Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2018

Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2018 - 4 Sa 138/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,47617
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2018 - 4 Sa 138/17 (https://dejure.org/2018,47617)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.03.2018 - 4 Sa 138/17 (https://dejure.org/2018,47617)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. März 2018 - 4 Sa 138/17 (https://dejure.org/2018,47617)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 ; BGB § 1004
    Rechte des Arbeitnehmers hinsichtlich einer lediglich pauschale Vorwürfe enthaltenden Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Entfernungsanspruch einer Abmahnung aus der Personalakte

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Düsseldorf, 24.07.2009 - 9 Sa 194/09

    Abmahnung wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2018 - 4 Sa 138/17
    Eine Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen, wenn sie statt eines konkret bezeichneten Fehlverhaltens nur pauschale Vorwürfe enthält (Anschluss LAG Düsseldorf vom 24.7.2009 - 9 Sa 194/09.

    Darüber hinaus ist eine Abmahnung auch dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn sie statt eines konkret bezeichneten Fehlverhaltens nur pauschale Vorwürfe enthält (BAG vom 27.11.2008, a. a. O.; LAG Düsseldorf vom 24.07.2009 - 9 Sa 194/09 -, Rn. 38).

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2018 - 4 Sa 138/17
    Der Entfernungsanspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG vom 12.08.2010 - 2 AZR 593/09 -, Rn. 10; BAG vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11).
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 593/09

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in einer Kinderbetreuungseinrichtung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2018 - 4 Sa 138/17
    Der Entfernungsanspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG vom 12.08.2010 - 2 AZR 593/09 -, Rn. 10; BAG vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2018 - 4 Sa 138/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19950
LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2018 - 4 Sa 138/17 (https://dejure.org/2018,19950)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.02.2018 - 4 Sa 138/17 (https://dejure.org/2018,19950)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - 4 Sa 138/17 (https://dejure.org/2018,19950)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 AÜG, § 9 Nr 1 AÜG, § 10 Abs 1 S 1 AÜG, § 1 Abs 2 BetrVG, § 111 BetrVG
    Gemeinschaftsbetrieb und Arbeitnehmerüberlassung: Scheingeschäft - Rechtsmissbrauch

  • IWW

    § 1 Abs. 2 BetrVG, § ... 15 Abs. 5 TzBfG, § 117 BGB, § 242 BGB, § 113 Abs. 2 BetrVG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 9 Nr. 1 AÜG, § 17 TzBfG, § 14 Abs. 3 TzBfG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 1 AÜG, § 615 BGB, § 1 Abs. 2 AÜG, § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 113 Abs. 3 BetrVG, § 111 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Arbeitnehmerüberlassung im Gemeinschaftsbetrieb; Unbegründete Feststellungsklage zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach Errichtung eines Gemeinschaftsbetriebs

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Arbeitnehmerüberlassung; Betriebsänderung; Gemeinschaftsbetrieb; Nachteilsausgleich; Rechtsmissbrauch; Scheingeschäft; Arbeitnehmerüberlassung im Gemeinschaftsbetrieb

  • rechtsportal.de

    Ausschluss der Arbeitnehmerüberlassung im Gemeinschaftsbetrieb

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2018 - 4 Sa 138/17
    Die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses lässt sich weder mit § 1 Abs. 2 AÜG allein noch mit einer entsprechenden Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründen (BAG v. 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 -, AP Nr. 3 zu § 13 AÜG; BAG v. 15.05.2013 - 7 AZR 494/11, NZA 2013, 1267).

    Vertragsgestaltungen können nur dann als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn sie gravierend von den Gestaltungsmöglichkeiten abweichen, die nach der Konzeption des Gesetzes noch gebilligt sind (BAG v. 15.05.2013, a. a. O., m. w. N.).

    Denn selbst wenn davon auszugehen wäre, dass vorliegend in rechtsmissbräuchlicher Weise eine Anwendung der bei der Beklagten geltenden Arbeitsbedingungen umgangen werden sollte, könnte dies allenfalls zu Leistungspflichten der Beklagten, jedoch nicht zum Entstehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen ihr und dem Kläger führen (vgl. BAG v. 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - NZA 2013, 1267).

  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2018 - 4 Sa 138/17
    Gemeinschaftsbetrieb und Arbeitnehmerüberlassung schließen sich gegenseitig aus (BAG v. 03.12.1997 - 7 AZR 764/96 -, AP Nr. 24 zu § 1 AÜG).

    Diese einheitliche Leitung muss sich auf die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen in den sozialen und personellen Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes erstrecken (BAG v. 03.12.1997, a. a. O., m. w. N.).

    Vielmehr genügt diesbezüglich bereits eine konkludente Führungsvereinbarung (BAG v. 03.12.1997, a. a. O.).

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2018 - 4 Sa 138/17
    Die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses lässt sich weder mit § 1 Abs. 2 AÜG allein noch mit einer entsprechenden Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründen (BAG v. 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 -, AP Nr. 3 zu § 13 AÜG; BAG v. 15.05.2013 - 7 AZR 494/11, NZA 2013, 1267).
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