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   OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 4 S 40.17   

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OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 4 S 40.17 (https://dejure.org/2018,810)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.2018 - 4 S 40.17 (https://dejure.org/2018,810)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - 4 S 40.17 (https://dejure.org/2018,810)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Feuerwehrbeamter; Aufstieg; Zulassung zum Aufstiegslehrgang; dienstliche Beurteilung; Auswahlverfahren; Dokumentation

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 14 LbG BE, § 36 BLV, § 12 FeuerwLbV BE 2016, § 6 Abs 4 VGG, Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Feuerwehrbeamter; Aufstieg; Zulassung zum Aufstiegslehrgang; gehobener feuerwehrtechnischer Dienst; dienstliche Beurteilung; Auswahlverfahren; Dokumentation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.02.1996 - 1 BvR 961/94

    Anforderungen aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG an die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 4 S 40.17
    Eine verfassungsrechtliche Pflicht zur umfassenden Dokumentation einer (mündlichen) Prüfung besteht nicht (BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1996 - 1 BvR 961/94 - juris Rn. 3; Jeremias, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 455 ff.).

    Wie ausführlich bereits die vorgelagerten Sachverhaltsfeststellungen zu dokumentieren sind, ergibt sich zum einen aus Sachgesetzlichkeiten der Prüfungssituation (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1996 - 1 BvR 961/94 - juris Rn. 5; Jeremias, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 461), zum andern aus der Schutzintensität des Grundrechts (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) bzw. grundrechtsgleichen Rechts (Art. 33 Abs. 2 GG).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 4 S 40.17
    Diese Offenheit beruht auf der Einsicht, dass dienstliche Beurteilungen eine Aussage im Wesentlichen nur darüber treffen, ob und in welchem Maße ein Beamter den Anforderungen gewachsen ist, die mit den Aufgaben seines Amts und dessen Laufbahn verbunden sind (so das BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 22 und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 23; daran anschließend der Senat im Beschluss vom 12. Oktober 2016 - OVG 4 S 33.16 - Beschlussabschrift S. 4, a.A. hingegen das OVG Münster, Beschluss vom 3. August 2017 - 6 B 831/17 - juris Rn. 41).

    Dabei können sich sogar die Statusämter innerhalb einer Laufbahn, obwohl sie aufeinander aufbauen und durchlaufen werden müssen (Laufbahnprinzip), in den Anforderungen so sehr voneinander unterscheiden, dass eine günstig beurteilte Eignung regelmäßig nur noch für das nächsthöhere Statusamt angenommen werden kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013, a.a.O. Rn. 28 und vom 19. Dezember 2014, a.a.O. Rn. 25).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 4 S 40.17
    Diese Offenheit beruht auf der Einsicht, dass dienstliche Beurteilungen eine Aussage im Wesentlichen nur darüber treffen, ob und in welchem Maße ein Beamter den Anforderungen gewachsen ist, die mit den Aufgaben seines Amts und dessen Laufbahn verbunden sind (so das BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 22 und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 23; daran anschließend der Senat im Beschluss vom 12. Oktober 2016 - OVG 4 S 33.16 - Beschlussabschrift S. 4, a.A. hingegen das OVG Münster, Beschluss vom 3. August 2017 - 6 B 831/17 - juris Rn. 41).

    Dabei können sich sogar die Statusämter innerhalb einer Laufbahn, obwohl sie aufeinander aufbauen und durchlaufen werden müssen (Laufbahnprinzip), in den Anforderungen so sehr voneinander unterscheiden, dass eine günstig beurteilte Eignung regelmäßig nur noch für das nächsthöhere Statusamt angenommen werden kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013, a.a.O. Rn. 28 und vom 19. Dezember 2014, a.a.O. Rn. 25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 6 B 831/17

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit um ein Beförderungsamt; Zulassung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 4 S 40.17
    Diese Offenheit beruht auf der Einsicht, dass dienstliche Beurteilungen eine Aussage im Wesentlichen nur darüber treffen, ob und in welchem Maße ein Beamter den Anforderungen gewachsen ist, die mit den Aufgaben seines Amts und dessen Laufbahn verbunden sind (so das BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 22 und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 23; daran anschließend der Senat im Beschluss vom 12. Oktober 2016 - OVG 4 S 33.16 - Beschlussabschrift S. 4, a.A. hingegen das OVG Münster, Beschluss vom 3. August 2017 - 6 B 831/17 - juris Rn. 41).

    Sie besteht auch nicht - über das Verfassungsgebot hinausgehend - aufgrund von § 6 Abs. 4 Satz 1 VGG (Senatsbeschluss vom 2. Mai 2013 - OVG 4 S 56.12 - Beschlussabschrift S. 3; zum nordrhein-westfälischen Recht: OVG Münster, Beschluss vom 3. August 2017 - 6 B 831/17 - juris Rn. 12).

  • VG Berlin, 22.09.2017 - 5 L 375.17

    Zulassung zum Aufstiegslehrgang zum Erwerb der Befähigung für den gehobenen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 4 S 40.17
    Der Antragsgegner hält das von ihm praktizierte Verfahren der Auslese für die Zulassung zum Laufbahnaufstieg (Aufstiegslehrgang für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst) insbesondere im Anschluss an die Begründung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin im Beschluss vom 22. September 2017 - VG 5 L 375.17 - an sich für rechtmäßig und die im hier angefochtenen Beschluss für notwendig gehaltenen weiteren Ermittlungen zur Eignung des Bewerbers für rechtlich nicht geboten.

    Denn die erkennbar hohe Bedeutung, die der Verordnungsgeber dem Auswahlverfahren (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 FwLVO) beimisst, beruht erstens auf der zutreffenden Erkenntnis, dass die Aussagekraft dienstlicher Beurteilungen über die Eignung in einer höheren Laufbahngruppe gering ist (so schon die 5. Kammer des VG Berlin, Beschlüsse vom 27. Juli 2007 - VG 5 A 137.07 - juris Rn. 5 f. mit weiteren Nachweisen - und vom 22. September 2017 - VG 5 L 375.17 - juris Rn. 17).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 4 S 40.17
    Darüber hinaus wird es dem Gericht ermöglicht, die angegriffene Entscheidung eigenständig nachzuvollziehen (BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 20 f.).
  • VG Berlin, 27.07.2007 - 5 A 137.07

    Beamtenrecht: Bedeutung einer dienstlichen Beurteilung im Verhältnis zum

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 4 S 40.17
    Denn die erkennbar hohe Bedeutung, die der Verordnungsgeber dem Auswahlverfahren (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 FwLVO) beimisst, beruht erstens auf der zutreffenden Erkenntnis, dass die Aussagekraft dienstlicher Beurteilungen über die Eignung in einer höheren Laufbahngruppe gering ist (so schon die 5. Kammer des VG Berlin, Beschlüsse vom 27. Juli 2007 - VG 5 A 137.07 - juris Rn. 5 f. mit weiteren Nachweisen - und vom 22. September 2017 - VG 5 L 375.17 - juris Rn. 17).
  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 4 S 40.17
    Zu beachten ist hingegen Art. 33 Abs. 2 GG, in dessen Schutzbereich der Laufbahnaufstieg fällt (so anscheinend das BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - juris Rn. 10 und jedenfalls der Senat im Beschluss vom 6. Dezember 2011 - OVG 4 S 55.11 - Beschlussabschrift S. 3).
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 4 S 40.17
    Das Bundesverfassungsgericht, das regelmäßig den Vergleich von Bewerbern im Rahmen einer Auswahlentscheidung für eine Beförderung "vor allem anhand dienstlicher Beurteilungen" für geboten hält (Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 58), hat in seinem (a.a.O. in Bezug genommenen) Kammerbeschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - (BVerfGK 18, 423 = juris Rn. 12) angeführt, dass Art. 33 Abs. 2 GG nicht im Einzelnen festlege, anhand welcher Mittel die Eignung, Befähigung und Leistung von Bewerbern um ein Beförderungsamt festzustellen seien.
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 4 S 40.17
    Das Bundesverfassungsgericht, das regelmäßig den Vergleich von Bewerbern im Rahmen einer Auswahlentscheidung für eine Beförderung "vor allem anhand dienstlicher Beurteilungen" für geboten hält (Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 58), hat in seinem (a.a.O. in Bezug genommenen) Kammerbeschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - (BVerfGK 18, 423 = juris Rn. 12) angeführt, dass Art. 33 Abs. 2 GG nicht im Einzelnen festlege, anhand welcher Mittel die Eignung, Befähigung und Leistung von Bewerbern um ein Beförderungsamt festzustellen seien.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 10 S 38.16

