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   VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 547/12   

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https://dejure.org/2013,25836
VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 547/12 (https://dejure.org/2013,25836)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.09.2013 - 4 S 547/12 (https://dejure.org/2013,25836)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 (https://dejure.org/2013,25836)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Benachteiligung im Stellenbesetzungsverfahren durch unterlassene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung als Benachteiligung im Sinne von § 7 Abs. 1 AGG; Bestimmung der Höhe des Entschädigungsanspruchs bei Geltendmachung einer Benachteiligung in einem Beförderungsverfahren

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 Abs 1 AGG, § 15 Abs 1 AGG, § 15 Abs 2 AGG, § 81 Abs 1 S 4 SGB 9, § 95 Abs 2 S 3 SGB 9
    Benachteiligung im Stellenbesetzungsverfahren durch unterlassene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 15 Abs. 2 Satz 2
    Unterlassene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung als Benachteiligung im Sinne von § 7 Abs. 1 AGG; Bestimmung der Höhe des Entschädigungsanspruchs bei Geltendmachung einer Benachteiligung in einem Beförderungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schwerbehinderter Studiendirektorenbewerberin steht Schadensersatz wegen unterlassener Einschaltung der Schwerbehindertenvertretung zu

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schwerbehinderter Studiendirektorenbewerberin steht Schadensersatz wegen unterlassener Einschaltung der Schwerbehindertenvertretung zu

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung einer Schwerbehinderten in einem Stellenbesetzungsverfahren

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Stellenbesetzungsverfahren - Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 43
  • DÖV 2014, 43 ZfPR 2014, 15
  • NZA-RR 2014, 159
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 547/12
    Dem Charakter des § 15 AGG als umfassender Regelung der finanziellen Einstandspflicht des Arbeitgebers bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot entspricht es aber, auch die Entschädigung immaterieller Schäden nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG an einen derartigen Verstoß zu binden (hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 5 C 16.10 -, BVerwGE 139, 135; vgl. auch Urteil vom 15.12.2011 - 2 A 13.10 -, NVwZ-RR 2012, 320; Senatsurteil vom 19.02.2013 - 4 S 3411/11 -).

    § 22 AGG greift insoweit nicht ein (BVerwG, Urteil vom 03.03.2011, a.a.O.).

    Es genügt die Überzeugung des Gerichts von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Grund und Nachteil (BVerwG, Urteil vom 03.03.2011, a.a.O.).

    Von einer Indizwirkung ist allerdings nur dann auszugehen, wenn dem Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft des Bewerbers bekannt gewesen ist oder er sich aufgrund der Bewerbungsunterlagen diese Kenntnis hätte verschaffen können (BVerwG, Urteil vom 03.03.2011, a.a.O.; BAG, Urteil vom 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 -, NZA 2012, 667).

    Vielmehr entsteht der (verschuldensunabhängige) Anspruch nach § 15 Abs. 2 AGG grundsätzlich schon mit der Benachteiligungshandlung, ohne dass dem Benachteiligten als Entschädigungsvoraussetzung eine Schadensminderungs- oder Abwendungspflicht obliegt (BVerwG, Urteil vom 03.03.2011, a.a.O.).

    Dass der Beklagte bei der Auswahlentscheidung - auch - den Umstand (positiv) berücksichtigt hat, dass der Konkurrent "Außenbewerber" war, stellt keine - unter Umständen auch im Kontext des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes schädliche (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.11.1993, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 03.03.2011, a.a.O.) - Abweichung von dem zuvor aufgestellten Anforderungsprofil dar und ist auch nicht als mittelbare Benachteiligung (§ 3 Abs. 2 AGG), sondern als grundsätzlich neutrale und diskriminierungsfreie Eignungsbewertung anzusehen.

  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 145.11

    Entschädigung und Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichheitsgesetz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 547/12
    Dass die Klägerin nicht gegen die Ernennung ihres Konkurrenten vorgegangen ist, berührt (jedenfalls) den davon unabhängigen, hier im Vordergrund stehenden Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.04.2013 - 2 B 145.11 -, Juris) und kann auch bei der Prüfung eines Schadensersatzanspruchs nach § 15 Abs. 1 AGG allenfalls im Zusammenhang mit einer Schadensminderungs- oder -abwendungspflicht, nicht aber als Frage des Rechtsschutzinteresses von Bedeutung sein.

