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   VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97   

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VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97 (https://dejure.org/1997,317)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.1997 - 4 S 496/97 (https://dejure.org/1997,317)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - 4 S 496/97 (https://dejure.org/1997,317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 263
 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich ein allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, Beschluß vom 2.10.1961, BVerwGE 13, 90; Beschluß vom 9.3.1993, Buchholz 310 § 133 - n.F. - VwGO Nr. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97

    Zulassung der Beschwerde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, bzw. der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Mißerfolg (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12.2.1997 - 8 S 375/97 -, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 4 S 2426/95

    Einstweilige Anordnung zwecks Rückgängigmachung einer Umsetzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97
    Der Antrag setzt sich auch nicht hinreichend substantiiert mit den an der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 23.11.1995 - 4 S 2426/95 - und vom 7.3.1996 - 4 S 2546/95) orientierten Darlegungen des Verwaltungsgerichts zu einem etwaigen Mißbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn zum Nachteil des Antragstellers auseinander, an deren Richtigkeit zu zweifeln der Senat im übrigen keine Veranlassung sieht.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 4 S 2546/95

    Einstweilige Anordnung zwecks Rückgängigmachung einer Umsetzung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97
    Der Antrag setzt sich auch nicht hinreichend substantiiert mit den an der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 23.11.1995 - 4 S 2426/95 - und vom 7.3.1996 - 4 S 2546/95) orientierten Darlegungen des Verwaltungsgerichts zu einem etwaigen Mißbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn zum Nachteil des Antragstellers auseinander, an deren Richtigkeit zu zweifeln der Senat im übrigen keine Veranlassung sieht.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 - 4 S 2733/17

    Abgeltung von Urlaub bzw. Überstunden bei Dienstherrenwechsel

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, beziehungsweise wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, zumindest ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Senatsbeschluss vom 25.02.1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 4 S 471/15

    Besoldungseinbuße bei freiwilligem Wechsel des Lehrers in ein anderes Bundesland

    1. a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nach der Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, bzw. wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Beschluss des Senats vom 25.02.1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 4 S 1726/16

    Ausübung des Reaktivierungsermessens nach BBG § 46 Abs 1 und 2

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nach der Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, beziehungsweise wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Senatsbeschluss vom 25.02.1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263).
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