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   VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05   

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VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05 (https://dejure.org/2005,2648)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 (https://dejure.org/2005,2648)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 4 S 1997/05 (https://dejure.org/2005,2648)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anordnungsgrund bei Antrag eines erfolglos gebliebenen Mitbewerbers auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Auswahlentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Bewerbers bei Erfolglosigkeit hinsichtlich der Auswahl der Bewerber um einen Beförderungsdienstposten; Voraussetzungen für das Vorliegen eins Anordnungsgrundes; Sicherung eines Bewerberanspruchs; Pflichten des Dienstherrn bei der Auswahl ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; LBG § 11 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung, Amtsbezeichnung, Ernennung, ADA, Entlassung, Versetzung in den Ruhestand: Auswahlentscheidung, Beförderungsdienstposten, Anordnungsgrund, Anordnungsanspruch, Auswahlkriterien, Überprüfbarkeit, Führungsaufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 121
  • NVwZ-RR 2006, 489
  • VBlBW 2006, 280
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99

    Ernennung zum Landgerichtspräsidenten - Konkurrentenklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05
    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16.08.2001, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305, und vom 16.06.2003 - 4 S 905/03 -, NVwZ-RR 2004, 120 m.w.N.).

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1993 - 4 S 1801/93

    Beamtenrecht: Auswahl von Beförderungsbewerbern - Vergleichsmaßstab - dienstliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05
    Begehrt ein Antragsteller, der bei der Auswahl der Bewerber um einen Beförderungsdienstposten erfolglos geblieben ist, vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz durch Erlass einer einstweiligen Anordnung, kann ein Anordnungsgrund nicht nur bei Willkür, sondern generell vorliegen (Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 04.10.1993 - 4 S 1801/93 -, VBlBW 1995, 68).

    Lediglich bei einer nach summarischer Prüfung willkürlich erscheinenden Bevorzugung des ausgewählten Mitbewerbers unter offensichtlichem Verstoß gegen die aus Art. 33 Abs. 2 GG, § 11 Abs. 1 LBG herrührenden Pflichten des Dienstherrn zu einer der gebotenen Fürsorge entsprechenden Behandlung des unterlegenen Bewerbers hat der Senat ausnahmsweise einen Anordnungsgrund bejaht (vgl. Beschlüsse des Senats vom 04.10.1993 - 4 S 1801/93 -, VBlBW 1995, 68; vom 29.09.1995 - 4 S 2130/95 -, ZBR 1996, 191; und vom 20.03.2002 - 4 S 457/02 -, IÖD 2002, 159).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05
    Im Auswahlverfahren ist der Dienstherr an das gegebenenfalls von ihm entwickelte Anforderungsprofil gebunden, mit welchem er die Kriterien für die Auswahl der Bewerber festlegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2001, BVerwGE 115, 58).

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16.08.2001, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305, und vom 16.06.2003 - 4 S 905/03 -, NVwZ-RR 2004, 120 m.w.N.).

  • OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05
    Der Senat schließt sich daher der Rechtsprechung derjenigen Oberverwaltungsgerichte an, die bei der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens im Verfahren der einstweiligen Anordnung das Vorliegen eines Anordnungsgrundes nicht nur bei Willkür, sondern generell für möglich halten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.1985, NVwZ 1986, 773; Beschluss vom 08.05.2002, NVwZ-RR 2003, 50; Hessischer VGH, Beschluss vom 27.03.1986, NVwZ 1986, 766; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.05.1994, IÖD 1994, 218; a.A. OVG Bremen, Beschluss vom 20.05.1987, ZBR 1988, 65; OVG Saarland, Beschluss vom 10.04.1989, NVwZ 1990, 687 = DÖV 1989, 947).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.05.1994 - 3 M 26/94

    Hauptsacheerledigung; Dienstpostenübertragung; Mitbewerber; Auswahlverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05
    Der Senat schließt sich daher der Rechtsprechung derjenigen Oberverwaltungsgerichte an, die bei der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens im Verfahren der einstweiligen Anordnung das Vorliegen eines Anordnungsgrundes nicht nur bei Willkür, sondern generell für möglich halten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.1985, NVwZ 1986, 773; Beschluss vom 08.05.2002, NVwZ-RR 2003, 50; Hessischer VGH, Beschluss vom 27.03.1986, NVwZ 1986, 766; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.05.1994, IÖD 1994, 218; a.A. OVG Bremen, Beschluss vom 20.05.1987, ZBR 1988, 65; OVG Saarland, Beschluss vom 10.04.1989, NVwZ 1990, 687 = DÖV 1989, 947).
  • VGH Hessen, 27.03.1986 - 1 TG 678/86

