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LAG Düsseldorf, 30.08.2000 - 4 Sa 1001/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 11 Nr. 3 MTV
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Normativ eigenständige (konstitutive) Regelung über Berechnungsgrundlage und Höhe der Entgeltfortzahlung in Manteltarifvertrag; Bemessungsgrundlage des vorzuzahlenden Arbeitsentgeltes ; Herausnahme tariflicher Zuschläge aus ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entgeltfortzahlung: Berechnung - Spät- und Nachtzuschläge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 26.04.2000 - 4 Ca 877/00
- LAG Düsseldorf, 30.08.2000 - 4 Sa 1001/00
- BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 648/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 155/98
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.08.2000 - 4 Sa 1001/00
Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in der Entscheidung vom 21.10.1998 5 AZR 155/98 (zu II 2 b der Entscheidungsgründe) betont, dass konstitutive Regelungen ihren Charakter nicht dadurch verlieren, dass die bisher geltende gesetzliche Regelung, die sie modifiziert habe, durch eine andere ersetzt worden ist. - BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 204/94
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.08.2000 - 4 Sa 1001/00
Die Kammer schließt sich der Auffassung des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 07.02.1996 10 AZR 204/94 an (zu III 1 der Entscheidungsgründe), wonach gerade durch die modifizierte Neuregelung in § 4 Abs. 4 EFZG, durch die frühere Regelung in § 2 Abs. 3 LFG nicht übernommen worden ist (vgl. demgegenüber noch § 4 III des Entwurfes zum EFZG vom 24.06.1993 Bundestagsdrucksache 12/5263) der gesetzgeberische Wille belegt wird, den Tarifvertragsparteien auch im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage des vorzuzahlenden Arbeitsentgelts im Sinne des § 4 Abs. 1 EFZG Rechtssetzungsmacht zu gewähren. - Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5263
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.08.2000 - 4 Sa 1001/00
Die Kammer schließt sich der Auffassung des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 07.02.1996 10 AZR 204/94 an (zu III 1 der Entscheidungsgründe), wonach gerade durch die modifizierte Neuregelung in § 4 Abs. 4 EFZG, durch die frühere Regelung in § 2 Abs. 3 LFG nicht übernommen worden ist (vgl. demgegenüber noch § 4 III des Entwurfes zum EFZG vom 24.06.1993 Bundestagsdrucksache 12/5263) der gesetzgeberische Wille belegt wird, den Tarifvertragsparteien auch im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage des vorzuzahlenden Arbeitsentgelts im Sinne des § 4 Abs. 1 EFZG Rechtssetzungsmacht zu gewähren.
- BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 648/00
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Nachtschichtzuschläge
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. August 2000 - 4 Sa 1001/00 - wird zurückgewiesen.