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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 4 S 32.17   

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OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 4 S 32.17 (https://dejure.org/2017,38968)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.09.2017 - 4 S 32.17 (https://dejure.org/2017,38968)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. September 2017 - 4 S 32.17 (https://dejure.org/2017,38968)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO
    Maßstab für die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs in Verfahren betreffend die vorläufige Verpflichtung zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf; hier: in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Schutzpolizei beim ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 33 Abs 2 GG
    Begründung des Beamtenverhältnisses; Einstellung; Vorbereitungsdienst; Schutzpolizei; gehobener Dienst; charakterliche Eignung; Jugendverfehlungen; Verfahrenseinstellung durch den Jugendrichter gegen Ermahnung; Maßstab für vorläufigen Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Berlin, 12.07.2017 - VerfGH 51/16

    Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art 1ß Abs 1 VvB ) iVm dem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 4 S 32.17
    3 An dem vom Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats der Sache nach zu Grunde gelegten strengen Maßstab für die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs, wonach es sich mit "hoher Wahrscheinlichkeit" feststellen lassen müsse, dass die Einschätzung des Antragsgegners von der mangelnden persönlichen Eignung des Antragstellers rechtsfehlerhaft sei, hält der Senat vor dem Hintergrund des Beschlusses des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 12. Juli 2017 (- VerfGH 51/16 -) nicht mehr fest.
  • VG Karlsruhe, 29.02.2016 - 7 K 5541/15

    Polizeidiensttauglichkeit von Beamtinnen mit Brustimplantaten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 4 S 32.17
    Die zu befürchtenden Nachteile im Sinne von § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO müssen nicht als schlechterdings unzumutbar eingestuft werden (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Februar 2016 - 7 K 5541/15 - juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 2332/08

    Einstellung als Polizeibeamter in den mittleren Polizeivollzugsdienst - Zweifel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 4 S 32.17
    Dies umfasst auch Verstöße, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben, sondern bei denen das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Mai 2015 - OVG 4 S 10.15 - EA S. 3; VGH Mannheim, Beschluss vom 27. November 2008 - 4 S 2332/08 - juris Rn. 4, 7).
  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 4 S 32.17
    Es ist dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn überlassen, welchen Umständen er das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den verfassungsrechtlichen Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 11.82 - juris Rn. 14).
  • OVG Bremen, 13.07.2018 - 2 B 174/18

    Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund

    Die Verfahren wurden nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern allein deshalb eingestellt, weil dem Antragsteller die Vorwürfe nicht nachgewiesen werden konnten oder nach § 153 StPO (vgl. insoweit auch VGH BW, Beschluss vom 10.03.2017 - 4 S 124/17 -, Rn. 8 f., juris; OVG BlnBdg, Beschluss vom 29.09.2017 - OVG 4 S 32.17 -, Rn. 6, juris zu einem Beamtenbewerber).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2018 - 4 S 19.18

    Polizeibewerber; Einstellung Vorbereitungsdienst; Eignungszweifel;

    Zwar weist der Antragsteller zu Recht darauf hin, dass ein Anordnungsanspruch hinsichtlich der begehrten vorläufigen Einstellung in den Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf bereits dann zu bejahen ist, wenn ein Anspruch auf erneute Entscheidung über sein Einstellungsbegehren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 29. September 2017 - OVG 4 S 31.17 und OVG 4 S 32.17 - BA S. 2 f. bzw. juris Rn. 3).

    Dies umfasst auch Verstöße, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben, sondern bei denen das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist (vgl. Beschluss des Senats vom 29. September 2017 - OVG 4 S 32.17 - juris Rn. 6).

