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   LAG Düsseldorf, 30.08.2000 - 4 Sa 1001/00   

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https://dejure.org/2000,5175
LAG Düsseldorf, 30.08.2000 - 4 Sa 1001/00 (https://dejure.org/2000,5175)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.2000 - 4 Sa 1001/00 (https://dejure.org/2000,5175)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 2000 - 4 Sa 1001/00 (https://dejure.org/2000,5175)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 11 Nr. 3 MTV
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Normativ eigenständige (konstitutive) Regelung über Berechnungsgrundlage und Höhe der Entgeltfortzahlung in Manteltarifvertrag; Bemessungsgrundlage des vorzuzahlenden Arbeitsentgeltes ; Herausnahme tariflicher Zuschläge aus ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung: Berechnung - Spät- und Nachtzuschläge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 155/98

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.08.2000 - 4 Sa 1001/00
    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in der Entscheidung vom 21.10.1998 ­ 5 AZR 155/98 ­ (zu II 2 b der Entscheidungsgründe) betont, dass konstitutive Regelungen ihren Charakter nicht dadurch verlieren, dass die bisher geltende gesetzliche Regelung, die sie modifiziert habe, durch eine andere ersetzt worden ist.
  • BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 204/94
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.08.2000 - 4 Sa 1001/00
    Die Kammer schließt sich der Auffassung des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 07.02.1996 ­ 10 AZR 204/94 ­ an (zu III 1 der Entscheidungsgründe), wonach gerade durch die modifizierte Neuregelung in § 4 Abs. 4 EFZG, durch die frühere Regelung in § 2 Abs. 3 LFG nicht übernommen worden ist (vgl. demgegenüber noch § 4 III des Entwurfes zum EFZG vom 24.06.1993 Bundestagsdrucksache 12/5263) der gesetzgeberische Wille belegt wird, den Tarifvertragsparteien auch im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage des vorzuzahlenden Arbeitsentgelts im Sinne des § 4 Abs. 1 EFZG Rechtssetzungsmacht zu gewähren.
  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5263
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.08.2000 - 4 Sa 1001/00
    Die Kammer schließt sich der Auffassung des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 07.02.1996 ­ 10 AZR 204/94 ­ an (zu III 1 der Entscheidungsgründe), wonach gerade durch die modifizierte Neuregelung in § 4 Abs. 4 EFZG, durch die frühere Regelung in § 2 Abs. 3 LFG nicht übernommen worden ist (vgl. demgegenüber noch § 4 III des Entwurfes zum EFZG vom 24.06.1993 Bundestagsdrucksache 12/5263) der gesetzgeberische Wille belegt wird, den Tarifvertragsparteien auch im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage des vorzuzahlenden Arbeitsentgelts im Sinne des § 4 Abs. 1 EFZG Rechtssetzungsmacht zu gewähren.
  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 648/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Nachtschichtzuschläge

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. August 2000 - 4 Sa 1001/00 - wird zurückgewiesen.
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