Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 830/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20805
VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 830/15 (https://dejure.org/2016,20805)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.2016 - 4 S 830/15 (https://dejure.org/2016,20805)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 4 S 830/15 (https://dejure.org/2016,20805)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,20805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Treuwidrigkeit der Einforderung der Bereitschaft des Lehrers, auf Reisekostenvergütung für außerunterrichtliche Veranstaltungen u.U. ganz oder teilweise zu verzichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Lehrers auf Erstattung von Reisekosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen; Treuwidrigkeit der in dem Dienstreiseantragsformular stehenden Frage bzgl. des freiwilligen Verzichts auf eine Reisekostenvergütung für außerunterrichtliche Veranstaltungen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 20 Abs 3 GG
    Treuwidrigkeit der Einforderung der Bereitschaft des Lehrers, auf Reisekostenvergütung für außerunterrichtliche Veranstaltungen u.U. ganz oder teilweise zu verzichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reisekosten; Verzicht; Verzichtsabfrage; Wirksamkeit; Treuwidrigkeit; Schule; Lehrer; Außerunterrichtliche Veranstaltung; Abschlussfahrt; Klassenfahrt; Dienstreise; Haushaltsrecht; Gesetzesbindung

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Lehrers auf Erstattung von Reisekosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen; Treuwidrigkeit der in dem Dienstreiseantragsformular stehenden Frage bzgl. des freiwilligen Verzichts auf eine Reisekostenvergütung für außerunterrichtliche Veranstaltungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Reisekosten - Verzichtserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klassenfahrt - Teilverzicht eines Lehrers auf Erstattung von Reisekosten wirksam

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Keine Kostenerstattung für Lehrer bei Klassenfahrten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Teilverzicht eines Lehrers auf Erstattung von Reisekosten für Klassenfahrt wirksam - Reisekostenvergütung ist nicht Teil der Besoldung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 82
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 14 B 04.3576

    Erstattung der vollen Reisekosten für Lehrer - vollständige Urteilsgründe liegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 830/15
    Ein auf diese Frage freiwillig erklärter Verzicht ist wirksam (entgegen Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007 - 14 B 04.3576 -, BayVBl 2008, 208; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012 - 1 A 1579/10 -, DÖD 2013, 70, und im Anschluss hieran BAG, Urteil vom 16.10.2012 - 9 AZR 183/11 -, Juris).

    Da der Landesgesetzgeber im Landesreisekostengesetz kein § 3 Abs. 3 Satz 1 LBesG entsprechendes Verbot aufgenommen hat, sind Beamte befugt, auf eine Reisekostenvergütung ganz oder teilweise zu verzichten (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007 - 14 B 04.3576 -, BayVBl 2008, 208; Schinkel/Seifert, in: Fürst, GKÖD, Bd. III/3, BBsG, K § 2 Rn. 13 m.w.N.; Kopicki/Irlenbusch, Reisekostenrecht des Bundes, Teil B, BBesG, § 3 Rn. 9).

    Der Einwand ist aber nur dann begründet, wenn ein qualifiziertes Fehlverhalten des Dienstherrn vorliegt, welches zwar nicht immer schuldhaft zu sein braucht, das aber unter gebotener Berücksichtigung der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalles als gegen Treu und Glauben verstoßend und damit als unzulässig erscheint (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012 - 1 A 1579/10 -, DÖD 2013, 70; Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.; s. auch BVerwG, Urteile vom 15.06.2006 - 2 C 15.05 -, IÖD 2007, 7, und vom 25.11.1982 - 2 C 32.81 -, BVerwGE 66, 256, zu diesen Maßstäben bei der Erhebung der Einrede der Verjährung durch den Dienstherrn).

    Es dient vielmehr auch der Erfüllung der fürsorgerechtlichen Pflicht des Dienstherrn, seinen Bediensteten notwendige dienstlich veranlasste Reiseaufwendungen abzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.11.1992 - 10 C 2.91 -, BVerwGE 91, 160; Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.).

    Hiervon ausgehend hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 02.08.2007 (a.a.O.) zum dortigen Landesrecht entschieden, der Dienstherr verletze seine Fürsorgepflicht in qualifizierter Weise, wenn er einen Lehrer hinsichtlich außerunterrichtlicher Veranstaltungen vor die Wahl stelle, ob er eine Verzichtserklärung abgebe - und die Klassen- oder Schülerfahrt damit stattfinde - oder nicht.

    Ein solcher Verstoß lässt sich insbesondere nicht mit dem Hinweis auf die Pflicht des Dienstherrn, den Beamten die Kosten für dienstlich veranlasste Reisen abzunehmen, begründen (vgl. aber Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.).

    Eine Fürsorgepflichtverletzung lässt sich auch nicht mit der Überlegung begründen, der Dienstherr mache eine staatliche Aufgabe, nämlich die Bildungs- und Erziehungsarbeit, davon abhängig, dass Lehrer die Kosten für diese Aufgabe aus ihrer Alimentation bestritten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012, a.a.O.; ähnlich Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.).