    Soweit der Senat die Auffassung vertreten hat, dass Verfehlungen, die von Jugendlichen unter 18 Jahren begangen worden sind, nicht ohne Weiteres taugliche Grundlage für berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Bewerbers seien und ihre Heranziehung regelmäßig ausgeschlossen sei, wenn den Straftaten noch ein jugendtypisches Gepräge anhafte und sie sich lediglich als episodenhaft und von geringfügiger Schwere darstellten (vgl. Beschluss vom 29. September 2017 - OVG 4 S 32.17 - juris Rn. 7 ff.), hält er hieran nicht fest.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2018 - 4 S 36.18

    Ablehnung von Polizeibewerbern wegen Tätowierungen bedarf grundsätzlich

    Insoweit genügen zur Ablehnung der Einstellung auch regelmäßig bereits berechtigte Zweifel des (künftigen) Dienstherrn daran, ob der Bewerber die (charakterliche oder persönliche) Eignung besitzt, die für die Ernennung notwendig ist (vgl. statt vieler: Senatsbeschluss vom 29. September 2017 - OVG 4 S 32.17 - juris Rn. 6).
  • VG Berlin, 25.07.2018 - 28 L 312.18

    Charakterliche Ungeeignetheit für den Polizeidienst eines 21jährigen Bewerbers

    Der Antragsteller hat den erforderlichen Anordnungsanspruch nicht mit der hierfür erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2017 - OVG 4 S 32.17 -, juris Rn. 3 unter Verweis auf den Beschluss des VerfGH Berlin vom 12. Juli 2017 - VerfGH 51/16 -, juris Rn. 16 ff.; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2018 - OVG 4 S 19.18 -) glaubhaft gemacht (§ 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung - ZPO -).

    Hegt die Behörde berechtigte Zweifel (prognostische Einschätzung) an der persönlichen Eignung des Bewerbers, darf sie dessen Einstellung ablehnen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2018 - OVG 4 S 19.18 - ; ders. Beschluss des Senats vom 27. Februar 2018 - OVG 4 S 14.18 - BA S. 3; ders. Beschluss vom 29. September 2017 - 4 S 32.17 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2008 - 4 S 2332.08 -, juris Rn. 4).

    Dies umfasst auch Verstöße, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben, sondern bei denen das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2018 - OVG 4 S 19.18 - ders. Beschluss vom 18. Mai 2015 - OVG 4 S 10.15 -, ders., Beschluss vom 29. September 2017 - OVG 4 S 32.17 -, juris Rn. 6; VGH Mannheim, Beschluss vom 27. November 2008 - 4 S 2332/08 - juris Rn. 7).

    So können Straftaten in diesem Alter ein jugendtypisches Gepräge anhaften, sich lediglich als episodenhaft und von geringfügiger Schwere darstellten (vgl. noch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2017 - OVG 4 S 32.17 - juris Rn. 7 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 4 S 51.19

    Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst; Versagungsgrund wegen

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu seinem Beschluss vom 29. September 2017 - OVG 4 S 32.17 - (juris Rn. 13).

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung mit einem entsprechenden Tenor ist möglich (Senatsbeschluss vom 29. September 2017, a.a.O.; Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage 2017, Rn. 219; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser u.a., VwGO, 7. Auflage 2018, § 123 Rn. 61; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 123 Rn. 107; offen gelassen vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 1. November 2007 - 4 VR 3001.07 - juris Rn. 12).

  • VG Berlin, 28.02.2018 - 5 L 636.17

    Einstellung in den Polizeivollzugsdienst

    Nach Auffassung der Kammer besteht entgegen der neueren Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Beschluss vom 29. September 2017 - 4 S 32.17 - juris Rn. 3 f.) weder zureichender Anlass von dem bisher geltenden Maßstab für die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs abzurücken (dazu 1.), noch gibt es einen durchgreifenden Grund, den materiellen Maßstab bei Einstellungsbewerbern zu senken, die als Jugendliche im Alter unter achtzehn Jahren Jugendstraftaten begangen haben (dazu 2.).

    Nunmehr solle ausreichen, dass dies überwiegend wahrscheinlich sei (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2017 - 4 S 32.17 - juris Rn. 3 f.).

    Zur Ablehnung der Einstellung genügen bereits berechtigte Zweifel des Dienstherrn daran, ob der Beamte die - auch charakterliche - Eignung besitzt, die für die Ernennung notwendig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2017 - 4 S 32.17 - juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2008 - 4 S 2332.08 - juris Rn. 4 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 30.08.2019 - 3 ZB 18.508

    Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Mit der strafrechtlichen Unschuldsvermutung korrespondiert keine beamtenrechtliche Vermutung der charakterlichen Eignung (VGH BW, B.v. 10.3.2017 - 4 S 124/17 - juris Rn. 8f.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 29.9.2017 - OVG 4 S 32.17 - juris Rn. 6).
  • VG Berlin, 27.02.2018 - 5 L 649.17

    Einstellung in den Polizeivollzugsdienst

    Nach Auffassung der Kammer besteht entgegen der neueren Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Beschluss vom 29. September 2017 - 4 S 32.17 - juris Rn. 3 f.) weder zureichender Anlass von dem bisher geltenden Maßstab für die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs abzurücken (dazu 1.), noch gibt es einen durchgreifenden Grund, den materiellen Maßstab bei Einstellungsbewerbern zu senken, die als Jugendliche im Alter unter achtzehn Jahren Jugendstraftaten begangen haben (dazu 2.).

    Nunmehr solle ausreichen, dass dies überwiegend wahrscheinlich sei (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2017 - 4 S 32.17 - juris Rn. 3 f.).

    Zur Ablehnung der Einstellung genügen bereits berechtigte Zweifel des Dienstherrn daran, ob der Beamte die - auch charakterliche - Eignung besitzt, die für die Ernennung notwendig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2017 - 4 S 32.17 - juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2008 - 4 S 2332.08 - juris Rn. 4 m. w. N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2021 - 4 B 10.19

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen verspäteter Reaktivierung;

    Die von der 5. und 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin unterschiedlich bewertete Frage, ob die Formenstrenge der Beamtenernennung einer im Wege der einstweiligen Anordnung auferlegten Vorwegnahme der Hauptsache kategorisch entgegenstehe, ist noch nicht mit dem Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 29. September 2017 - OVG 4 S 32.17 - (juris) beantwortet.
  • VG Koblenz, 23.08.2019 - 2 L 802/19

    Laktose- und Fructoseunverträglichkeit steht einer Einstellung in den

    Es werden nämlich keine über den Zeitpunkt einer möglichen Hauptsacheentscheidung hinausgehenden, d.h. keine vollendeten Tatsachen geschaffen, da ein Beamter im Beamtenverhältnis auf Widerruf gem. § 23 Abs. 4 Beamtenstatusgesetz jederzeit entlassen werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29. September 2017 - 4 S 32.17 -, juris, Rn. 3).
  • VGH Hessen, 09.01.2020 - 1 B 2155/19

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • VGH Hessen, 28.11.2019 - 1 B 372/19

    Einstellung in gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • VGH Hessen, 18.12.2019 - 1 B 443/19

    Kontakte zum Drogenmilieu bei jugendlichem Polizeibewerber

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2018 - 4 S 4.18

    Charakterliche Eignung eines straffällig gewordenen Jugendlichen bzw. noch nicht

  • VG Berlin, 12.08.2020 - 26 L 217.20
  • VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21

    Einstellung in den Polizeivollzugsdienst

  • VG Berlin, 14.06.2019 - 26 K 306.16

    Beamtenrechtlicher Schadenersatz wegen verspäteter Reaktivierung eines Beamten;

  • VG Berlin, 06.02.2024 - 5 L 728.23

    Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • VGH Bayern, 19.07.2021 - 6 BV 20.3094

    Beförderung zur Polizeiobermeisterin

  • VG Frankfurt/Main, 31.01.2019 - 9 L 4544/18

    Der Dienstherr kann einen Bewerber für den Polizeivollzugsdienst aufgrund

  • VG Freiburg, 27.06.2023 - 3 K 2748/22

    Prüfung der charakterlichen Eignung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst

  • VG Berlin, 12.10.2017 - 28 L 374.17

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Zulassung zur Aufstiegsausbildung für den

  • VG Berlin, 21.07.2022 - 28 K 126.20

    Zweifel an charakterlicher Eignung für den Polizeivollzugsdienst aufgrund des

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