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   LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2005 - 4 Sa 11/05   

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https://dejure.org/2005,10046
LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2005 - 4 Sa 11/05 (https://dejure.org/2005,10046)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.03.2005 - 4 Sa 11/05 (https://dejure.org/2005,10046)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. März 2005 - 4 Sa 11/05 (https://dejure.org/2005,10046)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Lohnforderung, Arbeitsverhältnis, Probearbeitsverhältnis, Einfühlungsverhältnis, Arbeitsleistung, Zahlungsanspruch

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungspflicht nach Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses; Zulässigkeit einer Unentgeltlichkeit im Falle des Fehlens einer Verpflichtung zur Erbringung einer Arbeitsleistung (Einfühlungsverhältnis) ; Rechtmäßigkeit der Vereinbarung der Unentgeltlichkeit im Falle des ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsentgelt - Wer arbeitet wie ein Arbeitnehmer ist auch einer!

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erprobung nicht immer vergütungsfrei

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 24.05.1989 - 15 Sa 18/89

    Zulässigkeit einer Vereinbarung eines sog. unbezahlten Einfühlungsverhältnisses

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2005 - 4 Sa 11/05
    Es handelt sich dabei um ein so genanntes "Einfühlungsverhältnis" (vgl. zum Begriff: LAG Bremen, Urt. v. 25. Juli 2002, 3 Sa 83/02, in: LAG Report 2002, S. 357; LAG Hamm, Urt. v. 24. Mai 1989, 15 Sa 18/89, in: BB 1989, S. 1759).

    Er muss regelmäßig keine bestimmte Arbeitszeit einhalten und ist auch nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet (LAG Hamm, Urt. v. 24. Mai 1989, a. a. O.; LAG Bremen, Urt. v. 25. Juli 2002, a. a. O., unter 2. a. der Gründe).

  • LAG Bremen, 25.07.2002 - 3 Sa 83/02

    Lohnanspruch; Gehaltsanspruch; Abschluss von Einfühlungsverhältnissen;

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2005 - 4 Sa 11/05
    Es handelt sich dabei um ein so genanntes "Einfühlungsverhältnis" (vgl. zum Begriff: LAG Bremen, Urt. v. 25. Juli 2002, 3 Sa 83/02, in: LAG Report 2002, S. 357; LAG Hamm, Urt. v. 24. Mai 1989, 15 Sa 18/89, in: BB 1989, S. 1759).

    Er muss regelmäßig keine bestimmte Arbeitszeit einhalten und ist auch nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet (LAG Hamm, Urt. v. 24. Mai 1989, a. a. O.; LAG Bremen, Urt. v. 25. Juli 2002, a. a. O., unter 2. a. der Gründe).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - L 9 AL 164/15

    Aufhebung und Erstattung eines Eingliederungszuschusses

    Dabei handle es sich um eine unverbindliche Kennenlernphase, in der der Arbeitnehmer in den Betrieb aufgenommen werde, ohne seinerseits Pflichten zu übernehmen oder dem Direktionsrecht des Arbeitgebers zu unterliegen (Hinweis auf Landesarbeitsgericht [LAG] Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2005 - 4 Sa 11/05 -).

    Charakterisierend sind damit die fehlende Eingliederung in den Betrieb und die fehlende Arbeitspflicht (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2007 - 9 Sa 598/07 - juris Rn. 31; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2007 - 13 Sa 129/05 - juris Rn. 25; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2005 - 4 Sa 11/05 - juris Rn. 24).

  • SG Berlin, 26.10.2012 - S 67 U 708/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anerkennung eines Arbeitsunfalls -

    Der Begriff des Einfühlungsverhältnisses, für den es keine gesetzliche Grundlage gibt, wurde vor allem im Arbeitsrecht als ein loses Rechtsverhältnis eigener Art zwischen einem Interessenten für eine Arbeitsstelle und dem potentiellen Arbeitgeber geprägt, das sich dadurch kennzeichnen und aufgrund der Vertragsfreiheit zulässig sein soll, dass der potentielle Arbeitnehmer das Unternehmen und der potentielle Arbeitgeber den potentiellen Arbeitnehmer in einer Art verlängertem Bewerbungsverfahren näher kennenlernen können (vgl. LAG Schl-Ho, Urteil v. 17.03.2005 - 4 SA 11/05 - LAG Bremen, Urteil v. 25.07.2002 - 3 SA 83/02 - s.u. zur Unzulässigkeit von Probearbeit im Rahmen eines Einfühlungsverhältnisses).
  • ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07

    Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung

    88) S. Stolz, "Die Zeit" vom 31.3.2005; hier zitiert nach Martin Maties, RdA 2007, 135 Fn. 1.89) S. Gerrit Horstmeier, Generation Praktikum, AiB 2006, 230-234; Martin Maties, Generation Praktikum, RdA 2007, 135-144.90) So ErfArbR/Ulrich Preis, 7. Auflage (2007), § 611 BGB Rn. 205.91) S. LAG Schleswig-Holstein 17.3.2005 - 4 Sa 11/05 - AuA 2005, 431 (Kurzwiedergabe) Volltext in "Juris".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 14 U 146/11
    Die Leistungspflicht des potentiellen Arbeitgebers besteht darin, dem etwaigen späteren Arbeitnehmer Zutritt zum Betrieb zu verschaffen (Landesarbeitsgericht -LAG- Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. März 2005 - Az.: 4 Sa 11/05, Rn. 24 m.w.N.; Koch in Schaub/Koch/Linck/Vogelsang, Arbeitsrechtshandbuch, 2007, § 41 Rn. 2; Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 2011, § 611 BGB, 230, Rn. 159; Barth in Betriebsberater 2009, "Arbeitsrechtliche Einfühlungsverhältnisse rechtssicher gestalten", Seite 2646, 2647; Segebrecht in jurisPK-SGB IV, 2. Auflage 2011, § 7 Rn. 79).
  • SG Hannover, 21.02.2019 - S 22 U 147/17
    Der Begriff des Einfühlungsverhältnisses, für den es keine gesetzliche Grundlage gibt, wurde vor allem im Arbeitsrecht als ein loses Rechtsverhältnis eigener Art zwischen einem Interessenten für eine Arbeitsstelle und dem potentiellen Arbeitgeber geprägt, das sich dadurch kennzeichnet und aufgrund der Vertragsfreiheit zulässig sein soll, dass der potentielle Arbeitnehmer das Unternehmen und der potentielle Arbeitgeber den potentiellen Arbeitnehmer in einer Art verlängertem Bewerbungsverfahren näher kennenlernen kann (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. März 2005 - 4 SA 11/05 -, LAG Bremen, Urteil vom 25. Juli 2002 - 3 SA 83/02).
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