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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2017 - 4 Sa 12/17   

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https://dejure.org/2017,57502
LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2017 - 4 Sa 12/17 (https://dejure.org/2017,57502)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.08.2017 - 4 Sa 12/17 (https://dejure.org/2017,57502)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. August 2017 - 4 Sa 12/17 (https://dejure.org/2017,57502)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2017 - 4 Sa 12/17
    Überträgt ein Arbeitgeber - wie vorliegend - den Nachweis der täglich bzw. monatlich geleisteten Arbeitszeit den Arbeitnehmern selbst (Selbstaufzeichnung) und füllt der Arbeitnehmer die dafür zur Verfügung gestellten Formulare wissentlich und vorsätzlich falsch aus, so stellt dies in aller Regel einen schweren Vertrauensmissbrauch dar (BAG v. 21.04.2005 - 2 AZR 255/04 - AP Nr. 4 zu § 91 SGB IX m. w. N.).
  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2017 - 4 Sa 12/17
    Eine Kündigung ist aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile angemessen erscheint (BAG v. 03.11.2011 - 2 AZR 748/10 - AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung m. w. N.).
  • LAG Hamm, 27.01.2023 - 13 Sa 1007/22

    Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Schwerer Vertrauensbruch durch

    Unabhängig davon, ob man bei einer vergleichsweise kurzen Zeitspanne einer bewussten Falschdokumentation von Arbeitszeit grundsätzlich zunächst eine Abmahnung verlangt (so zB LAG München, Urteil vom 14. Januar 2021 - 3 Sa 836/20 -, Rn. 39, juris; dagegen zB LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. August 2017 - 4 Sa 12/17 -, Rn. 32, juris), konnte die Klägerin aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles vorliegend mit vertretbaren Überlegungen nicht davon ausgehen, dass der Beklagte ihr Verhalten hinnehmen werde.
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