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   VGH Baden-Württemberg, 18.12.1996 - 4 S 2666/95   

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https://dejure.org/1996,7432
VGH Baden-Württemberg, 18.12.1996 - 4 S 2666/95 (https://dejure.org/1996,7432)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.12.1996 - 4 S 2666/95 (https://dejure.org/1996,7432)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 4 S 2666/95 (https://dejure.org/1996,7432)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einseitige Erledigungserklärung ohne hilfsweise Aufrechterhaltung des Sachantrages - kein "Wiederaufleben" des Sachantrages im Berufungsverfahren, da der Verwaltungsakt bestandskräftig geworden ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 160 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 176
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.10.1987 - 4 B 211.87

    Klageänderung - Erledigung - Aufhebung - Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.1996 - 4 S 2666/95
    Der vom Kläger angezogene Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.10.1987 (DÖV 1988, 224) ergibt keine rechtlichen Gesichtspunkte für eine abweichende Beurteilung.

    Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, da dieses Urteil von den dargelegten Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluß vom 13.10.1987 (DÖV 1988, 224) abweicht und hinsichtlich der Abweisung der Klage als unzulässig auf der Abweichung beruht.

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 42.83

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berufung - Erstinstanzliches Urteil

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.1996 - 4 S 2666/95
    Denn diese Klageart geht nicht mit einer Klagänderung einher, da bei ihr das ursprüngliche Sachbegehren nicht aufgegeben wird, sondern mit einer inhaltlichen Umgestaltung aufrechterhalten bleibt (Kopp, a.a.O., § 113 RdNr. 47; vgl. auch BVerwG, Urteil v. 17.10.1985, ZBR 1986, 149).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    BVerwG 2 C 4.97 VGH 4 S 2666/95.
  • VGH Bayern, 03.02.2005 - 22 ZB 05.61

    Untätigkeitsklage; Erledigungsrechtsstreit; Erledigendes Ereignis;

    Im Schrifttum ist die genannte Entscheidung allerdings auf Kritik gestoßen, weil danach ein im Klagewege angegriffener Verwaltungsakt auch nach vorbehaltlosem Übergang in den Erledigungsrechtsstreit noch keine formelle Bestandskraft erlangt (Ziekow, JZ 1990, 90 ff.; Neumann, a.a.O., RdNr. 228; Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 4 zu § 90, RdNr. 20 zu § 161; vgl. als Vorinstanz VGH BW vom 18.12.1996, VBlBW 1997, 176; dem BVerwG zustimmend J. Schmidt in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, RdNr. 115 zu § 113).
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