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   LAG München, 14.04.2005 - 4 Sa 1258/04   

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LAG München, 14.04.2005 - 4 Sa 1258/04 (https://dejure.org/2005,9903)
LAG München, Entscheidung vom 14.04.2005 - 4 Sa 1258/04 (https://dejure.org/2005,9903)
LAG München, Entscheidung vom 14. April 2005 - 4 Sa 1258/04 (https://dejure.org/2005,9903)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweispflicht des Arbeitnehmers bei einer Klage auf Vergütung für Überstunden und Mehrarbeit; Anforderungen an die erforderliche "Anordnung" geleisteter Überstunden

  • Judicialis

    BGB § 612 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 72a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung von Überstunden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 06.05.1981 - 5 AZR 73/79
    Auszug aus LAG München, 14.04.2005 - 4 Sa 1258/04
    Hierauf kann sich der Arbeitgeber jedoch nicht berufen, wenn ihm die tatsächlich erfolgte Leistung der Überstunden bekannt ist und er hiergegen nicht einschreitet, sondern diese zumal über einen langen Zeitraum hinnimmt - dann kann er sich den Vergütungsansprüchen für geleistete zusätzliche Arbeitszeit nicht verschließen, indem er sich auf das Fehlen einer Einzelgenehmigung beruft (vgl. BAG, U. v. 06.05.1981, 5 AZR 73/79, nv (dokumentiert in Juris) - hinsichtlich dort sowohl im anwendbaren Tarifvertrag als auch im Arbeitsvertrag geregelter Erforderlichkeit zumindest nachträglicher Genehmigung von Überstunden und Pflicht zur unverzüglichen Gegenzeichnung geleisteter Mehrarbeit - ; vgl. auch LAG Hamm, U. v. 31.05.1990, DB 1990, S. 1623 (LS); ArbG Marburg, U. v. 26.04.1991, EzBAT Nr. 8 zu § 17 = NZA 1992, S. 424 (LS) ; s. a. LAG Frankfurt, U. v. 29.10.1992, DB 1994, S. 382/383 = ZTR 1993, S. 288; ArbG Limburg, U. v. 05.08.2002, DB 2003, S. 778 f).

    Wenn die Beklagte sonach nicht wenigstens, zeitnah, hiergegen Einwendungen erhebt oder einschreitet, sondern über den gesamten, mehrjährigen, streitgegenständlichen Zeitraum die Leistung derart umfangreicher Arbeitszeiten durch den Kläger hinnimmt, zumal angesichts der eindeutigen arbeitsvertraglichen Vereinbarung über die Dauer der geschuldeten Wochenarbeitszeit und eines fehlenden Vergütungsanspruches für lediglich zehn Überstunden/Monat, kann sie sich nicht nachträglich auf das Fehlen einer erforderlichen Genehmigung als selbst gesetzter formaler Zusatzvoraussetzung hierfür berufen und sich damit Vergütungsansprüchen für die zusätzliche Arbeitszeit entziehen (BAG, U. v. 06.05.1981, aaO - II. 2. und 3. der Gründe -) - erst recht, wenn der Kläger allerdings, wiederum unstreitig, die Beklagte bereits mit Schreiben vom 17.03.2003 (Anlage K 6, Bl. 42 d. A.) unter Übergabe seiner Überstundenaufstellung 2002 - und unter gleichzeitigem ausdrücklichen Hinweis auf die arbeitsvertragliche Regelung hinsichtlich (lediglich) zehn nicht zu vergütender Überstunden und die schwierige personelle Situation der von ihm betreuten Abteilung/Werkstatt - um Mitteilung gebeten hatte, wie diese "mit den aufgelaufenen Stunden verfahren" wolle.

