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   LAG München, 20.10.2005 - 4 Sa 1050/04   

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https://dejure.org/2005,15922
LAG München, 20.10.2005 - 4 Sa 1050/04 (https://dejure.org/2005,15922)
LAG München, Entscheidung vom 20.10.2005 - 4 Sa 1050/04 (https://dejure.org/2005,15922)
LAG München, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 4 Sa 1050/04 (https://dejure.org/2005,15922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen der Haftung nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung infolge der Nichteingabe der Stopp-Loss-Order eines Kunden; Pflichtverletzung eines Bankangestellten infolge weisungswidrigen Unterlassens der Eingabe eines Kundenauftrags ins EDV-System; ...

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 280

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 § 280
    Haftung des Anlageberaters einer Bank bei Missachtung von Kundenvorgaben beim Aktienkauf - Vorsatzfragen und Haftungserleichterungen bei Arbeitnehmerhaftung - vorrangige Inanspruchnahme bestehender Versicherungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 893/95

    Zur Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG München, 20.10.2005 - 4 Sa 1050/04
    c) Zwar ist auch bei grober Fahrlässigkeit im Einzelfall eine Schadensteilung nach Maßgabe der Grundsätze der Haftungsprivilegierung nicht ausgeschlossen, vor allem bei einem deutlichen Missverhältnis des Verdienstes des Arbeitnehmers und damit seiner regelmäßig gegebenen finanziellen Leistungsfähigkeit zum Schadensrisiko der Tätigkeit (vgl. nur BAG, Ue. v. 12.10.1998, v. 25.09.1997 und v. 15.11.2001, AP Nrn. 97, 111 und 121 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG, U. v. 23.01.1997, NZA 1998, S. 140 f, zu einem Urteil der erkennenden Kammer des LAG München v. 21.09.1995, 4 Sa 1114/94, LAGE Nr. 20 zu § 611 BGB Arbeitnehmer-Haftung; vgl. hierzu auch Krause, NZA 2003, S. 577 f/583 f m. w. N.).
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus LAG München, 20.10.2005 - 4 Sa 1050/04
    aa) Die Grundsätze der Haftungsprivilegierung des Arbeitnehmers finden nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich das Berufungsgericht anschließt, - allein - bei solchen Tätigkeiten Anwendung, die durch den Betrieb veranlasst sind und auf Grund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, nicht lediglich ein zufälliger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang der Pflichtverletzung und der Arbeitstätigkeit vorliegt (BAG, etwa U. v. 18.04.2002, AP Nr. 122 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers - II. 2. b der Gründe, m. w. N. -).
  • LAG München, 21.09.1995 - 4 Sa 1114/94

    Haftung des Arbeitnehmers: Haftungsbegrenzung - grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus LAG München, 20.10.2005 - 4 Sa 1050/04
    c) Zwar ist auch bei grober Fahrlässigkeit im Einzelfall eine Schadensteilung nach Maßgabe der Grundsätze der Haftungsprivilegierung nicht ausgeschlossen, vor allem bei einem deutlichen Missverhältnis des Verdienstes des Arbeitnehmers und damit seiner regelmäßig gegebenen finanziellen Leistungsfähigkeit zum Schadensrisiko der Tätigkeit (vgl. nur BAG, Ue. v. 12.10.1998, v. 25.09.1997 und v. 15.11.2001, AP Nrn. 97, 111 und 121 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG, U. v. 23.01.1997, NZA 1998, S. 140 f, zu einem Urteil der erkennenden Kammer des LAG München v. 21.09.1995, 4 Sa 1114/94, LAGE Nr. 20 zu § 611 BGB Arbeitnehmer-Haftung; vgl. hierzu auch Krause, NZA 2003, S. 577 f/583 f m. w. N.).
  • BAG, 18.01.2007 - 8 AZR 250/06

    Schadensersatzanspruch einer Bank gegen einen Wertpapierhändler wegen

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. Oktober 2005 - 4 Sa 1050/04 - wird zurückgewiesen.
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