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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 4 S 39.13   

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OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 4 S 39.13 (https://dejure.org/2013,32000)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.2013 - 4 S 39.13 (https://dejure.org/2013,32000)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2013 - 4 S 39.13 (https://dejure.org/2013,32000)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG, § 123 VwGO, § 18 aF BBesG
    Einstweiliger Rechtsschutz; Konkurrentenstreit; Beförderungsrangliste; Polizeivollzugsdienst; Anordnungsanspruch; Bewerbungsverfahrensanspruch; sog. Topfwirtschaft; gebündelte Dienstposten; Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung; Qualifikationsvergleich; Amt im ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 33 Abs 2 GG, § 123 VwGO, § 18 aF BBesG
    Einstweiliger Rechtsschutz; Konkurrentenstreit; Beförderungsrangliste; Polizeivollzugsdienst; Anordnungsanspruch; Bewerbungsverfahrensanspruch; sog. Topfwirtschaft; gebündelte Dienstposten; Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung; Qualifikationsvergleich; Amt im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 4 S 39.13
    Die Auswahlentscheidung darf daher grundsätzlich nicht anhand der Anforderungen eines konkreten Dienstpostens erfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 28, 30).

    Sind Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden, muss der Dienstherr zunächst die Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien zur Kenntnis nehmen (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013, a.a.O. Rn. 46 m.w.N.).

    Die Entscheidung des Dienstherrn, welches Gewicht er den einzelnen Gesichtspunkten für das abschließende Gesamturteil und für die Auswahl zwischen im Wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern beimisst, unterliegt nur einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013, a.a.O. Rn. 48 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 4 S 39.13
    Im Hinblick auf die Vergabe höherer Ämter einer Laufbahn durch Beförderungen handelt es sich um Kriterien, die darüber Aufschluss geben, in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amtes genügt und sich in dem höheren Amt voraussichtlich bewähren wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 23).

    Um praktischen Erfordernissen in einer großen Behörde Rechnung zu tragen, ist es, um dem Gebot der umfassenden inhaltlichen Auswertung der letzten dienstlichen Beurteilung zu entsprechen, beispielsweise möglich, zu Beginn des Auswahlverfahrens einzelne als besonders bedeutsam erachtete Leistungsmerkmale zu definieren, dies zu dokumentieren und die insoweit erzielten Bewertungen bei der Reihung in der Beförderungsrangliste zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012, a.a.O. Rn. 36).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 4 S 39.13
    Denn ein solches Amt im abstrakt-funktionellen Sinn gebe es nicht, weil dies zwingend bestimmte Ämter im konkret-funktionellen Sinn (Dienstposten) voraussetze, die in der Behörde ausschließlich den Inhabern des gleichen statusrechtlichen Amtes zugewiesen seien (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, juris Rn. 30).

    Wenngleich das Bundesverwaltungsgericht davon abgesehen hat, die besondere sachliche Rechtfertigung, die sich aus den Besonderheiten der jeweiligen Verwaltung ergeben muss, zu konkretisieren (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011, a.a.O. Rn. 29), dürfte feststehen, dass ein ausnahmsweises Absehen von der grundsätzlich gebotenen nichtnormativen ("spitzen") Ämterbewertung verlangt, dass die Bündelung von Dienstposten gerade mit Blick auf die auf den fraglichen Dienstposten anfallenden Aufgaben und Tätigkeiten sachlich notwendig ist, um die Funktionsfähigkeit der Behörde in dem in Rede stehenden Bereich zu sichern (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 22. März 2013 - 1 B 185/13 -, juris Rn. 18 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2007 - 4 S 58.06

    Beamtenrecht: Bewerbungsverfahrensanspruch bei Ausschreibungsmangel;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 4 S 39.13
    Das Vorbringen des Antragsgegners genügt nicht, um die Herabstufung des Gesamturteils in der aktuellen dienstlichen Beurteilung des Antragstellers um zwei Benotungsstufen hinreichend zu plausibilisieren (vgl. zum Plausibilisierungserfordernis Senatsbeschluss vom 16. Mai 2007 - OVG 4 S 58.06 -, juris Rn. 22 f.).
  • OVG Hamburg, 29.07.2013 - 1 Bs 145/13

    Freihaltungsanspruch des Beförderungsmitbewerbers; Einrichtung von Bündelstellen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 4 S 39.13
    Ist danach aus besonderen sachlichen Gründen eine gebündelte Bewertung von Dienstposten zulässig, muss es auch möglich sein, Beamte auf diesen Dienstposten rechtmäßigerweise in Ämter zu befördern, denen diese Dienstposten zugeordnet sind (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 1 Bs 145/13 -, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 4 S 39.13
    8 Ebenso wenig lässt sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rn. 19 f.) die Aussage entnehmen, dass auf der Grundlage gebündelter Dienstposten getroffene Auswahlentscheidungen zum Zweck der Beförderung typischerweise mangels eines Art. 33 Abs. 2 GG genügenden Qualifikationsvergleichs zu beanstanden sind.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 4 L 23.13

    Streitwert; Konkurrentenstreit um Beförderungsstelle im Eilverfahren; Sicherung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 4 S 39.13
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2 GKG (vgl. im Einzelnen Senatsbeschluss vom 12. September 2013 - OVG 4 L 23.13 -, juris).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 4 S 39.13
    Bei Einbeziehung des bereits zuvor beurteilten Zeitraums in die spätere Beurteilung muss sich der Beurteiler bei einer nicht unerheblichen Änderung des Leistungsbildes damit auseinandersetzen und die alte und neue Beurteilung zueinander in Beziehung setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 -, juris Rn. 18, 17 im Fall einer früheren Anlass- und späteren Regelbeurteilung).
  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98

    Beurteilung, dienstliche, - der Soldaten nach ZDv 20/6; - Verschlechterung der -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 4 S 39.13
    Soweit sich der Antragsgegner zur Begründung seiner Auffassung, die Verschlechterung der Gesamtnote im Vergleich zur Vorbeurteilung sei nicht erläuterungsbedürftig, auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1999 - 2 A 6.98 - (juris Rn. 13) beruft, ist dies unergiebig.
  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 A 5.01

    Amtsgemäße Beschäftigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 4 S 39.13
    Maßgebend ist der Schwerpunkt der Tätigkeit, die den Dienstposten prägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2002 - 2 A 5.01 -, juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2013 - 1 B 185/13

    Voraussetzungen für das ausnahmsweise Absehen von der nach § 18 BBesG

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am

    Der Beurteiler darf die vorangegangene Beurteilung nicht abändern oder ersetzen und bei Einbeziehung eines bereits zuvor beurteilten Zeitraums in die spätere Beurteilung muss sich der Beurteiler in jedem Fall mit dieser Tatsache auseinandersetzen und die alte und neue Beurteilung zueinander in Beziehung setzen und seine Bewertung ggf. plausibel machen, falls sich das Leistungsbild - wie hier - nicht unerheblich geändert hat (vgl. hierzu und zu den Besonderheiten im hier nicht einschlägigen Verhältnis Regel-/Anlassbeurteilung BVerwG, Urteil vom 18.07.2001 - 2 C 41.00 -, NVwZ-RR 2002, 201; s. a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2013 - 4 S 39.13 - und OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.12.2010 - 5 ME 232/10 -, jeweils Juris).
  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 3 CE 14.32

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Anlassbeurteilung; Überschneidung mit

    Bei Einbeziehung eines bereits zuvor beurteilten Zeitraums in die spätere Beurteilung muss sich der Beurteiler lediglich damit auseinandersetzen und die alte und neue Beurteilung zueinander in Beziehung setzen und seine Bewertung ggf. plausibel machen, falls sich das Leistungsbild nicht unerheblich geändert hat (BVerwG U.v. 18.7.2001 a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg B.v. 6.11.2013 - OVG 4 S 39.13 - juris Rn. 17).

    Ein Nachteil wäre lediglich anzunehmen, wenn in dieser Zeit ein merklicher Leistungsabfall im Vergleich zur vorangehenden Regelbeurteilung festzustellen wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg B.v. 6.11.2013 a.a.O.), was - wie ausgeführt - nicht der Fall ist.

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21

    Ankreuzverfahren; Arithmetisierung; dienstliche Beurteilung; Gesamtbetrachtung;

    Zu keiner anderen Einschätzung führt der vom Verwaltungsgericht zitierte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. November 2013 (- OVG 4 S 39.13 -, juris).
  • OVG Saarland, 15.01.2014 - 1 A 370/13

    Dienstliche Beurteilung bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung - gebündelte

    sinngemäß ebenso VGH Bayern, Beschluss vom 10.12.2013 - 6 ZB 13.312 -, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6.11.2013 - 4 S 39.13 - sowie vom 22.11.2013 - 6 N 88.12 -, alle juris.
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15

    Ausschärfung; Auswahl; Beförderung; Beurteilung; Einzelmerkmal; Gewichtung;

    Zu keiner anderen Einschätzung führt der vom Verwaltungsgericht zitierte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. November 2013 (- OVG 4 S 39.13 -, juris).
  • OVG Saarland, 24.03.2014 - 1 B 14/14

    Beförderungsauswahlentscheidung bei praktizierter Topfwirtschaft und gebündelten

    sinngemäß ebenso VGH Bayern, Beschluss vom 10.12.2013 - 6 ZB 13.312 -, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6.11.2013 - 4 S 39.13 - sowie vom 22.11.2013 - 6 N 88.12 -, alle juris.
  • VG Freiburg, 10.08.2016 - 3 K 1609/16

    Vorläufig keine Besetzung der Stelle des Polizeivizepräsidenten des

    Der Beurteiler darf die vorangegangene Beurteilung nicht abändern oder ersetzen und bei Einbeziehung eines bereits zuvor beurteilten Zeitraums in die spätere Beurteilung muss sich der Beurteiler in jedem Fall mit dieser Tatsache auseinandersetzen und die alte und neue Beurteilung zueinander in Beziehung setzen und seine Bewertung ggf. plausibel machen, falls sich das Leistungsbild nicht unerheblich geändert hat ( VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.08.2015 - 4 S 1405/15 -, VBlBW 2016, 117, Rn. 9; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 06.11.2013 - OVG 4 S 39.13 -, juris Rn. 17; BayVGH, Beschl. v. 28.02.2014 - 3 CE 14.32 -, juris Rn. 39; zu den Besonderheiten im hier nicht einschlägigen Verhältnis Regel-Anlassbeurteilung BVerwG, Urt. v. 18.07.2001 - 2 C 41.00 -, NVwZ-RR 2002, 201).
  • VG Freiburg, 10.08.2016 - 3 K 609/16
    Der Beurteiler darf die vorangegangene Beurteilung nicht abändern oder ersetzen und bei Einbeziehung eines bereits zuvor beurteilten Zeitraums in die spätere Beurteilung muss sich der Beurteiler in jedem Fall mit dieser Tatsache auseinandersetzen und die alte und neue Beurteilung zueinander in Beziehung setzen und seine Bewertung ggf. plausibel machen, falls sich das Leistungsbild nicht unerheblich geändert hat(VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.08.2015 - 4 S 1405/15 -, VBlBW 2016, 117, Rn. 9; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 06.11.2013 - OVG 4 S 39.13 -, juris Rn. 17; BayVGH, Beschl. v. 28.02.2014 - 3 CE 14.32 -, juris Rn. 39; zu den Besonderheiten im hier nicht einschlägigen Verhältnis Regel-Anlassbeurteilung BVerwG, Urt. v. 18.07.2001 - 2 C 41.00 -, NVwZ-RR 2002, 201).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2018 - 19 A 2127/16

    Gestattung einer weiteren Wiederholungsprüfung nach entgültigem Nichtbestehen der

    Auch wenn man die vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegte beamtenrechtliche Rechtsprechung anwende, bedürfe es einer Plausibilisierung der Herabzensierung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2013 - OVG 4 S 39.13 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 4 K 2146/11 -).
  • VG Frankfurt/Oder, 20.11.2017 - 2 K 42/16

    Anforderung an dienstliche Beurteilung

    In jedem Falle aber bedarf eine derartige Herabstufung einer Begründung, weil nur so das neue, in erheblichem Ausmaß verschlechterte Gesamturteil vom betroffenen Beamten nachvollzogen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016, 2 VR 1/16, juris, Rn. 33; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2013 - OVG 4 S 39.13 -, S. 10, 11 EA; Urteil der Kammer vom 16. Juni 2016 - VG 2 K 1280/13 -, S. 13 EA ).
  • VG Darmstadt, 21.02.2014 - 1 L 1523/13

    Beförderungsauswahlverfahren im Bereich der Zollverwaltung

  • VG Potsdam, 29.06.2016 - 2 K 4/15

    Beförderungen

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