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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - 4 S 26.17   

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https://dejure.org/2017,43494
OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - 4 S 26.17 (https://dejure.org/2017,43494)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.11.2017 - 4 S 26.17 (https://dejure.org/2017,43494)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. November 2017 - 4 S 26.17 (https://dejure.org/2017,43494)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 37 Abs 1 S 1 BG BB, § 95 Abs 2 S 1 SGB 9, § 46 VwVfG
    Überprüfung der Dienstfähigkeit bei Schwerbehinderung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 123 VwGO, § 37 Abs 1 S 1 BG BB, § 95 Abs 2 S 1 SGB 9, § 46 VwVfG
    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Untersuchungsaufforderung; Untersuchungsanordnung; amtsärztliche Untersuchung; fachärztliche Untersuchung; fachpsychiatrische Untersuchung; Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; fehlerhafte Unterrichtung; fehlerhafte Anhörung; ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Überprüfung der Dienstfähigkeit bei Schwerbehinderung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung gegen eine auf § 37 Abs. 1 Satz 1 LBG gestützte Untersuchungsaufforderung; Ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor der Entscheidung über den Erlass der Untersuchungsaufforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Untersuchungsanordnungen nur mit ordnungsgemäßer Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 241
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2017 - 4 S 23.17

    Untersuchungsaufforderung als beteiligungspflichtige personelle Maßnahme

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - 4 S 26.17
    Die Anordnung erweist sich nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls deshalb als Entscheidung mit Eigengewicht, weil sie erheblich in das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einwirkt (vgl. Beschluss des Senats vom 4. Oktober 2017 - OVG 4 S 23.17 - juris Rn. 6 unter Hinweis auf die Entscheidungen des BVerwG).

    Es ist nicht auszuschließen, dass eine Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung der Antragsgegnerin in der einen oder anderen Weise beeinflusst hätte (vgl. zur unterlassenen Beteiligung der Frauenvertreterin: VG Berlin, Beschluss vom 10. Juli 2017 - VG 7 L 299.17 -, bestätigt durch Beschluss des Senats vom 4. Oktober 2017 - OVG 4 S 23.17 - juris).

  • VG Gelsenkirchen, 15.03.2017 - 1 L 708/17

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Begründung; Art und Umfang der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - 4 S 26.17
    Zwar mag dem Verwaltungsgericht im rechtlichen Ausgangspunkt zu folgen sein, dass eine Untersuchungsaufforderung nach § 37 Abs. 1 Satz 1 LBG geringeren Begründungsanforderungen unterliegt, wenn der Beamte im Zeitpunkt ihres Erlasses infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und deshalb eine Zurruhesetzung unter den erleichterten Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG erfolgen könnte (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 6 B 360/17 - juris Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 1 M 4/16 - BA S. 2 f.; VG Magdeburg, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 5 B 225/17 - juris Rn. 7; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. März 2017 - 1 L 708/17 - juris Rn. 15; VG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 13 L 446/17 - juris Rn. 25).
  • VG Magdeburg, 08.05.2017 - 5 B 225/17

    Rechtswidrige Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung ohne vorheriges

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - 4 S 26.17
    Zwar mag dem Verwaltungsgericht im rechtlichen Ausgangspunkt zu folgen sein, dass eine Untersuchungsaufforderung nach § 37 Abs. 1 Satz 1 LBG geringeren Begründungsanforderungen unterliegt, wenn der Beamte im Zeitpunkt ihres Erlasses infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und deshalb eine Zurruhesetzung unter den erleichterten Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG erfolgen könnte (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 6 B 360/17 - juris Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 1 M 4/16 - BA S. 2 f.; VG Magdeburg, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 5 B 225/17 - juris Rn. 7; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. März 2017 - 1 L 708/17 - juris Rn. 15; VG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 13 L 446/17 - juris Rn. 25).
  • VG Düsseldorf, 09.05.2017 - 13 L 446/17
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - 4 S 26.17
    Zwar mag dem Verwaltungsgericht im rechtlichen Ausgangspunkt zu folgen sein, dass eine Untersuchungsaufforderung nach § 37 Abs. 1 Satz 1 LBG geringeren Begründungsanforderungen unterliegt, wenn der Beamte im Zeitpunkt ihres Erlasses infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und deshalb eine Zurruhesetzung unter den erleichterten Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG erfolgen könnte (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 6 B 360/17 - juris Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 1 M 4/16 - BA S. 2 f.; VG Magdeburg, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 5 B 225/17 - juris Rn. 7; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. März 2017 - 1 L 708/17 - juris Rn. 15; VG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 13 L 446/17 - juris Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2017 - 6 B 360/17

    Aufforderung an einen Lehrer zur Unterziehung einer amtsärztlichen Untersuchung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - 4 S 26.17
    Zwar mag dem Verwaltungsgericht im rechtlichen Ausgangspunkt zu folgen sein, dass eine Untersuchungsaufforderung nach § 37 Abs. 1 Satz 1 LBG geringeren Begründungsanforderungen unterliegt, wenn der Beamte im Zeitpunkt ihres Erlasses infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und deshalb eine Zurruhesetzung unter den erleichterten Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG erfolgen könnte (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 6 B 360/17 - juris Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 1 M 4/16 - BA S. 2 f.; VG Magdeburg, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 5 B 225/17 - juris Rn. 7; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. März 2017 - 1 L 708/17 - juris Rn. 15; VG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 13 L 446/17 - juris Rn. 25).
  • VG Freiburg, 21.03.2017 - 3 K 1354/15

    Versetzung eines schwerbehinderten Beamten wegen Dienstunfähigkeit in den

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - 4 S 26.17
    Eine Unterrichtung muss daher Angaben zu der Art der beabsichtigten Maßnahme und den hierfür maßgeblichen Erwägungen des Dienstherrn umfassen, die dieser im Zusammenhang mit der beabsichtigten Entscheidung erhoben hat (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 21. März 2017 - 3 K 1354/15 - juris Rn. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2015 - 4 S 6.15

    Untersuchungsanordnung; statthafter (Eil-)Antrag; Verwaltungsaktqualität

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - 4 S 26.17
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht die Einschränkung formuliert hat, dass es sich um eine "in die Sphäre des Beamten einschneidend eingreifende Maßnahme" handeln müsse (vgl. zu § 22 Abs. 2 SchwbG: BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 1985 - 2 B 75.84 - juris Rn. 6, 7), ist dies bei Untersuchungsaufforderungen der Fall (vgl. zu den Folgen einer Untersuchungsaufforderung für den betroffenen Beamten: Beschluss des Senats vom 10. Juni 2015 - OVG 4 S 6.15 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13

    Beamter; dauernde Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; Rechtspfleger; Fehlzeiten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - 4 S 26.17
    Denn bereits die Untersuchungsaufforderung greift in die grundrechtsbewehrte persönliche Sphäre des Beamten ein und muss sich deshalb auch am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2014 - 2 B 80.13 - juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2010 - 6 A 4435/06

    Zulässigkeit der Entlassung eines schwerbehinderten Lehramtsanwärters aus dem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - 4 S 26.17
    Bei dienstrechtlichen Maßnahmen im Beamtenverhältnis führt der in der unterbliebenen bzw. nicht ordnungsgemäßen Anhörung liegende Verfahrensverstoß - wie dies regelmäßig auch in anderen Fällen der Verletzung von Vorschriften über das einzuhaltende Verfahren der Fall ist - zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung (vgl. VG Freiburg, a.a.O. Rn. 27; OVG Münster, Urteil vom 15. März 2010 - 6 A 4435/06 - juris Rn. 54; im Fall einer Ermessensentscheidung: BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 2 A 6.06 - juris Rn. 32; Düwell, a.a.O., Rn. Rn. 166; Pahlen in: Neumann/PahlenMajerski-Pahlen, Kommentar zum SGB IX, § 95 Rn. 9).
  • BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 75.84

    Zur vorherigen Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten bei Umsetzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - 4 S 26.17
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht die Einschränkung formuliert hat, dass es sich um eine "in die Sphäre des Beamten einschneidend eingreifende Maßnahme" handeln müsse (vgl. zu § 22 Abs. 2 SchwbG: BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 1985 - 2 B 75.84 - juris Rn. 6, 7), ist dies bei Untersuchungsaufforderungen der Fall (vgl. zu den Folgen einer Untersuchungsaufforderung für den betroffenen Beamten: Beschluss des Senats vom 10. Juni 2015 - OVG 4 S 6.15 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2017 - 1 B 1470/17

    Untersuchungsansordnung eines Dienstherrn in den Fällen der sog. "vermuteten

    - Beschluss vom 15. November 2017- OVG 4 S 26.17 -, juris, Rn. 13 - durch einen Amtsarzt bzw. Facharzt, wenn dem Dienstherrn aufgrund der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bereits die Fachrichtung bekannt sein sollte, der das Krankheitsbild insgesamt und nur zuzuordnen ist.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 17.10 - , juris, Rn. 18, OVG NRW, Urteil vom 5. Oktober 2017 - 1 A 942/16 -, juris Rn. 68 f., OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 15. November 2017 - OVG 4 S 26.17 -, juris, Rn. 14, und Koch, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: November 2017, BBG 2009 § 44 Rn. 97b.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.2018 - 4 S 142/18

    Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzungsverfahren; Beteiligung der

    Liegen die Voraussetzungen für die Annahme der Dienstunfähigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Satz 2 LBG nicht vor und erfolgt die Zurruhesetzung des Beamten ohne (amts-)ärztliches Gutachten oder auf der Grundlage eines völlig unzureichenden (amts-)ärztlichen Gutachtens, ist es nicht Aufgabe des Tatsachengerichts, "ins Blaue hinein" Ermittlungen dahingehend anzustellen, ob zu dem Zeitpunkt des Erlasses der Widerspruchsentscheidung gleichsam zufällig tatsächlich Dienst- und Verwendungsunfähigkeit vorgelegen haben (Fortführung Senatsbeschluss vom 05.07.2017 - 4 S 26/17 - vgl. auch BVerwG, Urteile vom 30.05.2013 - 2 C 68.11 - und vom 26.01.2012 - 7 C 7.11 -, jeweils Juris).

    Der Senat hat - hiervon unabhängig - bereits entschieden, dass es im Falle der Zurruhesetzung des Beamten auf der Grundlage eines völlig unzureichenden amtsärztlichen Gutachtens nicht Aufgabe des Tatsachengerichts ist, "ins Blaue hinein" Ermittlungen dahingehend anzustellen, ob zu dem Zeitpunkt des Erlasses der Widerspruchsentscheidung gleichsam zufällig tatsächlich Dienst- und Verwendungsunfähigkeit vorgelegen haben (Senatsbeschluss vom 05.07.2017 - 4 S 26/17 -).

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 5 ME 115/23

    Dienstunfähigkeit; Untersuchungsanordnung; Untersuchungsaufforderung; Weigerung

    Richtig ist zwar, dass die Schwerbehindertenvertretung vor Erlass einer Untersuchungsanordnung nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zu beteiligen ist, weil es sich bei dieser Maßnahme um eine "Entscheidung" im Sinne des § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX handelt, die den schwerbehinderten Beamten unmittelbar betrifft (OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 15.11.2017 - 4 S 26.17 -, juris Rn. 7; Koch, in: Plog/Wiedow, a. a. O., § 44 BBG Rn. 89b).

    Die Schwerbehindertenvertretung ist umfassend zu unterrichten, d. h. sie muss aufgrund der konkret mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt werden, sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen (OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 15.11.2017 - 4 S 26.17 -, juris Rn. 8; Koch, in: Plog/Wiedow, a. a. O., Rn. 89b).

    Eine unterbliebene oder fehlerhafte Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung führt zur Rechtswidrigkeit der Untersuchungsanordnung (OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 15.11.2017 - 4 S 26.17 -, juris Rn. 10).

    Angesichts des Umstandes, dass dem Dienstherrn ein Entscheidungsspielraum im Hinblick darauf eingeräumt ist, ob, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt er eine Untersuchungsanordnung erlässt, wird zwar regelmäßig nicht ausgeschlossen werden können, dass eine Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung den Dienstherrn in seiner Entscheidung in der einen oder anderen Weise hätte beeinflussen können (vgl. OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 15.11.2017 - 4 S 26.17 -, juris Rn. 12).

  • VG Karlsruhe, 26.11.2018 - 14 K 3619/16

    Versetzung eines Bundesbeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit auf Grund

    Bestehen hingegen materiell Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Zurruhesetzungsverfügung, weil diese auf Grundlage eines völlig unzureichenden amtsärztlichen Gutachtens erfolgt ist, ist es nicht Aufgabe des Tatsachengerichts, "ins Blaue hinein" Ermittlungen dahingehend anzustellen, ob zu dem Zeitpunkt des Erlasses der Widerspruchsentscheidung gleichsam zufällig Dienst- und Verwendungsunfähigkeit vorgelegen haben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 05.07.2017 - 4 S 26/17 - und vom 04.09.2018, a.a.O., Rn. 59).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2018 - 6 B 860/18

    Einholung eines amtlichen Gutachtens der unteren Gesundheitsbehörde oder ein

    - OVG 4 S 26.17 -, a. a. O. Rn. 13.
  • VG Aachen, 19.02.2024 - 7 K 708/23
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Mai 2022 - 6 B 231/22 -, juris Rn. 26; vom 23. Oktober 2017 - OVG 6 A 766/16 - juris Rn. 36, und vom 18. Mai 2017 - OVG 6 B 345/17 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. November 2017 - OVG 4 S 26.17 - juris Rn. 11; VG Berlin, Urteil vom 15. November 2023 - 4 K 253/22 -, juris Rn. 28; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 2. August 2019 - 12 L 640/19 -, juris Rn. 37; VG O., Beschluss vom 18. Mai 2016 - VG 13 L 832/16 - juris Rn. 20.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2022 - 1 A 1314/19

    Dienstunfähigkeit; Ruhestand; Vermutung; Aufklärungsmaßnahmen;

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 12. Dezember 2017 - 1 B 1470/17 -, juris, Rn. 42 und vom 22. August 2019 - 1 B 535/19 -, juris, Rn. 52 f.; OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 15. November 2017 - OVG 4 S 26.17 -, juris, Rn. 13.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Landtagskandidatur für die NPD

    Die Schwerbehindertenvertretung muss aufgrund der konkret mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt werden, sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. November 2017 - OVG 4 S 26.17 -, juris, Rn. 8).
  • VG Berlin, 23.11.2017 - 28 L 74.17

    Anordnung der ärztlichen Untersuchung eines Beamten zur Feststellung der

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Untersuchungsaufforderung nach § 44 Abs. 6 BBG geringeren Begründungsanforderungen unterliegt, wenn der Beamte im Zeitpunkt ihres Erlasses infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und deshalb eine Zurruhesetzung unter den erleichterten Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 Satz 2 BBG erfolgen könnte (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. November 2017 - OVG 4 S 26.17 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 6 B 360/17 - juris Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 1 M 4/16 - BA S. 2 f.).

    Kennt der Dienstherr aber die jeweilige Erkrankung nicht und möglicherweise nicht einmal die medizinische Fachrichtung des Ausstellers der Bescheinigung bzw. ist diese nicht aussagekräftig (wie im vorliegenden Fall: Fachärzte für Allgemeinmedizin), versteht es sich von selbst, dass von ihm nicht verlangt werden kann, in der Aufforderung die ärztliche Untersuchung näher festzulegen (OVG Münster, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 6 B 360/17 -, juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. November 2017 - OVG 4 S 26.17 -, juris Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 22. September 2015 - 3 CE 15.1042 - juris Rn. 42).

  • VG Berlin, 15.11.2023 - 4 K 253.22

    Investitionsprüfung: Erwerb eines Medizinprodukteherstellers durch chinesisches

    Von einer von § 46 VwVfG erfassten Situation kann nur die Rede sein, wenn von vornherein und nach jeder Betrachtungsweise feststeht, dass die Sachentscheidung auch bei ordnungsgemäßem Verfahren nicht anders ausgefallen wäre (so z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Mai 2013 - OVG 6 B 2.11 - juris, Rn. 29; OVG Münster, Beschlüsse vom 23. Oktober 2017 - OVG 6 A 766/16 - juris, Rn. 36, vom 18. Mai 2017 - OVG 6 B 345/17 - juris, Rn. 8; VG Aachen, Beschluss vom 6. Februar 2017 - VG 1 L 50/17 - juris, Rn. 16; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2016 - VG 13 L 832/16 - juris, Rn. 20; vgl. ferner auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. November 2017 - OVG 4 S 26.17 - juris, Rn. 11).
  • VG Berlin, 07.11.2023 - 4 K 536.22

    Investitionsprüfung: Erwerb eines Anteils an der PCK Raffinerie in Schwedt gilt

  • VGH Bayern, 05.07.2023 - 3 B 22.968

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Nachuntersuchung in einem Verfahren wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2018 - 6 B 1113/18

    Rechtmäßige Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Überprüfung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2018 - 6 B 1124/18

    Pflicht eines Beamten zur Untersuchung nach Weisung der dienstvorgesetzten Stelle

  • VGH Bayern, 23.02.2018 - 6 CS 17.2556

    Schwerbehindertenvertretungen, Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung,

  • VG Kassel, 06.11.2023 - 1 K 2459/19

    Folgen einer unterlassenen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2018 - 6 B 1113/17
  • OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 13/23

    Untersuchungsanordnung; amtsärztliche Untersuchung; Beteiligung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2022 - 1 A 1609/20

    Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung einer schwerbehinderten Person aufgrund

  • VG München, 14.12.2020 - M 5 K 19.4166

    Verweigerung der Mitwirkung an amtsärztlicher Untersuchung bei rechtswidriger

  • VG Regensburg, 30.07.2018 - RN 1 S 18.340

    Versetzung zur TPS gestoppt

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