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   VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 4 S 2593/97   

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VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 4 S 2593/97 (https://dejure.org/1997,3220)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.12.1997 - 4 S 2593/97 (https://dejure.org/1997,3220)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 4 S 2593/97 (https://dejure.org/1997,3220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit - Inzidentüberprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 37
  • VBlBW 1998, 267
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 4 S 73/97

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - fehlender Anordnungsgrund für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 4 S 2593/97
    Dies gilt auch dann, wenn sich bei einer Bewerberkonkurrenz um einen - eine Beförderungschance eröffnenden - höherbewertenden Dienstposten ein unterlegener Bewerber gegen die zu Gunsten eines anderen Beamten getroffene Auswahlentscheidung wendet (vgl. Beschluß des Senats vom 7.2.1997, IÖD 1997, 258).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 4 S 2593/97
    Mit den dargelegten Gründen werden ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 25.2.1997, VBlBW 1997, 263) nicht hervorgerufen.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1995 - 4 S 1933/93

    Abbruch eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 4 S 2593/97
    Anhaltspunkte dafür, daß sich der Abbruch des Auswahlverfahrens, von dem nicht nur der Antragsteller, sondern auch eine andere Bewerberin betroffen waren, als gezielter Mißbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit der Antragsgegnerin und damit als Manipulation zum Nachteil des Antragstellers darstellen würde, bestehen nicht (vgl. dazu Urteil des Senats vom 23.5.1995 - 4 S 1933/93, DVBl. 1995, 1253 = VBlBW 1995, 408 = IÖD 1996, 34; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 25.4.1996, DÖD 1996, 284 = NVwZ 1997, 283).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 4 S 2593/97
    Anhaltspunkte dafür, daß sich der Abbruch des Auswahlverfahrens, von dem nicht nur der Antragsteller, sondern auch eine andere Bewerberin betroffen waren, als gezielter Mißbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit der Antragsgegnerin und damit als Manipulation zum Nachteil des Antragstellers darstellen würde, bestehen nicht (vgl. dazu Urteil des Senats vom 23.5.1995 - 4 S 1933/93, DVBl. 1995, 1253 = VBlBW 1995, 408 = IÖD 1996, 34; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 25.4.1996, DÖD 1996, 284 = NVwZ 1997, 283).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2005 - 4 S 915/05

    Anlassbeurteilung eines Polizeibeamten als Entscheidungsgrundlage für eine

    An der Auffassung, dass sich die Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen in einem gerichtlichen Eilverfahren zur Sicherung des Bewerberanspruchs auf offensichtliche Fehler zu beschränken hat (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 19.12.1997 - 4 S 2593/97 -, VBlBW 1998, 267 = NVwZ-RR 2000, 37), wird nicht festgehalten.

    Die Auffassung, dass sich die Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen in einem gerichtlichen Eilverfahren zur Sicherung des Bewerberanspruchs in einem Auswahlverfahren auf offensichtliche Fehler zu beschränken hat und von der das Verwaltungsgericht noch ausgegangen ist (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 19.12.1997 - 4 S 2593/97 -, VBlBW 1998, 267 = NVwZ-RR 2000, 37), hat der Senat aufgegeben (vgl. Beschluss vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 - Beschluss vom 07.06.2005 - 4 S 838/05 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

    In einem Stellenbesetzungsverfahren ist es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Senats vom 19.12.1997 - 4 S 2593/97 -, NVwZ-RR 2000, 37).

    An der Auffassung, dass sich die Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen in einem gerichtlichen Eilverfahren zur Sicherung des Bewerberanspruchs in einem Auswahlverfahren auf offensichtliche Fehler zu beschränken hat (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 19.12.1997 - 4 S 2593/97 -, NVwZ-RR 2000, 37), hält der Senat nicht mehr fest.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05

    Anordnungsgrund bei Antrag eines erfolglos gebliebenen Mitbewerbers auf

    Die Auffassung, dass sich die Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen in einem gerichtlichen Eilverfahren zur Sicherung des Bewerberanspruchs in einem Auswahlverfahren auf offensichtliche Fehler zu beschränken hat (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 19.12.1997 - 4 S 2593/97 -, VBlBW 1988, 267 = NVwZ-RR 2000, 37), hat der Senat aufgegeben (vgl. Beschlüsse vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 - vom 07.06.2005 - 4 S 838/05 - und vom 12.07.2005 - 4 S 915/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 905/03

    Regelbeurteilung - Grundlage für Auswahlentscheidung

    Auch die Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen in einem gerichtlichen Eilverfahren zur Sicherung des Bewerberanspruchs hat sich danach auf offensichtliche Fehler zu beschränken (vgl. Beschluss des Senats vom 19.12.1997, VBlBW 1998, 267).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.10.2003 - 3 MB 20/03

    Beamtenrecht, Konkurrentenrechtsstreit, Eilverfahren, Beurteilungsfehler,

    Eine andere Betrachtungsweise ist nur dann angezeigt, wenn - wie hier - die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung im Auswahlverfahren offen zutage tritt und nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Änderung dieser Beurteilung Einfluss auf die Auswahlentscheidung hätte, so dass die Beurteilung deshalb keine ausreichende Entscheidungsgrundlage darstellen kann (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Beschluss vom 25. Februar 1998 - 3 M 6/98 - , vom 12. April 2000 - 3 M 10/00 -, vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19. Dezember 1997 - 4 S 2593/97 -, VBlBW 1998, 267 m.w.N.; ders., Beschl v. 19. Mai 1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305/306; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 6. August 1998 - 2 B 11635/98 -, Juris).

    Die Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen in einem gerichtlichen Eilverfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs hat sich danach auf offensichtliche Fehler zu beschränken (vgl. Beschl. des Senats v. 25. Februar 1998 - 3 M 6/98 - und vom 12. April 2000 - 3 M 10/00 - s.a. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19. Dezember 1997 - 4 S 2593/97 -, a.a.O.), wobei es zur Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Dienstpostenvergabe des weiteren der Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der nachträglichen Verbesserung einer für die Auswahlentscheidung des Dienstherrn bedeutsamen Beurteilung sowie eines Einflusses dieser Verbesserung auf die Auswahlentscheidung des Dienstherrn bedarf (Beschl. des Senats v. 25. Februar 1998 - 3 M 6/98 - und vom 12. April 2000 - 3 M 10/00 -, je m.w.N.).

  • VGH Hessen, 18.10.2005 - 1 TG 2140/05

    Bonusregelung für Polizeivollzugsbeamte in Südosthessen

    Die inzidente Überprüfung dienstlicher Beurteilungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensrechts ist somit beschränkt auf Fehler der angefochtenen Beurteilung, die offen zu Tage treten und eine nachträgliche Verbesserung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Juli 1992, NVwZ-RR 1993, 278; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Februar 1994 - 2 B 10148/94 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Dezember 1997, NVwZ-RR 2000, 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99

    Ernennung zum Landgerichtspräsidenten - Konkurrentenklage

    Tritt die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung in einem Auswahlverfahren offen zu Tage, fehlt es demnach an einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage für die zu treffende Auswahlentscheidung (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.12.1998 - 4 S 2636/98 - u.v. 19.12.1997, VBlBW 1998, 267 -, m.w.N.).
  • OVG Bremen, 14.01.2002 - 2 B 157/01

    Überprüfung von behördlichen Auswahlverfahren durch das Gericht ausschließlich

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  • OVG Thüringen, 15.12.1998 - 2 EO 319/98

    Beförderungen; Beförderungen

    Derartige Einwände gegen eine dienstliche Beurteilung können in einem gerichtlichen Eilverfahren wie hier ("Konkurrentenstreit") nur dann berücksichtigt werden, wenn sich daraus eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit der Beurteilung ergibt (vgl. VGH BW, Beschluß vom 19. Dezember 1997 - 4 S 2593/97 -, VBlBW 1998, 267; s. auch OVG NW, Beschluß vom 3. Juli 1992 - 1 B 2453/92 -, NVwZ-RR 1993, 278, und OVG Saarl, Beschluß vom 29. August 1994 - 1 W 30/94 - , DRiZ 1995, 271).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2000 - 12 B 1132/00

    Anordnungsanspruch im Rahmen einer vorläufigen Untersagung über die Besetzung

    4 S 2593/97 .., NVwZ..RR 2000, 37; ähnlich auch bereits OVG NRW, Beschluss vom 27. Februar 1998 .
  • OVG Sachsen, 12.10.2004 - 3 BS 174/04

    Konkurrentenstreitverfahren, Auswahlentscheidung, Beurteilung, Inzidentkontrolle

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 S 2636/98

    Bewerberauswahl zwischen mehreren gleich geeigneten Konkurrenten für eine

  • VG Kassel, 22.01.2004 - 1 G 1382/03

    Beförderungsvorbereitung durch Umsetzung auf höherbewerteten Dienstposten;

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.12.1999 - 4 S 2593/97   

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