    Er knüpft - anders als der auf den Ersatz materieller Schäden gerichtete Anspruch nach § 15 Abs. 1 AGG (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.04.2013 - 2 B 145.11 -, Juris) - an eine Benachteiligung bereits im Bewerbungsverfahren an und setzt gerade nicht voraus, dass andere Bewerberinnen oder Bewerber um einen Arbeitsplatz diesen nicht sollen erlangen dürfen.

    Unabhängig davon müsste ihr entsprechend § 254 Abs. 2 Satz 1, § 839 Abs. 3 BGB wohl auch entgegengehalten werden, dass sie die Entstehung eines solchen Schadens nicht durch die Geltendmachung von - in der Regel vorläufigem - Primärrechtsschutz abgewendet hat (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 16.04.2013, a.a.O.).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 547/12
    Von einer Indizwirkung ist allerdings nur dann auszugehen, wenn dem Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft des Bewerbers bekannt gewesen ist oder er sich aufgrund der Bewerbungsunterlagen diese Kenntnis hätte verschaffen können (BVerwG, Urteil vom 03.03.2011, a.a.O.; BAG, Urteil vom 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 -, NZA 2012, 667).

    Die - unterstellt - bessere Eignung eines Konkurrenten schließt die Benachteiligung nicht aus, was sich bereits aus dem Wortlaut des § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG ergibt, wonach selbst dann eine Entschädigung zu leisten ist, wenn der schwerbehinderte Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt (befördert) worden wäre (BAG, Urteil vom 16.02.2012, a.a.O.; Urteil vom 24.01.2013 - 8 AZR 188/12 -, Juris).

  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 547/12
    Damit kann auch die Vorenthaltung von Chancen oder Rechtsreflexen auf eine Benachteiligung führen (zur Beeinträchtigung von Bewerbungschancen durch Verfahrensgestaltung vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 16.11.1993 - 1 BvR 258/86 -, BVerfGE 89, 276; BAG, Urteil vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 -, BAGE 119, 262).

    Dass der Beklagte bei der Auswahlentscheidung - auch - den Umstand (positiv) berücksichtigt hat, dass der Konkurrent "Außenbewerber" war, stellt keine - unter Umständen auch im Kontext des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes schädliche (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.11.1993, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 03.03.2011, a.a.O.) - Abweichung von dem zuvor aufgestellten Anforderungsprofil dar und ist auch nicht als mittelbare Benachteiligung (§ 3 Abs. 2 AGG), sondern als grundsätzlich neutrale und diskriminierungsfreie Eignungsbewertung anzusehen.

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 547/12
    Denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz will bereits (an verpönte Merkmale anknüpfende und ungerechtfertigte) unterschiedliche Behandlungen - ggf. auch unterhalb der Schwelle gesonderter Rechtsverletzungen - verhindern bzw. sanktionieren und damit das Recht (schwer-)behinderter Menschen auf ein diskriminierungsfreies Bewerbungsverfahren schützen (vgl. BAG, Urteil vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 -, NJW 2011, 550).

    Eine anderweitige Auslegung liefe auch der Zweckrichtung des Gesetzes zuwider, die insoweit nicht auf den Ersatz eines Vermögensschadens, sondern auf die Entschädigung für einen aus einer Persönlichkeitsverletzung herrührenden immateriellen Schaden abzielt, dessen Höhe bzw. Bewertung seinerseits nicht von der Frage abhängen kann, ob die Diskriminierung, der durch die Zubilligung eines sanktionierenden Entschädigungsanspruchs effektiv entgegenzutreten ist, im Rahmen eines Neueinstellungs- oder eines Beförderungsverfahrens erfolgt ist (so auch BAG, Urteil vom 17.08.2010, a.a.O.; vgl. auch Belling, in: Erman, BGB, § 15 AGG RdNr. 9, sowie Deinert, in: Däubler/Bertzbach, AGG, § 15 RdNr. 65 in Auseinandersetzung mit den Gesetzesentwurfsmaterialien und mit Nachweisen zur Gegenauffassung).

