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   LAG Hamburg, 28.01.2002 - 4 Sa 20/01   

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LAG Hamburg, 28.01.2002 - 4 Sa 20/01 (https://dejure.org/2002,10990)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 28.01.2002 - 4 Sa 20/01 (https://dejure.org/2002,10990)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 28. Januar 2002 - 4 Sa 20/01 (https://dejure.org/2002,10990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der betrieblichen Altersversorgung; Nachholende Anpassung; Berechnungsmethode bei der Ermittlung des Anpassungsbedarfs; Preisindex für Lebenshaltung; Teuerungsausgleich; Billiges Ermessen

  • Judicialis

    ZPO § 97; ; BetrAVG § 16; ; BetrAVG § 16 Abs. 2; ; BetrAVG § 16 Abs. 2 Nr. 1; ; BetrAVG § 16 Abs. 1; ; BetrAVG § 16 Abs. 4 Satz 1; ; BetrAVG § 16 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.01.2002 - 4 Sa 20/01
    Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, wurde bereits vor Änderung des Gesetzes zur betrieblichen Altersversorgung zum 01. Januar 1999 ein Arbeitgeber von der Rechtsprechung nicht für grundsätzlich verpflichtet erachtet, die sich ergebende Steigerungsrate für Lebenshaltungskosten in Form einer Ruhegeldanpassung weiterzugeben, und zwar dann nicht, wenn die Reallöhne der aktiven Belegschaft im Durchschnitt geringer anstiegen als der Preisindex für die Lebenshaltung eines 4-Personen-Haushaltes (vergl. nur BAG Urteil vom 11. August 1981, AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG; Höfer-Abt, Kommentar zur betrieblichen Altersversorgung, 2. Auflage § 16 Randnoten 346 ff., BAG Urteil vom 17. April 1996-3 AZR 56/95 - AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG).

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht, wie der Kläger zu Recht herausstellt, den Begriff des Prüfungszeitraumes in zahlreichen Entscheidungen, unter anderem in den vom Kläger zitierten Urteilen vom 28. April 1992 (- 3 AZR 142/91 und 3 AZR 244/91 - , SAGE 70, 137, 158), grundlegend auch in der Entscheidung vom 17. April 1996 (- 3 AZR 56/95 -AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG) für die Fälle der nachholenden Anpassung dahingehend präzisiert, dass die Höhe des Versorgungsbedarfs nicht nur, bezogen auf den Anpassungstermin, die Teuerung in den letzten drei Jahren, sondern den Kaufkraftverlust seit Rentenbeginn zu berücksichtigen habe und hat für diese Zeit zwischen Rentenbeginn und Prüfungstermin, worauf der Kläger zutreffend hinweist, den Begriff des "Prüfungszeitraumes" verwendet.

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 244/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente im Konzern

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.01.2002 - 4 Sa 20/01
    Wenn die Neufassung von § 16 BetrAVG auf der bis dahin ergangenen Rechtsprechung und den Literaturbeiträgen beruhe, müssten auch die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in den beiden Urteilen vom 28. April 1992 (- 3 AZR 142/91 und 3 AZR 244/91 -, SAGE 70, 137 und 158), die den Begriff des Prüfungszeitraums von Rentenbeginn an eingeführt hätten, zur Auslegung des im Gesetzeswortlaut verwandten Begriffes herangezogen werden.

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht, wie der Kläger zu Recht herausstellt, den Begriff des Prüfungszeitraumes in zahlreichen Entscheidungen, unter anderem in den vom Kläger zitierten Urteilen vom 28. April 1992 (- 3 AZR 142/91 und 3 AZR 244/91 - , SAGE 70, 137, 158), grundlegend auch in der Entscheidung vom 17. April 1996 (- 3 AZR 56/95 -AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG) für die Fälle der nachholenden Anpassung dahingehend präzisiert, dass die Höhe des Versorgungsbedarfs nicht nur, bezogen auf den Anpassungstermin, die Teuerung in den letzten drei Jahren, sondern den Kaufkraftverlust seit Rentenbeginn zu berücksichtigen habe und hat für diese Zeit zwischen Rentenbeginn und Prüfungstermin, worauf der Kläger zutreffend hinweist, den Begriff des "Prüfungszeitraumes" verwendet.

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.01.2002 - 4 Sa 20/01
    Wenn die Neufassung von § 16 BetrAVG auf der bis dahin ergangenen Rechtsprechung und den Literaturbeiträgen beruhe, müssten auch die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in den beiden Urteilen vom 28. April 1992 (- 3 AZR 142/91 und 3 AZR 244/91 -, SAGE 70, 137 und 158), die den Begriff des Prüfungszeitraums von Rentenbeginn an eingeführt hätten, zur Auslegung des im Gesetzeswortlaut verwandten Begriffes herangezogen werden.

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht, wie der Kläger zu Recht herausstellt, den Begriff des Prüfungszeitraumes in zahlreichen Entscheidungen, unter anderem in den vom Kläger zitierten Urteilen vom 28. April 1992 (- 3 AZR 142/91 und 3 AZR 244/91 - , SAGE 70, 137, 158), grundlegend auch in der Entscheidung vom 17. April 1996 (- 3 AZR 56/95 -AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG) für die Fälle der nachholenden Anpassung dahingehend präzisiert, dass die Höhe des Versorgungsbedarfs nicht nur, bezogen auf den Anpassungstermin, die Teuerung in den letzten drei Jahren, sondern den Kaufkraftverlust seit Rentenbeginn zu berücksichtigen habe und hat für diese Zeit zwischen Rentenbeginn und Prüfungstermin, worauf der Kläger zutreffend hinweist, den Begriff des "Prüfungszeitraumes" verwendet.

  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75

    Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.01.2002 - 4 Sa 20/01
    Ausgehend davon, dass nach Sinn und Zweck bereits über die ursprüngliche gesetzliche Regelung des § 16 BetrAVG ein Teuerungsausgleich, also ein Ausgleich der Geldentwertung geboten war, hat das Bundesarbeitsgericht schon in seinem Urteil vom 16. Dezember 1976 (- 3 AZR 795/75 - AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG) grundlegend entschieden, dass § 16 BetrAVG einen Teuerungsausgleich bezwecke und daher als Prüfungsmaßstab der Preisindex für Lebenshaltung (4-Personen-Arbeitnehmerhaushalte mit mittlerem Einkommen) anzusetzen sei.

    Bereits in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 1976 (- 3 AZR 795/75 - AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG) hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass es jedenfalls nicht unbillig sei, wenn der Preisindex für Lebenshaltung für 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalte mit mittlerem Einkommen angesetzt werde.

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 420/98

    Pflicht zur Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG der Witwe eines

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.01.2002 - 4 Sa 20/01
    Auch die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09. November 1999 (- 3 AZR 420/98 - AP Nr. 40 zu § 16 BetrAVG) spricht in diesem Zusammenhang nicht für den Kläger, denn auch hier ging es um die wirtschaftliche Lage der Arbeitgeberseite und die sich daraus ergebende Anpassungsfähigkeit.
  • BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.01.2002 - 4 Sa 20/01
    Dieser Maßstab ist in allen nachfolgenden Anpassungsentscheidungen angewandt worden (vergl. nur Urteil vom 15. September 1977-3 AZR 654/76 - AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG; Urteile vom 17. Januar 1980-3 AZR 1107/78 und 3 AZR 614/78 -AP Nr. 8 und 7 zu § 16 BetrAVG; Urteil vom 25. September 1980-3 AZR 937/79 - AP Nr. 10 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 25.09.1980 - 3 AZR 937/79

    Betriebsrenten - Anpassung - Hälftelungsprinzip - Versorgungslage -

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.01.2002 - 4 Sa 20/01
    Dieser Maßstab ist in allen nachfolgenden Anpassungsentscheidungen angewandt worden (vergl. nur Urteil vom 15. September 1977-3 AZR 654/76 - AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG; Urteile vom 17. Januar 1980-3 AZR 1107/78 und 3 AZR 614/78 -AP Nr. 8 und 7 zu § 16 BetrAVG; Urteil vom 25. September 1980-3 AZR 937/79 - AP Nr. 10 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 614/78

    Anpassung - Betriebliche ALtersversorgung - Kaufkraftverlust - Sozialversicherung

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.01.2002 - 4 Sa 20/01
    Dieser Maßstab ist in allen nachfolgenden Anpassungsentscheidungen angewandt worden (vergl. nur Urteil vom 15. September 1977-3 AZR 654/76 - AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG; Urteile vom 17. Januar 1980-3 AZR 1107/78 und 3 AZR 614/78 -AP Nr. 8 und 7 zu § 16 BetrAVG; Urteil vom 25. September 1980-3 AZR 937/79 - AP Nr. 10 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 1107/78

    Anpassung - Betriebliche Versorgungsleistung - Pensionär - Kaufkraftverlust -

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.01.2002 - 4 Sa 20/01
    Dieser Maßstab ist in allen nachfolgenden Anpassungsentscheidungen angewandt worden (vergl. nur Urteil vom 15. September 1977-3 AZR 654/76 - AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG; Urteile vom 17. Januar 1980-3 AZR 1107/78 und 3 AZR 614/78 -AP Nr. 8 und 7 zu § 16 BetrAVG; Urteil vom 25. September 1980-3 AZR 937/79 - AP Nr. 10 zu § 16 BetrAVG).
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