Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1277
VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94 (https://dejure.org/1994,1277)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.12.1994 - 4 S 2152/94 (https://dejure.org/1994,1277)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Dezember 1994 - 4 S 2152/94 (https://dejure.org/1994,1277)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1277) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beamtenrecht: Beförderung eines Polizeibeamten - Beurteilungsverfahren - Auswahlentscheidung bei Spitzenbeamten - Bedeutung des Vorstellungsgesprächs beim Minister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 342 (Ls.)
  • VBlBW 1995, 41 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1993 - 4 S 1801/93

    Beamtenrecht: Auswahl von Beförderungsbewerbern - Vergleichsmaßstab - dienstliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94
    Diese dienstlichen Beurteilungen haben zum Ziel, die Leistungen der Beamten leistungsgerecht abgestuft und untereinander vergleichbar zu bewerten und ein Bild über ihre Befähigung zu gewinnen (vgl. Beschluß des Senats vom 4.10.1993 - 4 S 1801/93 -).

    Weder die Leistungsbeurteilungen noch die Befähigungsbeurteilungen zeigen ein deutliches Übergewicht zugunsten des Antragstellers auf (vgl. Beschluß des Senats vom 4.10.1993 - 4 S 1801/93 -, VBlBW 1994, 68 = IÖD 1994, 14).

    Die Befähigung und die fachliche Leistung des Beamten sind zwar an den Anforderungen seines statusrechtlichen Amtes auch dann zu messen, wenn ihm höherwertige Dienstaufgaben übertragen sein sollten (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats, vgl. BVerwG, Urteil v. 2.4.1981, ZBR 1981, 315; Beschluß des Senats vom 4.10.1993 a.a.O.).

    Das bedeutet ferner, daß bei Beamten, die nach der Einschätzung ihres Dienstherrn den Anforderungen ihres statusrechtlichen Amtes in gleichem oder wesentlich gleichem Maße gerecht werden, derjenige herausragt, dessen statusrechtliches Amt höher eingestuft ist (vgl. Beschluß des Senats vom 4.10.1993 a.a.O.).

    Dieser Beurteilungsmaßstab dürfte zwar mit den genannten rechtlichen Anforderungen nicht übereinstimmen (vgl. Beschluß des Senats vom 4.10.1993, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94
    Eine Niederschrift über den Ablauf solcher Vorstellungsgespräche dürfte rechtlich nicht geboten sein (aA: VGH Kassel, Beschluß vom 26.10.1993, DVBl 1994, 593).

    Gerade bei - wie hier - nach den dienstlichen Beurteilungen auch insoweit gleich hoch qualifizierten Bewerbern, wie dem Antragsteller und dem Beigeladenen, kann letztlich der persönliche Eindruck von den Bewerbern, so wie sie sich dargestellt haben, für einen Bewerber den Ausschlag geben, insbesondere dann, wenn noch andere sachgerechte Merkmale für diesen Bewerber sprechen (vgl. insoweit auch HessVGH, Beschluß vom 26.10.1993, DVBl. 1994, 593; in dem Auswahlverfahren, das dem vom Antragsteller weiter genannten Beschluß des HessVGH vom 20.4.1993, NVwZ-RR 1994, 350 zugrunde lag, fehlte es - anders als hier - an einem aktuellen Eignungs- und Leistungsvergleich).

    Der Senat ist auch nicht der Auffassung, daß in Fällen wie dem vorliegenden die in einem Vorstellungsgespräch gestellten Themen sowie die Antworten in den Grundzügen ebenso wie der persönliche Eindruck zum Zwecke der Nachprüfbarkeit zeitnah schriftlich niedergelegt werden müßten (so aber HessVGH, Beschluß vom 26.10.1993, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 20.04.1993 - 1 TG 709/93

    Auswahlentscheidung bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - Konkurrenz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94
    Gerade bei - wie hier - nach den dienstlichen Beurteilungen auch insoweit gleich hoch qualifizierten Bewerbern, wie dem Antragsteller und dem Beigeladenen, kann letztlich der persönliche Eindruck von den Bewerbern, so wie sie sich dargestellt haben, für einen Bewerber den Ausschlag geben, insbesondere dann, wenn noch andere sachgerechte Merkmale für diesen Bewerber sprechen (vgl. insoweit auch HessVGH, Beschluß vom 26.10.1993, DVBl. 1994, 593; in dem Auswahlverfahren, das dem vom Antragsteller weiter genannten Beschluß des HessVGH vom 20.4.1993, NVwZ-RR 1994, 350 zugrunde lag, fehlte es - anders als hier - an einem aktuellen Eignungs- und Leistungsvergleich).
  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94
    Diese von der Richtlinie abweichende tatsächliche Verwaltungspraxis ist aber insoweit heranzuziehen, als sie - wie hier - unter Beachtung des Gleichheitssatzes vom Urheber der Richtlinie gebilligt oder doch geduldet wird (vgl. BVerwGE 52, 193).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94
    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, daß mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10.11.1993, DVBl. 1994, 118 = IÖD 1994, 74, m.w.N).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1991 - 4 S 1806/90

