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   VGH Baden-Württemberg, 21.02.1995 - 4 S 66/94   

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VGH Baden-Württemberg, 21.02.1995 - 4 S 66/94 (https://dejure.org/1995,2956)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.1995 - 4 S 66/94 (https://dejure.org/1995,2956)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 4 S 66/94 (https://dejure.org/1995,2956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beamtenrecht: mangelnde Bewährung während der Probezeit wegen fehlender gesundheitlicher Eignung; kein Probebeamtenverhältnis auf Dauer

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anstellung - Beamter auf Probe - Bewährung - gesundheitliche Eignung - Risikoabwägung - gebotener Entscheidungszeitpunkt - Umwandlung Beamtenverhältnis - Verpflichtung zur Anstellung - Zustimmung Personalrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 454
  • VBlBW 1995, 224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1995 - 4 S 66/94
    Trifft der Dienstherr in der gebotenen Zeit nach Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit keine Feststellung über die Nichtbewährung des Beamten und damit keine Entscheidung über dessen Entlassung und ordnet er auch nicht, um eine Entscheidung noch zu verschieben, die Verlängerung der laufbahnrechtlichen Probezeit an, so steht das der positiven Feststellung der Bewährung gleich (im Anschluß an BVerwGE 92, 147).

    Nach Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit, etwa noch nach Ablauf der statusrechtlichen Probebeamtenzeit gewonnene neue Erkenntnisse hinsichtlich der Leistungsfähigkeit oder -bereitschaft oder der gesundheitlichen Eignung des Beamten, die, wären sie in der laufbahnrechtlichen Probezeit aufgetreten, die Bewährung in Frage gestellt hätten, können aus den obigen Darlegungen das im gebotenen Entscheidungszeitpunkt getroffene positive Urteil über die Bewährung in der Probezeit nicht mehr in Frage stellen (vgl. zum Ganzen rechtsgrundsätzlich: BVerwG, Urteil v. 25.2.1993, BVerwGE 92, 147 = ZBR 1993, 243 = NJW 1993, 2546 = DöD 1993, 283 = RiA 1994, 24; m.w.N. aus seiner Rechtsprechung).

    Vielmehr hat er auf der Grundlage der laufbahnrechtlichen Probezeit von der Bewährung der Klägerin in gesundheitlicher Hinsicht auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil v. 25.2.1993, a.a.O.).

  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1995 - 4 S 66/94
    Eines weiteren Eingehens auf damit zusammenhängende Rechtsfragen, insbesondere im Hinblick auf § 69 Abs. 4 Sätze 3 und 4 LPVG, bedarf es im vorliegenden Fall nicht (vgl. zur Einstellung im Angestelltenverhältnis: BAGE 34, 1 ff; auch BVerwG, Beschluß vom 22.8.1988, ZBR 1989, 81).

    Daß dies in diesem Stadium des Verfahrens nur vorsorglich geschehen konnte, ist ohne Bedeutung (BAGE 34, 1, 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 4 S 1082/14

    Verlängerung der Probezeit bei Eignungszweifeln; Umfang der

    "Ohne schuldhaftes Zögern" nach Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit werden das Eignungsurteil des Dienstherrn und die hierfür erforderlichen Feststellungen dann getroffen, wenn - erstens - ein gewisser zeitlicher Zusammenhang mit dem Ablauf der Probezeit besteht, - zweitens - tatsächlich in eine Prüfung eingetreten und eine Entscheidung vorbereitet wird und - drittens - gleichwohl nur solche Umstände Eingang in das Eignungsurteil finden, die während der Probezeit bekannt geworden sind oder die zwar nach Ablauf der Probezeit eingetreten sind, aber Rückschlüsse auf die Bewährung des Beamten in der laufbahnrechtlichen Probezeit zulassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1993, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 03.02.2015 - 4 S 2465/14 - Senatsurteile vom 05.02.2013 - 4 S 244/12 - und vom 21.02.1995 - 4 S 66/94 -, IÖD 1995, 182).