  • LAG Hessen, 28.08.2009 - 3 Sa 340/08

    Benachteiligung wegen Behinderung - keine Einladung zum Vorstellungsgespräch -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 547/12
    Trotz der im Nachhinein erteilten (mit der Bitte "um zukünftige Einhaltung der gesetzlichen Regelungen" verbundenen) Zustimmung der Vertrauensperson zum Besetzungsvorschlag lässt sich nicht sicher hypothetisch feststellen, ob und in welchem Umfang diese womöglich auch im Fall einer rechtzeitigen Unterrichtung über die Bewerbung der Klägerin von ihren Rechten während des Auswahlverfahrens - etwa auf Teilnahme an den Vorstellungsgesprächen (§ 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX; Nrn. 1.3 und 2.1.1 der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift aller Ministerien und des Rechnungshofs über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung - SchwbVwV - in der Fassung vom 27.01.2005, GABl. S. 324) - keinen Gebrauch gemacht hätte (vgl. dazu - in anderem Zusammenhang - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.03.2010 - 6 A 4435/06 -, Schütz, BeamtR ES/A II 5.1 Nr. 98; Hessisches LAG, Urteil vom 28.08.2009 - 19/3 Sa 340/08 -, DÖD 2010, 79).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.11.2011 - 24 Sa 1606/11
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 547/12
    Hierfür muss er Tatsachen darlegen und beweisen, aus denen sich ergibt, dass die in § 1 AGG genannten Gründe sein benachteiligendes Verhalten tatsächlich weder als negatives noch als positives Kriterium allein oder neben anderen Gründen (mit)beeinflusst haben (zur Widerlegung der Vermutungswirkung bei fehlender Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vgl. etwa LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.11.2011 - 24 Sa 1606/11 -, Juris).
  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 188/12

    AGG - Diskriminierung eines Bewerbers - schwerbehinderter Mensch - öffentlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 547/12
    Die - unterstellt - bessere Eignung eines Konkurrenten schließt die Benachteiligung nicht aus, was sich bereits aus dem Wortlaut des § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG ergibt, wonach selbst dann eine Entschädigung zu leisten ist, wenn der schwerbehinderte Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt (befördert) worden wäre (BAG, Urteil vom 16.02.2012, a.a.O.; Urteil vom 24.01.2013 - 8 AZR 188/12 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2010 - 6 A 4435/06

    Zulässigkeit der Entlassung eines schwerbehinderten Lehramtsanwärters aus dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 547/12
    Trotz der im Nachhinein erteilten (mit der Bitte "um zukünftige Einhaltung der gesetzlichen Regelungen" verbundenen) Zustimmung der Vertrauensperson zum Besetzungsvorschlag lässt sich nicht sicher hypothetisch feststellen, ob und in welchem Umfang diese womöglich auch im Fall einer rechtzeitigen Unterrichtung über die Bewerbung der Klägerin von ihren Rechten während des Auswahlverfahrens - etwa auf Teilnahme an den Vorstellungsgesprächen (§ 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX; Nrn. 1.3 und 2.1.1 der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift aller Ministerien und des Rechnungshofs über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung - SchwbVwV - in der Fassung vom 27.01.2005, GABl. S. 324) - keinen Gebrauch gemacht hätte (vgl. dazu - in anderem Zusammenhang - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.03.2010 - 6 A 4435/06 -, Schütz, BeamtR ES/A II 5.1 Nr. 98; Hessisches LAG, Urteil vom 28.08.2009 - 19/3 Sa 340/08 -, DÖD 2010, 79).
  • BVerwG, 15.12.2011 - 2 A 13.10

    Schwerbehinderte Bewerber; Meldepflicht des öffentlichen Arbeitgebers;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 547/12
    Dem Charakter des § 15 AGG als umfassender Regelung der finanziellen Einstandspflicht des Arbeitgebers bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot entspricht es aber, auch die Entschädigung immaterieller Schäden nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG an einen derartigen Verstoß zu binden (hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 5 C 16.10 -, BVerwGE 139, 135; vgl. auch Urteil vom 15.12.2011 - 2 A 13.10 -, NVwZ-RR 2012, 320; Senatsurteil vom 19.02.2013 - 4 S 3411/11 -).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

  • VGH Bayern, 01.07.2010 - 3 ZB 08.1676

    Schwerbehinderung; Bewerbung auf mehrere Dienstposten; "Blindbewerbung";