    Besetzung einer Spitzenposition in einem Landesministerium; Auswahl unter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05
    Der Senat schließt sich daher der Rechtsprechung derjenigen Oberverwaltungsgerichte an, die bei der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens im Verfahren der einstweiligen Anordnung das Vorliegen eines Anordnungsgrundes nicht nur bei Willkür, sondern generell für möglich halten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.1985, NVwZ 1986, 773; Beschluss vom 08.05.2002, NVwZ-RR 2003, 50; Hessischer VGH, Beschluss vom 27.03.1986, NVwZ 1986, 766; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.05.1994, IÖD 1994, 218; a.A. OVG Bremen, Beschluss vom 20.05.1987, ZBR 1988, 65; OVG Saarland, Beschluss vom 10.04.1989, NVwZ 1990, 687 = DÖV 1989, 947).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2002 - 1 B 241/02

    Beschränkung des Prüfungsumfangs des Beschwerdegerichts; Überprüfung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05
    Der Senat schließt sich daher der Rechtsprechung derjenigen Oberverwaltungsgerichte an, die bei der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens im Verfahren der einstweiligen Anordnung das Vorliegen eines Anordnungsgrundes nicht nur bei Willkür, sondern generell für möglich halten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.1985, NVwZ 1986, 773; Beschluss vom 08.05.2002, NVwZ-RR 2003, 50; Hessischer VGH, Beschluss vom 27.03.1986, NVwZ 1986, 766; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.05.1994, IÖD 1994, 218; a.A. OVG Bremen, Beschluss vom 20.05.1987, ZBR 1988, 65; OVG Saarland, Beschluss vom 10.04.1989, NVwZ 1990, 687 = DÖV 1989, 947).
  • OVG Bremen, 20.05.1987 - 2 B 66/87

    Konkurrenzklage; Beamter; Umsetzung; Bewerbung; Konkurrent

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05
    Der Senat schließt sich daher der Rechtsprechung derjenigen Oberverwaltungsgerichte an, die bei der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens im Verfahren der einstweiligen Anordnung das Vorliegen eines Anordnungsgrundes nicht nur bei Willkür, sondern generell für möglich halten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.1985, NVwZ 1986, 773; Beschluss vom 08.05.2002, NVwZ-RR 2003, 50; Hessischer VGH, Beschluss vom 27.03.1986, NVwZ 1986, 766; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.05.1994, IÖD 1994, 218; a.A. OVG Bremen, Beschluss vom 20.05.1987, ZBR 1988, 65; OVG Saarland, Beschluss vom 10.04.1989, NVwZ 1990, 687 = DÖV 1989, 947).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1985 - 1 B 319/85
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05
    Der Senat schließt sich daher der Rechtsprechung derjenigen Oberverwaltungsgerichte an, die bei der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens im Verfahren der einstweiligen Anordnung das Vorliegen eines Anordnungsgrundes nicht nur bei Willkür, sondern generell für möglich halten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.1985, NVwZ 1986, 773; Beschluss vom 08.05.2002, NVwZ-RR 2003, 50; Hessischer VGH, Beschluss vom 27.03.1986, NVwZ 1986, 766; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.05.1994, IÖD 1994, 218; a.A. OVG Bremen, Beschluss vom 20.05.1987, ZBR 1988, 65; OVG Saarland, Beschluss vom 10.04.1989, NVwZ 1990, 687 = DÖV 1989, 947).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 905/03

    Regelbeurteilung - Grundlage für Auswahlentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05
    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16.08.2001, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305, und vom 16.06.2003 - 4 S 905/03 -, NVwZ-RR 2004, 120 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 4 S 2593/97

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung im

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2005 - 4 S 915/05

    Anlassbeurteilung eines Polizeibeamten als Entscheidungsgrundlage für eine

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.1994 - 4 S 465/92

    Anspruch auf dienstliche Neubeurteilung bei unrichtigen dem Urteil

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2002 - 4 S 457/02

    Bewerberauswahl für Beförderungsdienstposten

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1995 - 4 S 2130/95

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens: einstweilige Anordnung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2005 - 4 S 838/05

    Professorenstelle; Besetzung; Eignungsfeststellung; pädagogische Eignung

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 4 S 1082/14

    Verlängerung der Probezeit bei Eignungszweifeln; Umfang der

    Soweit der Kläger sinngemäß einwendet, die vom Schulleiter beanstandeten Mängel seien (jedenfalls) nicht schwerwiegend und die Kontakte mit den am Schulleben Beteiligten ausreichend, handelt es sich um eine persönliche Selbsteinschätzung, die für die dienstliche Beurteilung eines Beamten nicht maßgeblich ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13.11.2014 - 4 S 1641/14 -, VBlBW 2015, 423, und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, VBlBW 2006, 280, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07