    Diese Entscheidung ist gerichtlich nur darauf überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.07.2001, a.a.O., und vom 31.05.1990, a.a.O., m.w.N.; Senatsbeschluss vom 03.02.2015, a.a.O.; Senatsurteil vom 21.02.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18

    Bewirbt sich ein/e Schwerbehinderter/e um ein öffentliches Amt, hat er/sie einen

    Auch für die Auswahl der in das Probebeamtenverhältnis zu berufenden Bewerber sind grundsätzlich die Voraussetzungen maßgeblich, die für die Bewährung und nachfolgende Übernahme des Beamten auf Probe in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorliegen müssen (BVerwG, Urteil vom 25.02.1993 - 8 C 20.92 -, Juris; Senatsurteil vom 21.02.1995 - 4 S 66/94 -, NVwZ-RR 1996, 454).
  • VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 ZB 24.105

    Umwandlung eines Probebeamtenverhältnisses in ein solches auf Lebenszeit,

    Die von der Rechtsprechung gebilligte zeitliche Toleranzspanne kann der Dienstherr jedenfalls dann nicht in Anspruch nehmen, wenn er gegen Ende der laufbahnrechtlichen Probezeit und in unmittelbarem Zusammenhang damit nach außen erkennbar nichts unternimmt, um zu einem Urteil über die Bewährung des Beamten zu kommen und diesem alsbald eine Entscheidung folgen zu lassen (vgl. BVerwG, U.v. 25.2.1993 a.a.O. Rn. 14; VGH BW, U.v. 21.2.1995 - 4 S 66/94 - juris Rn. 30 f.; Zängl in Fürst, Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht - GKÖD - Band I, Stand 11/2023, § 34 BBG Rn. 49 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 4 S 187/10

    Übernahme in das Beamtenverhältnis; Adipositas; Überschreiten der Altersgrenze

    Denn bereits für die Auswahl der in das Probebeamtenverhältnis zu berufenden Bewerber sind dieselben Kriterien maßgeblich, denen für die Bewährung und Übernahme des Beamten auf Probe in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit maßgebliche Bedeutung zukommt (BVerwG, Urteil vom 25.02.1993, a.a.O.; Senatsurteil vom 21.02.1995 - 4 S 66/94 -, NVwZ-RR 1996, 454).

    Abgesehen davon legt eher das Regierungspräsidium den falschen Maßstab an; es missversteht auch das Senatsurteil vom 21.02.1995 (- 4 S 66/94 -, NVwZ-RR 1996, 454).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - 1 B 477/11

    Herstellung der aufschiebenden Wirkung einer anhängigen Klage gegen eine

    vgl. die von dem Verwaltungsgericht insoweit zitierten Entscheidungen: OVG NRW, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 6 B 2361/06 -, juris Rn. 5, und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 1995 - 4 S 66/94 -, NVwZ-RR 1996, 454 = juris Rn. 33; vgl. ferner Brockhaus, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: März 2011, Teil C, LBG a.F. § 34 Rn. 88 = Teil B, BeamtStG § 23 Rn. 137: Ob und inwieweit eine bereits bei der Ernennung des Beamten vorhandene Kenntnis des Dienstherrn von gesundheitlichen Mängeln des Beamten die wegen dieser Mängel später ausgesprochene Entlassung unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben fehlerhaft erscheinen lässt, ist nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.
  • VG Gelsenkirchen, 11.10.2006 - 1 L 1068/06

    Beamtenverhältnis auf Probe, Bewährung, Entlassung, gesundheitliche Eignung,

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 24. November 1983 - 2 C 28.82 -, Deutsches Verwaltungsblatt 1984, S. 440, und vom 25. Februar 1993 - 2 C 27.90 -, Entscheidungen des BVerwG 92, S. 147; OVG NRW, Beschluss vom 31. März 2006 - 6 A 526/05 - VGH BW, Urteil vom 21. Februar 1995 - 4 S 66/94 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht- Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1996, S. 454.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. September 2005 - 6 B 1254/05 -, NVwZ-RR 2006, S. 630; VGH BW, Urteil vom 21. Februar 1995 - 4 S 66/94 -, a. a. O.