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08

    Entschädigungszahlung für erfolglosen schwerbehinderten Bewerber um Einstellung

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

  • VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15

    Keine Entschädigung nach dem AGG wegen Nichtberücksichtigung im

    Die Klage ist als allgemeine Leistungsklage statthaft; das Entschädigungsbegehren setzt eine vorherige Behördenentscheidung gerade in der Form des Verwaltungsakts nicht voraus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 -, juris Rn. 17; Urteil vom 4. August 2009 - 9 S 3330/08 - juris Rn. 16).

    b) Demgegenüber geht die Mehrzahl der Verwaltungsgerichte in Übereinstimmung mit dem Beklagten davon aus, dass § 54 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG keine Anwendung auf Entschädigungsklagen gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG findet, weil Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche nach dem AGG nicht in dem die besondere Verfahrensanordnung dieser Vorschrift begründenden Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn wurzeln würden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 -, juris Rn. 17; Urteil vom 4. August 2009 - 9 S 3330/08 - juris Rn. 16; VG Göttingen, Urteil vom 18. März 2014 - 1 A 247/12 - juris Rn. 14).

    Dieser Argumentationsansatz erscheint jedoch widersprüchlich angesichts des Umstands, dass alle diese Gerichte zuvor - teilweise stillschweigend - die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs unter dem Blickwinkel des § 54 Abs. 1 BeamtStG bejahen, aber nicht begründen, weshalb es sich insoweit bei der Entschädigungsklage um eine Klage "aus dem Beamtenverhältnis' handeln soll, bei der Frage der Notwendigkeit eines Vorverfahrens vor Klageerhebung unter dem Blickwinkel des § 54 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG hingegen nicht (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 -, juris Rn. 17: "[D]ie Klägerin begehrt weder eine auf dem Gebiet des Beamtenrechts liegende Entscheidung noch geht sie gegen eine solche vor.', im Widerspruch zu: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 S 1078/11 - juris Rn. 4).

    Dem Charakter des § 15 AGG als umfassende Regelung der finanziellen Einstandspflicht des Arbeitgebers bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot entspricht es aber, auch die Entschädigung immaterieller Schäden nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG an einen derartigen Verstoß zu binden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 16.10 - BVerwGE 139, 135; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 - juris Rn. 22).

    Er erfasst alle Menschen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 - juris, Rn. 23).

    Die unmittelbare Benachteiligung kann dabei auch in einem Unterlassen liegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 - juris Rn. 25).

    Soweit die Klägerin unter Berufung auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs D*** vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 - darlegt, durch die Nichtteilnahme der Vertrauensperson sei ihr seitens des Beklagten ein gesetzlich eingeräumter Vorteil, nämlich die mögliche Begleitung und Überwachung des Auswahlverfahrens durch die Schwerbehindertenvertretung im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse (§ 95 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 Satz 3 SGB IX) zur Sicherung einer benachteiligungsfreien Stellenbesetzung (vgl. BAG, Urteil vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - BAGE 113, 361) vorenthalten worden, trifft dies nicht zu.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am

    Im Hinblick auf die geltend gemachte Schwerbehinderung des Antragstellers weist der Senat darauf hin, dass die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX hier zwar rechtzeitig vor der maßgeblichen ministeriellen Auswahlentscheidung erfolgt sein dürfte, dass nach § 81 Abs. 1 Satz 4 SGB IX allerdings eine zeitnahe Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung über die Bewerbung des Antragstellers erforderlich gewesen wäre (vgl. zu den Beteiligungserfordernissen der Schwerbehindertenvertretung im beamtenrechtlichen Stellenbesetzungsverfahren Senatsurteil vom 10.09.2013 - 4 S 547/12 -, IÖD 2013, 266).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.03.2014 - 1 Sa 23/13

    Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs 2 AGG wegen unterlassener Durchführung des

    Während es im Kündigungsrecht um die Wirksamkeit einer Beendigungserklärung geht, soll das Diskriminierungsrecht ein benachteiligungsfreies Verfahren sicherstellen (BAG 16.02.2012 aaO Rn 59; BAG 22.08.2013 aaO Rn 59; BVerwG 03.03.2011 aaO Rn 29; VGH Baden-Württemberg 10.09.2013 - 4 S 547/12 - NZA-RR 2014, 159).
  • VG München, 02.07.2014 - M 5 K 13.4946

    Förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten; vor Vollendung des 29.

    Der Beklagte ist Arbeitgeber nach § 6 Abs. 2 Satz 1 AGG (vgl. VGH BW, U.v. 10.9.2013 - 4 S 547/12 - juris, Rn. 21).