    Auswahlverfahren bei der Besetzung einer Beförderungsstelle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94
    Entsprechendes hat zu gelten, wenn - wie hier - ein ausgeschriebener Beförderungsdienstposten (vgl. § 11 Abs. 3 LBG) übertragen und der ausgewählte Bewerber später ohne weiteres Auswahlverfahren nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen befördert werden soll (vgl. Beschluß des Senats vom 27.2.1991 - 4 S 1806/90 -).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94
    Die Befähigung und die fachliche Leistung des Beamten sind zwar an den Anforderungen seines statusrechtlichen Amtes auch dann zu messen, wenn ihm höherwertige Dienstaufgaben übertragen sein sollten (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats, vgl. BVerwG, Urteil v. 2.4.1981, ZBR 1981, 315; Beschluß des Senats vom 4.10.1993 a.a.O.).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    Eine längere Dauer des Vorstellungsgespräches ist nicht notwendig (dazu VGH Baden-Württemberg 2. Dezember 1994 - 4 S 2152/94 - IÖD 1995, 134).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

    In diesem Sinne hat der Dienstherr die wesentlichen schriftlichen Auswahlerwägungen zu dokumentieren (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 4.4.2008 und 2.7.2008, a. a. O.; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 9.7.2007, a. a. O.; OVG Bautzen, Beschluss vom 3.9.2004 - 3 BS 167/04 -, juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 28.10.1996 - 3 M 89/96 -, juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 2.12.1994 - 4 S 2152/94 -, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, juris).".
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d.

    In diesem Sinne hat der Dienstherr die wesentlichen schriftlichen Auswahlerwägungen zu dokumentieren (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 4.4.2008 und 2.7.2008, a. a. O.; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 9.7.2007, a. a. O.; OVG Bautzen, Beschluss vom 3.9.2004 - 3 BS 167/04 -, juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 28.10.1996 - 3 M 89/96 -, juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 2.12.1994 - 4 S 2152/94 -, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 905/03

    Regelbeurteilung - Grundlage für Auswahlentscheidung

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats; vgl. etwa BVerwGE 101, 112; 106, 263; 115, 58, 61; Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, vom 08.12.1998, VBlBW 1999, 264, und vom 02.12.1994, IÖD 1995, 134; jeweils m.w.N.).

    Wenn danach Regelbeurteilungen alle drei Jahre zu erstellen sind, rechtfertigt das den Schluss, dass Regelbeurteilungen - jedenfalls im Allgemeinen - auch dann den an der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung orientierten Personalentscheidungen zugrunde gelegt werden können, wenn sie nicht vor längerer Zeit als vor drei Jahren erstellt sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.02.1991 - 4 S 1806/90 - und vom 02.12.1994, IÖD 1995, 134; OVG Münster, Beschlüsse vom 19.09.2001, DÖD 2001, 315=NWVBl. 2002, 113=NVwZ-RR 2002, 594, und vom 15.11.2002, IÖD 2003, 130=NWVBl. 2003, 184; Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, 3. Auflage, RdNr. 230, 231 mit FN.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2005 - 4 S 915/05

    Anlassbeurteilung eines Polizeibeamten als Entscheidungsgrundlage für eine

    Dementsprechend regelt § 6 Abs. 2 Satz 2 BeurtVO, dass Polizeibeamte außer in regelmäßigen Zeitabständen auch vor Entscheidungen über eine Versetzung, Beförderung oder Übertragung von Dienstaufgaben eines höherwertigen Amtes sowie bei Vorliegen eines besonderen dienstlichen Bedürfnisses dienstlich beurteilt werden können, er stellt also im Gegensatz zu sonstigen Beamten, für die § 1 Abs. 2 BeurtVO in Fällen, in denen sie an der letzten Regelbeurteilung nicht teilgenommen haben, zwingend Anlassbeurteilungen vorschreibt, Anlassbeurteilungen in das Ermessen des Dienstherrn (Beschluss des Senats vom 02.12.1994 - 4 S 2152/94 -, IÖD 1995, 134).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 S 2636/98

    Bewerberauswahl zwischen mehreren gleich geeigneten Konkurrenten für eine

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, daß mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993, DVBl. 1994, 118 = IÖD 1994, 74, m.w.N.; Urt. v. 25.8.1988, BVerwGE 80, 123; Beschl. d. Senats v. 7.8.1996, VBlBW 1996, 419 = ZBR 1996, 340 = NJW 1996, 2525; Beschl. d. Senats v. 02.12.1994, IÖD 1995, 134 = ZBR 1996, 190).