  • VG Düsseldorf, 05.06.2012 - 2 K 2861/12

    Beamtenverhältnis auf Probe Beamtenverhältnis auf Lebenszeit gesundheitliche

    VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 1995 - 4 S 66/94 -, juris.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 1995 - 4 S 66/94 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2005 - 6 B 1254/05

    Gesundheitliche Bewährung eines Beamten in der laufbahnrechtlichen Probezeit;

    VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.2.1995 - 4 S 66/94 -, NVwZ-RR 1996, 454;.

    VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.2.1995 - 4 S 66/94 -, a. a. O. .

  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2008 - 1 K 3143/06

    Gesundheitliche Eignung, Gesundheit, Eignung, Erkrankung, Übergewicht,

    vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 14. März 2007 - 1 K 757/04 - vgl. zum Vorwurf mangelnder Bewährung während der Probezeit wegen fehlender gesundheitlicher Eignung (ausgeprägtes Übergewicht) auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 19. April 1991 - 1 K 293/90 -, ZBR 1992, 28, und VGH BW, Urteil vom 21. Februar 1995 - 4 S 66/94 -, NVwZ-RR 1996, 454.
  • VG Oldenburg, 13.09.2006 - 6 A 744/05

    Ablehnungsgrund; Amtsarzt; auditives Defizit; auf Probe; Beamter;

    In der Sache könne sie - die Klägerin - sich mit Erfolg auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1993 - 2 C 27.90 - und des VGH BW vom 21. Februar 1995 - 4 S 66/94 - berufen.

    In diesem Zusammenhang ist ferner zu berücksichtigen, dass in dem vorausgegangenen verwaltungsgerichtlichen Verfahren bereits geklärt worden ist, dass sich diese Fallkonstellation deutlich von denjenigen Fällen unterscheidet, die das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 C 27.90 - BVerwGE 92, 147) und der VGH BW (Urteil vom 21. Februar 1995 - 4 S 66/04 - NVwZ-RR 1996, 454) entschieden haben (VG Osnabrück, aaO Seite 5; Nds. OVG aaO Seite 4 f).

  • OVG Hamburg, 22.07.2022 - 5 Bs 87/22

    Entlassung auf dem Beamtenverhältnis auf Probe; Bewährung in der Probezeit

  • VG Düsseldorf, 04.09.2007 - 2 K 5357/06

    Entscheidung über die Einstellung oder Übernahme in das Beamtenverhältnis als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2007 - 6 B 2361/06
  • VG Gelsenkirchen, 12.03.2008 - 1 K 6980/03

    Behinderung; Diabetes; Lehrer; Beamter; Einstellung; Übernahme; Eignung;

  • VG Gelsenkirchen, 09.04.2008 - 1 K 84/06

    Entlassung, Probebeamter, Beamter auf Probe, Bewährung, Nichtbewährung, Eignung,

  • VG Gelsenkirchen, 12.12.2005 - 1 K 6123/01

    Lehrer, Einstellung, Beamter, Probe, Eignung, Gesundheit, gesundheitliche

  • VG Gelsenkirchen, 21.01.2008 - 1 K 6609/04

    Lehrerin; Skoliose; Gesundheit; Eignung; Beamtenverhältnis; Gutachten; Amtsarzt

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 4 S 1860/96

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe trotz Wiederholungsmöglichkeit für

  • VG Saarlouis, 15.12.2003 - 12 K 155/02
  • VG Gelsenkirchen, 18.07.2007 - 1 K 2491/05

    Lehrer, Sportlehrer, Eignung, Beamter, Gesundheit, Kreuzband

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