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   OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03   

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OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03 (https://dejure.org/2004,8977)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15.01.2004 - 4 S 77.03 (https://dejure.org/2004,8977)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 4 S 77.03 (https://dejure.org/2004,8977)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Beförderung unter Einweisung in die Planstelle; Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit; Versuch der Veränderung der Bearbeitungsweise; Unzulässigkeit der psychologischen Einflussnahme; Einengung der Dispositionsfreiheit des Richters; Einsatz von ...

  • Judicialis

    BlnRiG § 7; ; LfbG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 839 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 33 Abs. 2

  • archive.org

    Eingriff in richterliche Unabhängigkeit durch Vorhalt fehlender Mündlichkeit in dienstlicher Beurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3507 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2004, 627
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03
    Erweist sich eine dienstliche Beurteilung als fehlerhaft, so kann dies Konsequenzen für die Auswahlentscheidung haben: Für den Beförderungsbewerber ergibt sich aus den einfachgesetzlichen Beförderungsregeln in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG ein Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (BVerfG [jeweils Kammer] DVBl. 2002, 1633 = ZBR 2002, 427 und DVBl. 2003, 1524; BVerwGE 101, 112 [114 f.]; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 wie zitiert [S. 5]).

    Der unterlegene Bewerber, dessen subjektive Rechte hierdurch verletzt sind, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim "zweiten Mal" ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG DVBl. 2002, 1633 [1634]; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 wie zitiert [S. 6]).

    Mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG dürfen die Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs jedenfalls nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen des unterlegenen Bewerbers im Hauptsacheverfahren gefordert werden könnte (BVerfG DVBl. 2002, 1633 [1634]; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 wie zitiert [S. 6]).

    Der Rechtsbehelf zieht nicht in Zweifel, dass insoweit - anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (DVBl. 2002, 1633 [1634]) - nur die Ergebnisoffenheit einer künftigen Auswahlrunde darzulegen und glaubhaft zu machen ist.

    Wegen des dem Dienstherrn insoweit zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraums ist das Gericht grundsätzlich nicht befugt, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen (BVerfG DVBl. 2002, 1633 [1634]).

    Es reicht vielmehr aus, dass eine andere Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG DVBl. 2002, 1633 [1634]; Senatsbeschluss vom 6. Januar 2004 - OVG 4 S 34.03 -).

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03
    Danach ist abzugrenzen zwischen der eigentlichen Rechtsfindung und dem äußeren Ordnungsbereich (vgl. BGHZ 90, 41 [45] m.w.N.; BGH DRiZ 1997, 467 [468]).

    Die richterliche Amtsführung unterliegt dagegen der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs und die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGHZ 90, 41 [45]).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass das gütliche Beilegen ebenso wie die Sachentscheidung selbst zum Kernbereich richterlicher Tätigkeit gehört (BGHZ 47, 275 [287]; 57, 344 [350]; 90, 41 [47]; vgl. auch Kissel a.a.O. Rdnr. 65; Schmidt-Räntsch, DRiG, 5. Auflage 1995, § 26 Rdnr. 24).

    Dass der Kernbereich richterlicher Tätigkeit verlassen sein könnte, weil die Antragstellerin sich offensichtlich prozessordnungwidrig verhalten hätte (vgl. BGHZ 90, 41 [47]), macht der Antragsgegner nicht geltend.

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03
    Erweist sich eine dienstliche Beurteilung als fehlerhaft, so kann dies Konsequenzen für die Auswahlentscheidung haben: Für den Beförderungsbewerber ergibt sich aus den einfachgesetzlichen Beförderungsregeln in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG ein Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (BVerfG [jeweils Kammer] DVBl. 2002, 1633 = ZBR 2002, 427 und DVBl. 2003, 1524; BVerwGE 101, 112 [114 f.]; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 wie zitiert [S. 5]).

    Vorrangige Grundlage für die am Leistungsprinzip orientierte Auswahl sind die dienstlichen Beurteilungen des Beamten/Richters, weil und soweit sie maßgebliche und zuverlässige Aussagen über seine Eignung, Befähigung und Leistung enthalten (BVerfG DVBl. 2003, 1524 [1525]).

    Wird die Beurteilung diesen Anforderungen nicht gerecht, fehlt es an einer tragfähigen, dem Gebot der Bestenauslese entsprechenden Grundlage für die Auswahl (vgl. BVerfG DVBl. 2003, 1524 [1525]).

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch lässt sich nur vor einer Ernennung des ausgewählten Konkurrenten mittels einer einstweiligen Anordnung effektiv sichern, weil Beförderung und Besetzung der Stelle nicht mehr rückgängig gemacht werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 wie zitiert [S. 5 f.] unter Abrücken vom obiter dictum BVerwG 115, 89 [91 f.]; vgl. auch BVerfG DVBl. 2003, 1524).

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03
    Einwendungen gegen die Beurteilung, die als solche kein Verwaltungsakt und deshalb nicht der Bestandskraft fähig ist, können prinzipiell auch unmittelbar im Bewerbungsverfahren wie auch in einem gegebenenfalls anschließenden verwaltungsgerichtlichen "Konkurrentenstreit" geltend gemacht werden (BVerwG NVwZ-RR 2002, 620).

    Die vom Antragsgegner (nach rechtlichem Hinweis des Senats) erhobenen Bedenken gegen die Heranziehung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 2002 (NVwZ-RR 2002, 620 f.) überzeugen nicht.

  • BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71

    Dienstleistungszeugnis für Richter

    Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03
    Eine solche Einflussnahme, die die Dispositionsfreiheit des Richters einengt, ihn auf eine bestimmte Arbeitsweise festzulegen versucht, ist dem Dienstvorgesetzten verwehrt (vgl. zum rechtlichen Ansatz BGHZ 57, 344 [350]; BGH NJW 1988, 421 [423]; DRiZ 1995, 352 [353]; Kissel, GVG, 3. Auflage 2001, § 1 Rdnr. 94).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass das gütliche Beilegen ebenso wie die Sachentscheidung selbst zum Kernbereich richterlicher Tätigkeit gehört (BGHZ 47, 275 [287]; 57, 344 [350]; 90, 41 [47]; vgl. auch Kissel a.a.O. Rdnr. 65; Schmidt-Räntsch, DRiG, 5. Auflage 1995, § 26 Rdnr. 24).

  • BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass das gütliche Beilegen ebenso wie die Sachentscheidung selbst zum Kernbereich richterlicher Tätigkeit gehört (BGHZ 47, 275 [287]; 57, 344 [350]; 90, 41 [47]; vgl. auch Kissel a.a.O. Rdnr. 65; Schmidt-Räntsch, DRiG, 5. Auflage 1995, § 26 Rdnr. 24).

    Das Gericht hat in richterlicher Unabhängigkeit zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Vergleich überhaupt anzustreben ist, welche Vorbereitungen für die Einigung der Parteien getroffen werden sollen und in welcher Weise dies geschehen soll (BGHZ 47, 275 [287]).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03
    Insbesondere ist nicht darauf einzugehen, ob die Beurteilung auch deswegen fehlerhaft erscheinen könnte, weil die im Abschnitt IV. 3. gerügten, von der Antragstellerin bestrittenen Mängel im Umgang mit der Geschäftsstelle sowie in der Zusammenarbeit mit richterlichen Kollegen und der Leitung des Gerichts bislang nicht bzw. nicht im erforderlichen Maße nachvollziehbar sind (vgl. zu den Anforderungen an die Plausibilisierung BVerwGE 60, 245 [251 f.]).
  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03
    Bei der Prüfung, ob die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt wird, stellt der BGH (letzthin NJW-RR 2003, 492 [493]; NJW 2002, 359 [360 f.] m.w.N.) nicht darauf ab, ob die richterliche Amtsführung und spezifisch richterliche Fähigkeiten bewertet wurden, sondern darauf, ob diese Bewertung mit der sachlichen Unabhängigkeit, die in erster Linie Weisungsfreiheit bedeutet, vereinbar ist: Diese ist verletzt, wenn die Beurteilung auf eine direkte oder indirekte Weisung hinausläuft, wie der Richter in Zukunft verfahren oder entscheiden soll.
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03

    Auswahlverfahren; Begründung; Nachholung; Personalgewalt der Landesregierung;

    Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03
    Mit Blick auf die Rechte des Bewerbers aus Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG, § 7 BlnRiG, § 3 Abs. 1 Satz 1 LfbG reicht vielmehr aus, dass ein gegen die Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf - wie hier - aussichtsreich ist und seine Auswahl nach fehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (ebenso OVG Lüneburg NVwZ-RR 2003, 878 [880]; zur gerichtlichen Kontrolle von anlassbezogenen Beurteilungen der Mitbewerber vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - BVerwG 2 C 14.02 - [Abdruck S. 10]).
  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96

    Zulässigkeit von Vorhalten; Unpünktlichkeit von Diensthandlungen; Erstattung von

    Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03
    Danach ist abzugrenzen zwischen der eigentlichen Rechtsfindung und dem äußeren Ordnungsbereich (vgl. BGHZ 90, 41 [45] m.w.N.; BGH DRiZ 1997, 467 [468]).
  • BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 4/01

    Anforderungen an die Dokumentation von Einwendungen des Richters gegen die

  • BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94

    Unzulässigkeit einer Personalnachweisung und Befähigungsnachweisung -

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87

    Anregung zur Abhaltung von mehr Sitzungstagen

  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 39.00

    Politischer Beamter; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Neubesetzung des

  • VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am BGH

    Mit Blick darauf, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, weil die Besetzung der Stelle in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden darf (vgl. BVerwG, Urt. vom 21.08.2003, BVerwGE 118, 370), ist es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl schon ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, die Auswahl des abgelehnten Bewerbers also möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002, DVBl. 2002, 1633 und vom 29.07.2003, DVBl. 2003, 1524; BVerwG, Urt. vom 21.08.2003, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris, vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 - NVwZ-RR 2005, 585, vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris und vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 -, juris; OVG Berlin, Beschl. vom 15.01.2004, NVwZ-RR 2004, 627; Nieders.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1733/15

    Überprüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung im

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die Möglichkeit eines Erfolgs der Bewerbung allerdings nicht allein dann zu verneinen, wenn einer Beförderung des Antragstellers zwingende rechtliche Gründe entgegenstehen (vgl. hierzu OVG Berlin, Beschluss vom 15.01.2004 - 4 S 77.03 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.05.2005 - 1 B 301/05 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

    Mit Blick darauf, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, weil Beförderung und Besetzung der Stelle nicht mehr rückgängig gemacht werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003, BVerwGE 118, 370), ist für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl schon ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 und vom 29.07.2003, jeweils a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003, a.a.O.; OVG Berlin, Beschluss vom 15.01.2004, NVwZ-RR 2004, 627; OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.06.2003, NVwZ-RR 2003, 878).

    Soweit der Antragsteller sich gegen die dienstlichen Beurteilungen der Beigeladenen wendet, kann offen bleiben, ob er diese in ihrem Inhalt hinnehmen muss (vgl. Beschluss des Senats vom 30.09.1996, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.08.2003, a.a.O.; OVG Berlin, Beschluss vom 15.01.2004, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.06.2003, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 15.07

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Richters bei fehlerhafter dienstlicher

    Der Senat folgt der auch schon vom 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin geteilten Rechtsprechung, wonach Rechtsfehler der dienstlichen Beurteilung eines unterlegenen Bewerbers, namentlich in Rede stehende Eingriffe in die richterliche Unabhängigkeit, im Stellenbesetzungsverfahren relevant sind, wenn der gegen die Beurteilung gerichtete Rechtsbehelf aussichtsreich ist und eine Auswahl nach fehlerfreier Beurteilung jedenfalls möglich erscheint (s. OVG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2004 - OVG 4 S 77.03 -, NVwZ-RR 2004, 627 ff., m. w. Nachw. zur Rspr.).

    Das Richterdienstgericht sieht darin eine indirekte Einflussnahme auf den Richter, seine Arbeit insoweit künftig in anderer Weise auszuüben (s. zu einem ähnlich gelagerten Fall den vg. Beschluss vom 15. Januar 2004 a.a.O.).

    Bei der Beförderung von Richtern ist es dem Gericht zudem verwehrt, dem (erneuten) Votum des in die Auswahlentscheidung eingebundenen Richterwahlausschusses vorzugreifen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2004 a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Dies ist deshalb von Bedeutung, weil ein Notenvorsprung im Gesamturteil von Konkurrenten in demselben Statusamt in der Regel die Auswahl des besser Beurteilten determiniert ( vgl. nur: BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2003 - Az.: 2 C 16.02 -, DÖD 2003, 2002, und vom 19. Dezember 2002 - Az.: 2 C 31.01 -, DÖD 2003, 200, Beschluss vom 25. April 2007 - Az.: 1 WB 31.06 -, BVerwGE 128, 329;OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23. Juni 2004 - Az.: 1 B 455/04 -, IÖD 2005, 62, und vom 27. Februar 2004 - Az.: 6 B 2451/03 -, NVwZ-RR 2004, 626; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. April 2005 - Az.: 2 ME 141/05 -, NVwZ-RR 2005, 588; OVG C-Stadt, Beschluss vom 15. Januar 2004 - Az.: 4 S 77.03 -, NVwZ-RR 2004, 627 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 14.07

    Konkurrentenstreit bei der Besetzung einer Stelle in der Sozialgerichtsbarkeit

    Der Senat folgt der auch schon vom 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin geteilten Rechtsprechung, wonach Rechtsfehler der dienstlichen Beurteilung eines unterlegenen Bewerbers, namentlich in Rede stehende Eingriffe in die richterliche Unabhängigkeit, im Stellenbesetzungsverfahren relevant sind, wenn der gegen die Beurteilung gerichtete Rechtsbehelf aussichtsreich ist und eine Auswahl nach fehlerfreier Beurteilung jedenfalls möglich erscheint (s. OVG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2004 - OVG 4 S 77.03 -, NVwZ-RR 2004, 627 ff., m. w. Nachw. zur Rspr.).

    Das Richterdienstgericht sieht darin eine indirekte Einflussnahme auf den Richter, seine Arbeit insoweit künftig in anderer Weise auszuüben (s. zu einem ähnlich gelagerten Fall den vg. Beschluss vom 15. Januar 2004 a.a.O.).

    Bei der Beförderung von Richtern ist es dem Gericht zudem verwehrt, dem (erneuten) Votum des in die Auswahlentscheidung eingebundenen Richterwahlausschusses vorzugreifen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2004 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07

    Auswahlverfahren für die Besetzung einer Richterstelle; Eignungsbeurteilung

    Mit Blick darauf, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, weil die Besetzung der Stelle nicht mehr rückgängig gemacht werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003, BVerwGE 118, 370), ist für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl schon ausreichend, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2002 und vom 29.07.2003, jeweils a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003, a.a.O.; OVG Berlin, Beschluss vom 15.01.2004, NVwZ-RR 2004, 627; Nieders. OVG, Beschluss vom 05.06.2003, NVwZ-RR 2003, 878).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2013 - 6 S 32.13

    Bundesbeamtin; Bundesministerium der Finanzen; Bundesrechnungshof; Prüfungsamt

    Erweist sich eine dienstliche Beurteilung als fehlerhaft, so fehlt es an einer tragfähigen, dem Gebot der Bestenauslese entsprechenden Grundlage für die Auswahl (OVG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2004 - OVG 4 S 77.03 -, NVwZ-RR 2004, S. 627 ff, Rn. 15 bei juris m.w.N.; s. auch Senatsbeschluss vom 8. März 2011 - OVG 6 S 42.10 -, Rn. 5 bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - 6 S 18.13

    Bundesbeamtin; Tarifbeschäftigte; Besoldungsgruppe A 16; Referatsleiterinnen;

    Erweist sich eine dienstliche Beurteilung als fehlerhaft, so fehlt es an einer tragfähigen, dem Gebot der Bestenauslese entsprechenden Grundlage für die Auswahl (OVG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2004 - OVG 4 S 77.03 -, NVwZ-RR 2004, S. 627 ff., Rn. 15 bei juris m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 16.02.2009 - 7 B 256/08

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Dienstliche; Gesamtnotenbildung; Konkurrenten;

    Nach der Rechtsprechung war bislang - soweit ersichtlich - die dienstliche Beurteilung des Konkurrenten vom Betroffenen als (bestandskräftiges) Faktum hinzunehmen, weil sie unmittelbar nur das Rechtsverhältnis zwischen dem Beurteilten und seinem Dienstherrn betreffe (vgl. BayVGH, Beschl. v. 10.01.1995, 3 CE 94.3316, ZBR 1995, 204; VGH Mannheim, Beschl. v. 12.04.2005, 4 S 439/05, NVwZ-RR 2005, 585 ff.; OVG Berlin, Beschl. v. 15.01.2004, 4 S 77.03, NVwZ-RR 2004, 627 ff.; OVG Bautzen, Beschl. v. 28.11.2003, 3 BS 465/02, SächsVBl 2004, 66 ff.).
  • VG Berlin, 30.11.2012 - 28 L 405.12

    Das Gebot des "fairen Verwaltungsverfahrens"; Fürsorgepflicht des Dienstherrn;

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 5 ME 164/05

    Berücksichtigung eines Beurteilungsbeitrags auch durch den Erstbeurteiler

  • VG Berlin, 20.11.2007 - 28 A 105.06

    Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Richters

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