).

    Soweit die Antragsteller meinen, es hätte die Tatsache berücksichtigt werden müssen, dass der Beigeladene zu 1 seine Bewerbung an der Hochschule K. "trotz gesicherter Wahl" einen Tag vor dem Wahltermin zurückgezogen habe, vermag der Senat eine Relevanz nicht zu erkennen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.07 2018 - 9 S 764/18 -, Juris).

  • OVG Sachsen, 02.08.2010 - 2 B 181/10

    Rechtmäßigkeit einer Rektorenwahl trotz eines nur einen Kandidaten enthaltenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
    Damit ist nach der hier vorliegenden gesetzlichen Ausgestaltung des Verfahrens, entgegen der Ansicht der Antragsteller, die sich auf Rechtsprechung zum sächsischen Recht berufen (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 02.08.2010 - 2 B 181/10 -, Juris), die Entscheidung, welches der Leistungsmerkmale oder Abwägungskriterien bei der Abwägung ausschlaggebend gewichtet werden soll oder aber, ob die von den Bewerbern im unterschiedlichen Maß verwirklichten Leistungs- oder Beurteilungsmerkmale kompensatorisch - mit dem Ergebnis annähernd gleicher Qualifikation - zu werten sind, nicht allein den Wahlgremien, sondern zunächst auch der Findungskommission zugewiesen.

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Antragsteller auch nicht daraus, dass ein Wahlvorschlag im Rahmen eines gestuften Auswahlverfahrens grundsätzlich dann beanstandet werden kann, wenn weitere Kandidaten wegen einer gesetzlichen Beschränkung des Vorschlags auf höchstens drei Kandidaten nicht aufgenommen wurden, obwohl sie über eine vergleichbare Qualifikation und vergleichbare Referenzen verfügen (Sächs.OVG, Beschluss vom 02.08.2010 - 2 B 181/10 -, Juris).

    Im Ergebnis bedeutet dies hier, dass die Findungskommission, die ein nicht vorgesehenes Ranking vorgenommen hat, stattdessen eine Einer-Liste hätten beschließen müssen, weil die Wahl der Zweitplatzierten auf der Grundlage ihrer eigenen Einschätzung gegen Art. 33 Abs. 2 GG verstoßen würde (a.A. zur sächsischen Rechtslage vgl. SächsOVG, Beschluss vom 02.08.2010 - 2 B 181/10 -, Juris).

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
    Anders als bei dem Ergebnis einer verfassungsrechtlich geforderten Wahl (vgl. zur Bundesrichterwahl BVerfG, Beschluss vom 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15 -, Juris Rn. 32) gibt es bezogen auf den Wahlvorschlag im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG auch keine Rechtfertigung für eine lediglich eingeschränkte Prüfungspflicht des Ministeriums (vgl. hierzu oben A. II. 1. a; ein Vergleich mit der Kommunalen Selbstverwaltung ist schon im Hinblick auf die fehlende Dienstherrneigenschaft der Hochschulen nur bedingt möglich).

    Der faktische Einigungszwang der verantwortlichen Akteure wird hierdurch - wiederum im Unterschied zur Bundesrichterwahl (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15 -, Juris Rn. 30) - vorverlagert und besteht bereits zwischen der Findungskommission und dem Ministerium bei der Aufstellung des Wahlvorschlags.

  • BVerfG, 24.04.2018 - 2 BvL 10/16

    Regelungen zum Hochschulkanzler auf Zeit verfassungswidrig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
    Richtig ist zwar, dass je mehr, je grundlegender und je substantieller wissenschaftsrelevante personelle und sachliche Entscheidungsbefugnisse dem kollegialen Selbstverwaltungsorgan entzogen und einem Leitungsorgan zugewiesen werden, desto stärker im Gegenzug die Mitwirkung des Selbstverwaltungsorgans an der Bestellung und Abberufung dieses Leitungsorgans und an dessen Entscheidungen ausgestaltet sein muss (zum Kompensationszusammenhang VerfGH für das Land Bad.-Württ., Urteil vom 14.11.2016 - 1 VB 16/15 - BVerfG, Beschluss vom 24.04.2018 - 2 BvL 10/16 -, m.w.N., jeweils Juris).

    Die Kompensationsmöglichkeit ist insoweit beschränkt (zur Begrenzung durch das Lebenszeitprinzip vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.04.2018 - 2 BvL 10/16 -, Juris).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 14.11.2016 - 1 VB 16/15

    Regelungen des Landeshochschulgesetzes über die Wahl und Abwahl der haupt- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
    Richtig ist zwar, dass je mehr, je grundlegender und je substantieller wissenschaftsrelevante personelle und sachliche Entscheidungsbefugnisse dem kollegialen Selbstverwaltungsorgan entzogen und einem Leitungsorgan zugewiesen werden, desto stärker im Gegenzug die Mitwirkung des Selbstverwaltungsorgans an der Bestellung und Abberufung dieses Leitungsorgans und an dessen Entscheidungen ausgestaltet sein muss (zum Kompensationszusammenhang VerfGH für das Land Bad.-Württ., Urteil vom 14.11.2016 - 1 VB 16/15 - BVerfG, Beschluss vom 24.04.2018 - 2 BvL 10/16 -, m.w.N., jeweils Juris).

