Rechtsprechung
   LAG Hamm, 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2282
LAG Hamm, 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98 (https://dejure.org/1999,2282)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98 (https://dejure.org/1999,2282)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 4 Sa 1989/98 (https://dejure.org/1999,2282)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2282) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Konkursverwalters; Kappung längerer Kündigungsfristen im Insolvenzverfahren ; Verfassungrechtliche Rechtfertigung des Eingriffes in die Tarifautonomie durch das Insolvenzrecht; Vorliegen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kündigung: Kündigungsfrist nach Tarifvertrag im Konkurs; Betriebsrat: Mitbestimmung vor Konstituierung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (47)

  • LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99

    Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz

    Es kann dahingestellt bleiben, ob außerhalb des Konkurses aufgrund der Allgemeinverbindlichkeit (§ 5 Abs. 4 TVG ) nach § 11 Abs. 7 Satz 1 MTV -Einzelhandel NW eine tarifliche Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende oder aufgrund der Besitzstandswahrung gemäß § 11 Abs. 7 Satz 1 MTV -Einzelhandel NW i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 AngKSchG eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Vierteljahresende (in beiden Fällen vorliegend der 30.06.1999) gegolten hätte, denn über drei Monate zum Monatsende hinausgehende verlängerte gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfristen werden "gekappt" (LAG Hamm v. 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98, ZInsO 1999, 362 ).

    Die gesetzliche Neuregelung der Kündigungsfristen und -termine in § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO sowie der Aufhebung von Kündigungsbeschränkungen und -erschwerungen in § 113 Abs. 1 Satz 1 InsO liegt in der Konsequenz der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BAG v. 07.06.1984 - 2 AZR 602/82, NZA 1985, 121 = ZIP 1984, 1517; BAG v. 09.03.1995 - 2 AZR 484/94, KTS 1995, 726 = NZA 1996, 99 = ZIP 1995, 849 ), indem sie tarifliche und gesetzliche Kündigungsfristen und -termine gleichbehandelt, d.h. durch eine für alle Arbeitsverhältnisse - ob tarifgebunden oder nicht - geltende Höchstfrist und einen einheitlichen Kündigungstermin ersetzt (LAG Hamm v. 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98, ZInsO 1999, 362, 363).

  • LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 336/09

    Betriebsratsanhörung

    Nach herrschender Meinung (BAG 23.09.1984, a.a.O., LAG Hamm 20.05.1999, 4 Sa 1989/98, ZinsO 1999, 362 f., Fitting, BetrVG, 24. Aufl., § 102 Rn. 7 Wlotzke/Preis, BetrVG, 3. Aufl., § 102 Rn. 12, Löwisch/Kaiser, BetrVG, 5. Aufl., § 102 Rn. 1, TLL/Thüsing, KSchG, § 102 BetrVG Rn 10, Etzel, HzA, Gruppe 19, Rn. 821, Heither, AR-Blattei SD 530.143, Rn. 532) beginnt die Anhörungspflicht erst mit Konstituierung des Betriebsrats: Bis zu diesem Zeitpunkt sei der Betriebsrat funktionsunfähig.
  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

    [2004] von drei Monaten zum Monatsende, durch welche die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 4-7 BGB und vergleichbare oder darüber hinausgehende einzelvertragliche oder tarifliche Kündigungsfristen auf die vorgenannte Höchstfrist verkürzt (BAG, Urt. v. 16.06.1999 - 4 AZR 68/98, RzK I 10m Nr. 17 = ZInsO 1999, 714; BAG, Urt. v. 16.06.1999 - 4 AZR 191/98, DZWIR 2000, 19 = MDR 2000, 109 = NZA 1999, 1331 = NZI 2000, 39 = ZIP 1999, 1933; BAG, Urt. v. 16.06.1999 - 4 AZR 662/98, ZInsO 2000, 351), also "gekappt" werden (LAG Hamm, Urt. v. 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98, ZInsO 1999, 362).
  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

    [2004] von drei Monaten zum Monatsende, durch welche die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 4-7 BGB und vergleichbare oder darüber hinausgehende einzelvertragliche oder tarifliche Kündigungsfristen auf die vorgenannte Höchstfrist verkürzt (BAG, Urt. v. 16.06.1999 - 4 AZR 68/98, RzK I 10m Nr. 17 = ZInsO 1999, 714; BAG, Urt. v. 16.06.1999 - 4 AZR 191/98, DZWIR 2000, 19 = MDR 2000, 109 = NZA 1999, 1331 = NZI 2000, 39 = ZIP 1999, 1933; BAG, Urt. v. 16.06.1999 - 4 AZR 662/98, ZInsO 2000, 351), also "gekappt" werden (LAG Hamm, Urt. v. 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98, ZInsO 1999, 362).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 11 TaBV 29/08

    Betriebliche Mitbestimmung - Einführung von Urlaubsgrundsätzen vor Konstituierung

    Nach § 102 BetrVG sei nicht die Anhörung aller Betriebsratsmitglieder, sondern die Anhörung des Betriebsrats vorgesehen (ebenso LAG Hamm vom 20.05.1999, 4 Sa 1989/98).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht