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   OVG Berlin, 15.05.2003 - 4 S 23.03   

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https://dejure.org/2003,11772
OVG Berlin, 15.05.2003 - 4 S 23.03 (https://dejure.org/2003,11772)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15.05.2003 - 4 S 23.03 (https://dejure.org/2003,11772)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - 4 S 23.03 (https://dejure.org/2003,11772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    Klausuren anderer Prüfungsämter im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiges erneutes Zulassen zur Wiederholung des zweiten juristischen Staatsexamens; Kenntnis einiger Prüflinge von Prüfungsinhalten; Absprache zwischen Prüfer und Repetitor; Grundsatz der Chancengleichheit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Staatsexamen - Verwendung von Klausuren aus anderen Bundesländern rechtmäßig

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 152 Abs. 1; ; VwGO § 154 Abs. 2; ; GKG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 14 Abs. 1; ; GKG § 20 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2256
  • NVwZ 2003, 1544 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.07.1999 - VII R 111/98

    Chancengleichheit bei der Steuerberaterprüfung

    Auszug aus OVG Berlin, 15.05.2003 - 4 S 23.03
    Das prüfungsrechtliche Prinzip (siehe u.a. BVerfGE 79, 212, 220 f.; BVerwG Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 189 [Seite 167], Nr. 388 [Seite 213]) mit seinen Verfahrens- und Sachfunktionen (dazu etwa Lindner BayVBl. 1999, 100 ff.) determiniert allerdings auch, gerade auch die Wahl von Prüfungsaufgaben, von Klausuren, ihre Zubereitung etc.: Prüflinge müssen eben generell Gelegenheit erhalten, ihre Leistungen (hier auf Grund vorhandener Rechtskenntnisse etc.) unter möglichst gleichen Bedingungen zu erbringen, müssen (so gesehen) entsprechende Erfolgschancen haben; das Prüfungsamt darf Kandidaten weder bevorzugen noch benachteiligen (siehe zum Thema Prüfungsaufgaben BFH NVwZ-RR 2000, 299, 300; BVerwG NVwZ-RR 1994, 585).

    Vielmehr kann eventuell das notwendige Fachwissen sogar nur dadurch ermittelt werden, dass "bekannte Fälle", in der Literatur (speziellen Fallsammlungen etc. pp.) publizierte Arbeiten verwandt werden (BVerwG wie zuletzt zitiert; siehe auch BFH NVwZ-RR 2000, 299, 300), welche durchaus schon (je nachdem: modifiziert) als Klausuren gedient haben mögen.

  • BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über

    Auszug aus OVG Berlin, 15.05.2003 - 4 S 23.03
    Das prüfungsrechtliche Prinzip (siehe u.a. BVerfGE 79, 212, 220 f.; BVerwG Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 189 [Seite 167], Nr. 388 [Seite 213]) mit seinen Verfahrens- und Sachfunktionen (dazu etwa Lindner BayVBl. 1999, 100 ff.) determiniert allerdings auch, gerade auch die Wahl von Prüfungsaufgaben, von Klausuren, ihre Zubereitung etc.: Prüflinge müssen eben generell Gelegenheit erhalten, ihre Leistungen (hier auf Grund vorhandener Rechtskenntnisse etc.) unter möglichst gleichen Bedingungen zu erbringen, müssen (so gesehen) entsprechende Erfolgschancen haben; das Prüfungsamt darf Kandidaten weder bevorzugen noch benachteiligen (siehe zum Thema Prüfungsaufgaben BFH NVwZ-RR 2000, 299, 300; BVerwG NVwZ-RR 1994, 585).
  • VGH Bayern, 04.02.2008 - 7 CE 07.3468

    Nichtbestehen einer Hochschulprüfung; prüfungsrechtliches Gleichbehandlungsgebot;

    Mitunter kann das für den Ausbildungserfolg geforderte Fachwissen sogar nur dadurch ermittelt werden, dass Standardprobleme oder aus der Ausbildungsliteratur bekannte Grundfälle abgefragt werden, die auch schon bei früheren Prüfungsterminen als Klausurthema gedient haben (vgl. BVerwG a.a.O.; BFG a.a.O.; OVG Berlin vom 15.5.2003 NJW 2003, 2256).
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