Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.05.2002 - 4 S 2478/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9705
VGH Baden-Württemberg, 03.05.2002 - 4 S 2478/01 (https://dejure.org/2002,9705)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.05.2002 - 4 S 2478/01 (https://dejure.org/2002,9705)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Mai 2002 - 4 S 2478/01 (https://dejure.org/2002,9705)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9705) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Dienstliche Beurteilung - Übernahme durch den Endbeurteiler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übereinstimmung der Endbeurteilung mit der Vorbeurteilung ; Beurteilung der Eignung, Befähigung und fachliche Leistung eines Beamten in regelmäßigen Zeitabständen ; Antrag auf Änderung einer Regelbeurteilung

  • Judicialis

    LBG § 115

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBG § 115
    Ausbildung, Fortbildung, Laufbahn, Prüfung, Beurteilung, Dienstzeugnis, Personalakte: Beurteilung, Plausibilisierung, Vorbeurteiler, Endbeurteiler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 253
  • ESVGH 52, 254 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2002 - 4 S 2478/01
    Die einer dienstlichen Beurteilung von Beamten zugrunde liegenden Tatsachen bedürfen dabei nur insoweit einer konkreten Darlegung und gerichtlichen Feststellung, als der Dienstherr historische Einzelvorgänge aus dem gesamten Verhalten des Beamten ausdrücklich in der dienstlichen Beurteilung erwähnt oder die dienstliche Beurteilung bzw. einzelne in ihr enthaltene wertende Schlussfolgerungen - nach dem Gehalt der jeweiligen Aussage oder äußerlich erkennbar - auf bestimmte Tatsachen, insbesondere auf konkrete aus dem Gesamtverhalten im Beurteilungszeitraum herausgelöste Einzelvorkommnisse stützt; dagegen ist hinsichtlich der in dienstlichen Beurteilungen enthaltenen (reinen) Werturteile nicht die Darlegung und der Beweis der zugrunde liegenden unbestimmten Fülle von Einzeltatsachen (Vorkommnisse, Verhaltensweisen und Erscheinungen) erforderlich, sondern solche Werturteile sind lediglich insoweit plausibel und nachvollziehbar zu machen, dass das Verwaltungsgericht sie im Rahmen der näher dargelegten Prüfungsmaßstäbe nachprüfen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1980, BVerwGE 60, 245 = ZBR 1981, 195; Beschluss vom 17.03.1993, DÖD 1993, 179; Urteil vom 11.11.1999, DÖD 2000, 108; Urteil des Senats vom 26.04.1994, IÖD 1994, 194, und Senatsbeschluss vom 13.12.2000 - 4 S 2594/98 -).

    Die in der Rechtsprechung verlangte Plausibilisierung und Nachvollziehbarmachung der in dienstlichen Beurteilungen enthaltenen (reinen) Werturteile soll es dem Verwaltungsgericht ermöglichen, die Werturteile im Rahmen der näher dargelegten Prüfungsmaßstäbe nachzuprüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1980, a.a.O.; Beschluss vom 17.03.1993, a.a.O.; Urteil vom 11.11.1999, a.a.O.; Urteil des Senats vom 26.04.1994, a.a.O., und Senatsbeschluss vom 13.12.2000, a.a.O.).

    Dabei ist mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 26.06.1980, a.a.O., S. 251, 252) davon auszugehen, dass die Plausibilisierung und Nachvollziehbarmachung der in einer dienstlichen Beurteilung enthaltenen (reinen) Werturteile Sache des Dienstherrn ist (vgl. auch zur Plausibilisierungslast des Dienstherrn Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, 3. Auflage 2002, Teil B, RdNr. 481 Fußnote 187).

