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   LAG Düsseldorf, 07.10.2015 - 4 Sa 1289/14   

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LAG Düsseldorf, 07.10.2015 - 4 Sa 1289/14 (https://dejure.org/2015,43993)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.10.2015 - 4 Sa 1289/14 (https://dejure.org/2015,43993)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - 4 Sa 1289/14 (https://dejure.org/2015,43993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • hensche.de

    Kündigungsschutz, Wiedereinstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 326/09

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.10.2015 - 4 Sa 1289/14
    Die Frist wird dabei nicht vor Unterrichtung über die den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umstände zu laufen beginnen (BAG 27.01.2011 - 8 AZR 326/09, NZA 2011, 1162).

    Dabei kann offen bleiben, ob der Kläger sein Wiedereinstellungsverlangen rechtzeitig innerhalb der Erklärungsfrist von einem Monat nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen an die Beklagte zu 2) gerichtet hat (BAG 27.01.2011 - 8 AZR 326/09 -, Rn. 36, NZA 2011, 1162).

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.10.2015 - 4 Sa 1289/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann dem betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer ein Wiedereinstellungsanspruch zustehen, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt (BAG 04.12.1997 - 2 AZR 140/97, BAGE 87, 221; 28.06.2000 - 7 AZR 904/98, BAGE 95, 171; 09.11.2006 - 2 AZR 509/05, BAGE 120, 115).

    Dem durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes steht das ebenfalls durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Interesse des Arbeitgebers gegenüber, nicht zu einem Vertrag mit einem Arbeitnehmer gezwungen zu werden, den er nicht weiterbeschäftigen will (BAG 04.12.1997 - 2 AZR 140/97, BAGE 87, 221; 28.06.2000 - 7 AZR 904/98, BAGE 95, 171), etwa weil der Arbeitgeber den in Betracht kommenden Arbeitsplatz bereits wieder besetzt hat.

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.10.2015 - 4 Sa 1289/14
    Die Verurteilung zu einer rückwirkenden Wiedereinstellung des Arbeitnehmers ist zulässig (BAG 09.11.2006 - 2 AZR 509/05, BAGE 120, 115).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann dem betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer ein Wiedereinstellungsanspruch zustehen, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt (BAG 04.12.1997 - 2 AZR 140/97, BAGE 87, 221; 28.06.2000 - 7 AZR 904/98, BAGE 95, 171; 09.11.2006 - 2 AZR 509/05, BAGE 120, 115).

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.10.2015 - 4 Sa 1289/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann dem betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer ein Wiedereinstellungsanspruch zustehen, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt (BAG 04.12.1997 - 2 AZR 140/97, BAGE 87, 221; 28.06.2000 - 7 AZR 904/98, BAGE 95, 171; 09.11.2006 - 2 AZR 509/05, BAGE 120, 115).

    Dem durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes steht das ebenfalls durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Interesse des Arbeitgebers gegenüber, nicht zu einem Vertrag mit einem Arbeitnehmer gezwungen zu werden, den er nicht weiterbeschäftigen will (BAG 04.12.1997 - 2 AZR 140/97, BAGE 87, 221; 28.06.2000 - 7 AZR 904/98, BAGE 95, 171), etwa weil der Arbeitgeber den in Betracht kommenden Arbeitsplatz bereits wieder besetzt hat.

  • LAG Hessen, 07.03.2000 - 9 Sa 1077/99

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei nachträglichem Wegfall des die

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.10.2015 - 4 Sa 1289/14
    Allerdings stehen Literatur und Rechtsprechung der Instanzgerichte einem Wiedereinstellungsanspruch in Kleinbetrieben eher ablehnend gegenüber (LAG Hessen 07.03.2000 - 9 Sa 1077/99, ZInsO 2000, 625; LAG Hamm 26.08.2003 - 5 (11) Sa 589/03; ErfK/Preis, 14. Aufl., § 611 BGB Rz. 11; HWK/Quecke, 6. Aufl., § 1 KSchG Rz. 79; Holthausen in Hümmerich/Boecken/Düwell, ArbR, § 1 Rz. 201; As-zmonz/Beck, NZA 2015, 1098 ).
  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.10.2015 - 4 Sa 1289/14
    Aus dem Vorbringen des Arbeitnehmers muss sich ergeben, dass er mit den nicht gekündigten Arbeitnehmern auf den ersten Blick vergleichbar ist (BAG 21.02.2001 - 2 AZR 15/00, BAGE 97, 92; BAG 06.02.2003 - 2 AZR 672/01, BAGE 104, 308).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.10.2015 - 4 Sa 1289/14
    Allerdings gebietet der verfassungsrechtliche Schutz des Arbeitsplatzes (Art. 12 GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip auch im Kleinbetrieb ein gewisses Maß an sozialer Rücksichtnahme, soweit unter mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl über die zu Kündigenden zu treffen ist (vgl. BVerfG 27.01.1998 - 1 BvL 15/87, BVerfGE 97, 169; BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90, BVerfGE 84, 133 ; BAG 19.01.1995 - 8 AZR 914/93, BAGE 79, 128 ).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.10.2015 - 4 Sa 1289/14
    Allerdings gebietet der verfassungsrechtliche Schutz des Arbeitsplatzes (Art. 12 GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip auch im Kleinbetrieb ein gewisses Maß an sozialer Rücksichtnahme, soweit unter mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl über die zu Kündigenden zu treffen ist (vgl. BVerfG 27.01.1998 - 1 BvL 15/87, BVerfGE 97, 169; BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90, BVerfGE 84, 133 ; BAG 19.01.1995 - 8 AZR 914/93, BAGE 79, 128 ).
  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 672/01

    Kleinbetrieb - Auswahlentscheidung - Vergleichbarkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.10.2015 - 4 Sa 1289/14
    Aus dem Vorbringen des Arbeitnehmers muss sich ergeben, dass er mit den nicht gekündigten Arbeitnehmern auf den ersten Blick vergleichbar ist (BAG 21.02.2001 - 2 AZR 15/00, BAGE 97, 92; BAG 06.02.2003 - 2 AZR 672/01, BAGE 104, 308).
  • LAG Hamm, 26.08.2003 - 5 (11) Sa 589/03

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.10.2015 - 4 Sa 1289/14
    Allerdings stehen Literatur und Rechtsprechung der Instanzgerichte einem Wiedereinstellungsanspruch in Kleinbetrieben eher ablehnend gegenüber (LAG Hessen 07.03.2000 - 9 Sa 1077/99, ZInsO 2000, 625; LAG Hamm 26.08.2003 - 5 (11) Sa 589/03; ErfK/Preis, 14. Aufl., § 611 BGB Rz. 11; HWK/Quecke, 6. Aufl., § 1 KSchG Rz. 79; Holthausen in Hümmerich/Boecken/Düwell, ArbR, § 1 Rz. 201; As-zmonz/Beck, NZA 2015, 1098 ).
  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 914/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf und Auswahlentscheidung

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07

    Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15

    Betriebsübergang - Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Oktober 2015 - 4 Sa 1289/14 - wird zurückgewiesen.
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