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   LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1198/14   

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LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1198/14 (https://dejure.org/2015,40509)
LAG Köln, Entscheidung vom 08.05.2015 - 4 Sa 1198/14 (https://dejure.org/2015,40509)
LAG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - 4 Sa 1198/14 (https://dejure.org/2015,40509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Kfz-Mechanikers wegen Diebstahls eines Satzes Bremsklötze; Verwertbarkeit von ohne Zustimmung des Arbeitnehmers bzw. des Betriebsrats angeordneter Videoüberwachung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Heimlich durchgeführte Videoüberwachung ohne konkreten Verdacht einer strafbaren Handlung unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 626 Abs. 1
    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Kfz-Mechanikers wegen Diebstahls eines Satzes Bremsklötze

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Aufgrund von Inventurdifferenzen durchgeführte Videoüberwachung nicht verwertbar

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1198/14
    Das Bundesarbeitsgericht hat - soweit ersichtlich zuletzt - im Urteil vom 16.12.2010 - 2 AZR 485/08 - ausführlich zu der Frage Stellung genommen, wann für unstreitiges Vorbringen ein Verbot prozessualer Verwertung besteht, soweit dabei eine unzulässige Videoaufnahme für die entsprechende Kenntnis des Arbeitgebers kausal war.

    Für die Verwertbarkeit der dadurch gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere was die Geschehnisse am 15.07.2014 anbelangt, auch soweit sie unstreitig sind, sind folgende Grundsätze aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.12.2010 (2 AZR 485/08 - zum Nachfolgenden insbesondere Rn. 29 ff.) zu berücksichtigen:.

  • ArbG Bonn, 06.11.2014 - 3 Ca 1988/14

    Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1198/14
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 06.11.2014 - 3 Ca 1988/14 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, die Klage unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Bonn vom 06.11.2014 - 3 Ca 1988/14 - abzuweisen.

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1198/14
    Aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2007- 2 AZR 537/06 - ergibt sich schließlich, dass jedenfalls für sich genommen ein Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG nicht zu einem Wertungsverbot führt, auch nicht unter dem Aspekt der Theorie von der Wirksamkeitsvoraussetzung, so dass es für die Entscheidung letztlich nicht maßgebend ist, dass die Beklagte unstreitig den Betriebsrat nicht vor der Videoüberwachung beteiligt hat.
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Auszug aus LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1198/14
    In der Entscheidung vom 21.06.2012 - 2 AZR 153/11 - hat das Bundesarbeitsgericht - soweit ersichtlich zuletzt - ausführlich zu der Frage Stellung genommen, wann eine heimliche Videoüberwachung zulässig ist.
  • BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. Mai 2015 - 4 Sa 1198/14 - aufgehoben.
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