    Der Findungskommission gehören gemäß den Vorgaben des zum maßgeblichen Zeitpunkt 2016/2017 in der Fassung vom 01.04.2014 geltenden § 18 Abs. 1 Satz 2 LHG a.F. (vgl. VerfGH für das Land Bad.-Württ., Urteil vom 14.11.2016 - 1 VB 16/15 -, Juris) und des § 7 Abs. 2 GrO neben der oder dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats als Vorsitzende oder Vorsitzender der Findungskommission zwei weitere Mitglieder des Aufsichtsrats, drei Mitglieder des Senats sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Wissenschaftsministeriums als beratendes Mitglied an.

  • BVerwG, 08.12.2011 - 2 B 106.11

    Abschluss des Konkurrentenstreitverfahrens nach § 123 VwGO vor dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
    Letztere soll unterlegenen Bewerbern Gelegenheit geben, vorbeugend gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.12.2011 - 2 B 106.11 -, Juris m.w.N.).

    Ein Bewerber, der davon Gebrauch macht, verfolgt einen aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch auf vorbeugende Unterlassung der Ernennung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.12.2011 - 2 B 106.11 -, Juris m.w.N.).

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
    Eine verwaltungsinterne Maßnahme wird durch den Widerspruchsbescheid nicht zum Verwaltungsakt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 -, Juris m.w.N.).

    Die Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens in diesen Fällen stellt eine der gesetzlich nicht ausdrücklich geregelten Ausnahmen dar, die sich aus Sinn und Zweck der § 126 Abs. 2 BRRG, § 54 Abs. 2 BeamtStG, §§ 68 f. VwGO ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 -, Juris m.w.N.).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
    im Rahmen eines Auswahlverfahrens regelmäßig - anders als die nicht nachholbare Schriftlichkeit notwendiger Begründungen - nicht die Rechtmäßigkeit der abschließenden Entscheidung an sich, sondern die Möglichkeit deren Begründung im Falle eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens hinreichend zu plausibilisieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 C 21.16 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 9 S 2445/15

    Hochschulrecht- hier: vorzeitige Beendigung des Amts eines hauptamtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
    Auch der erkennende Senat kann offenlassen, ob § 18 LHG a.F. als abschließend anzusehen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.02.2016 - 9 S 2445/15 -, Juris zum Ausschluss von Senatsmitgliedern nach dem LHG).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2015 - 8 S 2322/12

    Bindungsumfang des Normenkontrollgerichts bei Ablauf der Frist aus BauGB § 215

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 4 S 177/19
    Dies ist hinsichtlich der Regelungen des § 20 und § 21 LVwVfG dann der Fall, wenn die Ausschluss- und Befangenheitsgründe in einem besonderen Verfahren abschließend geregelt sind (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteile vom 29.07.2015 - 3 S 2492/13 -, vom 18.11.2015 - 8 S 2322/12 - und vom 15.06.2016 - 5 S 1375/14 -, jeweils Juris zu § 18 GemO).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2016 - 5 S 1375/14

    Nachfragen nach ausliegenden Planunterlagen ist dem Bürger zumutbar

  • BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14

    Abstrakter Feststellungsantrag; Zulässigkeit; Erledigung; Zeitpunkt; letzte

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2015 - 3 S 2492/13

    Anlagenbezogene Festsetzungen im Bebauungsplan - Beschränkung der Freisetzung von

  • BVerwG, 13.09.2007 - 4 A 1007.07

    Nachbarschaftsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17

    Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17

    Entlassung der früheren Vizepräsidentin der Hochschule Hannover rechtswidrig

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 2 S 2103/20

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale in Baden Württemberg:

    Allerdings kann ein Widerspruchsverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus Gründen der Prozessökonomie entbehrlich sein, wenn sich der auch für die Widerspruchsentscheidung zuständige Beklagte auf die Klage einlässt und deren Abweisung beantragt oder wenn der Zweck des Vorverfahrens ohnehin nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.02.2019 - 2 C 50.16 - juris Rn. 30; Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217, juris Rn. 34 ff.; Urteil vom 15.09.2010 - 8 C 21.09 - BVerwGE 138, 1, juris Rn. 24 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2020 - 2 S 478/18 - juris Rn. 99; Beschluss vom 26.03.2019 - 4 S 177/19 - juris Rn. 4; OVG Saarland, Beschluss vom 06.02.2017 - 1 A 59/16 - juris Rn. 41).
  • VG Freiburg, 11.01.2024 - 3 K 2508/23

    Beförderungsauswahlentscheidung nur anhand aktueller Beurteilungen

    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 9 BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2019 - 4 S 177/19 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.02.2023 - 1 B 1065/22 -, juris Rn. 14).

    Dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, BVerfGE 141, 58 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2019, a. a. O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.01.2019 - 6 CE 18.2236 -, juris Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2019 - 6 A 1133/17

    Anfechtungsklage Ämterstabilität Ausschreibung Rechtsschutzverhinderung

    vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. März 2019 - 4 S 177/19 -, juris Rn. 2; Sächs. OVG, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 B 34/11 -, DÖD 2011, 267 = juris Rn. 9; Hartung, RiA 2017, 49 (50); Schönrock, ZBR 2013, 26 (28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 6 B 714/19

    Rechtliche Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung; Verwirkung des Rechts zur

    vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. März 2019 - 4 S 177/19 -, juris Rn. 8.
  • VG Karlsruhe, 11.12.2023 - 12 K 4252/23

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Organisationsgrundentscheidung; Einbeziehung in die

    Der abgelehnte Bewerber muss vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch nehmen mit dem Ziel, die Stelle bis zu einer abschließenden Entscheidung über seinen Bewerbungsverfahrensanspruch freizuhalten, um zu verhindern, dass durch die Ernennung des ausgewählten Konkurrenten vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - juris, Rn. 16, m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. März 2019 - 4 S 177/19 - juris, Rn. 5).
  • VG Freiburg, 04.10.2021 - 3 K 1107/21

    Berücksichtigung von Mutterschutz und Elternzeit im Rahmen einer Beförderung

    Ist sein Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, kann er eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn deren Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also ernsthaft möglich erscheint (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.03.2020 - 4 S 54/20 -, juris Rn. 3 m.w.N., vom 26.03.2019 - 4 S 177/19 -, juris Rn. 7, vom 26.04.2016 - 4 S 64/16 -, juris Rn. 8, und vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 -, juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 11.11.2020 - 3 BV 19.1619

    Dienstpostenbesetzung im Polizeidienst, hier: zeitlicher Zusammenhang zwischen

    Die Mitteilung des Auswahlergebnisses an die Bewerber hat mangels Regelungswirkung keine Verwaltungsaktqualität (vgl. Schnellenbach a.a.O. Rn. 8; BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 25: keine inhaltlich eigenständigen Entscheidungen; VGH BW, B.v. 26.3.2019 - 4 S 177/19 - juris Rn. 5).
  • VG Arnsberg, 17.02.2021 - 2 K 5352/18
    Dies hängt davon ab, ob es sich bei der Auswahlentscheidung um einen Verwaltungsakt handelt oder lediglich um eine die Ernennung (als den das Auswahlverfahren abschließenden Verwaltungsakt) vorbereitende Verfahrenshandlung im Sinne von § 44a VwGO, vgl. hierzu OVG NRW, Urteile vom 17. Juni 2019 - 6 A 1133/17 -, a.a.O. (Rn. 190), und vom 30. N. 2011 - 1 A 1757/09 -, a.a.O. (Rn. 45 ff.), jeweils m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. März 20109 - 4 S 177/19 -, juris (Rn. 2); Sächsisches OVG, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 B 34/11 -, Der Öffentliche Dienst 2011, 267 = juris (Rn. 9), m.w.N. auch zu Gegenansicht.
  • VG Göttingen, 18.11.2019 - 3 B 152/19

    Berufungsvorschlag: Abweichungsbefugnis; Berufungsvorschlag: Berufungskommission

    Die Kammer ist mit dem VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 26.3.2019 - 4 S 177/19 -, juris R. 43) der Auffassung, dass die Berufungskommission berechtigt ist, unter mehreren, im Wesentlichen gleichwertigen Bewerbern eine Auswahl im Hinblick auf einzelne - von ihr für wesentlich erachtete - Leistungsmerkmale oder Beurteilungselemente zu treffen.
  • ArbG Köln, 03.07.2019 - 18 Ga 47/19
    Damit ist in der Sache Erledigung eingetreten (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 02. Mai 2016 - 2 BvR 120/16 -, Rn. 5, juris "prozessual überholt"; BAG, Urteil vom 02. Dezember 1997 - 9 AZR 668/96 -, BAGE 87, 171-180, Rn. 41; LAG Köln, Urteil vom 13. März 2006 - 14 (6) Sa 63/06 -, Rn. 38, juris; VGH BW, Beschluss vom 26. März 2019 - 4 S 177/19 -, Rn. 5, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 12.06.2023 - 2 L 384/22
  • VG Berlin, 08.09.2020 - 5 L 664.19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

  • VG Magdeburg, 03.11.2021 - 5 B 164/21

    Eine ohne abschließendes Gesamturteil erstellte Beurteilung ist keine

  • VG Magdeburg, 18.01.2022 - 5 A 277/20

    Rechtsschutz gegen den Abbruch eines Auswahlverfahrens - Unstatthaftigkeit der

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