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   VGH Baden-Württemberg, 26.02.2008 - 4 S 19/08   

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VGH Baden-Württemberg, 26.02.2008 - 4 S 19/08 (https://dejure.org/2008,6655)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.02.2008 - 4 S 19/08 (https://dejure.org/2008,6655)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 4 S 19/08 (https://dejure.org/2008,6655)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abordnung einer Rektorin nach schwerwiegenden Spannungen an der Schule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abordnung eines Beamten zu einer nicht seinem Amt entsprechenden Tätigkeit aus dienstlichen Gründen; Auslegung des Begriffs der dienstlichen Gründe im systematischen Zusammenhang mit dem Begriff der dienstlichen Bedürfnisse i.S.d. § 37 Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG); ...

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; LBG § 37 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachgebiete: Abordnung; Versetzung; Umsetzung; sonstige Funktionsänderungen: Abordnung; dem Amt nicht entsprechende Tätigkeit; funktionsgebundenes Amt; dienstliche Gründe; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; dienstliches Spannungsverhältnis; Schulfriede; Schulbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Abordnung der Rektorin der Waldschule Büchenbronn zum Landeslehrerprüfungsamt ist rechtens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 58, 205
  • VBlBW 2008, 343
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2001 - 2 B 11412/01

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen der Abordnung einer Oberstudiendirektorin an

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2008 - 4 S 19/08
    Das hat zur Folge, dass das abstrakt-funktionelle Statusamt nur auf dem bereits gesetzlich bestimmten konkreten Dienstposten ausgeübt werden kann (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 12.07.1972 - VI C 11.70 -, BVerwGE 40, 229; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.12.2001 - 2 B 11412/01 -, NVwZ-RR 2002, 856).

    "Dienstliche Gründe" als Voraussetzung einer nicht amtsentsprechenden Abordnung können sich danach nur aus einer besonderen, der dienstlichen Sphäre zuzurechnenden Sachlage ergeben, deren Beschaffenheit nicht nur ein "dienstliches Bedürfnis" im Sinne des § 37 Abs. 1 LBG, sondern einen darüber hinausreichenden dringenden Handlungsbedarf in Richtung auf die Abordnung auslöst (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.12.2001, a.a.O.; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl., 2005, RdNr. 128).

  • VG Karlsruhe, 17.12.2007 - 2 K 3498/07

    Personenbezogene Anlässe begründen keine dienstliche Gründe für eine befristete

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2008 - 4 S 19/08
    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 17. Dezember 2007 - 2 K 3498/07 - geändert.
  • VG Göttingen, 19.01.1998 - 3 B 3401/97

    Antrag auf die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs bzw. einer Klage gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2008 - 4 S 19/08
    Es ist daher nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner dienstliche Gründe im Sinne des § 37 Abs. 2 LBG bejaht (vgl. zu einem ähnlichen Fall VG Göttingen, Beschluss vom 19.01.1998 - 3 D 3401/97 -, NVwZ-RR 1998, 667).
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 11.70

    Eintritt in den Ruhestand - Ernennung zum Vertreter des Anstaltsleiters -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2008 - 4 S 19/08
    Das hat zur Folge, dass das abstrakt-funktionelle Statusamt nur auf dem bereits gesetzlich bestimmten konkreten Dienstposten ausgeübt werden kann (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 12.07.1972 - VI C 11.70 -, BVerwGE 40, 229; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.12.2001 - 2 B 11412/01 -, NVwZ-RR 2002, 856).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2014 - 6 B 324/14

    Abordnung eines Studiendirektors an ein anderes Gymnasium wegen eines gestörten

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. Februar 2008 - 4 S 19/08 -, juris, Rdn. 5.

    vgl. zu einem ähnlichen Fall VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. Februar 2008 - 4 S 19/08 -, a.a.O.

  • VG Gera, 10.12.2013 - 1 E 529/13

    Abordnung eines Beamten zu einer nicht amtsgemäßen Tätigkeit

    Ob danach in der Person des Beamten liegende Gründe überhaupt für eine Abordnung zu einer nicht amtsgemäßen Tätigkeit in Betracht kommen oder eine solche lediglich bei erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten des Dienstherrn, wie etwa der Auflösung, der wesentlichen Änderung des Aufbaus oder der Verschmelzung von Behörden, gerechtfertigt sein kann (vgl. einerseits OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 19.12.2001 - 2 B 11412/01 -, andererseits VGH BW, Beschluss vom 26.2.2008 - 4 S 19/08 -, jeweils zitiert nach Juris), bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.

    Dabei sind in die Verhältnismäßigkeits- und Zumutbarkeitsprüfung die Schwere des Eingriffs in die Rechtsstellung des Beamten, der Grad an Dringlichkeit, der zu dem Eingriff nötigt, sowie seine Dauer einzubeziehen (VGH BW, Beschluss vom 26.2.2008 - 4 S 19/08 -, zitiert nach Juris).

  • OVG Sachsen, 03.06.2009 - 2 E 39/09

    Streitwert; Beamtenrecht; Abordnung

    Vielmehr soll es in allen anderen als Statusstreitigkeiten für die Bemessung des Streitwerts bei der Anwendung des § 52 Abs. 1 bis 3 GKG bleiben (vgl. Hartmann a. a. O., § 52 GKG Rn. 25), wobei vorliegend mangels anderweitiger Anhaltspunkte der Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG zugrunde zu legen ist (vgl. VGH BW, Beschl. v. 26.2.2008, - 4 S 19/08 - OVG NW, Beschl. v. 21.5.2008 - 6 B 259/08 - BayVGH, Beschl. v. 16.12.2008 - 15 CE 08.2514 - VG Frankfurt a. M., Beschl. v. 20.2.2009 - 9 L 3960/08 -, alle juris; Hartmann a. a. O., § 52 GKG Rn. 28).
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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