    Konkurrentenstreit um das neu geschaffene Referat im Bundesministerium der

  • BVerwG, 23.02.2017 - 1 WB 2.16

    Auswahlkriterium; Laufbahn; Offizier des militärfachlichen Dienstes;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2018 - 4 S 41.17

    Auswahl von Margarete Koppers als Generalstaatsanwältin in Berlin ist rechtmäßig

    Die Frage, inwieweit das der Auswahlentscheidung vorangehende Auswahlverfahren in seinen Fragestellungen, Antworten und Ergebnissen zu dokumentieren sei, wird in der Beschwerde nicht aufgeworfen (siehe dazu speziell in Aufstiegsfällen den für juris vorgesehenen Senatsbeschluss vom 11. Januar 2018 - OVG 4 S 40.17 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2023 - 6 A 3129/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Gesetzesvorbehalt; Laufbahnaufstieg

    So OVG NRW, Beschluss vom 25.4.2017 - 6 B 480/17 -, a. a. O. Ls. sowie Rn. 8 und 12; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.1.2018 - OVG 4 S 40.17 -, ZBR 2018, 276 = juris Rn. 12; abweichend Bay. VGH, Beschluss vom 22.6.2018 - 3 CE 18.604 -, RiA 2018, 224 = juris Rn. 62, wonach zunächst nur das Ergebnis des Auswahlverfahrens mitzuteilen und dieses erst auf Verlangen auch schriftlich zu begründen ist.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 22.6.2018 - 3 CE 18.604 -, a. a. O. Rn. 39 ff. und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.1.2018 - OVG 4 S 40.17 -, a. a. O. Rn. 7 f.; VG Berlin, Beschluss vom 22.9.2017 - 5 L 375.17 -, juris Rn. 21; der Hess. VGH, Beschluss vom 12.2.2019 - 1 B 213/19 -, DVBl 2019, 586 = juris Rn. 18, hat daran jedenfalls keinen Anstoß genommen.

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.1.2018 - OVG 4 S 40.17 -, a. a. O. Rn. 8 m. w. N.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2020 - 4 S 63.19

    Konkurrentenstreit; freigestelltes Personalratsmitglied; Teamleitung in einem

    Dementsprechend ist nach § 6 Abs. 4 Satz 1 VGG die Auswahl bei Personalentscheidungen (in geeigneten Auswahlverfahren zu treffen und) schlüssig und nachvollziehbar zu dokumentieren (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 11. Januar 2018 - OVG 4 S 40.17 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Vielmehr reicht es aus, wenn die an die Stellenbewerber gerichteten Fragen bzw. die besprochenen Themen, die Antworten der Bewerber, die Bewertung dieser Antworten durch die Auswahlkommission sowie der persönliche Eindruck von den Bewerbern zumindest in Grundzügen festgehalten werden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2. Mai 2013 - OVG 4 S 56.12 - BA S. 3 und vom 11. Januar 2018 - OVG 4 S 40.17 - juris Rn. 12; vgl. ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 10. März 2017 - OVG 10 S 38.16 - juris Rn. 23 und vom 29. Mai 2018 - OVG 10 S 66.16 - juris Rn. 21; OVG Hamburg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 5 Bs 111/17 - juris Rn. 95; siehe demgegenüber OVG Münster, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 6 B 344/19 - juris Rn. 3 ff.).

    Abgesehen davon müssen ohnehin nicht die individuellen Aufzeichnungen von allen Mitglieder der Auswahlkommission vorliegen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2. Mai 2013 - OVG 4 S 56.12 - BA S. 3 und vom 11. Januar 2018 - OVG 4 S 40.17 - juris Rn. 12).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - 10 S 45.17

    Auswahlentscheidung bei vorrangiger Einstellung von noch nicht im Dienst

    Diese Offenheit beruht auf der Einsicht, dass dienstliche Beurteilungen eine Aussage im Wesentlichen ohnehin nur darüber treffen, ob und in welchem Maße ein Beamter den Anforderungen gewachsen ist, die mit den Aufgaben seines Amts und dessen Laufbahn verbunden sind (so das BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 22 und vom 19. Dezember 2014 - BVerwG 2 VR 1.14 -, juris Rn. 23; daran anschließend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2018 - OVG 4 S 40.17 -, juris Rn. 8; a.A. hingegen das OVG NW, Beschluss vom 3. August 2017 - 6 B 831/17 -, juris Rn. 41).

