Weitere Entscheidung unten: LAG Hamm, 04.06.1995

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 06.04.1995 - 4 Sa 1902/94   

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https://dejure.org/1995,4642
LAG Hamm, 06.04.1995 - 4 Sa 1902/94 (https://dejure.org/1995,4642)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06.04.1995 - 4 Sa 1902/94 (https://dejure.org/1995,4642)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06. April 1995 - 4 Sa 1902/94 (https://dejure.org/1995,4642)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsrat; Kündigung; Mitteilungspflicht; Konkursverwalter; Betriebsstillegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 24 Abs. 1 Satz 3, § 102 Abs. 1
    Betriebsstillegung: Mitteilung an den Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.08.1997 - 5 AZR 713/96

    Schriftform für Ausbildungsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.1995 - 4 Sa 1902/94
    Der Arbeitgeber darf jedoch offen lassen, wann, unter Einhaltung weicher Kündigungsfrist und zu welchem Kündigungstermin die Kündigung ausgesprochen werden soll (BAG vom 03.04.1987, RzK III 1d Nr. 3 = NZA 1998, 37 ).
  • LAG Hamm, 19.01.1988 - 7 Sa 1595/87
    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.1995 - 4 Sa 1902/94
    Dazu zählen grundsätzlich Name, Alter, Familienstand, Zahl der Kinder, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Arbeitsbereich und ein bekannter Sonderkündigungsschutz (LAG Hamm vom 19.01.1988, RzK III 1a Nr. 30 = NZA 1988, 554; LAG Hamm vom 27.02.1992, LAGE § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 10).
  • LAG Düsseldorf, 25.04.1975 - 9 Sa 1512/74
    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.1995 - 4 Sa 1902/94
    Das Restmandat des Betriebsrats erlischt allerdings, wenn im Verlauf der Betriebsstillegung die ständige Beschäftigtenzahl unter fünf Arbeitnehmer gesunken ist, weil dann der Betrieb nicht mehr betriebsratsfähig ist (§ 1 BetrVG ), so dass vor Kündigung der verbliebenen Arbeitnehmer, die noch letzte Aufräumungsarbeiten erledigen, der Betriebsrat nicht mehr anzuhören ist (LAG Düsseldorf vom 25.04.1975, DB 1975, 1227; offengelassen von BAG vom 29.03.1977, AP Nr. 11 zu § 102 BetrVG 1972 [G. Hueck] = AR-Blattei ES 530.9 Nr. 31 = D-Blatt "Betriebsverfassung IX: Entsch. 31" [Hanau] = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 27 = RzK III 1a Nr. 3).
  • LAG Hamm, 21.07.1975 - 2 Sa 392/75
    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.1995 - 4 Sa 1902/94
    Gibt der Arbeitgeber dem Betriebsrat ohne Vorbehalte die Absicht bekannt, den Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt stillzulegen, so liegt in dieser Erklärung zugleich die beabsichtigte ordentliche Kündigung aller Betriebsangehörigen zum Zeitpunkt der Stillegung, so dass eine gesonderte Mitteilung an den Betriebsrat über die Entlassung der Arbeitnehmer entbehrlich ist (LAG Hamm vom 21.07.1975, DB 1975, 1899 = BB 1976, 127).
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus LAG Hamm, 06.04.1995 - 4 Sa 1902/94
    Auch wenn die Informationspflicht gegenüber dem Betriebsrat nicht so weit geht wie die Darlegungspflicht im Kündigungsrechtsstreit (BAG vom 18.12.1980, AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972 [Herschel] = AR-Blattei ES 1020 Nr. 210 = D-Blatt "Kündigungsschutz: Entsch. 210" = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 44 = RzK I 10g Nr. 1), wird das Anhörungsverfahren nur dann wirksam eingeleitet, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat umfassend über die beabsichtigte Kündigung und die maßgeblichen Gründe unterrichtet.
  • LAG Hamm, 23.01.2003 - 4 Sa 720/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

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  • LAG Hamm, 12.09.2002 - 4 Sa 720/02

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Anspruch auf Weiterbeschäftigung;

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  • LAG Hamm, 16.08.2000 - 2 Sa 1859/00
    Das tatsächliche Ausscheiden der Klägerin war hier ohnehin bedeutungslos, weil nach dem 01.05.1997 keinerlei Beschäftigungsaktivitäten stattfanden (zum Umfang der Mitteilungspflicht vor einer beabsichtigten Kündigung des Konkursverwalters vgl. LAG Hamm vom 21.01.1993 4 Sa 1558/92 und vom 06.04.1995 4 Sa 1902/94 ...).
  • LAG Hamm, 12.07.2000 - 2 Sa 1859/99

    Wirksamkeit einer Kündigung in Bezug auf ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats

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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 04.06.1995 - 4 Sa 1902/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,14853
LAG Hamm, 04.06.1995 - 4 Sa 1902/94 (https://dejure.org/1995,14853)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.06.1995 - 4 Sa 1902/94 (https://dejure.org/1995,14853)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 1995 - 4 Sa 1902/94 (https://dejure.org/1995,14853)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

    Erklärt der Insolvenzverwalter, er wolle allen Mitarbeitern mit der gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfrist zum nächstzulässigen Kündigungstermin kündigen, so genügt diese Mitteilung einer ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG (LAG Hamm, Urt. v. 21.01.1993 - 4 Sa 1558/92, n.v.; LAG Hamm, Urt. v. 04.06.1995 - 4 Sa 1902/94, LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 52).
  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

    Erklärt der Insolvenzverwalter, er wolle allen Mitarbeitern mit der gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfrist zum nächstzulässigen Kündigungstermin kündigen, so genügt diese Mitteilung einer ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG (LAG Hamm, Urt. v. 21.01.1993 - 4 Sa 1558/92, n.v.; LAG Hamm, Urt. v. 04.06.1995 - 4 Sa 1902/94, LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 52).
  • LAG Hamm, 23.01.2003 - 4 Sa 720/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

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  • LAG Hamm, 12.09.2002 - 4 Sa 720/02

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Anspruch auf Weiterbeschäftigung;

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