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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 4 Sa 1008/05   

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https://dejure.org/2006,9067
LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 4 Sa 1008/05 (https://dejure.org/2006,9067)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.03.2006 - 4 Sa 1008/05 (https://dejure.org/2006,9067)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. März 2006 - 4 Sa 1008/05 (https://dejure.org/2006,9067)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung auf Grund mehrfachen unentschuldigten Nichterscheinens am Arbeitsplatz; Kündigung ohne Einhaltung einer sozialen Kündigungsfrist; Möglichkeit der Berücksichtigung einer seelischen Erkrankung durch das Gericht bei ...

  • Judicialis

    MAVO § 34; ; MAVO § 35; ; MAVO § 35 Abs. 2; ; BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 1; ; KAVO § 42 Abs. 1; ; MAVR § 34

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 4 Sa 1008/05
    Zwar wäre für eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist eine Beteiligung der Mitarbeitervertretung nach den für ordentlichen Kündigungen geltenden Regelungen erforderlich gewesen (vgl. BAG 2 AZR 227/97).
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 4 Sa 1008/05
    Somit steht eine etwaige unterbliebene Beteiligung der Mitarbeitervertretung nach den Verfahren für die ordentliche Kündigung einer Umdeutung in eine Kündigung mit sozialer Auslauffrist nicht im Wege (vgl. zu ähnlichen Regelungen des Betriebs- und Personalvertretungsrechts, BAG Urt. v. 16.03.1978, 2 AZR 424/76, v. 20.09.1984, 2 AZR 633/82 und vom 08.06.2000, 2 AZR 638/99).
  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 4 Sa 1008/05
    Somit steht eine etwaige unterbliebene Beteiligung der Mitarbeitervertretung nach den Verfahren für die ordentliche Kündigung einer Umdeutung in eine Kündigung mit sozialer Auslauffrist nicht im Wege (vgl. zu ähnlichen Regelungen des Betriebs- und Personalvertretungsrechts, BAG Urt. v. 16.03.1978, 2 AZR 424/76, v. 20.09.1984, 2 AZR 633/82 und vom 08.06.2000, 2 AZR 638/99).
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 259/99

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 4 Sa 1008/05
    Die lange Bindungsdauer aufgrund der tariflichen "Unkündbarkeit" kann dann dazu führen, dass ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des betreffenden Arbeitnehmers nach § 626 Abs. 1 BGB anzunehmen ist (vgl. BAG v. 13.04.2000 - 2 AZR 259/99 -).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 4 Sa 1008/05
    Kann sich danach bei der Prüfung der Frage, ob ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt, die tarifliche Unkündbarkeit auch zu Lasten des Arbeitnehmers auswirken, so ist jedoch auf der Rechtsfolgenseite zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs dem tariflich besonders geschützten Arbeitnehmer, wenn bei unterstellter Kündbarkeit nur eine fristgerechte Kündigung zulässig wäre, eine der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuräumen (vgl. BAG v. 11.03.1999 - 2 AZR 427/98 -).
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 4 Sa 1008/05
    Somit steht eine etwaige unterbliebene Beteiligung der Mitarbeitervertretung nach den Verfahren für die ordentliche Kündigung einer Umdeutung in eine Kündigung mit sozialer Auslauffrist nicht im Wege (vgl. zu ähnlichen Regelungen des Betriebs- und Personalvertretungsrechts, BAG Urt. v. 16.03.1978, 2 AZR 424/76, v. 20.09.1984, 2 AZR 633/82 und vom 08.06.2000, 2 AZR 638/99).
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