    Denn der Verordnungsgeber verbindet mit der Gliederung in den mittleren, den gehobenen und den höheren Dienst Erwartungen an den Ertrag der jeweils vorausgesetzten Schulbildung und Ausbildung (vgl. dazu m.w.N. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2018, a.a.O.) für das Niveau der Dienstverrichtung, zu denen sich die dienstlichen Beurteilungen nicht verhalten.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2019 - 4 B 17.18

    Nichtzulassung von Beamten des mittleren Dienstes zum Auswahlverfahren in den

    Ihm ist eine gerichtlich nur beschränkt nachprüfbare Beurteilungsermächtigung für die Frage eingeräumt, ob und gegebenenfalls in welchem Maße ein Beamter die über die Anforderungen der bisherigen Laufbahn wesentlich hinausgehende Eignung für den Aufstieg besitzt bzw. erwarten lässt, ferner eine weitere Ermessensermächtigung hinsichtlich der Frage, wie viele und welche der als geeignet erscheinenden Beamten zum Aufstieg zugelassen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 WB 2.16 - juris Rn. 45; Beschluss des Senats vom 11. Januar 2018 - OVG 4 S 40.17 - juris Rn. 7, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 5 ME 36/18

    Auswahlgespräch; Gesamturteil; Kommunalbeamter; Personalauswahlrichtlinie;

    Auch die von ihr zitierte Rechtsprechung, insbesondere der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (- OVG 4 S 40.17 -, juris) stützt ihre Ansicht nicht, denn diese Entscheidung bezieht sich bereits nicht auf eine Beförderungsauswahlentscheidung, sondern auf die Auswahl zum Laufbahnaufstieg.
  • VG Berlin, 14.02.2019 - 5 L 318.18

    Kein Anspruch auf Wechsel vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in

    Der Dienstherr ist grundsätzlich berechtigt, nicht aber von Verfassungs wegen verpflichtet, dem Beamten Gelegenheit zum Aufstieg in eine andere Laufbahn zu geben; der Dienstherr steuert den Zugang zu einem Aufstiegsverfahren nach seinem Eignungsurteil und seinem personalpolitischen Ermessen.Ihm ist eine gerichtlich nur beschränkt nachprüfbare Beurteilungsermächtigung für die Frage eingeräumt, ob und gegebenenfalls in welchem Maße ein Beamter die über die Anforderungen der bisherigen Laufbahn wesentlich hinausgehende Eignung für den Aufstieg besitzt bzw. erwarten lässt, ferner eine weitere Ermessensermächtigung hinsichtlich der Frage, wie viele und welche der als geeignet erscheinenden Beamten zum Aufstieg zugelassen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 4 S 40.17 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 27.02.2020 - B 5 E 19.1119

    Assessment-Center bei Ausschreibung einer Stelle inner- und außerhalb des

    Daher vermindert sich die Aussagekraft einer dienstlichen Beurteilung immens, wenn ein Aufstieg in eine höhere Laufbahngruppe in Frage steht, weil mit der Gliederung in den mittleren, gehobenen und höheren Dienst Erwartungen an den Ertrag der jeweils vorausgesetzten Schul- und Ausbildung für das Niveau der Dienstverrichtung verbunden sind, zu denen sich die dienstlichen Beurteilungen nicht verhalten (OVG Berlin-Bbg, B.v. 18.1.2019 - 10 S 45.17 - juris Rn. 11; B.v. 11.1.2018 - 4 S 40.17 - juris Rn. 8).
  • VG Berlin, 05.09.2023 - 20 L 124.23
    Das erfordert weder die Aufnahmeverordnung noch kann dies aus verfassungsrechtlichen Gründen verlangt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 1994 - BVerwG 6 B 65/93 -, juris amtl. Ls. und Rn. 5; ebenso Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Aufl. 2007, Rn. 369; Niehus/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 458 f.; zu einer Assessmentcenter-Prüfung vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2018 - OVG 4 S 40.17 -, juris Rn. 11).
  • VG Berlin, 15.02.2018 - 28 L 787.17
    Eine verfassungsrechtliche Pflicht zur umfassenden Dokumentation einer (mündlichen) Prüfung besteht dagegen nicht (BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1996 - 1 BvR 961/94 -, juris, Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2018 - OVG 4 S 40.17 -, juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 29.06.2021 - 20 E 2664/21

    Erfolgloser Eilantrag auf vorläufige Zulassung zur Gerichtsvollzieherausbildung

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