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   OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07 (https://dejure.org/2007,16925)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.04.2007 - 4 S 3.07 (https://dejure.org/2007,16925)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. April 2007 - 4 S 3.07 (https://dejure.org/2007,16925)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Besetzung der Stelle einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters bei einem Oberlandesgericht; Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung; Voraussetzungen eines ...

  • Judicialis

    VwGO § 123 Abs. 1; ; Beurteilungs-AV § 7 Abs. 2; ; Beurteilungs-AV § 7 Abs. 3; ; Beurteilungs-AV § 7 Abs. 4; ; Beurteilungs-AV § 7 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen ebenfalls nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - Buchholz 310 § 123 Nr. 23, S. 3 m.w.N.).

    Dies sind regelmäßig die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - aktuellsten dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99, 102 f. und Beschluss vom 20. Januar 2004, a.a.O., S. 4).

    b) Die der Auswahl zu Grunde liegenden dienstlichen (Anlass-) Beurteilungen der Antragstellerin und des Beigeladenen, die das Gericht im Streit über die Auswahl für ein Beförderungsamt zu überprüfen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004, a.a.O., S. 4), sind nach dem für den Senat maßgeblichen Streitstoff auch für sich genommen nicht fehlerhaft.

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 - BVerwGE 118, 370, 377) stellen ältere Beurteilungen keine bloßen Hilfskriterien dar, für deren Heranziehung bei dienstrechtlichen Auswahlentscheidungen keine Rangfolge vorgegeben ist, sondern sie können vielmehr unmittelbar Erkenntnisse über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beurteilten erbringen und namentlich dann bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung in einem Beförderungsamt ermöglichen, wenn sie positive oder negative Aussagen über Charaktereigenschaften, Kenntnisse, Fähigkeiten, Verwendungen und Leistungen sowie deren voraussichtliche weitere Entwicklung enthalten.

    Diese Erwägungen betreffen in erster Linie allerdings nur den Fall, dass eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr aktuell im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten bzw. Richtern zu treffen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.01.2004 - 2 C 8.03

    Anordnung des Ruhens eines Verfahrens

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07
    Diese sind die Einhaltung des vorgeschriebenen Verfahrens, die Zugrundelegung des richtigen Sachverhalts, die zutreffende Erfassung des Begriffs der Eignung und der gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung, das Fehlen sachfremder Erwägungen sowie die Beachtung allgemeiner Bewertungsmaßstäbe (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 8.03 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 43, S. 9).
  • VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92

    Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07
    Denn die Leistungsbeurteilung kann sich nur auf den jeweils bislang innegehabten Dienstposten und dessen Anforderungsprofil beziehen (vgl. VGH München, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 3 CE 99.3309 - DÖD 2000, 111, 112), nicht jedoch auf das Anforderungsprofil für das angestrebte Beförderungsamt, das hier auch ohne nähere Kennzeichnung des Antragsgegners in der Ausschreibung vom 15. März 2006 (JMBl. S. 34) ausreichend feststand (vgl. hierzu VGH Kassel, Beschlüsse vom 2. Juli 1996, a.a.O., S. 158 f. und vom 26. November 1992 - 1 TG 1792/92 - NVwZ 1993, 282, 283 betreffend die Stelle eines Vorsitzenden Richters beim Verwaltungsgericht).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07
    Dies sind regelmäßig die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - aktuellsten dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99, 102 f. und Beschluss vom 20. Januar 2004, a.a.O., S. 4).
  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07
    Denn die Leistungsbeurteilung kann sich nur auf den jeweils bislang innegehabten Dienstposten und dessen Anforderungsprofil beziehen (vgl. VGH München, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 3 CE 99.3309 - DÖD 2000, 111, 112), nicht jedoch auf das Anforderungsprofil für das angestrebte Beförderungsamt, das hier auch ohne nähere Kennzeichnung des Antragsgegners in der Ausschreibung vom 15. März 2006 (JMBl. S. 34) ausreichend feststand (vgl. hierzu VGH Kassel, Beschlüsse vom 2. Juli 1996, a.a.O., S. 158 f. und vom 26. November 1992 - 1 TG 1792/92 - NVwZ 1993, 282, 283 betreffend die Stelle eines Vorsitzenden Richters beim Verwaltungsgericht).
  • VGH Bayern, 01.08.2006 - 3 CE 06.1241
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07
    Bei einem herausgehobenen Dienstposten mit Leitungsfunktion und einem spezifischen Anforderungsprofil - wie hier bei der Stelle einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht - ist die Auswahlentscheidung danach zu treffen, dass demjenigen Bewerber der Vorrang gegeben wird, der die Voraussetzungen des Anforderungsprofils am besten erfüllt (vgl. VGH München, Beschluss vom 1. August 2006 - 3 CE 06.1241 - Juris Rn. 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 1 B 349/03

    Auswirkungen eines Verfahrensfehlers in einem Auswahlverfahren für einen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07
    Die der Auswahlentscheidung zu Grunde gelegten Anlassbeurteilungen sind mit Blick auf die aktuelle Qualifikation auch nicht generell weniger aussagekräftig als Regelbeurteilungen (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluss vom 8. Juli 2003 - 1 B 349/03 - Juris Rdnr. 22).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07
    Ein Anteil der Beurteilungen mit der Spitzennote von 25 % hat angesichts der geringen Zahl der insoweit in Rede stehenden B 2-Stellen im Ministerium der Justiz nur wenig Aussagekraft und würde auch keine Entwertung der Spitzennote darstellen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 7.99 - NVwZ-RR 2000, 621, 622).
  • VGH Hessen, 24.09.2002 - 1 TG 1353/02
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07
    Im Übrigen kann der Dienstherr ohne Abwägungsfehler davon ausgehen, dass die erfolgreiche Wahrnehmung bestimmter Aufgaben und Tätigkeitsfelder im höheren Dienst des Justizministeriums ungeachtet der Frage, ob die Tätigkeit im Justizministerium bereits als dem richterlichen Dienst angenähert gelten kann, grundsätzlich eine qualitative Steigerung der Eignung für ein höheres Richteramt ermöglicht, die bei entsprechenden dienstlichen Leistungen im Einzelfall auch festgestellt werden kann (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 24. September 2002 - 1 TG 1353/02 - Juris Rn. 19).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2006 - 1 B 195/06
  • VG Frankfurt/Oder, 26.08.2013 - 2 L 380/12

    Recht der Landesbeamten

    Dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch bei dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2007 - 4 S 3.07 -).

    Seine Auswahl erscheint möglich (vgl. zum Prüfungsmaßstab: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2007 - 4 S 3.07 -); er hat mithin einen Anspruch auf Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 4 S 64.13

    Konkurrentenstreit; Vorsitzender Richter am Landessozialgericht;

    (a) Soweit das Verwaltungsgericht daran Anstoß zu nehmen scheint, dass die Beurteilerin eingangs ihrer Beurteilung die Dienstlaufbahn des Beigeladenen seit September 1997 darstellt, bestehen hiergegen für sich genommen keine Bedenken, wenn die Bezugnahme auf frühere Leistungen und Arbeitsgebiete in der Beurteilung erkennbar nur der Verdeutlichung der (auch) im Beurteilungszeitraum gezeigten Fähigkeiten und gesammelten Erfahrungen des Beigeladenen dient (Senatsbeschluss vom 2. April 2007 - OVG 4 S 3.07 -, juris Rn. 18).

    Dem Senat erschließt sich nicht, weshalb die dort vorgenommenen Bewertungen erläuterungsbedürftig sein sollen, zumal auch Rechtskenntnisse, die durch einen Richter während einer Tätigkeit auf einem beamtenrechtlichen Dienstposten erworben worden sind, Rückschlüsse auf seine Leistungen und Fähigkeiten bezogen auf seine für sein richterliches Statusamt notwendigen Rechtskenntnisse zulassen können (vgl. allgemein - den auch vom Verwaltungsgericht zitierten - Senatsbeschluss vom 2. April 2007, a.a.O., Rn. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 1 B 1347/09

    Bewerbungsverfahren für die Besetzung einer Stelle als Präsident des

    Ebenso VG des Saarl., Beschluss vom 18.2.2009 - 2 L 1881/08 -, juris, Rn. 16, für die Besetzung der Stelle eines Vizepräsidenten am OVG; so auch OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 2.4.2007 - 4 S 3/07 -, juris, Rn. 11, und Hess. VGH, Beschluss vom 24.9.2002 - 1 TG 1353/02 -, juris, Rn. 19.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 15.07

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Richters bei fehlerhafter dienstlicher

    Letzteres war auch nicht nötig, weil sich die allgemeinen Anforderungen an ein herausgehobenes Richteramt hinlänglich aus einschlägigen gesetzlichen Regelungen, Verwaltungsvorschriften und Geschäftsverteilungsplänen ergeben (vgl. für das Amt eines Präsidenten des Verwaltungsgerichts: OVG Weimar, Beschluss vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 - juris Rn. 43 und 52 ff.; für einen Vorsitzenden am Oberlandesgericht: Beschluss des Senats vom 2. April 2007 - OVG 4 S 3.07 - BA S. 9, m. w. Nachw. zur Rspr.; für einen Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts: OVG Bautzen, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 83/01 - juris Rn. 12 und 33; für einen Vorsitzenden am Verwaltungsgericht VGH Kassel, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 - juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 4 S 4.07

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren

    Diese sind die Einhaltung des vorgeschriebenen Verfahrens, die Zugrundelegung des richtigen Sachverhalts, die zutreffende Erfassung des Begriffs der Eignung und der gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung, das Fehlen sachfremder Erwägungen sowie die Beachtung allgemeiner Bewertungsmaßstäbe (vgl. nur Beschluss des Senats vom 2. April 2007 - OVG 4 S 3.07 - BA S. 3 f. m. w. Nachw.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 14.07

    Konkurrentenstreit bei der Besetzung einer Stelle in der Sozialgerichtsbarkeit

    Letzteres war auch nicht nötig, weil sich die allgemeinen Anforderungen an ein herausgehobenes Richteramt hinlänglich aus einschlägigen gesetzlichen Regelungen, Verwaltungsvorschriften und Geschäftsverteilungsplänen ergeben (vgl. für das Amt eines Präsidenten des Verwaltungsgerichts: OVG Weimar, Beschluss vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 - juris Rn. 43 und 52 ff.; für einen Vorsitzenden am Oberlandesgericht: Beschluss des Senats vom 2. April 2007 - OVG 4 S 3.07 - BA S. 9, m. w. Nachw. zur Rspr.; für einen Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts: OVG Bautzen, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 83/01 - juris Rn. 12 und 33; für einen Vorsitzenden am Verwaltungsgericht VGH Kassel, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 - juris Rn. 14).
  • VG Arnsberg, 18.12.2013 - 2 L 628/13

    Eilantrag gegen die Besetzung der Stelle des Präsidenten des Landgerichts Detmold

    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 1 B 1347/09 -, juris Rn. 19 (Präsident des Landesarbeitsgerichts); VG des Saarlandes, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 2 L 1881/08 -, juris Rn. 16 (Vizepräsident des OVG); OVG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2007 - 4 S 3.07 -, juris Rn. 11; Hess.VGH, Beschluss vom 24. September 2002 - 1 TG 1353/02 -, juris Rn. 19.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2016 - 4 S 21.16

    Begründung des Gesamturteils

    Die Argumentation des angefochtenen Beschlusses steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats, bei einem herausgehobenen Dienstposten mit Leitungsfunktion und einem spezifischen Anforderungsprofil dürfe der Eignungsnote ausschlaggebende Bedeutung für die Auswahlentscheidung zugemessen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 2. April 2007 - OVG 4 S 3.07 -, juris Rn. 16).
  • VG Berlin, 27.09.2013 - 7 L 222.13

    Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Kammergericht; Fehler im Auswahlverfahren

    Jedoch ist sie auch schlüssig aus dem Leistungs- und Befähigungsbild anhand der zugrundeliegenden Beurteilung zu entwickeln (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2007 - OVG 4 S 3.07 -, juris, Rn. 11), so dass auch mangels hierzu angestellter Erwägungen im Auswahlvorgang nicht auszuschließen ist, dass bei einem kürzeren Beurteilungszeitraum des Antragstellers für ihn wegen einer möglicherweise besseren Beurteilung auch eine bessere Eignungsbewertung abgegeben worden wäre.
  • VG Saarlouis, 18.02.2009 - 2 L 1881/08

    Zum Anforderungsprofil an das Amt eines Vizepräsidenten des

    ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2007 -4 S 3.07-, wonach die Eignung für ein Richteramt an einem Obergericht eine vorherige erfolgreiche obergerichtliche Tätigkeit nicht notwendigerweise voraussetzt, sowie HessVGH, Beschluss vom 24.09.2002 -1 TG 1353/02-, jeweils zitiert nach juris.
  • VG Frankfurt/Oder, 08.03.2012 - 2 K 213/10

    Abänderung der Beurteilung

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