  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03

    Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG München, 14.04.2005 - 4 Sa 1258/04
    Auch Letzteres, die tatsächliche Leistung selbst nicht notwendiger, aber mit Einverständnis oder jedenfalls Duldung des Arbeitgebers erbrachter Mehrarbeit, reicht insoweit für die Annahme einer erforderlichen Anordnung und damit Vergütungsfähigkeit der Überstunden grundsätzlich aus (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt etwa U. v. 03.11.2004, 5 AZR 648/03, u. a. ZTR 2005, S. 218 (LS); U. v. 28.01.2004, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst - II. 2. a der Gründe - U. v. 17.04.2002, AP Nr. 40 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung - II. 3. der Gründe -).
  • ArbG Marburg, 26.04.1991 - 2 Ca 52/91
    Auszug aus LAG München, 14.04.2005 - 4 Sa 1258/04
    Hierauf kann sich der Arbeitgeber jedoch nicht berufen, wenn ihm die tatsächlich erfolgte Leistung der Überstunden bekannt ist und er hiergegen nicht einschreitet, sondern diese zumal über einen langen Zeitraum hinnimmt - dann kann er sich den Vergütungsansprüchen für geleistete zusätzliche Arbeitszeit nicht verschließen, indem er sich auf das Fehlen einer Einzelgenehmigung beruft (vgl. BAG, U. v. 06.05.1981, 5 AZR 73/79, nv (dokumentiert in Juris) - hinsichtlich dort sowohl im anwendbaren Tarifvertrag als auch im Arbeitsvertrag geregelter Erforderlichkeit zumindest nachträglicher Genehmigung von Überstunden und Pflicht zur unverzüglichen Gegenzeichnung geleisteter Mehrarbeit - ; vgl. auch LAG Hamm, U. v. 31.05.1990, DB 1990, S. 1623 (LS); ArbG Marburg, U. v. 26.04.1991, EzBAT Nr. 8 zu § 17 = NZA 1992, S. 424 (LS) ; s. a. LAG Frankfurt, U. v. 29.10.1992, DB 1994, S. 382/383 = ZTR 1993, S. 288; ArbG Limburg, U. v. 05.08.2002, DB 2003, S. 778 f).
  • LAG Hamm, 31.05.1990 - 17 Sa 1908/89

    Überstundenvergütung; Mehrarbeit; Anordnung der Mehrarbeit; Krankenhausbetrieb

    Auszug aus LAG München, 14.04.2005 - 4 Sa 1258/04
    Hierauf kann sich der Arbeitgeber jedoch nicht berufen, wenn ihm die tatsächlich erfolgte Leistung der Überstunden bekannt ist und er hiergegen nicht einschreitet, sondern diese zumal über einen langen Zeitraum hinnimmt - dann kann er sich den Vergütungsansprüchen für geleistete zusätzliche Arbeitszeit nicht verschließen, indem er sich auf das Fehlen einer Einzelgenehmigung beruft (vgl. BAG, U. v. 06.05.1981, 5 AZR 73/79, nv (dokumentiert in Juris) - hinsichtlich dort sowohl im anwendbaren Tarifvertrag als auch im Arbeitsvertrag geregelter Erforderlichkeit zumindest nachträglicher Genehmigung von Überstunden und Pflicht zur unverzüglichen Gegenzeichnung geleisteter Mehrarbeit - ; vgl. auch LAG Hamm, U. v. 31.05.1990, DB 1990, S. 1623 (LS); ArbG Marburg, U. v. 26.04.1991, EzBAT Nr. 8 zu § 17 = NZA 1992, S. 424 (LS) ; s. a. LAG Frankfurt, U. v. 29.10.1992, DB 1994, S. 382/383 = ZTR 1993, S. 288; ArbG Limburg, U. v. 05.08.2002, DB 2003, S. 778 f).
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG München, 14.04.2005 - 4 Sa 1258/04
    Auch Letzteres, die tatsächliche Leistung selbst nicht notwendiger, aber mit Einverständnis oder jedenfalls Duldung des Arbeitgebers erbrachter Mehrarbeit, reicht insoweit für die Annahme einer erforderlichen Anordnung und damit Vergütungsfähigkeit der Überstunden grundsätzlich aus (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt etwa U. v. 03.11.2004, 5 AZR 648/03, u. a. ZTR 2005, S. 218 (LS); U. v. 28.01.2004, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst - II. 2. a der Gründe - U. v. 17.04.2002, AP Nr. 40 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung - II. 3. der Gründe -).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG München, 14.04.2005 - 4 Sa 1258/04
    Auch Letzteres, die tatsächliche Leistung selbst nicht notwendiger, aber mit Einverständnis oder jedenfalls Duldung des Arbeitgebers erbrachter Mehrarbeit, reicht insoweit für die Annahme einer erforderlichen Anordnung und damit Vergütungsfähigkeit der Überstunden grundsätzlich aus (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt etwa U. v. 03.11.2004, 5 AZR 648/03, u. a. ZTR 2005, S. 218 (LS); U. v. 28.01.2004, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst - II. 2. a der Gründe - U. v. 17.04.2002, AP Nr. 40 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung - II. 3. der Gründe -).
  • LAG Hessen, 29.10.1992 - 13 Sa 1365/91
    Auszug aus LAG München, 14.04.2005 - 4 Sa 1258/04
    Hierauf kann sich der Arbeitgeber jedoch nicht berufen, wenn ihm die tatsächlich erfolgte Leistung der Überstunden bekannt ist und er hiergegen nicht einschreitet, sondern diese zumal über einen langen Zeitraum hinnimmt - dann kann er sich den Vergütungsansprüchen für geleistete zusätzliche Arbeitszeit nicht verschließen, indem er sich auf das Fehlen einer Einzelgenehmigung beruft (vgl. BAG, U. v. 06.05.1981, 5 AZR 73/79, nv (dokumentiert in Juris) - hinsichtlich dort sowohl im anwendbaren Tarifvertrag als auch im Arbeitsvertrag geregelter Erforderlichkeit zumindest nachträglicher Genehmigung von Überstunden und Pflicht zur unverzüglichen Gegenzeichnung geleisteter Mehrarbeit - ; vgl. auch LAG Hamm, U. v. 31.05.1990, DB 1990, S. 1623 (LS); ArbG Marburg, U. v. 26.04.1991, EzBAT Nr. 8 zu § 17 = NZA 1992, S. 424 (LS) ; s. a. LAG Frankfurt, U. v. 29.10.1992, DB 1994, S. 382/383 = ZTR 1993, S. 288; ArbG Limburg, U. v. 05.08.2002, DB 2003, S. 778 f).
  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 386/03

    Betriebsbegriff

    Auszug aus LAG München, 14.04.2005 - 4 Sa 1258/04
    Auch Letzteres, die tatsächliche Leistung selbst nicht notwendiger, aber mit Einverständnis oder jedenfalls Duldung des Arbeitgebers erbrachter Mehrarbeit, reicht insoweit für die Annahme einer erforderlichen Anordnung und damit Vergütungsfähigkeit der Überstunden grundsätzlich aus (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt etwa U. v. 03.11.2004, 5 AZR 648/03, u. a. ZTR 2005, S. 218 (LS); U. v. 28.01.2004, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst - II. 2. a der Gründe - U. v. 17.04.2002, AP Nr. 40 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung - II. 3. der Gründe -).
  • ArbG Limburg, 05.08.2002 - 1 Ca 1159/01

    Voraussetzungen einer ergebnisabhängigen Zusatzgratifikation; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus LAG München, 14.04.2005 - 4 Sa 1258/04
    Hierauf kann sich der Arbeitgeber jedoch nicht berufen, wenn ihm die tatsächlich erfolgte Leistung der Überstunden bekannt ist und er hiergegen nicht einschreitet, sondern diese zumal über einen langen Zeitraum hinnimmt - dann kann er sich den Vergütungsansprüchen für geleistete zusätzliche Arbeitszeit nicht verschließen, indem er sich auf das Fehlen einer Einzelgenehmigung beruft (vgl. BAG, U. v. 06.05.1981, 5 AZR 73/79, nv (dokumentiert in Juris) - hinsichtlich dort sowohl im anwendbaren Tarifvertrag als auch im Arbeitsvertrag geregelter Erforderlichkeit zumindest nachträglicher Genehmigung von Überstunden und Pflicht zur unverzüglichen Gegenzeichnung geleisteter Mehrarbeit - ; vgl. auch LAG Hamm, U. v. 31.05.1990, DB 1990, S. 1623 (LS); ArbG Marburg, U. v. 26.04.1991, EzBAT Nr. 8 zu § 17 = NZA 1992, S. 424 (LS) ; s. a. LAG Frankfurt, U. v. 29.10.1992, DB 1994, S. 382/383 = ZTR 1993, S. 288; ArbG Limburg, U. v. 05.08.2002, DB 2003, S. 778 f).
  • LAG München, 29.09.2005 - 4 Sa 270/05

    Vorhandwerkerzulage ohne schriftliche Bestellung zum Vorhandwerker -

    Letzteres verstößt allerdings gegen die Grundsätze unzulässiger Rechtsausübung (venire contra factum proprium, § 242 BGB - siehe auch die nicht unvergleichbaren Grundsätze zum Begriff der, etwa tarifrechtlich, erforderlichen (auch schriftlichen) "Anordnung" für die Anerkennung von als solchen zu vergütender Überstunden (etwa § 17 Abs. 1 BAT), wo nach ständiger Rechtsprechung in der Regel selbst ein (formloses) Einverständnis/eine Billigung oder auch nur eine Duldung auch nicht-notwendig geleisteter Mehrarbeitstunden hierfür ausreichend sein können, also nicht zwingend eine förmliche "Anordnung" (Bestellung) im wörtlichen Sinn und im Einzelfall erforderlich ist: zuletzt etwa BAG, U. v. 03.11.2004, AP Nr. 49 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; U. v. 17.04.2002, AP Nr. 40 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; siehe auch U. v. 06.05.1981, 5 AZR 73/79, nv - dokumentiert in Juris - vgl. auch das Urteil der erkennenden Kammer vom 14.04.2005, 4 Sa 1258/04, m. w. N. - dokumentiert auf der Homepage des Landesarbeitsgerichts München -).
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