  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98

    Beurteilung, dienstliche, - der Soldaten nach ZDv 20/6; - Verschlechterung der -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2002 - 4 S 2478/01
    Die einer dienstlichen Beurteilung von Beamten zugrunde liegenden Tatsachen bedürfen dabei nur insoweit einer konkreten Darlegung und gerichtlichen Feststellung, als der Dienstherr historische Einzelvorgänge aus dem gesamten Verhalten des Beamten ausdrücklich in der dienstlichen Beurteilung erwähnt oder die dienstliche Beurteilung bzw. einzelne in ihr enthaltene wertende Schlussfolgerungen - nach dem Gehalt der jeweiligen Aussage oder äußerlich erkennbar - auf bestimmte Tatsachen, insbesondere auf konkrete aus dem Gesamtverhalten im Beurteilungszeitraum herausgelöste Einzelvorkommnisse stützt; dagegen ist hinsichtlich der in dienstlichen Beurteilungen enthaltenen (reinen) Werturteile nicht die Darlegung und der Beweis der zugrunde liegenden unbestimmten Fülle von Einzeltatsachen (Vorkommnisse, Verhaltensweisen und Erscheinungen) erforderlich, sondern solche Werturteile sind lediglich insoweit plausibel und nachvollziehbar zu machen, dass das Verwaltungsgericht sie im Rahmen der näher dargelegten Prüfungsmaßstäbe nachprüfen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1980, BVerwGE 60, 245 = ZBR 1981, 195; Beschluss vom 17.03.1993, DÖD 1993, 179; Urteil vom 11.11.1999, DÖD 2000, 108; Urteil des Senats vom 26.04.1994, IÖD 1994, 194, und Senatsbeschluss vom 13.12.2000 - 4 S 2594/98 -).

    Die in der Rechtsprechung verlangte Plausibilisierung und Nachvollziehbarmachung der in dienstlichen Beurteilungen enthaltenen (reinen) Werturteile soll es dem Verwaltungsgericht ermöglichen, die Werturteile im Rahmen der näher dargelegten Prüfungsmaßstäbe nachzuprüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1980, a.a.O.; Beschluss vom 17.03.1993, a.a.O.; Urteil vom 11.11.1999, a.a.O.; Urteil des Senats vom 26.04.1994, a.a.O., und Senatsbeschluss vom 13.12.2000, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.1994 - 4 S 465/92

    Anspruch auf dienstliche Neubeurteilung bei unrichtigen dem Urteil

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2002 - 4 S 2478/01
    Die einer dienstlichen Beurteilung von Beamten zugrunde liegenden Tatsachen bedürfen dabei nur insoweit einer konkreten Darlegung und gerichtlichen Feststellung, als der Dienstherr historische Einzelvorgänge aus dem gesamten Verhalten des Beamten ausdrücklich in der dienstlichen Beurteilung erwähnt oder die dienstliche Beurteilung bzw. einzelne in ihr enthaltene wertende Schlussfolgerungen - nach dem Gehalt der jeweiligen Aussage oder äußerlich erkennbar - auf bestimmte Tatsachen, insbesondere auf konkrete aus dem Gesamtverhalten im Beurteilungszeitraum herausgelöste Einzelvorkommnisse stützt; dagegen ist hinsichtlich der in dienstlichen Beurteilungen enthaltenen (reinen) Werturteile nicht die Darlegung und der Beweis der zugrunde liegenden unbestimmten Fülle von Einzeltatsachen (Vorkommnisse, Verhaltensweisen und Erscheinungen) erforderlich, sondern solche Werturteile sind lediglich insoweit plausibel und nachvollziehbar zu machen, dass das Verwaltungsgericht sie im Rahmen der näher dargelegten Prüfungsmaßstäbe nachprüfen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1980, BVerwGE 60, 245 = ZBR 1981, 195; Beschluss vom 17.03.1993, DÖD 1993, 179; Urteil vom 11.11.1999, DÖD 2000, 108; Urteil des Senats vom 26.04.1994, IÖD 1994, 194, und Senatsbeschluss vom 13.12.2000 - 4 S 2594/98 -).

    Die in der Rechtsprechung verlangte Plausibilisierung und Nachvollziehbarmachung der in dienstlichen Beurteilungen enthaltenen (reinen) Werturteile soll es dem Verwaltungsgericht ermöglichen, die Werturteile im Rahmen der näher dargelegten Prüfungsmaßstäbe nachzuprüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1980, a.a.O.; Beschluss vom 17.03.1993, a.a.O.; Urteil vom 11.11.1999, a.a.O.; Urteil des Senats vom 26.04.1994, a.a.O., und Senatsbeschluss vom 13.12.2000, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1999 - 6 A 3593/98

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung eines Polizisten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2002 - 4 S 2478/01
    Etwas Anderes gilt nur dann, wenn die Endbeurteilung von der Vorbeurteilung abwiche (vgl. zur Begründungspflicht für eine Abweichung: OVG NRW, Beschluss vom 13.12.1999, RiA 2001, 305, 306, 307; Schnellenbach, a.a.O., Teil B, RdNrn. 281a und 481).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14

    Stelle des Trierer Landgerichtspräsidenten darf vorerst nicht besetzt werden

    Werturteile müssen einsichtig sein, daher müssen die dienstlichen Beurteilungen die Gründe und Argumente erkennen lassen, die den Dienstherrn zu seinem Urteil geführt haben (vgl. BVerwG, Urteil v. 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 3. Mai 2001 - 4 S 2478/01 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2006 - 4 S 2087/03

    Dienstliche Beurteilung eines Richters; Beurteilungsrichtlinie Baden-Württemberg

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen im Einklang stehen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26.06.1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245; Beschluss vom 17.03.1993 - 2 B 25.93 -, Buchholz 237.7  § 104 NWLBG Nr. 6; Urteil vom 11.11.1999 - 2 A 6.98 -, Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 7; Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1; Urteile des Senats vom 26.04.1994 - 4 S 465/92 -, IÖD 1994, 194 und vom 11.01.2005 -4 S 1605/03 - Beschlüsse des Senats vom 03.05.2002 - 4 S 2478/01 -, IÖD 2002, 206, und vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585).
  • VG Karlsruhe, 10.02.2003 - 12 K 750/01

    Dienstliche Beurteilung - Oberfinanzdirektion - Notenabsenkung

    Die Selbsteinschätzung des Klägers, seine Leistungen hätten besser beurteilt werden müssen, ist rechtlich unerheblich (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3. Mai 2002 - 4 S 2478/01 -).
  • VG Sigmaringen, 15.11.2006 - 1 K 1524/05

    Vorgabe eines zu senkenden Notendurchschnitts als sachfremde Erwägung bei

    Die einer dienstlichen Beurteilung von Beamten zugrunde liegenden Tatsachen bedürfen dabei nur insoweit einer konkreten Darlegung und gerichtlichen Feststellung, als der Dienstherr historische Einzelvorgänge aus dem gesamten Verhalten des Beamten ausdrücklich in der dienstlichen Beurteilung erwähnt oder die dienstliche Beurteilung bzw. einzelne in ihr enthaltene wertende Schlussfolgerungen - nach dem Gehalt der jeweiligen Aussage oder äußerlich erkennbar - auf bestimmte Tatsachen, insbesondere auf konkrete aus dem Gesamtverhalten im Beurteilungszeitraum herausgelöste Einzelvorkommnisse stützt; dagegen ist hinsichtlich der in dienstlichen Beurteilungen enthaltenen (reinen) Werturteile nicht die Darlegung und der Beweis der zugrunde liegenden unbestimmten Fülle von Einzeltatsachen (Vorkommnisse, Verhaltensweisen und Erscheinungen) erforderlich, sondern solche Werturteile sind lediglich insoweit plausibel und nachvollziehbar zu machen, dass das Verwaltungsgericht sie im Rahmen der näher dargelegten Prüfungsmaßstäbe nachprüfen kann (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.05.2002 - 4 S 2478/01 -, IÖD 2002, 206 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 26.06.1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245, Beschluss vom 17.03.1993 - 2 B 25.93 -, DÖD 1993, 179 und Urteil vom 11.11.1999 - 2 A 6.98 -, DÖD 2000, 108; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2000 - 4 S 2594/98 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht