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LG Duisburg, 24.06.1994 - 4 S 473/92 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Durchsetzung der Zahlung eines restlichen Zahnarzthonorars aus abgetretenem Recht
- rewis.io
Kurzfassungen/Presse
- Zahnärztekammer Nordrhein , S. 298 (Leitsatz / Kurzmitteilung)
§ 10 GOZ - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung - Rechnung
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Verfahrensgang
- AG Wesel, 24.11.1992 - 4 C 287/92
- LG Duisburg, 24.06.1994 - 4 S 473/92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Wesel, 24.11.1992 - 4 C 287/92
Auszug aus LG Duisburg, 24.06.1994 - 4 S 473/92
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wesel vom 24. November 1992 - 4 C 287/92 - teilweise abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.967,11 DM nebst 10, 65 % Zinsen vom 06.07.1991 bis zum 30.12.1991, 10, 75 % Zinsen vom 01.01.1992 bis zum 14.01.1992 und 11, 25 % Zinsen seit dem 15.01.1992, sowie 20, 00 DM vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.Im übrigen wird die Klage abgewiesen. - VG Düsseldorf, 24.04.1990 - 2 K 3251/87
Auszug aus LG Duisburg, 24.06.1994 - 4 S 473/92
Die Kammer hat in ihrem Beweisbeschluss vom 27.07.1993 unter Berücksichtigung der Ausführungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 24.04.1990 (Az: 2 K 3251/87) und der Kommentierung von Meurer, Gebührenordnung für Zahnärzte, 2. Aufl., § 5, Anm. 9 darauf hingewiesen, dass die Regelspanne nur dann überschritten werten dürfe, wenn die erbrachte Leistung unter Berücksichtigung von Patienten - und leistungsbezogenen Kriterien vom Typischen und Durchschnittlichen erheblich abweicht.