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   VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 4 S 680/96   

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VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 4 S 680/96 (https://dejure.org/1998,10161)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.06.1998 - 4 S 680/96 (https://dejure.org/1998,10161)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juni 1998 - 4 S 680/96 (https://dejure.org/1998,10161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Angabe der dienstlichen Telefonnummer auf privaten Briefbögen eines Wahlkreiskandidaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 427
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1990 - 4 S 3321/88

    Umfang der Weisungsbefugnis gegenüber einem Beamten - Ausfüllen eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 4 S 680/96
    Solche persönlichen Weisungen sind im Ansatz aus dem Beamtenverhältnis heraus zulässig, wenn sie in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem dienstlichen Aufgabenbereich des Beamten stehen (vgl. Urteil des Senats vom 27.3.1990 - 4 S 3321/88; Fürst/Mühl/Strötz/Summer/Wilhelm/ Zängl, GKÖD I, Rdnr. 5 zu § 55 BBG).

    Der Beamte muß in dieser Hinsicht nur solche Einschränkungen hinnehmen, die sich aus den dienstlichen Notwendigkeiten seines Beamtenverhältnisses ergeben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8.9.1978, BVerwGE 56, 227; Urteil des Senats vom 27.3.1990 - 4 S 3321/88); er hat alles zu vermeiden, was die dienstlichen Interessen schädigen und damit das Wohl der Allgemeinheit gefährden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.6.1968, BVerwGE 30, 29).

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 4 S 680/96
    Denn der Anspruch auf Gleichbehandlung besteht gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Verwaltungsträger; dieser hat in seinem Zuständigkeitsbereich die Gleichbehandlung zu sichern (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.11.1988, BVerfGE 79, 127, 158; BVerwG, Urteil vom 18.9.1984, BVerwGE 70, 127).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 4 S 680/96
    Denn der Anspruch auf Gleichbehandlung besteht gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Verwaltungsträger; dieser hat in seinem Zuständigkeitsbereich die Gleichbehandlung zu sichern (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23.11.1988, BVerfGE 79, 127, 158; BVerwG, Urteil vom 18.9.1984, BVerwGE 70, 127).
  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94

    Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 4 S 680/96
    Unter diesem Gesichtspunkt ist daher die Verwaltungsvorschrift gemäß der vom Urheber gebilligten oder doch geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.3.1995, ZBR 1995, 238, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1984 - 4 S 1310/81

    Finanzbeamter - Personalakte - Widerruf von Behauptungen - Ehrenerklärung und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 4 S 680/96
    Schriftsätze des Beamten in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren erfüllen nicht die Voraussetzungen eines Antrags, selbst wenn der Dienstherr der Beklagte ist (vgl. Urteil des Senats vom 11.4.1984 - 4 S 1310/81).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - 4 S 149/96

    Beihilfefähigkeit von Thymuspräparaten - wissenschaftliche Anerkennung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 4 S 680/96
    Die geänderte Klage ist im Umfang der Änderung jedoch unzulässig, da es für dieses Klagebegehren bereits an der zwingenden, im gerichtlichen Verfahren nicht nachholbaren Prozeßvoraussetzung eines vorherigen entsprechenden Antrags bei der Behörde fehlt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.7.1977 und vom 1.12.1993, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 66 und Nr. 110; Beschluß des Senats vom 2.4.1998 - 4 S 149/96).
  • BVerwG, 11.06.1968 - II C 101.64

    Predigender Polizist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 4 S 680/96
    Der Beamte muß in dieser Hinsicht nur solche Einschränkungen hinnehmen, die sich aus den dienstlichen Notwendigkeiten seines Beamtenverhältnisses ergeben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8.9.1978, BVerwGE 56, 227; Urteil des Senats vom 27.3.1990 - 4 S 3321/88); er hat alles zu vermeiden, was die dienstlichen Interessen schädigen und damit das Wohl der Allgemeinheit gefährden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.6.1968, BVerwGE 30, 29).
  • BVerwG, 08.09.1978 - 2 B 31.78

    Kriminalbeamtin - Ausrüstung mit Dienstwaffe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 4 S 680/96
    Der Beamte muß in dieser Hinsicht nur solche Einschränkungen hinnehmen, die sich aus den dienstlichen Notwendigkeiten seines Beamtenverhältnisses ergeben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8.9.1978, BVerwGE 56, 227; Urteil des Senats vom 27.3.1990 - 4 S 3321/88); er hat alles zu vermeiden, was die dienstlichen Interessen schädigen und damit das Wohl der Allgemeinheit gefährden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.6.1968, BVerwGE 30, 29).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 4 S 680/96
    Die mit dieser Intention gesetzte Erschwerung oder Verhinderung wird von Verfassungs wegen verboten, nicht aber eine in eine ganz andere Richtung zielende Handlung, die nur unvermeidlicherweise die tatsächliche Folge oder Wirkung einer Beeinträchtigung der Freiheit, das Mandat zu übernehmen und auszuüben, hat - wie sie viele andere faktische Umstände auch nach sich ziehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 21.9.1976, BVerfGE 42, 312, 329).
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