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LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2004 - 4 Sa 17/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung des ruhegehaltsfähigen Einkommen; Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Arbeitsvertrages; Vorliegen einer überraschenden Klausel in einem Arbeitsvertrag; Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses durch die Unterzeichnung eines ...
- Judicialis
AGBG § 5; ; BGB § 138; ; BGB § 242; ; BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 305 c Abs. 2; ; BGB § 315; ; ArbGG § 69; ; EGBGB Art. 229 § 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138 § 242 § 305c Abs. 2 § 315
Formularklausel zum ruhegehaltsfähigem Einkommen in Arbeitsvertrag - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 06.11.2003 - 2 Ca 1201/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2004 - 4 Sa 17/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94
Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2004 - 4 Sa 17/04
Schon vor Inkrafttreten der § 305 ff. BGB n. F. war allgemein anerkannt, das überraschende Klauseln in Formular-Arbeitsverträgen und den allgemeinen Arbeitsbedingungen nicht Vertragsbestandteil werden (vgl. BAGE 81, 317). - BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 1124/79
Leistungsprämie - billiges Ermessen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2004 - 4 Sa 17/04
Mit der Betriebsvereinbarung haben die Betriebspartner auch den Risiken vorbeugen wollen, die sich unter Umständen daraus ergeben, dass eine ablösende Betriebsvereinbarung in unter Umständen günstigere arbeitsvertragliche Einzelabreden bei einer Versorgungszusage nur unter engen Voraussetzungen eingegriffen werden kann, insbesondere ablösende Betriebsvereinbarungen zulässig sind, wenn die Einzelarbeitsvertrag betriebsvereinbarungsoffen sind (vgl. BAG BB 1982, 1486). - BAG, 03.06.1997 - 3 AZR 25/96
Versorgungsrechte aus Betriebsvereinbarung; Erlaßvertrag
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2004 - 4 Sa 17/04
Nur dann wäre der Text der Gesamtzusage nicht in die Betriebsvereinbarung aufzunehmen (vgl. BAG v. 03.06.1997 - 3 AZR 95/96 in BB 1998, 56).