    Dem Charakter des § 15 AGG als umfassende Regelung der finanziellen Einstandspflicht des Arbeitgebers bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot nach § 7 AGG entspricht es aber, auch die Entschädigung immaterieller Schäden nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG an einen derartigen Verstoß zu binden (BVerwG, U.v. 3.3.2011 - 5 C 16.10 - BVerwGE 139, 135; U.v. 15.12.2011 - 2 A 13.10 - NVwZ-RR 2012, 320; VGH BW, U.v. 10.9.2013 - 4 S 547/12 - juris).

  • VG Karlsruhe, 19.06.2015 - 1 K 499/15

    Konkurrentenstreit um Richterstelle am BGH

    Die Kammer kann offenlassen, ob die vor Abgabe des Besetzungsvorschlags der Präsidentin des Bundesgerichtshofs unterbliebene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung am Bundesgerichtshof durch deren nachträgliche Beteiligung geheilt werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.09.2013 - 4 S 547/12 -, juris Rn. 27 zu § 95 Abs. 2 Satz 2 SGB IX).
  • VG Berlin, 18.04.2018 - 28 K 6.14

    Benachteiligung/Diskriminierung aufgrund des Alters, der Religion und der

    Das Entschädigungsbegehren setzt eine vorherige Behördenentscheidung in der Form eines Verwaltungsakts nicht voraus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 -, juris, Rn. 17; Urteil vom 4. August 2009 - 9 S 3330/08 -, juris, Rn. 16).

    Die unmittelbare Benachteiligung kann dabei auch in einem Unterlassen liegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 -, juris, Rn. 25).

  • VG München, 28.07.2020 - M 5 E 20.2704

    Anlassbeurteilung eines schwerbehinderten Richters

    Der Hinweis des Antragstellers auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (U.v. 10.9.2013 - 4 S 547/12 - IÖD 2013, 266, juris) geht fehl.
  • VG München, 23.09.2014 - M 5 K 13.2613

    Einstellung; Entschädigung; Behinderung

    Er erfasst alle Menschen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigen (VGH Baden-Württemberg, U.v. 10.9.2013 - 4 S 547/12 - juris, Rn. 23).

    Dem Charakter des § 15 AGG als umfassender Regelung der finanziellen Einstandspflicht des Arbeitgebers bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot entspricht es aber, auch die Entschädigung immaterieller Schäden nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG an einen derartigen Verstoß zu binden (hierzu und zum Folgenden: BVerwG, U.v. 3.3.2011 - 5 C 16.10 - BVerwGE 139, 135; vgl. auch U.v. 15.12.2011 - 2 A 13.10 - NVwZ-RR 2012, 320; VGH Baden-Württemberg, U.v. 10.9.2013 -4 S 547/12 - juris, Rn. 22).

  • VG Kassel, 01.04.2019 - 1 L 26/19

    Statusamtsbezogene Begründung des Gesamturteils erforderlich

    Rechtsfolge eines solchen Verstoßes ist jedoch nicht ein Anspruch auf Auswahl des Schwerbehinderten, sondern auf Entschädigung, § 15 Abs. 2 und 6 AGG (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12, juris).
  • VG Berlin, 12.11.2020 - K 11.19
    Eine über die Benachteiligung hinausgehende Rechts(guts)verletzung setzt § 15 Abs. 2 AGG schließlich nicht voraus (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 -, juris Rn. 27).
  • VG Göttingen, 18.03.2014 - 1 A 247/12

    Behinderung; Entschädigungsanspruch; höheres Risiko; krankheitsbedingte

  • VG Freiburg, 23.02.2016 - 5 K 774/14

    Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung bei Bewerbung um einen höheren

  • VG München, 22.11.2013 - M 21 K 12.4103

    Die wesentlichen Aspekte eines besonderen Auswahlverfahrens für die Zulassung zum

  • VG München, 28.03.2023 - M 5 K 20.2484

    Nichteinladung zu Bewerbungsgespräch, Bewerber mit Schwerbehinderung,

  • VG München, 05.08.2020 - M 5 K 18.6212

    Entschädigung wegen Diskriminierung im Bewerbungsverfahren

  • VG München, 05.05.2015 - M 5 K 15.501

    Altersgrenze; Diskriminierung; Schadensersatz

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