    Auswahlentscheidung bei Übertragung eines Dienstpostens; Umsetzungsbewerber;

    Entgegen seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 29.09.1995 - 4 S 2130/95 -, ZBR 1996, 191 ) hat der Senat aber mit Beschluss vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 - (ESVGH 56, 121) entschieden, dass ein Anordnungsgrund bereits dann gegeben ist, wenn die vorläufige Übertragung eines Dienstpostens an einen Bewerber für diesen im Falle seiner zukünftigen Bewährung auf diesem Dienstposten einen daraus herrührenden faktischen Leistungsvorsprung bewirken kann.

    Gelangt er bei der vergleichenden Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58; Beschlüsse des Senats vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 - und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121, jeweils m. w. N.).

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23, und Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398 ; Beschlüsse des Senats vom 15.03.2007 - 4 S 339/07 -, Juris RdNrn. 3 ff., und vom 13.12.2005 - 3 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398; Beschlüsse des Senats vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, ESVGH 55, 255, und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07

    Auswahlverfahren für die Besetzung einer Richterstelle; Eignungsbeurteilung

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. zum Ganzen Beschlüsse des Senats vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 -, NJW 1996, 2525, vom 30.09.1996 - 4 S 2459/96 -, VBlBW 1997, 146, vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305, vom 12.04.2005, a.a.O., und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, NVwZ-RR 2006, 489).

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, a.a.O., vom 12.04.2005, a.a.O., vom 13.12.2005, a.a.O. und vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 -).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002, NVwZ 2003, 1398; Beschlüsse des Senats vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, a.a.O., und vom 13.12.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2009 - 4 S 213/09

    Zur Verwirkung des Rechts auf Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (st. Rspr. des Senats, z.B. Beschlüsse vom 16.06.2003 - 4 S 905/03 -, NVwZ-RR 2004, 120, m.w.N., und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121).

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung bilden dementsprechend eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen und sind in einem Auswahlverfahren maßgebend in den Blick zu nehmen (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, a.a.O., Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398; Beschlüsse des Senats vom 15.03.2007 - 4 S 339/07 -, Juris, und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 19.01.2007 - 3 K 1927/06

    Verwaltungsgericht stoppt die Besetzung eines Leitungspostens bei einer

    Dies reicht für das Vorliegen eines Anordnungsgrundes aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, VBlBW 2006, 280, zitiert nach juris).

    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl ist schon ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (vgl. zu Vorstehendem insgesamt: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2005, a.a.O., m.w.N.).

    Für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist es ausreichend, dass die Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung glaubhaft gemacht ist und Aussichten des Betroffenen, in einem neuen, rechtmäßigen Auswahlverfahren ausgewählt zu werden, zumindest "offen" sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBl 2002, 1633, zitiert nach juris; OVG NordrheinWestfalen, Beschluss vom 08.06.2006, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2005, a.a.O).

    Im Hinblick auf die Bedeutung des einstweiligen Rechtsschutzes im Konkurrentstreitverfahren wird von einer Reduzierung des Auffangwertes abgesehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Nichterfüllung eines so genannten

    Dies gilt auch, wenn - wie hier - mit der begehrten Übertragung eines Dienstpostens oder einer Funktion keine Beförderung verbunden ist, da der unterlegene Bewerber es unter dem Blickwinkel von Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 33 Abs. 2 GG nicht hinzunehmen braucht, dass der ausgewählte Bewerber möglicherweise zu Unrecht einen Bewährungsvorsprung in der umstrittenen Funktion erlangen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121).
  • VG Karlsruhe, 10.09.2012 - 6 K 1722/12

    Konkurrentenklage unter Berücksichtigung des Vergleichs dienstlicher

    15 Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist notwendig, um die zu besetzende Stelle bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache "freizuhalten", da die geplante Besetzung des Schulleiterpostens mit dem ausgewählten Beigeladenen das Stellenbesetzungsverfahren abschließen würde und dieses auch wegen des Grundsatzes der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig zu machen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1996 - 2 A 3/96 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.12.2005, - 4 S 1997/05 - und Beschl. v. 16.10.2007 - 4 S 2020/07 - ).

    Denn auch bei der Übertragung eines Dienstpostens auf Probe kann der ausgewählte Bewerber einen zumindest faktischen Bewährungsvorsprung erzielen, der bei Wiederholung der Auswahlentscheidung eine ausschlaggebende Bedeutung haben könnte (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.12.2005, - 4 S 1997/05 - und Beschl. v. 16.10.2007 - 4 S 2020/07 - ).

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.08.2001, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.05.1999, VBlBW 1999, 305; v. 16.06.2003, NVwZ-RR 2004, 120 m.w.N. und v. 13.12.2005, VBlBW 2006, 280).

  • VG Karlsruhe, 19.12.2011 - 6 K 1997/11

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes; Besetzung eines

    8 Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist notwendig, um die zu besetzende Stelle bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache "freizuhalten", da die geplante Besetzung des Schulleiterpostens mit dem ausgewählten Beigeladenen das Stellenbesetzungsverfahren abschließen würde und dieses auch wegen des Grundsatzes der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig zu machen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1996 - 2 A 3/96 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.12.2005, - 4 S 1997/05 - und Beschl. v. 16.10.2007 - 4 S 2020/07 - ).

    Denn auch bei der Übertragung eines Dienstpostens auf Probe kann der ausgewählte Bewerber einen zumindest faktischen Bewährungsvorsprung erzielen, der bei Wiederholung der Auswahlentscheidung eine ausschlaggebende Bedeutung haben könnte (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.12.2005, - 4 S 1997/05 - und Beschl. v. 16.10.2007 - 4 S 2020/07 - ).

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.08.2001, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.05.1999, VBlBW 1999, 305; v. 16.06.2003, NVwZ-RR 2004, 120 m.w.N. und v. 13.12.2005, VBlBW 2006, 280).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 4 S 1075/11

    Beförderung und Frauenförderung

    Gelangt der Dienstherr (fehlerfrei) zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums ("Hilfskriterium") zu (BVerwG, Beschluss vom 10.11.1993 - 2 ER 301.93 -, DVBl 1994, 118; Senatsbeschlüsse vom 16.06.2003 - 4 S 905/03 -, NVwZ-RR 2004, 120 und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, ESVGH 56, 121 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2015 - 4 S 1939/15

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes für einen nicht zum Zuge gekommenen Bewerber

    Dies begründet - bei einer rechtsfehlerhaften Auswahl zu Unrecht - einen bleibenden Vorsprung hinsichtlich der späteren Bewerbung um das Statusamt zulasten eines nicht ausgewählten Beförderungsbewerbers und für diesen zugleich einen Anordnungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013, a.a.O., und vom 11.05.2009 - 2 VR 1.09 -, ZBR 2009, 411; Senatsbeschlüsse vom 12.12.2013, a.a.O., vom 07.12.2010 - 4 S 2057/10 -, VBlBW 2011, 193, und vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, VBlBW 2006, 280).

    Es entspricht der ständigen Praxis des Senats, in Verfahren der vorliegenden Art, in denen die einstweilige Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs erstrebt wird, auf den Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen und ihn wegen der besonderen Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Verfahren ungekürzt zu lassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.12.2013, a.a.O., und vom 13.12.2005, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 09.09.2016 - 1 B 60/16

    Zum - im Regelfall fehlenden - Anordnungsgrund für den Erlass einer die

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13

    Begrenzung des Bewerberfeldes aufgrund von besonderen Anforderungen eines

  • OVG Hamburg, 16.02.2009 - 1 Bs 241/08

    Umsetzung eines Studienrats auf eine Leitungsstelle

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 4 S 2660/10

    Besetzung von Funktionsstellen und Überprüfung von Funktionsstellenbewerberinnen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 437/08

    Grundlagen der dienstlichen Beurteilung einer freigestellten Beauftragten für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2007 - 4 S 13.07

    Beförderungsauswahlentscheidung durch Vergleich der Anforderungskriterien mit den

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2007 - 4 S 2817/06

    Keine Erfolgsaussicht bei Abänderungswunsch hinsichtlich eines juristischen

  • VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16

    Einstweiliger Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 4 S 659/11

    Zur Vergleichbarkeit einer Auswahlentscheidung, die für einen Bewerber auf eine

  • VG Karlsruhe, 10.11.2016 - 9 K 4614/16

    Bewerbung; Beamter; Bewerbungsverfahrensanspruch; Vertraulichkeit; Hinzuziehung

  • OVG Saarland, 05.12.2007 - 1 B 433/07

    Anordnungsgrund bei beförderungsbezogener Dienstpostenkonkurrenz

  • VG Neustadt, 11.03.2009 - 3 L 139/09

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Konkurrenz um Dienstposten ohne Statusänderung

  • VG Stade, 20.06.2023 - 3 B 685/23

    Auswahlgespräch; Auswahlvermerk; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • VG Freiburg, 14.03.2007 - 3 K 402/07

    Einstweilige Anordnung; Umsetzungsbewerber; Anordnungsgrund

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