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   VGH Baden-Württemberg, 14.03.2003 - 4 S 244/03   

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https://dejure.org/2003,24364
VGH Baden-Württemberg, 14.03.2003 - 4 S 244/03 (https://dejure.org/2003,24364)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.03.2003 - 4 S 244/03 (https://dejure.org/2003,24364)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. März 2003 - 4 S 244/03 (https://dejure.org/2003,24364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe in Wehrpflichtsachen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.12.1998 - 8 B 125.98

    Rechtswegbeschwerde in vermögensrechtlichen Streitigkeiten; Zulassung durch das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2003 - 4 S 244/03
    In Wehrpflichtsachen findet zwar gemäß § 34 Satz 3 WPflG auf die Beschwerde gegen die Beschlüsse über den Rechtsweg § 17 a Abs. 4 Satz 4 bis 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechende Anwendung mit der Folge, dass über eine solche Beschwerde abweichend von §§ 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG, 46 Nr. 2, 146, 150 VwGO nicht das Oberverwaltungsgericht, sondern das Bundesverwaltungsgericht unter den weiteren Voraussetzungen des § 17 a Abs. 4 Satz 4 bis 6 GVG zu entscheiden hätte (vgl. BVerwGE 108, 153).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.1995 - 25 E 638/95

    Ausschluß der Beschwerde; Wehrpflichtsachen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2003 - 4 S 244/03
    Er ist weit auszulegen und erfasst auch alle im Zusammenhang mit einer Wehrpflichtsache ergehende Nebenentscheidungen, wie hier die ablehnende Entscheidung über die beantragte Prozesskostenhilfe, gegen die an sich nach § 146 Abs. 1, 67 Abs. 1 Satz 2 VwGO die nicht dem Vertretungszwang des § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO unterliegende Beschwerde statthaft wäre (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.06.1995, NVwZ-RR 1996, 215, m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 07.01.1999 - 3 SO 970/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Auslegung; Umdeutung; Rechtsmittel;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2003 - 4 S 244/03
    5 Sondergesetzliche Rechtsmittelbeschränkungen sind - soweit Ausnahmen nicht ausdrücklich zugelassen sind - regelmäßig auch auf prozessuale Nebenentscheidungen wie solche über die Prozesskostenhilfe, die Streitwertentscheidung und auch die Kostenfestsetzung zu beziehen, die nicht nur in der Verwaltungsgerichtsordnung (§ 146 VwGO), sondern in anderen Gesetzen wie beispielsweise im Gerichtskostengesetz, im Asylverfahrensgesetz oder in der Zivilprozessordnung geregelt sind (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.09.1997, JMBL ST 1998, 339; Bay. VGH, Beschluss vom 09.09.1998, BayVBl 1999, 87; OVG Thüringen, Beschluss vom 07.01.1999, ThürVBl 1999, 209; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 146 RdNrn. 23, 24).
  • VGH Bayern, 09.09.1998 - 19 C 98.32153
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2003 - 4 S 244/03
    5 Sondergesetzliche Rechtsmittelbeschränkungen sind - soweit Ausnahmen nicht ausdrücklich zugelassen sind - regelmäßig auch auf prozessuale Nebenentscheidungen wie solche über die Prozesskostenhilfe, die Streitwertentscheidung und auch die Kostenfestsetzung zu beziehen, die nicht nur in der Verwaltungsgerichtsordnung (§ 146 VwGO), sondern in anderen Gesetzen wie beispielsweise im Gerichtskostengesetz, im Asylverfahrensgesetz oder in der Zivilprozessordnung geregelt sind (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.09.1997, JMBL ST 1998, 339; Bay. VGH, Beschluss vom 09.09.1998, BayVBl 1999, 87; OVG Thüringen, Beschluss vom 07.01.1999, ThürVBl 1999, 209; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 146 RdNrn. 23, 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 4 L 17.07

    Beschwerde gegen vorläufige Kostenfestsetzung in einer Wehrpflichtsache

    Dies schließt alle im Zusammenhang mit einer Wehrpflichtsache ergehenden Nebenentscheidungen ein wie Entscheidungen über Prozesskostenhilfe (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 14. März 2003 - 4 S 244/03 - Juris Rn. 4 f.) oder die Festsetzung des Streitwertes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1974, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2020 - 12 S 799/19

    Erstreckung des Ausschlusses der Beschwerde gemäß § 27 Abs. 1 S. 2 BerRehaG auf

    Dieser Ausschluss erstreckt sich auch auf sämtliche Nebenverfahren eines Verfahrens nach dem BerRehaG, insbesondere auf die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.06.2000 - 8 B 127.00 -, juris Rn. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2018 - 13 E 337/18.A -, juris Rn. 2 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2003 - 4 S 244/03 -, juris Rn. 4 f.).
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