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   VGH Baden-Württemberg, 20.03.2002 - 4 S 457/02   

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VGH Baden-Württemberg, 20.03.2002 - 4 S 457/02 (https://dejure.org/2002,4470)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.2002 - 4 S 457/02 (https://dejure.org/2002,4470)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 2002 - 4 S 457/02 (https://dejure.org/2002,4470)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bewerberauswahl für Beförderungsdienstposten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungsprofil für einen Beförderungsdienstposten; Zu sichernder Anspruch (Anordnungsanspruch) nach § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO; Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; LBG § 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; LBG § 11 Abs. 1
    Amtsbezeichnung, Ernennung, ADA, Entlassung, Versetzung in den Ruhestand: Auswahlentscheidung, Vorauswahl, Beförderungsdienstposten, Anforderungsprofil, Auswahlkriterien, Überprüfbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99

    Ernennung zum Landgerichtspräsidenten - Konkurrentenklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2002 - 4 S 457/02
    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats; vgl. etwa BVerwGE 101, 112; 106, 263; BVerwG, Urteil vom 16.08.2001, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, vom 08.12.1998, VBlBW 1999, 264, und vom 02.12.1994, IÖD 1995, 134; jeweils m.w.N.).

    Dabei ist insbesondere an eine einstweilige Anordnung des Inhalts zu denken, wonach dem Dienstherrn vorläufig untersagt wird, den streitigen Beförderungsdienstposten durch die Beförderung des Mitbewerbers endgültig zu besetzen, bis er über die Bewerbung des Beamten erneut entschieden hat (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, vom 31.03.1993 - 4 S 274/93 - und vom 20.09.1988 - 4 S 2069/88 -, Schütz ES/A II 1.4. Nr. 27).

    Ein Anordnungsgrund für den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung könnte danach erst dann glaubhaft gemacht werden, wenn die Ernennung der Beigeladenen in ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 nach Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vor rechtskräftigem Abschluss eines etwaigen Hauptsacheverfahrens über die Bewerbung der Antragstellerin, in dem die vorstehend genannten Mängel des Auswahlverfahrens gegebenenfalls noch geheilt werden könnten (vgl. Beschluss des Senats vom 19.05.1999, a.a.O.), beabsichtigt wäre.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 4 S 73/97

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - fehlender Anordnungsgrund für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2002 - 4 S 457/02
    Entsprechendes hat zu gelten, wenn - wie hier - ein ausgeschriebener Beförderungsdienstposten übertragen und der ausgewählte Bewerber später ohne weiteres Auswahlverfahren nach Vorliegen der persönlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen befördert werden soll (vgl. Beschlüsse des Senats vom 08.12.1998, a.a.O., vom 07.02.1997, IÖD 1997, 258, und vom 27.2.1991 - 4 S 1806/90 -).

    Zur Sicherung seines Bewerberanspruchs kann aber eine einstweilige Anordnung erlassen werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Bewerberanspruch durch die Ernennung eines Mitbewerbers verletzt und damit endgültig nicht erfüllt würde (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2.12.1994, a.a.O., vom 29.09.1995 - 4 S 2130/95 -, ZBR 1996, 191 , und vom 07.02.1997, a.a.O.).

    Zur Abwehr einer zugleich dann grob fürsorgewidrigen (§ 98 S. 1 LBG) und auch zeitweise nicht zumutbaren Behandlung der Antragstellerin, könnte es geboten sein, der Antragsgegnerin bereits die vorübergehende Besetzung des streitigen Dienstpostens mit der Beigeladenen zu untersagen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 29.09.1995, a.a.O., und vom 07.02.1997, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 S 2636/98

    Bewerberauswahl zwischen mehreren gleich geeigneten Konkurrenten für eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2002 - 4 S 457/02
    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats; vgl. etwa BVerwGE 101, 112; 106, 263; BVerwG, Urteil vom 16.08.2001, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, vom 08.12.1998, VBlBW 1999, 264, und vom 02.12.1994, IÖD 1995, 134; jeweils m.w.N.).

    Entsprechendes hat zu gelten, wenn - wie hier - ein ausgeschriebener Beförderungsdienstposten übertragen und der ausgewählte Bewerber später ohne weiteres Auswahlverfahren nach Vorliegen der persönlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen befördert werden soll (vgl. Beschlüsse des Senats vom 08.12.1998, a.a.O., vom 07.02.1997, IÖD 1997, 258, und vom 27.2.1991 - 4 S 1806/90 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94

    Beamtenrecht: Beförderung eines Polizeibeamten - Beurteilungsverfahren -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2002 - 4 S 457/02
    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats; vgl. etwa BVerwGE 101, 112; 106, 263; BVerwG, Urteil vom 16.08.2001, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, vom 08.12.1998, VBlBW 1999, 264, und vom 02.12.1994, IÖD 1995, 134; jeweils m.w.N.).

    Zur Sicherung seines Bewerberanspruchs kann aber eine einstweilige Anordnung erlassen werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Bewerberanspruch durch die Ernennung eines Mitbewerbers verletzt und damit endgültig nicht erfüllt würde (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2.12.1994, a.a.O., vom 29.09.1995 - 4 S 2130/95 -, ZBR 1996, 191 , und vom 07.02.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2002 - 4 S 457/02
    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats; vgl. etwa BVerwGE 101, 112; 106, 263; BVerwG, Urteil vom 16.08.2001, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, vom 08.12.1998, VBlBW 1999, 264, und vom 02.12.1994, IÖD 1995, 134; jeweils m.w.N.).

    (vgl. etwa BVerwGE 101, 112; BVerwG, Beschluss vom 24.05.2000, Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 22; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.03.1994, IÖD 1994, 294, und Beschluss vom 30.06.1997, NVwZ-RR 1999, 49; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.1999, IÖD 2000, 196; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.11.1996, IÖD 1997, 81; Hessischer VGH, Beschluss vom 23.08.1994, ZBR 1995, 107).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.1997 - 2 B 11653/97

    Anforderungsprofil; Organisationsermessen; Spitzenamt; Auswahlverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2002 - 4 S 457/02
    (vgl. etwa BVerwGE 101, 112; BVerwG, Beschluss vom 24.05.2000, Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 22; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.03.1994, IÖD 1994, 294, und Beschluss vom 30.06.1997, NVwZ-RR 1999, 49; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.1999, IÖD 2000, 196; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.11.1996, IÖD 1997, 81; Hessischer VGH, Beschluss vom 23.08.1994, ZBR 1995, 107).

    Insofern hätte aber ein verlässlicher und auch für das Gericht nachvollziehbarer Eignungsvergleich bereits bei der Vorauswahl wohl nur anhand zeitnaher dienstlicher Beurteilungen von Antragstellerin und Beigeladener, die von hierfür zuständigen Bediensteten der Antragsgegnerin erstellt worden wären, vorgenommen werden können (vgl. auch Hessischer VGH, Beschlüsse vom 19.09.2000, IÖD 2001, 26, und vom 23.08.1994, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.04.2000, DÖD 2001, 127; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.06.1997, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.11.1996, a.a.O.), was jedoch ausweislich der vorgelegten Personal- und Besetzungsakten ebenso wenig erfolgt ist wie frühere Regelbeurteilungen von Antragstellerin und Beigeladenen.

  • BVerwG, 08.12.1994 - 2 B 101.94

    Falschberechnung von Wohngeld - Beamtenhaftung, Drittschadensliquidation,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2002 - 4 S 457/02
    (vgl. etwa BVerwGE 101, 112; BVerwG, Beschluss vom 24.05.2000, Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 22; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.03.1994, IÖD 1994, 294, und Beschluss vom 30.06.1997, NVwZ-RR 1999, 49; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.1999, IÖD 2000, 196; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.11.1996, IÖD 1997, 81; Hessischer VGH, Beschluss vom 23.08.1994, ZBR 1995, 107).

    Insofern hätte aber ein verlässlicher und auch für das Gericht nachvollziehbarer Eignungsvergleich bereits bei der Vorauswahl wohl nur anhand zeitnaher dienstlicher Beurteilungen von Antragstellerin und Beigeladener, die von hierfür zuständigen Bediensteten der Antragsgegnerin erstellt worden wären, vorgenommen werden können (vgl. auch Hessischer VGH, Beschlüsse vom 19.09.2000, IÖD 2001, 26, und vom 23.08.1994, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.04.2000, DÖD 2001, 127; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.06.1997, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.11.1996, a.a.O.), was jedoch ausweislich der vorgelegten Personal- und Besetzungsakten ebenso wenig erfolgt ist wie frühere Regelbeurteilungen von Antragstellerin und Beigeladenen.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1995 - 4 S 2130/95

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens: einstweilige Anordnung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2002 - 4 S 457/02
    Zur Sicherung seines Bewerberanspruchs kann aber eine einstweilige Anordnung erlassen werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Bewerberanspruch durch die Ernennung eines Mitbewerbers verletzt und damit endgültig nicht erfüllt würde (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2.12.1994, a.a.O., vom 29.09.1995 - 4 S 2130/95 -, ZBR 1996, 191 , und vom 07.02.1997, a.a.O.).

    Zur Abwehr einer zugleich dann grob fürsorgewidrigen (§ 98 S. 1 LBG) und auch zeitweise nicht zumutbaren Behandlung der Antragstellerin, könnte es geboten sein, der Antragsgegnerin bereits die vorübergehende Besetzung des streitigen Dienstpostens mit der Beigeladenen zu untersagen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 29.09.1995, a.a.O., und vom 07.02.1997, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 25.11.1996 - 2 M 4952/96

    Zustimmung des Personalrats zu einer Auswahlentscheidung von Bewerbern ;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2002 - 4 S 457/02
    (vgl. etwa BVerwGE 101, 112; BVerwG, Beschluss vom 24.05.2000, Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 22; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.03.1994, IÖD 1994, 294, und Beschluss vom 30.06.1997, NVwZ-RR 1999, 49; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.1999, IÖD 2000, 196; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.11.1996, IÖD 1997, 81; Hessischer VGH, Beschluss vom 23.08.1994, ZBR 1995, 107).

    Insofern hätte aber ein verlässlicher und auch für das Gericht nachvollziehbarer Eignungsvergleich bereits bei der Vorauswahl wohl nur anhand zeitnaher dienstlicher Beurteilungen von Antragstellerin und Beigeladener, die von hierfür zuständigen Bediensteten der Antragsgegnerin erstellt worden wären, vorgenommen werden können (vgl. auch Hessischer VGH, Beschlüsse vom 19.09.2000, IÖD 2001, 26, und vom 23.08.1994, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.04.2000, DÖD 2001, 127; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.06.1997, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.11.1996, a.a.O.), was jedoch ausweislich der vorgelegten Personal- und Besetzungsakten ebenso wenig erfolgt ist wie frühere Regelbeurteilungen von Antragstellerin und Beigeladenen.

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2002 - 4 S 457/02
    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats; vgl. etwa BVerwGE 101, 112; 106, 263; BVerwG, Urteil vom 16.08.2001, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, vom 08.12.1998, VBlBW 1999, 264, und vom 02.12.1994, IÖD 1995, 134; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1991 - 4 S 1806/90

    Auswahlverfahren bei der Besetzung einer Beförderungsstelle

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2000 - 12 B 1959/99

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Übertragung eines

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2001 - 2 M 95/00
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1999 - 4 S 2143/99

    Stellenbesetzung: Konkurrenz zwischen Versetzungsbewerber und

  • VG Freiburg, 03.07.2003 - 9 K 185/03

    Bewerberanspruch bei Auswahlentscheidung zur Besetzung eines

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies der VGH Bad.-Württ. mit Beschluss vom 20. März 2002 unter Verweis auf das Fehlen eines Anordnungsgrunds zurück (4 S 457/02).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob die Behörde die einschlägigen Verfahrensvorschriften und den durch die Begriffe der Eignung, Befähigung und fachliche Leistung abgesteckten Rahmen eingehalten hat und ob sie von einem richtigen und vollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeine Wertmaßstäbe beachtet und sich sachfremder Erwägungen enthalten hat (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.9.1985 - 4 S 1775/85 - Beschl. v. 8.2.1996 - 4 S 47/96 - Urt. v. 4.10.1999 - 4 S 292/97 - Beschl. v. 20.3.2002 - 4 S 457/02 - jew. m.w.N.).

    Gleiches gilt, wenn - wie vorliegend - ein ausgeschriebener Beförderungsdienstposten übertragen und der ausgewählte Bewerber nach Vorliegen der persönlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ohne ein weiteres Auswahlverfahren befördert werden soll (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.3.2002 - 4 S 457/02 -, m.w.N.).

    Wesentliche Grundlage für die Leistungsbeurteilung im Zusammenhang mit der Besetzung von Beförderungsdienstposten oder der Beförderung selbst müssen dagegen, worauf auch der VGH Bad.-Württ. in seinem das vorläufige Rechtsschutzverfahren der Klägerin betreffenden Beschluss (v. 20.3.2002 - 4 S 457/02 -) hingewiesen hat, zeitnahe dienstliche Beurteilungen der Bewerber bilden, in denen eine vergleichbare Bewertung in Bezug auf alle Leistungsmerkmale vorzunehmen ist (BVerwG, Urt. v. 26.6.1980, ZBR 1981, S. 197; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.9.1985 - 4 S 1775/85 - GKÖD Bd. I, K § 23 BBR Rz. 43; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, Rdnr. 63; VGH Kassel, Beschl. v. 20.4.1993, NVwZ-RR 1994, S. 350; Beschl. v. 19.9.2000, IÖD 2001, S. 26; OVG Münster, Beschl. v. 9.11.2001, NVwZ-RR 2002, S. 291; Beschl. v. 13.4.2000, DÖD 2001, S. 127).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05

    Anordnungsgrund bei Antrag eines erfolglos gebliebenen Mitbewerbers auf

    Lediglich bei einer nach summarischer Prüfung willkürlich erscheinenden Bevorzugung des ausgewählten Mitbewerbers unter offensichtlichem Verstoß gegen die aus Art. 33 Abs. 2 GG, § 11 Abs. 1 LBG herrührenden Pflichten des Dienstherrn zu einer der gebotenen Fürsorge entsprechenden Behandlung des unterlegenen Bewerbers hat der Senat ausnahmsweise einen Anordnungsgrund bejaht (vgl. Beschlüsse des Senats vom 04.10.1993 - 4 S 1801/93 -, VBlBW 1995, 68; vom 29.09.1995 - 4 S 2130/95 -, ZBR 1996, 191; und vom 20.03.2002 - 4 S 457/02 -, IÖD 2002, 159).
  • VG Düsseldorf, 23.09.2003 - 2 L 2489/03

    Anspruch auf Übertragung eines Beförderungsamtes; Beamtenrechtliche

    Dieses findet jedoch seine Grenzen im Leistungsprinzip, das durch die mittels eines Anforderungsprofils erfolgende Vorauswahl nicht in Frage gestellt werden darf, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2000 - 1 WB 27/00 - (ZBR 2001, 31); VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. März 2002 - 4 S 457/02 - (IÖD 2002, 159); OVG NRW, Beschluss vom 13. April 2000 - 12 B 1959/99 - (DÖD 2001, 127).

    Erst dieser Vergleich des Anforderungsprofils mit der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber ermöglicht die Prognose, dass der in Betracht kommende Beamte den nach der Dienstpostenbeschreibung anfallenden Aufgaben besser als andere Interessenten gerecht wird und damit auch für ein höherwertiges Statusamt geeignet erscheint, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. März 2002, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 13. April 2000, a.a.O..

  • VG Kassel, 21.05.2012 - 1 L 88/12

    Besetzung der Stelle eines Kreisbrandinspektors

    Durch die Bestimmung des Anforderungsprofils eines Dienstpostens legt der Dienstherr die Kriterien für die Auswahl der Bewerber fest (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. März 2002 - 4 S 457/02 -, Juris).
  • VG Sigmaringen, 01.09.2003 - 8 K 1370/03

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit - Anforderungsprofil - Befähigung zum

    Ob der Dienstherr die selbst entwickelten Auswahlkriterien, an die er im Auswahlverfahren gebunden ist, beachtet hat, unterliegt in vollem Umfange gerichtlicher Kontrolle (vgl. insgesamt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. März 2002 - 4 S 457/02 - IÖD 2002, 159 ff.).
  • VG Meiningen, 28.11.2002 - 1 E 849/02

    Recht der Landesbeamten; Beamtenrecht; Konkurrenten; Eilantrag; vorläufiger

    Dieser Gedanke des Bundesverwaltungsgerichts hat jedoch in der neueren Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu der Art und Weise der Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz bislang keine (durchgreifende) Berücksichtigung gefunden (vgl. zuletzt OVG NRW B. v. 27.06.2002, 6 B 906/02; B. v. 14.05.2002, 1 B 40/02; VGH Baden-Württemberg, B. v. 20.03.2002, 4 S 457/02; ThürOVG, B. v. 29.10.2001, 2 EO 515/01).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 4 S 1911/02

    Geltung des Prinzips der Bestenauslese bei Ernennung, Beförderung, Versetzung und

    Die dort geregelte Pflicht, Ernennungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen, gilt nach der Rechtsprechung des Senats außer für Ernennungen nach § 9 LBG auch für solche Vorgänge, die einer Ernennung gleichkommen oder die eine Ernennung vorbereiten (vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 20.03.2002, IÖD 2002, 159, m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 19.02.2003 - 7 K 993/02
    Denn (erst und gerade) in einem Bewerbungsverfahren könnte der Kläger - gestützt auf seinen Bewerberanspruch - zumindest geltend machen, im Vorfeld einer Berufungsentscheidung willkürlich benachteiligt worden zu sein (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.03.2002, IÖD 2002, 159; BVerwG, Urteil vom 31.05.1990, Buchholz 237.6 § 14 NdsLBG Nr. 1).
  • VG Meiningen, 29.11.2002 - 1 E 417/02

    Recht der Landesbeamten; Beamtenrecht; Konkurrenten; Eilantrag; vorläufiger

    den-Württemberg, B. v. 20.03.2002, 4 S 457/02; ThürOVG, B. v. 29.10.2001, 2 EO 515/01).
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