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   OVG Berlin, 14.04.2000 - 4 SN 7.99   

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OVG Berlin, 14.04.2000 - 4 SN 7.99 (https://dejure.org/2000,59810)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14.04.2000 - 4 SN 7.99 (https://dejure.org/2000,59810)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14. April 2000 - 4 SN 7.99 (https://dejure.org/2000,59810)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2006 - 7 B 28.05

    Nachweis des Erwerbs der erforderlichen Kenntnisse im deutschen Recht als

    Erst recht ist ein Verschulden offensichtlich zu verneinen, wenn - wie hier - in der zweiten Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (OVG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 1999 - OVG 4 SN 7.99 -) die Rechtsauffassung der ersten Instanz in vollem Umfang bestätigt wird.

    Angesichts der vom Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil vertretenen Rechtsauffassung und des im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens ergangenen Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts vom 20. Januar 1999 - OVG 4 SN 7.99 - ist insbesondere kein Raum für die Annahme, das Vorgehen der Beklagten habe sich nicht im Rahmen verschiedener ernsthaft vertretbarer Auslegungen gehalten und damit ohne jeden begründbaren Zweifel insbesondere Art. 43 EGV verletzt (vgl. Grabitz/Hilf, a.a.O.; EuGH, Urteil vom 24. September 1998 - Rs. C-319/96 -, EuZW 1998, 658).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2005 - 9 S 331/05

    Kein Zugang zur Eignungsprüfung zur Zulassung zur deutschen Rechtsanwaltschaft

    Dass der Kläger seine akademische wie praktische Berufsausbildung, die ihm insgesamt den unmittelbaren Zugang zum Beruf des solicitor eröffnete, nicht nur in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz absolviert hat, gewinnt vielmehr erst mit Blick auf die Artikel 1 a) Unterabsatz 1 Alternative 2 RL 89/48/EWG aufgreifende Ausnahmeregelung in § 16 Abs. 2 EuRAG an Bedeutung, wogegen mit Blick auf höherrangiges Recht keine Bedenken bestehen (vgl. zum vergleichbaren § 1 Abs. 2 Satz 2 EigPrG: BVerwG, Beschlüsse vom 20.07.1999 und vom 26.10.1999, a.a.O.; Urteil des Senats vom 23.03.1999 - 9 S 1158/97 -, NJW 1999, 3138; OVG Berlin, Beschluss vom 14.04.2000 - 4 SN 7.99 -, iuris).
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