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   VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 4 S 2416/10   

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VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 4 S 2416/10 (https://dejure.org/2010,6222)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.11.2010 - 4 S 2416/10 (https://dejure.org/2010,6222)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. November 2010 - 4 S 2416/10 (https://dejure.org/2010,6222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Dienstliche Beurteilung; Leistungsbeurteilung nur durch Punktzahl; fehlende Begründung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahlentscheidung bei Besetzung einer Beamtenstelle aufgrund einer lediglich Punktzahlen ohne jegliche Begründung enthaltenden dienstlichen Beurteilung eines Beamten; Bewertung der Leistung eines Beamten allein durch nicht mit einer Begründung versehene Punktzahlen als ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswahlentscheidung bei Besetzung einer Beamtenstelle aufgrund einer lediglich Punktzahlen ohne jegliche Begründung enthaltenden dienstlichen Beurteilung eines Beamten; Bewertung der Leistung eines Beamten allein durch nicht mit einer Begründung versehene Punktzahlen als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 169 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2011, 169 DÖV 2011, 243 (Ls.)
  • VBlBW 2011, 278
  • DÖV 2011, 243
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 4 S 2416/10
    Doch erfordert es der Anspruch sowohl aus Art. 33 Abs. 2 GG als auch - bezogen auf das gerichtliche Verfahren - aus Art. 19 Abs. 4 GG, dass schon die dienstliche Beurteilung selbst in einer die gerichtliche Nachprüfung ermöglichenden Weise klar abgefasst ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245 und Urteil vom 11.12.2008 - 2 A 7.07 -, Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 2).

    Die in § 115 Abs. 2 Satz 1 LBG vorgeschriebene Bekanntgabe und (auf Verlangen des Beamten) Besprechung der Beurteilung gibt dem Dienstherrn (nur) Gelegenheit, dem Beamten die Ergebnisse der Beurteilung und ihre Grundlagen näher zu erläutern (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26.06.1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 4 S 2416/10
    Dabei können Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung, die als solche kein Verwaltungsakt ist und deshalb auch nicht in Bestandskraft erwachsen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1975 - 2 C 16.72 -, BVerwGE 49, 351), auch unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren ebenso wie in einem eventuell anschließenden verwaltungsgerichtlichen Konkurrentenstreit geltend gemacht werden.
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 4 S 2416/10
    Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - aktuellsten dienstlichen Beurteilungen, die mit ihren auf das jeweils innegehabte Amt bezogenen Bewertungen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Verleihung eines Beförderungsamts in Betracht kommenden Beamten dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 = NJW 2004, 870 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 4 S 2416/10
    Er kann insbesondere verlangen, dass die Auswahl gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG, § 11 Abs. 1 LBG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung getroffen wird, wobei der Dienstherr an das gegebenenfalls von ihm entwickelte Anforderungsprofil gebunden ist, mit welchem er die Kriterien für die Auswahl der Bewerber festlegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 = NVwZ-RR 2002, 47).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 4 S 2416/10
    Ausgehend von diesen Grundsätzen dürfte es zwar nicht zu beanstanden sein, dass der Antragsgegner die umstrittene Auswahlentscheidung vom 19.04.2010 zu Gunsten der Beigeladenen und damit zu Lasten des Antragstellers anhand der jeweils aktuellen Regelbeurteilung der beiden Bewerber vom 02.03.2009 getroffen hat, die bei der Beigeladenen mit 6, 5 Punkten gegenüber dem Antragsteller mit 5, 5 Punkten ein besseres Gesamturteil ausweist (vgl. zur Dokumentationspflicht hinsichtlich der Auswahlentscheidung BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178).
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 4 S 2416/10
    Bilden die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung des Beamten danach eine (die) wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen, so dürfen die Beurteilungen keine rechtlichen Mängel aufweisen, die zur Rechtswidrigkeit der auf sie gestützten Auswahlentscheidung führen und bei der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden müssten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.2002 - 2 C 19.01 -, DVBl. 2002, 1641).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 4 S 2416/10
    Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 2 C 34.04 -, BVerwGE 124, 356 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 4 S 2416/10
    Zwar hat der Dienstherr beim Erlass von Beurteilungsrichtlinien einen weiten Gestaltungs- und Ermessensspielraum, der ihn berechtigt, entsprechend seinen Vorstellungen über die Erfordernisse seiner Verwaltungen unterschiedliche Beurteilungssysteme einzuführen, einschließlich der Aufstellung einer Notenskala und der Festlegung, welcher Begriffsinhalt mit den einzelnen Notenbezeichnungen auszudrücken ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.1981 - 2 C 8.79 -, NVwZ 1982, 101 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 4 S 2416/10
    Dieser Prüfungsmaßstab ist - wie im Hauptsacheverfahren - auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen, wobei die Anforderungen an die Glaubhaftmachung ebenfalls nicht strenger sein dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23 m.w.N. sowie Senatsbeschluss vom 16.12.2006 - 4 S 2206/06 -).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 4 S 2416/10
    Doch erfordert es der Anspruch sowohl aus Art. 33 Abs. 2 GG als auch - bezogen auf das gerichtliche Verfahren - aus Art. 19 Abs. 4 GG, dass schon die dienstliche Beurteilung selbst in einer die gerichtliche Nachprüfung ermöglichenden Weise klar abgefasst ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245 und Urteil vom 11.12.2008 - 2 A 7.07 -, Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 2).
  • BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 5.94