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachlichen Leistungen und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (vgl. Beschl. d. Senats v. 02.12.1994, a.a.O.).

    Ist danach die Antragsgegnerin auf der Grundlage der vorliegenden dienstlichen Beurteilungen zu Recht davon ausgegangen, daß Antragsteller und Beigeladene nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für die angestrebten Beförderungsdienstposten im wesentlichen gleich geeignet sind, konnte und mußte sie die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen, wobei ihr ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des letztlich maßgebenden Auswahlkriteriums zusteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993, a.a.O.; Urt. v. 25.8.1988, a.a.O.; Beschl. d. Senats v. 7.8.1996 und v. 2.12.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96

    Gerichtliche Überprüfung eines Vorschlags zur Besetzung einer Stelle als

    Der Richter, der seine Beförderung anstrebt, hat Anspruch darauf, daß der Dienstherr das ihm bei der Entscheidung über eine Beförderung zu Gebote stehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften fehlerfrei ausübt (Bewerberanspruch; vgl. Beschluß des Senats vom 20.9.1988, Schütz/ES A 1.4 Nr. 27; Beschluß des Senats vom 2.12.1994, IÖD 1995, 134).

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, daß mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10.11.1993, DVBl. 1994, 118 = IÖD 1994, 74 m.w.N.; Beschluß des Senats vom 2.12.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, a.a.O., vom 08.12.1998 - 4 S 2636/98 -, vom 02.12.1994 - 4 S 2152/94 -, IÖD 1995, 134, und vom 04.10.1993 - 4 S 1801/93 -, VBlBW 1994, 68).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2002 - 4 S 457/02

    Bewerberauswahl für Beförderungsdienstposten

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats; vgl. etwa BVerwGE 101, 112; 106, 263; BVerwG, Urteil vom 16.08.2001, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, vom 08.12.1998, VBlBW 1999, 264, und vom 02.12.1994, IÖD 1995, 134; jeweils m.w.N.).

    Zur Sicherung seines Bewerberanspruchs kann aber eine einstweilige Anordnung erlassen werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Bewerberanspruch durch die Ernennung eines Mitbewerbers verletzt und damit endgültig nicht erfüllt würde (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2.12.1994, a.a.O., vom 29.09.1995 - 4 S 2130/95 -, ZBR 1996, 191 , und vom 07.02.1997, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2016 - 4 S 585/16

    Zum Alter und zur Aktualität von Regelbeurteilungen eines Beamten bei

    Wenn Regelbeurteilungen nach den maßgeblichen Vorschriften alle drei Jahre zu erstellen sind (vgl. etwa § 48 Abs. 1 BLV), rechtfertigt das den Schluss, dass Regelbeurteilungen - jedenfalls im Allgemeinen - auch dann den Personalentscheidungen zugrunde gelegt werden können, wenn sie nicht vor längerer Zeit als vor drei Jahren erstellt wurden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.06.2003 - 4 S 905/03 -, NVwZ-RR 2004, 120, vom 16.06.2003 - 4 S 777/03 -, vom 02.12.1994 - 4 S 2152/94 -, IÖD 1995, 134, und vom 27.02.1991 - 4 S 1806/90 - Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Bd. 2, Rn. 230 ff.; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03

    Vorzug von Berufsanfängern gegenüber diensterfahrenem Beamten

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1995 - 4 S 2130/95

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens: einstweilige Anordnung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1996 - 4 S 519/95

    Auswahlkriterium bei der Entscheidung über die Übertragung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1999 - 4 S 292/97

    Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten wegen Mitgliedschaft in der Partei

  • OVG Sachsen, 03.09.2004 - 3 BS 167/04

    Beförderungen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99

    Ernennung zum Landgerichtspräsidenten - Konkurrentenklage

  • OVG Sachsen, 28.07.2005 - 3 BS 72/05

    Konkurrentenstreitverfahren, Auswahlentscheidung, Anforderungsprofil,

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02

    Richterwahl, Bestenauslese, Anhörung, Verfahrensfehler

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel; veterinärrechtliche Verfügung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 4 S 4/95

    Beförderungsauswahlverfahren - Erstellung von aktuellen Beurteilungen zur Wahrung

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1996 - 3 M 31/96

    Anforderungsprofil; Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Statusrechtliches Amt;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 4 S 73/97

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - fehlender Anordnungsgrund für die

  • VG Schleswig, 24.09.2002 - 11 B 32/02
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1996 - 4 S 2731/96

    Auswahlentscheidung bei der Beförderung von Beamten

  • VG Karlsruhe, 23.08.2001 - 6 K 1952/01

    Beförderung: Kriterien für Auswahl

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1997 - 4 S 24/97

    Verwendungsaufstieg - hier: Anforderungen an eine "Spitzenkraft der Laufbahn"

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht