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   LAG München, 28.06.2007 - 4 Sa 159/07   

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LAG München, 28.06.2007 - 4 Sa 159/07 (https://dejure.org/2007,8922)
LAG München, Entscheidung vom 28.06.2007 - 4 Sa 159/07 (https://dejure.org/2007,8922)
LAG München, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 4 Sa 159/07 (https://dejure.org/2007,8922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung über die absolvierte Ausbildung und die fachliche Qualifikation bei der Einstellung; Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Anfechtungserklärung; Wirkungszeitpunkt einer erfolgreichen ...

  • Judicialis

    BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 626; ; KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1 § 142 Abs. 1 § 626 Abs. 1
    Anfechtung des Arbeitsvertrages durch Arbeitgeberin bei Vorlage gefälschter Zeugnisse im Altenpflegebereich - Wirkung der Anfechtung mit Zugang der Anfechtungserklärung nur für die Zukunft - keine Außervollzugsetzung des Arbeitsverhältnisses durch Freistellung bis zum ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05

    DO-Angestellte: Rücknahme der Berufung in das DO-Verhältnis

    Auszug aus LAG München, 28.06.2007 - 4 Sa 159/07
    Hiervon hängt zwangsläufig ab, ob der Arbeitgeber den Bewerber überhaupt für eine bestimmte zu besetzende Stelle in Betracht zieht/ einstellt, welche Tätigkeit er ihm hiernach übertragen kann und - etwa aufgrund öffentlichrechtlicher Vorgaben - übertragen darf, und ggf., welche Vergütung - abhängig von der Höhe der formellen Qualifikation und Ausbildungshöhe - er zu zahlen bereit und veranlasst ist, u. U. auch, welche berufliche Entwicklung der eingestellte Bewerber perspektivisch nehmen könnte u. a. - würde z. B. ein Krankenhausträger einen Arzt auf eine freie Arztstelle einzustellen beabsichtigen, ist es naturgemäß entscheidend, ob dieser erfolgreich ein Medizinstudium absolviert, die Staatsexamina abgelegt hat und über die Approbation verfügt ... (vgl. auch BAG, U. v. 07.09.1995, AP Nr. 24 zu § 242 BGB Auskunftspflicht - II. 3. b der Gründe - U. v. 12.02.1970, AP Nr. 17 zu § 123 BGB; vgl. auch BAG, U. v. 01.06.2006, 6 AZR 230/05, NZA-RR 2007, S. 103 f = ZTR 2006, S. 669 f, sowie die dortige Vorinstanz: LAG Nürnberg, U. v. 24.08.2005, 9 Sa 400/05, FA 2006, S. 123 (LS); LAG Hamm, U. v. 08.02.1995, LAGE Nr. 21 zu § 123 BGB; siehe auch LAG Köln, U. v. 13.11.1995, LAGE Nr. 23 zu 123 BGB; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl. 2005, § 126 Rz. 16).

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden, dass die Ausübung des Anfechtungsrechts gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen kann, wenn die Rechtslage des Dauerschuldverhältnisses durch die anfänglich, bei der Einstellung, erfolgte arglistige Täuschung nach längerem Zeitablauf nicht mehr beeinträchtigt wird, der Anfechtungsgrund aufgrund der nachträglichen Entwicklung seine Bedeutung verloren hat und eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses deshalb nicht mehr rechtfertigen kann (vgl. etwa Ue. v. 28.05.1998, v. 20.05.1999 und v. 16.11.2004, AP Nrn. 46, 50 und 64 zu § 123 BGB; U. v. 01.06.2006, 6 AZR 730/05 - juris -).

  • LAG Nürnberg, 24.08.2005 - 9 Sa 400/05

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Rücknahme der Ernennung zum

    Auszug aus LAG München, 28.06.2007 - 4 Sa 159/07
    Hiervon hängt zwangsläufig ab, ob der Arbeitgeber den Bewerber überhaupt für eine bestimmte zu besetzende Stelle in Betracht zieht/ einstellt, welche Tätigkeit er ihm hiernach übertragen kann und - etwa aufgrund öffentlichrechtlicher Vorgaben - übertragen darf, und ggf., welche Vergütung - abhängig von der Höhe der formellen Qualifikation und Ausbildungshöhe - er zu zahlen bereit und veranlasst ist, u. U. auch, welche berufliche Entwicklung der eingestellte Bewerber perspektivisch nehmen könnte u. a. - würde z. B. ein Krankenhausträger einen Arzt auf eine freie Arztstelle einzustellen beabsichtigen, ist es naturgemäß entscheidend, ob dieser erfolgreich ein Medizinstudium absolviert, die Staatsexamina abgelegt hat und über die Approbation verfügt ... (vgl. auch BAG, U. v. 07.09.1995, AP Nr. 24 zu § 242 BGB Auskunftspflicht - II. 3. b der Gründe - U. v. 12.02.1970, AP Nr. 17 zu § 123 BGB; vgl. auch BAG, U. v. 01.06.2006, 6 AZR 230/05, NZA-RR 2007, S. 103 f = ZTR 2006, S. 669 f, sowie die dortige Vorinstanz: LAG Nürnberg, U. v. 24.08.2005, 9 Sa 400/05, FA 2006, S. 123 (LS); LAG Hamm, U. v. 08.02.1995, LAGE Nr. 21 zu § 123 BGB; siehe auch LAG Köln, U. v. 13.11.1995, LAGE Nr. 23 zu 123 BGB; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl. 2005, § 126 Rz. 16).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.10.2006 - 5 Sa 25/06

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen Bewerbung mit gefälschtem

    Auszug aus LAG München, 28.06.2007 - 4 Sa 159/07
    Die Beklagte hätte bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses allerdings zwingend mit erheblichen Problemen und Risiken seitens der Heimaufsichtsbehörde zu rechnen (siehe hierzu näher auch LAG Baden-Württemberg, U. v. 13.10.2006, DB 2007, S. 1197 f).
  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

    Auszug aus LAG München, 28.06.2007 - 4 Sa 159/07
    Hiervon hängt zwangsläufig ab, ob der Arbeitgeber den Bewerber überhaupt für eine bestimmte zu besetzende Stelle in Betracht zieht/ einstellt, welche Tätigkeit er ihm hiernach übertragen kann und - etwa aufgrund öffentlichrechtlicher Vorgaben - übertragen darf, und ggf., welche Vergütung - abhängig von der Höhe der formellen Qualifikation und Ausbildungshöhe - er zu zahlen bereit und veranlasst ist, u. U. auch, welche berufliche Entwicklung der eingestellte Bewerber perspektivisch nehmen könnte u. a. - würde z. B. ein Krankenhausträger einen Arzt auf eine freie Arztstelle einzustellen beabsichtigen, ist es naturgemäß entscheidend, ob dieser erfolgreich ein Medizinstudium absolviert, die Staatsexamina abgelegt hat und über die Approbation verfügt ... (vgl. auch BAG, U. v. 07.09.1995, AP Nr. 24 zu § 242 BGB Auskunftspflicht - II. 3. b der Gründe - U. v. 12.02.1970, AP Nr. 17 zu § 123 BGB; vgl. auch BAG, U. v. 01.06.2006, 6 AZR 230/05, NZA-RR 2007, S. 103 f = ZTR 2006, S. 669 f, sowie die dortige Vorinstanz: LAG Nürnberg, U. v. 24.08.2005, 9 Sa 400/05, FA 2006, S. 123 (LS); LAG Hamm, U. v. 08.02.1995, LAGE Nr. 21 zu § 123 BGB; siehe auch LAG Köln, U. v. 13.11.1995, LAGE Nr. 23 zu 123 BGB; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl. 2005, § 126 Rz. 16).
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