    Vergabe - Mangel - Revisionsverfahren - Beamter - höchstrichterliche

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2012 - 4 S 575/12

    Pflicht zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Erwägungen einer

    Aus Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgt die Pflicht, die wesentlichen Erwägungen einer dienstlichen Beurteilung schriftlich niederzulegen, auch wenn einzelne Leistungsmerkmale und das Gesamturteil jeweils durch eine Punktzahl ausgedrückt werden dürfen (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 29.11.2010 - 4 S 2416/10 -, VBlBW 2011, 278).

    Im parallel gelagerten (Eil-)Verfahren des dritten Bewerbers hat der Senat bereits mit Beschluss vom 29.11.2010 - 4 S 2416/10 - (VBlBW 2011, 278) ausgeführt, dass und weshalb eine - wie auch hier - in den (Einzel-)Be-wertungen der Leistungsmerkmale und (damit) auch im Gesamturteil nicht begründete dienstliche Beurteilung fehlerhaft ist.

    Das Fehlen jeglicher Begründung für die bei den einzelnen Leistungsmerkmalen und beim Gesamturteil - das unter Würdigung des Gesamtbildes der Leistungen zu bilden ist - vergebenen Punktzahlen (Bewertung) kann dadurch nicht kompensiert werden (vgl. hierzu bereits Senatsbeschluss vom 29.11.2010, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 4 S 660/11

    Pflicht des Dienstherrn zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen

    Aus Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgt die Pflicht, die wesentlichen Erwägungen einer dienstlichen Beurteilung schriftlich niederzulegen, auch wenn einzelne Leistungsmerkmale und das Gesamturteil jeweils durch eine Punktzahl ausgedrückt werden dürfen (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 29.11.2010 - 4 S 2416/10 -, VBlBW 2011, 278 und des Senatsurteils vom 31.07.2012 - 4 S 575/12 -).

    aa) In seinem Urteil vom 31.07.2012 (- 4 S 575/12 -) hat der Senat, wie schon zuvor in seinem Beschluss vom 29.11.2010 (- 4 S 2416/10 -) entschieden, dass das (auch richtlinienkonforme) Unterlassen einer jeglichen Begründung der (allein) durch Punkte ausgedrückten Bewertung von Leistungsmerkmalen - wie es auch in der hier angegriffenen Beurteilung des Klägers vom 18.07.2008 erfolgt ist - rechtswidrig ist.

    Das Fehlen jeglicher Begründung für die bei den einzelnen Leistungsmerkmalen und beim Gesamturteil - das unter Würdigung des Gesamtbildes der Leistungen zu bilden ist - vergebenen Punktzahlen (Bewertung) kann dadurch nicht kompensiert werden (vgl. hierzu bereits Senatsbeschluss vom 29.11.2010, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2014 - 4 S 1095/13

    Begründung der dienstlichen Beurteilung bei durch eine Punktzahl ausgedrückten

    Zur hinreichenden Begründung der dienstlichen Beurteilung bei/m durch eine Punktzahl ausgedrückten Leistungsbewertungen/Gesamturteil im Fall der Ausdifferenziertheit der zu bewertenden Leistungsmerkmale und der zur Verfügung stehenden Noten/Notenstufen (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 28.11.2010 - 4 S 2416/10 -, VBlBW 2011, 278 und zu den Senatsurteilen vom 31.07.2012 - 4 S 575/12 - und vom 25.09.2012 - 4 S 660/11 -, jeweils Juris).

    Im Urteil vom 31.07.2012 (- 4 S 575/12 -, Juris) hat der Senat, wie schon im Beschluss vom 29.11.2010 (- 4 S 2416/10 -, Juris) entschieden, dass das - auch richtlinienkonforme - Unterlassen einer jeglichen Begründung der (allein) durch Punkte ausgedrückten Bewertung von Leistungsmerkmalen rechtswidrig ist.

    Das Fehlen jeglicher Begründung für die bei den einzelnen Leistungsmerkmalen und beim Gesamturteil - das unter Würdigung des Gesamtbildes der Leistungen zu bilden ist - vergebenen Punktzahlen (Bewertung) kann dadurch nicht kompensiert werden (vgl. hierzu bereits Senatsbeschluss vom 29.11.2010, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 15.01.2014 - 1 A 370/13

    Dienstliche Beurteilung bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung - gebündelte

    Entscheidungen vom 29.11.2010 - 4 S 2416/10 -, vom 31.7.2012 - 4 S 575/12 - und vom 25.9.2012 - 4 S 660/11 -, alle juris,.

    so Leitsatz zum Beschluss vom 29.11.2010 - 4 S 2416/10 -, a.a.O.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2014 - 4 S 1641/14

    Aussage der dienstlichen Beurteilung über die Vermittlung der Tatsachengrundlage;

    Insoweit muss die dienstliche Beurteilung vor dem Hintergrund von Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG so klar abgefasst sein, dass eine gerichtliche Nachprüfung möglich ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 08.03.2011, a.a.O. und vom 29.11.2010 - 4 S 2416/10 - m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 16.04.2013 - 2 K 3074/12

    Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamten im Bereich der Polizei in

    Es sei der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg (VGH Bad.-Württ.; Beschluss vom 29. November 2010 - 4 S 2416/10 -) zu folgen, wonach es in einem solchen Fall an der erforderlichen individuellen Begründung der Bewertung der Merkmale fehle.

    Das erkennende Gericht folgt insbesondere nicht der auf die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg - vgl. Beschluss vom 29. November 2010 - 4 S 2416/10 -, VBlBW 2011, 278, sowie Urteile vom 31. Juli 2012 - 4 S 575/12 - und vom 25. September 2012 - 4 S 660/11-, jeweils juris; ähnlich VG Darmstadt, Urteil vom 16. März 2012 - 1 K 632/11.DA -, juris - gestützten Auffassung des Klägers, dass das richtlinienkonforme Unterlassen einer Begründung der Bewertung der Leistungsmerkmale in der Beurteilung sowohl mit dem Anspruch des Beurteilten aus Art. 33 Abs. 2 GG als auch - bezogen auf das gerichtliche Verfahren - mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbar sei, weil schon die dienstliche Beurteilung selbst in einer die gerichtliche Nachprüfung ermöglichenden Weise klar abgefasst sein müsse.

  • VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 632/11

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Eine dienstliche Beurteilung wie die dem Kläger erteilte, in der die erbrachten Leistungen ohne weitere Begründung nur durch Ausprägungsgrade gewürdigt werden, die dann ihrerseits - wiederum ohne weitere Erläuterung - die Grundlage eines von fünf vorgegebenen Prädikaten als Gesamturteil darstellen, ist rechtswidrig (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2010 - 4 S 2416/10 -, abgedruckt in juris).
  • VG Düsseldorf, 20.03.2013 - 2 K 2090/12

    Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamten im Bereich der Polizei in

    Es sei der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) für das Land Baden-Württemberg (Beschluss vom 29. November 2010 - 4 S 2416/10 -) zu folgen, wonach es in einem solchen Fall an der erforderlichen individuellen Begründung der Bewertung der Merkmale fehle.

    Das erkennende Gericht folgt nicht der auf die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg - vgl. Beschluss vom 29. November 2010 - 4 S 2416/10 -, VBlBW 2011, 278, sowie Urteile vom 31. Juli 2012 - 4 S 575/12 - und vom 25. September 2012 - 4 S 660/11 -, jeweils juris - ähnlich VG Darmstadt, Urteil vom 16. März 2012 - 1 K 632/11.DA -, juris - gestützten Auffassung des Klägers, dass das richtlinienkonforme Unterlassen einer Begründung der Bewertung der Leistungsmerkmale in der Beurteilung sowohl mit dem Anspruch des Beurteilten aus Art. 33 Abs. 2 GG als auch - bezogen auf das gerichtliche Verfahren - mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbar sei, weil schon die dienstliche Beurteilung selbst in einer die gerichtliche Nachprüfung ermöglichenden Weise klar abgefasst sein müsse.

  • VG Hamburg, 26.02.2013 - 8 K 1969/11

    Dienstliche Beurteilung von Zollbeamten; Bündelung von Dienstposten;

    Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (BVerwG, Urt. v. 26.6.1980, 2 C 13/79, juris, Rn. 29 m.w.N.; VGH Mannheim, Beschl. v. 29.11.2010, 4 S 2416/10, juris, Rn. 5; siehe auch BVerwG, Urt. v. 24.11.2005, 2 C 34/04, juris, Rn. 8).

    Maßgebend ist, dass sich aus dem Beurteilungssystem ergibt, wo der beurteilte Beamte innerhalb seiner Vergleichsgruppe steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.1994, 2 B 5/94, juris, Rn. 4; BVerwG, Urt. v. 11.2.1999, 2 C 28/98, juris, Rn. 27; VG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2012, 21 E 2834/12, S. 12; a. A. VGH Mannheim, Beschl. v. 29.11.2010, 4 S 2416/10, juris, Rn. 6; Urt. v. 25.9.2012, juris, Rn. 33ff.).

  • VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 314/11

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Eine dienstliche Beurteilung wie die dem Kläger erteilte, in der die erbrachten Leistungen ohne weitere Begründung nur durch Ausprägungsgrade gewürdigt werden, die dann ihrerseits - wiederum ohne weitere Erläuterung - die Grundlage eines von fünf vorgegebenen Prädikaten als Gesamturteil darstellen, ist rechtswidrig (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2010 - 4 S 2416/10 -, abgedruckt in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - 4 S 83/13

    Dienstliche Beurteilung und Eintritt des Beamten in den gesetzlichen Ruhestand

  • VG München, 22.07.2015 - M 21 K 14.3868

    Dienstliche Beurteilung

  • VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 2172/13

    Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer für die Klägerin am 26.

  • OVG Sachsen, 28.01.2015 - 2 B 180/14

    Dienstliche Beurteilung, Voreingenommenheit, Auswahlentscheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2015 - 4 S 2375/14

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses bei Anfechtung einer aus Anlass eines

  • OVG Sachsen, 31.01.2017 - 2 B 285/16

    Stellenbesetzung; Beurteilung; Auswahlentscheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 4 S 659/11

    Zur Vergleichbarkeit einer Auswahlentscheidung, die für einen Bewerber auf eine

  • OVG Saarland, 04.04.2014 - 1 B 26/14

    Beförderungsauswahlentscheidung, Anlassbeurteilung, Begründung der Beurteilung,

  • VG Düsseldorf, 10.12.2013 - 2 K 1709/12

    Eingeschränkte gerichtliche Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen;

  • VG Düsseldorf, 10.12.2013 - 2 K 5152/12

    Dienstliche Beurteilung; Polizeivollzugsdienst; Laufbahnabschnitt III; höherer

  • VG Aachen, 24.10.2013 - 1 K 1117/12

    Auswahl; Beamter; Beurteilung; Bewertung; dienstlich; Eignung; Kriterien;

  • VG Saarlouis, 12.06.2014 - 2 L 634/14

    Begründungspflicht bei Auswahlentscheidung für Beförderungsstelle bei deutlichen

  • VG Gelsenkirchen, 26.10.2012 - 1 K 30/12

    Dienstliche Beurteilung, Polizei, Prädikat, Prädikatsbeurteilung,

  • VG Bayreuth, 06.10.2015 - B 5 K 14.836

    Dienstliche Beurteilung, Lehrkraft, Zulässigkeit, Einzelbewertung, ohne verbale,

  • OVG Sachsen, 03.11.2014 - 2 A 114/13

    Dienstpostenbündelung, Beurteilungsrichtlinie, Verfahrensmängel

  • VG Karlsruhe, 28.01.2013 - 6 K 3238/12

    Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung; Plausibilisierung;

  • VG Kassel, 27.03.2014 - 1 K 1306/13

    Dienstliche Beurteilung; hier: Erstellung durch Ankreuzen

  • VG Bremen, 02.04.2020 - 6 V 2664/19

    Beförderung - OKZ: E 31 - 54 - Ankreuzverfahren; Auswahlentscheidung; Begründung

  • VG Freiburg, 19.03.2013 - 3 K 1857/11

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung; Anforderungen an die schriftliche

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