    Eine Fürsorgepflichtverletzung lässt sich auch nicht aus dem Einwand herleiten, der Beamte laufe Gefahr, wegen einer Weigerung, die Verzichtserklärung zu unterschreiben, Nachteile bei dienstlichen Beurteilungen oder Beförderungsentscheidungen zu erleiden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.; ähnlich auch BAG, Urteil vom 16.10.2012, a.a.O., zum Tarifrecht in Nordrhein-Westfalen).

    Eine Verletzung der Fürsorgepflicht ist auch nicht mit dem Einwand zu begründen, der Dienstherr bringe den Lehrer in die Lage, sich dem Vorwurf unkollegialen Verhaltens auszusetzen, wenn er sich weigere, Verzichtserklärungen zu unterschreiben, weil den übrigen Lehrkräften dadurch im Ergebnis weniger Mittel zur Verfügung stünden (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2012 - 1 A 1579/10

    Beamtete Lehrer in Nordrhein-Westfalen erhalten für Klassenfahrten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 830/15
    Ein auf diese Frage freiwillig erklärter Verzicht ist wirksam (entgegen Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007 - 14 B 04.3576 -, BayVBl 2008, 208; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012 - 1 A 1579/10 -, DÖD 2013, 70, und im Anschluss hieran BAG, Urteil vom 16.10.2012 - 9 AZR 183/11 -, Juris).

    Der Einwand ist aber nur dann begründet, wenn ein qualifiziertes Fehlverhalten des Dienstherrn vorliegt, welches zwar nicht immer schuldhaft zu sein braucht, das aber unter gebotener Berücksichtigung der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalles als gegen Treu und Glauben verstoßend und damit als unzulässig erscheint (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012 - 1 A 1579/10 -, DÖD 2013, 70; Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.; s. auch BVerwG, Urteile vom 15.06.2006 - 2 C 15.05 -, IÖD 2007, 7, und vom 25.11.1982 - 2 C 32.81 -, BVerwGE 66, 256, zu diesen Maßstäben bei der Erhebung der Einrede der Verjährung durch den Dienstherrn).

    Es ließen sich auch nachteilige Auswirkungen auf die dienstliche Beurteilung nicht mit Sicherheit ausschließen, wenn ein Beamter, der keine Verzichtserklärung abgebe, deshalb nicht an Klassenfahrten teilnehme (im Anschluss daran ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012, a.a.O., zum dortigen Landesbeamtenrecht; für Lehrer im Angestelltenverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen auch BAG, Urteil vom 16.10.2012 - 9 AZR 183/11 -, BAGE 143, 194).

    Eine Fürsorgepflichtverletzung lässt sich auch nicht mit der Überlegung begründen, der Dienstherr mache eine staatliche Aufgabe, nämlich die Bildungs- und Erziehungsarbeit, davon abhängig, dass Lehrer die Kosten für diese Aufgabe aus ihrer Alimentation bestritten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012, a.a.O.; ähnlich Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.).

    Ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht kann auch nicht mit dem Einwand belegt werden, der Dienstherr mute mit seiner Verwaltungspraxis den Lehrern (jedenfalls) zu, dafür verantwortlich zu sein, "dass Schulfahrten nicht oder nicht in dem von der jeweiligen Schule bzw. deren zuständigen Organen/Gremien für angemessen erachteten Umfang stattfinden können" (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012, a.a.O.).

    Eine Fürsorgepflichtverletzung lässt sich auch nicht aus dem Einwand herleiten, der Beamte laufe Gefahr, wegen einer Weigerung, die Verzichtserklärung zu unterschreiben, Nachteile bei dienstlichen Beurteilungen oder Beförderungsentscheidungen zu erleiden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.; ähnlich auch BAG, Urteil vom 16.10.2012, a.a.O., zum Tarifrecht in Nordrhein-Westfalen).

  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 183/11

    Klassenfahrt - Lehrkraft - Reisekosten - Verzicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 830/15
    Ein auf diese Frage freiwillig erklärter Verzicht ist wirksam (entgegen Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007 - 14 B 04.3576 -, BayVBl 2008, 208; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012 - 1 A 1579/10 -, DÖD 2013, 70, und im Anschluss hieran BAG, Urteil vom 16.10.2012 - 9 AZR 183/11 -, Juris).

    Es ließen sich auch nachteilige Auswirkungen auf die dienstliche Beurteilung nicht mit Sicherheit ausschließen, wenn ein Beamter, der keine Verzichtserklärung abgebe, deshalb nicht an Klassenfahrten teilnehme (im Anschluss daran ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012, a.a.O., zum dortigen Landesbeamtenrecht; für Lehrer im Angestelltenverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen auch BAG, Urteil vom 16.10.2012 - 9 AZR 183/11 -, BAGE 143, 194).

