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   LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2009 - 4 Sa 13/09   

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https://dejure.org/2009,21576
LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2009 - 4 Sa 13/09 (https://dejure.org/2009,21576)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.04.2009 - 4 Sa 13/09 (https://dejure.org/2009,21576)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. April 2009 - 4 Sa 13/09 (https://dejure.org/2009,21576)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Eingruppierung, Oberärztin, medizinische Verantwortung, Tarifvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierungsklage einer Fachärztin; Darlegungslast zur medizinischen Verantwortung

  • Judicialis

    ArbGG § 72a; ; TVÜ-Ärzte/VKA § 6 Abs. 2; ; TVÜ-Ärzte/VKA § 15; ; TVÜ-... Ärzte/VKA § 15 Abs. 2; ; TVÜ-Ärzte/VKA § 15 Abs. 2 Satz 2; ; TVÜ-Ärzte/VKA § 16; ; TVÜ-Ärzte/VKA § 16 lit. b); ; TVÜ-Ärzte/VKA § 16 lit. c); ; BGB § 162

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Eingruppierungsklage einer Fachärztin; Darlegungslast zur medizinische Verantwortung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2008 - 3 Sa 768/07

    Eingruppierung als Oberarzt - selbstständiger Teilbereich - medizinische

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2009 - 4 Sa 13/09
    Es geht darum, dass man für etwas einstehen muss und die Folgen für etwas tragen muss, dass man nicht notwendigerweise selbst verschuldet hat (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.08.2008 - 3 Sa 768/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 36).

    Zum Teil wird insoweit verlangt, dass nur derjenige Oberarzt bzw. Oberärztin gemäß § 16 lit. c) TV-Ärzte/VKA sein kann, in dessen Teilbereich nachgeordnete andere Fachärzte tätig sind, für deren Tätigkeiten der Arbeitgeber dem Oberarzt die medizinische Verantwortung übertragen hat, der Oberarzt also medizinische Verantwortung für fremdes fachärztliches Tun übernimmt (so LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.08.2008 - 3 Sa 768/07 -, zitiert nach juris, Rdnr. 37).

    Im Vergleich zum Facharzt muss dann die medizinische Verantwortung eines Oberarztes oder einer Oberärztin so ausgestaltet sein, dass sie oder er die medizinische Verantwortung für einen selbständigen Teil- oder Funktionsbereich zu tragen hat (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.08.2008 - 3 Sa 768/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 38).

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2008 - 5 Sa 265/08

    Eingruppierung, Tarifvertrag, Tarifauslegung, Oberarzt, Facharzt,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2009 - 4 Sa 13/09
    Die Tätigkeit als "Oberarzt" ist grundsätzlich als ein einheitlicher Arbeitsvorgang zu werten (vgl. dazu LAG Schl.-Holstein, Urteil vom 09.12.2008 - 5 Sa 265/08 -, zitiert nach juris, Rdnr. 48; Urteil vom 17.02.2009 - 5 Sa 402/08 -, zitiert nach juris Rdnr. 45).

    Die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hat in zwei Urteilen (Urteil vom 09.12.2008 - 5 Sa 265/08 -, Urteil vom 17.02.2009 - 5 Sa 402/08 -, beide zitiert nach juris) das tarifliche Heraushebungsmerkmal der medizinischen Verantwortung dahin verstanden, dass der Oberarzt die Behandlung und Therapie der Patienten auch für ihm nachgeordnete Assistenz- und Fachärzte und das in "seinem" Teilbereich tätige Pflegepersonal bindend festlegt, deren Befundungen kontrolliert und Therapiemaßnahmen überwacht.

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.02.2009 - 5 Sa 402/08

    Eingruppierung, Tarifvertrag, Tarifauslegung, Oberarzt, Titularoberarzt,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2009 - 4 Sa 13/09
    Die Tätigkeit als "Oberarzt" ist grundsätzlich als ein einheitlicher Arbeitsvorgang zu werten (vgl. dazu LAG Schl.-Holstein, Urteil vom 09.12.2008 - 5 Sa 265/08 -, zitiert nach juris, Rdnr. 48; Urteil vom 17.02.2009 - 5 Sa 402/08 -, zitiert nach juris Rdnr. 45).

    Die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hat in zwei Urteilen (Urteil vom 09.12.2008 - 5 Sa 265/08 -, Urteil vom 17.02.2009 - 5 Sa 402/08 -, beide zitiert nach juris) das tarifliche Heraushebungsmerkmal der medizinischen Verantwortung dahin verstanden, dass der Oberarzt die Behandlung und Therapie der Patienten auch für ihm nachgeordnete Assistenz- und Fachärzte und das in "seinem" Teilbereich tätige Pflegepersonal bindend festlegt, deren Befundungen kontrolliert und Therapiemaßnahmen überwacht.

  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 225/05

    Eingruppierung eines Diplom-Sportlehrers nach dem BAT-O

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2009 - 4 Sa 13/09
    Durch die Verwendung des Funktionsmerkmals "Oberarzt" haben die Tarifvertragsparteien bestimmt, dass bei diesem tariflichen Tätigkeitsmerkmal alle Tätigkeiten tarifrechtlich einheitlich bewertet werden sollen und deshalb auch als einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen sind (vgl. BAG, Urteil vom 07.06.2006 - 4 AZR 225/05; in: ZTR 2007, 35 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 18.07.2008 - 9 Sa 546/08

    Eingruppierung von Oberärzten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2009 - 4 Sa 13/09
    Die Tätigkeit des Oberarztes dient einem einheitlichen Arbeitsergebnis, nämlich dem der gesamten ärztlichen und pflegerischen Verantwortung des ihm übertragenen Teil- oder Funktionsbereichs (LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2008 - 9 Sa 546/08, Rdnr. 77).
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