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   LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99   

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LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99 (https://dejure.org/2000,1596)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99 (https://dejure.org/2000,1596)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. April 2000 - 4 Sa 1220/99 (https://dejure.org/2000,1596)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 83
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (93)

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99
    Maßgebend sind allein die Verhältnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (BAG v. 27.09.1984 - 2 AZR 309/83, NZA 1985, 493 = ZIP 1985, 698; BAG v. 05.12.1985 - 2 AZR 3/85, aaO.).

    § 613a BGB findet dagegen keine Anwendung, wenn nach einer Stillegung des Betriebs die ehemaligen Betriebsmittel veräußert werden (BAG v. 27.09.1984 - 2 AZR 309/83, aaO.; BAG v. 28.04.1988 - 2 AZR 623/87, aaO.).

    Es bleibt daher nur noch die Frage, ob nach der Schließung der Geschäftsräume am 23.12.1998 die Wiedereröffnung des Baumarktes am 01.06.1999 als "alsbald" anzusehen ist, also eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stillegungsabsicht und damit für das Vorliegen eines Betriebsübergangs spricht (BAG v. 27.09.1984 - 2 AZR 309/83, aaO.; BAG v. 03.10.1985 - 2 AZR 570/84, aaO.; BAG v. 05.12.1985 - 2 AZR 3/85, aaO.; BAG v. 07.03.1996 - 2 AZR 312/95, RzK I 5f Nr. 22), oder ob auch eine vorübergehende Betriebsstillung eine Kündigung als betriebsbedingt nach § 1 Abs. 2 KSchG erscheinen lassen kann.

    Maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob eine beabsichtigte Betriebsstillegung bereits "greifbare Formen" angenommen hat und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, bis zum Kündigungstermin sei die Stillegung vollzogen, so daß der Arbeitnehmer danach entbehrt werden kann (BAG v. 23.03.1984 - 7 AZR 407/82, AuR 1984, 154; BAG v. 23.03.1984 - 7 AZR 409/82, ZIP 1984, 1524; BAG v. 22.07.1992 - 2 AZR 84/92, aaO.; BAG v. 04.03.1993 - 2 AZR 451/92, NZA 1993, 840 = ZIP 1993, 1020 ), sind allein die Verhältnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (BAG v. 27.09.1984 - 2 AZR 309/83, aaO.; BAG v. 05.12.1985 - 2 AZR 3/85, aaO.).

  • BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85

    Sondertatbestand der betriebsbedingten Kündigung - Voraussetzungen des

    Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99
    Fehlt es daran, dann ist der Kündigungsschutzklage stattzugeben, ohne daß es der Feststellung bedarf, der tragende Beweggrund für die Kündigung sei ein Betriebsübergang (BAG v. 26.05.1983 - 2 AZR 477/81, KTS 1984, 117 = NJW 1984, 627 = ZIP 1983, 1377; BAG v. 31.01.1985 - 2 AZR 530/83, NZA 1985, 593 = ZIP 1985, 1088; BAG v. 05.12.1985 - 2 AZR 3/85, NZA 1986, 522 = ZIP 1986, 795).

    Maßgebend sind allein die Verhältnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (BAG v. 27.09.1984 - 2 AZR 309/83, NZA 1985, 493 = ZIP 1985, 698; BAG v. 05.12.1985 - 2 AZR 3/85, aaO.).

    Es bleibt daher nur noch die Frage, ob nach der Schließung der Geschäftsräume am 23.12.1998 die Wiedereröffnung des Baumarktes am 01.06.1999 als "alsbald" anzusehen ist, also eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stillegungsabsicht und damit für das Vorliegen eines Betriebsübergangs spricht (BAG v. 27.09.1984 - 2 AZR 309/83, aaO.; BAG v. 03.10.1985 - 2 AZR 570/84, aaO.; BAG v. 05.12.1985 - 2 AZR 3/85, aaO.; BAG v. 07.03.1996 - 2 AZR 312/95, RzK I 5f Nr. 22), oder ob auch eine vorübergehende Betriebsstillung eine Kündigung als betriebsbedingt nach § 1 Abs. 2 KSchG erscheinen lassen kann.

    Maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob eine beabsichtigte Betriebsstillegung bereits "greifbare Formen" angenommen hat und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, bis zum Kündigungstermin sei die Stillegung vollzogen, so daß der Arbeitnehmer danach entbehrt werden kann (BAG v. 23.03.1984 - 7 AZR 407/82, AuR 1984, 154; BAG v. 23.03.1984 - 7 AZR 409/82, ZIP 1984, 1524; BAG v. 22.07.1992 - 2 AZR 84/92, aaO.; BAG v. 04.03.1993 - 2 AZR 451/92, NZA 1993, 840 = ZIP 1993, 1020 ), sind allein die Verhältnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (BAG v. 27.09.1984 - 2 AZR 309/83, aaO.; BAG v. 05.12.1985 - 2 AZR 3/85, aaO.).

  • BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 500/97

    Betriebsübergang bei Übernahme der Hauptbelegschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99
    Allerdings werden die Gerichte für Arbeitssachen die Anwendung des § 613a BGB , der nur vor Kündigungen "wegen" Betriebsübergangs schützt (BAG v. 10.12.1998 - 8 AZR 324/97, NZA 1999, 422 = ZInsO 1999, 182 = ZIP 1999, 320 [Hanau]; BAG v. 21.01.1999 - 8 AZR 218/98, ZInsO 1999, 420 = ZIP 1999, 1572 ), in der Insolvenz im Lichte des Art. 4a RL 98/50/EG vornehmen müssen.

    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, daß wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (BAG v. 11.12.1997 - 8 AZR 729/96, NZA 1998, 534 = ZIP 1998, 666; BAG v. 22.01.1998 - 8 AZR 623/96, ZAP ERW 1998, 142; BAG v. 10.12.1998 - 8 AZR 676/97, NZA 1999, 420 ; BAG v. 18.02.1999 - 8 AZR 500/97, ZInsO 1999, 420 ).

    Von der Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit durch die Einstellung der organisierten Hauptbelegschaft (siehe dazu BAG v. 10.12.1998 - 8 AZR 676/97, NZA 1999, 420 ; BAG v. 18.02.1999 - 8 AZR 500/97, ZInsO 1999, 420 ) kann angesichts des Vortrags der Klägerin nicht ausgegangen werden.

  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03

    Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang

    (2) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist das Bestehen eines Fortsetzungs-/Wiedereinstellungsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Betriebserwerber bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz nach Ablauf der Kündigungsfrist auch im Geltungsbereich der Insolvenzordnung teilweise abgelehnt worden (Hessisches LAG 25. Januar 2001 - 11 Sa 908/99 - ZInsO 2002, 48; 8. Februar 2001 - 11 Sa 925/99 - LAG Hamburg 20. März 2002 - 5 Sa 3/02 - ZIP 2003, 772), teilweise ist die Anerkennung eines Wiedereinstellungs-/Fortsetzungsanspruchs im Rahmen des Insolvenzverfahrens überhaupt - unabhängig von dem Zeitpunkt des Betriebsüberganges (vor oder nach Ablauf der Kündigungsfrist) - abgelehnt worden (LAG Hamm 27. März 2003 - 4 Sa 189/02 - NZA-RR 2003, 652; vgl. auch 4. April 2000 - 4 Sa 1220/99 - ZInsO 2000, 292; 4. Juni 2002 - 4 Sa 593/02 - ZInsO 2003, 52: "mindestens jedoch begrenzt durch die Höchstfrist des § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO").
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 1 Sa 729/03

    Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsübergang

    Ob ein Wiedereinstellungsanspruch auch bei einem im Insolvenzverfahren vollzogenen Betriebsübergang im Hinblick auf die Regelungen des Art. 4 a Abs. 1 RL 98/50/EG überhaupt und ggf. unter welchen Voraussetzungen anzuerkennen ist, ist noch nicht abschließend entschieden (s. hierzu z. B. BAG, 10.12.1998 NZA 1999, 422 ff.; LAG Hamm, 04.04.2000, ZInsO 2000, 292 ff.).

    bb) Für das Vorliegen eines Betriebsübergangs auf die Beklagte ist der Kläger, der sich auf den Vertragsfortsetzungsanspruch gegenüber der Beklagten beruft, darlegungs- und beweispflichtig (vgl. hierzu LAG Hamm, 04.04.2000, ZinsO 2000, 292 ff.).

    In Branchen, in denen es im wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, ist die Wahrung der Identität dann anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger gezielt bei dieser Tätigkeit eingesetzt hätte (so auch LAG Hamm, ZinsO 2000, 292 ff.).

    Zwar spricht bei einer Wiedereröffnung des Geschäftsbetriebs alsbald nach dessen Schließung grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stillegungsabsicht des Kündigenden und damit für das Vorliegen eines Betriebsübergangs (vgl. z. B. LAG Hamm, ZinsO 2000, 292 ff. m. w. N.).

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 199/04

    Wiedereinstellung nach Betriebsübergang in der Insolvenz

    bb) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist das Bestehen eines Fortsetzungs-/Wiedereinstellungsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Betriebserwerber bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz nach Ablauf der Kündigungsfrist auch im Geltungsbereich der Insolvenzordnung teilweise abgelehnt worden (Hessisches LAG 25. Januar 2001 - 11 Sa 908/99 - ZInsO 2002, 48; 8. Februar 2001 - 11 Sa 925/99 - LAG Hamburg 20. März 2002 - 5 Sa 3/02 - ZIP 2003, 772), teilweise ist die Anerkennung eines Wiedereinstellungs-/Fortsetzungsanspruchs im Rahmen des Insolvenzverfahrens überhaupt - unabhängig von dem Zeitpunkt des Betriebsüberganges (vor oder nach Ablauf der Kündigungsfrist) - abgelehnt worden (LAG Hamm 27. März 2003 - 4 Sa 189/02 - NZA-RR 2003, 652; vgl. auch 4. April 2000 - 4 Sa 1220/99 - ZInsO 2000, 292; 4. Juni 2002 - 4 Sa 593/02 - AR-Blattei ES 915 Nr. 23: mindestens jedoch begrenzt durch die "Höchstfrist des § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO").
  • LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 297/05

    Feststellungsinteresse für eine neben der Kündigungsschutzklage erhobenen

    Außerdem spricht bei alsbaldiger Wiedereröffnung des Betriebs durch einen Erwerber eine tatsächliche Vermutung gegen die ernsthafte Absicht des Veräußerers, den Betrieb endgültig stillzulegen (LAG Hamm v. 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99, DZWIR 2000, 244 [Franzen] = ZInsO 2000, 292).

    Entscheidend in einem solchen Fall ist aber, dass das Fortsetzungsverlangen an den Erwerber gerichtet werden muss (LAG Hamm v. 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99, DZWIR 2000, 244 [Franzen] = ZInsO 2000, 292) und nicht von Bedingungen einer gemacht werden darf, deren Eintritt vom Erwerber nicht beeinflusst werden kann (BAG v. 12.11.1998 - 8 AZR 265/97, MDR 1999, 551 = NZA 1999, 311 = ZIP 1999, 670).

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02

    Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz;

    Das Kündigungsverbot des § 613a Abs. 4 BGB gilt - trotz der bisherigen EG-rechtlichen Rechtsprechung ( EuGH v. 07.02.1985 - C-135/83, KTS 1985, 479 = ZIP 1985, 824; EuGH v. 07.02.1985 - C-179/83, EWiR 1985, 563 [Seiter]; bestätigt durch EuGH v. 25.07.1991 - C-362/89, KTS 1993, 73 = NZA 1993, 137 = ZIP 1993, 936; EuGH v. 07.12.1995 - C-472/93, KTS 1996, 379 = NZA 1996, 305 = WiB 1996, 744 [Kania]; EuGH v. 12.03.1998 - C-319/94, KTS 1998, 571 = NZA 1998, 529 = NZI 1998, 75 = ZIP 1998, 1408 ) - wegen § 128 InsO auch beim Betriebsübergang in der Insolvenz, denn diese Vorschrift setzt denknotwendig die Anwendung des § 613a BGB voraus (LAG Hamm, Urt. v. 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99, DZWIR 2000, 244 [Franzen] = ZInsO 2000, 292 ; s. zum Meinungsstand Hanau/Berscheid, Kölner Schrift zur InsO , S. 1541, 1548 Rz. 13, und Uhlenbruck/Berscheid, 12. Aufl., § 128 InsO Rn. 5).

    Kommt es nach Zugang der Kündigung entgegen der ursprünglich beabsichtigten Betriebsstillegung zu einem Betriebsübergang auf einen neuen Betriebsinhaber, so kann der Wiedereinstellungsanspruch - wenn überhaupt - dann aber nur, wie vorliegend vom Kläger insoweit zutreffend geltend gemacht, gegen den Übernehmer gerichtet werden (LAG Hamm v. 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99, DZWIR 2000, 244 [Franzen] = ZInsO 2000, 292 ) und darf nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden, deren Eintritt vom Erwerber nicht beeinflußt werden kann (BAG v. 12.11.1998 - 8 AZR 265/97, MDR 1999, 551 = NZA 1999, 311 = ZIP 1999, 670 ).

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02

    Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung,

    Kommt es nach Zugang der Kündigung entgegen der ursprünglich beabsichtigten Betriebsstillegung zu einem Betriebsübergang auf einen neuen Betriebsinhaber, so kann der Wiedereinstellungsanspruch - wenn überhaupt - dann aber nur, wie vorliegend vom Kläger insoweit zutreffend geltend gemacht, gegen den Übernehmer gerichtet werden (LAG Hamm v. 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99, DZWIR 2000, 244 [Franzen] = ZInsO 2000, 292) und darf nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden, deren Eintritt vom Erwerber nicht beeinflußt werden kann (BAG v. 12.11.1998 - 8 AZR 265/97, MDR 1999, 551 = NZA 1999, 311 = ZIP 1999, 670).
  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1559/04

    Kein Abschluss eines Interessenausgleichs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

    Dies gilt nicht nur für die Fälle der Vollstilllegung eines Betriebes, sondern auch in denen der Teilstilllegung eines Betriebes (vgl. dazu BAG v. 18.09.1997 - 2 ABR 15/97, NJW 1998, 2238 = NZA 1998, 189; LAG Hamm v. 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99, DZWIR 2000, 244 [Franzen] = ZInsO 2000, 292; LAG Hamburg v. 27.03.2003 - 2 Sa 109/02, ZInsO 2004, 56 = ZIP 2004, 924; LAG Hamm v. 18.02.2004 - 2 Sa 1372/03, LAGReport 2005, 68 = NZA-RR 2005, 189; LAG Hamm v. 05.05.2004 - 2 Sa 1863/03, LAGReport 2005, 13; LAG Hamm v. 05.05.2004 - 2 Sa 2182/03, LAGReport 2005, 17 = ZInsO 2005, 1116).
  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1548/04

    Normale Darlegungs- und Beweistlast bei Nichtzustandekommen eines

    Dies gilt nicht nur für die Fälle der Vollstilllegung eines Betriebes, sondern auch in denen der Teilstilllegung eines Betriebes (vgl. dazu BAG v. 18.09.1997 - 2 ABR 15/97, NJW 1998, 2238 = NZA 1998, 189; LAG Hamm v. 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99, DZWIR 2000, 244 [Franzen] = ZInsO 2000, 292; LAG Hamburg v. 27.03.2003 - 2 Sa 109/02, ZInsO 2004, 56 = ZIP 2004, 924; LAG Hamm v. 18.02.2004 - 2 Sa 1372/03, LAGReport 2005, 68 = NZA-RR 2005, 189; LAG Hamm v. 05.05.2004 - 2 Sa 1863/03, LAGReport 2005, 13; LAG Hamm v. 05.05.2004 - 2 Sa 2182/03, LAGReport 2005, 17 = ZInsO 2005, 1116).
  • LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99

    Verspätete Geltendmachung eines Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsanspruchs;

    Das Fortsetzungsverlangen darf nicht an den Betriebsveräußerer, sondern muß an den Betriebserwerber gerichtet werden (siehe dazu LAG Hamm v. 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99, ZInsO 2000, 292 ) und darf nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden, deren Eintritt vom Betriebserwerber nicht beeinflußt werden kann (BAG v. 12.11.1998 - 8 AZR 265/97, aaO.; krit. dazu Tretow, ZInsO 2000, 309, 314).
  • ArbG Ulm, 22.07.2014 - 5 Ca 56/14

    Beschäftigungsanspruch - Auflösungsantrag - Betriebsübergang - Passivlegitimation

    Dies gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Klage vor dem Betriebsübergang rechtshängig gemacht worden ist (s. nur LAG Düsseldorf 12.03.2001 - 5 Sa 230/00, juris; vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 19.07.2007 - 18 Sa 1721/06, juris und zum Wiedereinstellungsanspruch auch LAG Hamm 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99, juris m. w. N.).
  • LAG Hamm, 26.01.2006 - 4 (2) Sa 921/05

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mittels Anhörung des örtlichen Betriebsrats;

  • LAG Brandenburg, 06.08.2002 - 2 Sa 214/02
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