    Eine Fürsorgepflichtverletzung lässt sich auch nicht aus dem Einwand herleiten, der Beamte laufe Gefahr, wegen einer Weigerung, die Verzichtserklärung zu unterschreiben, Nachteile bei dienstlichen Beurteilungen oder Beförderungsentscheidungen zu erleiden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.; ähnlich auch BAG, Urteil vom 16.10.2012, a.a.O., zum Tarifrecht in Nordrhein-Westfalen).

  • VG Karlsruhe, 19.02.2015 - 9 K 842/14

    Reisekostenerstattung an Lehrer trotz Verzichts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 830/15
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. Februar 2015 - 9 K 842/14 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19.02.2015 - 9 K 842/14 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 830/15
    Der Einwand ist aber nur dann begründet, wenn ein qualifiziertes Fehlverhalten des Dienstherrn vorliegt, welches zwar nicht immer schuldhaft zu sein braucht, das aber unter gebotener Berücksichtigung der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalles als gegen Treu und Glauben verstoßend und damit als unzulässig erscheint (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012 - 1 A 1579/10 -, DÖD 2013, 70; Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.; s. auch BVerwG, Urteile vom 15.06.2006 - 2 C 15.05 -, IÖD 2007, 7, und vom 25.11.1982 - 2 C 32.81 -, BVerwGE 66, 256, zu diesen Maßstäben bei der Erhebung der Einrede der Verjährung durch den Dienstherrn).
  • OLG Brandenburg, 24.03.1999 - 7 U 249/98

    Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses über Einziehung von Geschäftsanteilen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 830/15
    Die Einräumung eines solchen Bestimmungsrechts ist, da ein Beamter auf den Vergütungsanspruch, wie dargelegt, von vornherein ganz verzichten kann, erst recht zulässig (vgl. etwa zur Zulässigkeit von Blankozessionen Brandenburgisches OLG, Urteil vom 24.03.1999 - 7 U 249/98 -, NZG 1999, 828; OLG München, Urteil vom 23.02.1999 - 13 U 2578/98 -, ZfIR 1999, 626; Westermann, in: Erman, a.a.O., § 398 Rn. 3; jeweils m.w.N.; zur Wahrung von Schriftformerfordernissen durch "Blankoerklärungen" auch BGH, Urteil vom 29.02.1996 - IX ZR 153/95 -, BGHZ 132, 119).
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 830/15
    Die Einräumung eines solchen Bestimmungsrechts ist, da ein Beamter auf den Vergütungsanspruch, wie dargelegt, von vornherein ganz verzichten kann, erst recht zulässig (vgl. etwa zur Zulässigkeit von Blankozessionen Brandenburgisches OLG, Urteil vom 24.03.1999 - 7 U 249/98 -, NZG 1999, 828; OLG München, Urteil vom 23.02.1999 - 13 U 2578/98 -, ZfIR 1999, 626; Westermann, in: Erman, a.a.O., § 398 Rn. 3; jeweils m.w.N.; zur Wahrung von Schriftformerfordernissen durch "Blankoerklärungen" auch BGH, Urteil vom 29.02.1996 - IX ZR 153/95 -, BGHZ 132, 119).
  • OLG München, 23.02.1999 - 13 U 2578/98
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 830/15
    Die Einräumung eines solchen Bestimmungsrechts ist, da ein Beamter auf den Vergütungsanspruch, wie dargelegt, von vornherein ganz verzichten kann, erst recht zulässig (vgl. etwa zur Zulässigkeit von Blankozessionen Brandenburgisches OLG, Urteil vom 24.03.1999 - 7 U 249/98 -, NZG 1999, 828; OLG München, Urteil vom 23.02.1999 - 13 U 2578/98 -, ZfIR 1999, 626; Westermann, in: Erman, a.a.O., § 398 Rn. 3; jeweils m.w.N.; zur Wahrung von Schriftformerfordernissen durch "Blankoerklärungen" auch BGH, Urteil vom 29.02.1996 - IX ZR 153/95 -, BGHZ 132, 119).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 10 C 2.91

    Reisekostenpauschvergütung; Teilzeitbeschäftigung; Gleichheitssatz; Anspruch auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 830/15
    Es dient vielmehr auch der Erfüllung der fürsorgerechtlichen Pflicht des Dienstherrn, seinen Bediensteten notwendige dienstlich veranlasste Reiseaufwendungen abzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.11.1992 - 10 C 2.91 -, BVerwGE 91, 160; Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.).
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 15.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 830/15
    Der Einwand ist aber nur dann begründet, wenn ein qualifiziertes Fehlverhalten des Dienstherrn vorliegt, welches zwar nicht immer schuldhaft zu sein braucht, das aber unter gebotener Berücksichtigung der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalles als gegen Treu und Glauben verstoßend und damit als unzulässig erscheint (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012 - 1 A 1579/10 -, DÖD 2013, 70; Bayerischer VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.; s. auch BVerwG, Urteile vom 15.06.2006 - 2 C 15.05 -, IÖD 2007, 7, und vom 25.11.1982 - 2 C 32.81 -, BVerwGE 66, 256, zu diesen Maßstäben bei der Erhebung der Einrede der Verjährung durch den Dienstherrn).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht