Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.10.2008 - 4 S 3099/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6155
VGH Baden-Württemberg, 27.10.2008 - 4 S 3099/07 (https://dejure.org/2008,6155)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.10.2008 - 4 S 3099/07 (https://dejure.org/2008,6155)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Oktober 2008 - 4 S 3099/07 (https://dejure.org/2008,6155)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beamter; Verfall von Urlaub, der aus Krankheitsgründen nicht angetreten werden kann

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Verfalls von Urlaub bei krankheitsbedingtem Unterlassen des Urlaubsantritts bis zum 30. September des Folgejahres; Voraussetzungen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung

  • Judicialis

    AzUVO § 25 Abs. 1; ; AzUVO § 25 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AzUVO § 25 Abs. 1; AzUVO § 25 Abs. 5
    Arbeitszeit; Urlaub; Dienstbefreiung; Nebentätigkeit: Urlaub; Resturlaub; Verfall; Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 295 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.02.1977 - II C 43.74

    Verfall des Resturlaubs bei fehlender rechtzeitiger Geltendmachung - Hinderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2008 - 4 S 3099/07
    Im Übrigen ist die Verfallsregelung eindeutig als Ausschlussregelung formuliert (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10.02.1977 - II C 43.74 -, Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 9).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2008 - 4 S 3099/07
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a RdNr. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2008 - 4 S 3099/07
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a RdNr. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2008 - 4 S 3099/07
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffs eine konkrete Rechtsfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. Beschluss des Senats vom 05.06.1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, 420, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2008 - 4 S 3099/07
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nach der Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, bzw. wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Beschluss des Senats vom 25.02.1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263).
  • BVerwG, 11.09.2002 - 9 B 61.02

    Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens ; Beschwerde gegen die Nichtzulassung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2008 - 4 S 3099/07
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a RdNr. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2008 - 4 S 3099/07
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a RdNr. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 4 S 660/98

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines Fehlers;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2008 - 4 S 3099/07
    Eine Bezugnahme auf früheren Vortrag genügt dabei nicht (vgl. nur Senatsbeschluss vom 19.05.1998 - 4 S 660/98 -, Juris; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 124a RdNr. 49 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2009 - 5 LA 100/07

    Voraussetzungen für den Verfall von Resturlaub gem. § 8 Abs. 1 S. 2

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht § 8 Abs. 1 Satz 2 NEUrlVO als eine Ausschlussregelung interpretiert, nach der - abgesehen von den in der Erholungsurlaubsverordnung ausdrücklich geregelten, hier aber nicht einschlägigen Ausnahmen - Resturlaub (und d. h. ggf. auch der gesamte noch nicht genommene Urlaub) ausnahmslos verfällt, ohne dass es auf die Gründe ankommt, aus denen er nicht angetreten wurde (siehe zu vergleichbaren Vorschriften: BVerwG, Beschl. v. 25.2. 1988 - BVerwG 2 C 3.86 -, juris, Langtext Rn. 17 und Beschl. v. 27.10.1982 - BVerwG 2 B 95.81 -, juris, Langtext Rn. 3; VGH BW, Beschl. v. 27.10.2008 - 4 S 3099/07 -, juris, Langtext Rn. 4; Hbg OVG, Beschl. v. 30.11.2001 - 1 Bf 135/01 - juris, Langtext Rn. 4; Hess. VGH, Urt. v. 6.9. 1989 - 1 UE 3303/86 -, juris, Langtext Rn. 28).
  • VG Karlsruhe, 27.11.2019 - 4 K 10252/18

    Verfall von Urlaubsansprüchen bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit

    Die Rechtsprechung ging seinerzeit davon aus, dass der Verfall zum Stichtag 30. September des Folgejahres auch dann eintrete, wenn eine Inanspruchnahme infolge Krankheit nicht möglich war (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.2008 - 4 S 3099/07 -, juris Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht