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   LAG Sachsen, 20.01.1999 - 4 Sa 222/98   

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LAG Sachsen, 20.01.1999 - 4 Sa 222/98 (https://dejure.org/1999,7269)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 20.01.1999 - 4 Sa 222/98 (https://dejure.org/1999,7269)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 4 Sa 222/98 (https://dejure.org/1999,7269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahmeverzugslohnansprüche des Klägers bei Obsiegen in der ersten Instanz; Titulierter Weiterbeschäftigungsanspruch des Klägers; Erforderlichkeit der Aufforderung des Klägers zur Weiterarbeit beim Arbeitgeber trotz tituliertem Weiterbeschäftigungsanspruch; Vorliegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 615 S. 2
    Annahmeverzugslohnansprüche des Klägers bei Obsiegen des Klägers in 1. Instanz; titulierter Weiterbeschäftigungsanspruch des Klägers; Aufforderung des Klägers zur Weiterarbeit beim Arbeitgeber trotz tituliertem Weiterbeschäftigungsanspruch erforderlich? Wenn ein Angebot ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 20.01.1999 - 4 Sa 222/98
    Denn wie der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts mehrfach entschieden hat (Senatsurteil vom 09.08.1984 - 2 AZR 374/83 - BAG 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB , vom 21.03.1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB , und vom 19.04.1990 - 2 AZR 591/89 - BAG 65, 98 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB ), gerät der Arbeitgeber im Falle einer unwirksamen Kündigung in Annahmeverzug, wenn er dem Arbeitnehmer nicht einen funktionsfähigen Arbeitsplatz vorgehalten und Arbeit zugewiesen hat, damit der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann.

    Nach dieser Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er dem Arbeitnehmer unberechtigterweise fristlos kündigt, ohne dass es eines Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedarf (vgl. statt vieler: BAG, Urteil vom 09.08.1984 - 2 AZR 374/83 - AP Nr. 34 zu § 615 BGB und BAG, Urteil vom 21.01.1992 - 2 AZR 309/92 - AP Nr. 53 zu § 615 BGB ).

    Der Arbeitgeber gerät somit in Annahmeverzug, wobei er seine Rechtsposition nicht dadurch verliert, dass er den Arbeitnehmer wieder zur Arbeit auffordert (vgl. BAG, Urteil vom 09.08.1984 - 2 AZR 374/83 - a.a.O.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Sachsen, 20.01.1999 - 4 Sa 222/98
    Kommt es bei der Übernahme der vom Großen Senat (Beschluß vom 27.02.1985 - GS 1/84 - RzK I 10 i Nr. 1 = DB 1985 S. 2197 ) aufgestellten Grundsätze zu einem gemäß § 62 ArbGG vorläufig vollstreckbaren Weiterbeschäftigungsurteil, so stellt sich die vom Großen Senat nicht weiter behandelte Frage, wie die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber während des Weiterbeschäftigungszeitraums zu beurteilen sind.

    Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Großen Senats (vgl. Beschluß vom 27.02.1985, a. a. O.) bei der aufgrund einer Weiterbeschäftigungs-Entscheidung entstandenen "Arbeitsbeziehung" um nichts anderes als um das Fortführen des ursprünglich vertraglich begründeten Arbeitsverhältnisses, das, hierin zeigt sich die Ambivalenz dieser Arbeitsbeziehung, für den Fall der Wirksamkeit der Kündigung durch das Kündigungsschutzurteil auflösend bedingt ist, und für den Fall der Unwirksamkeit der Kündigung sich dagegen eben im Rahmen dieses ursprünglichen Arbeitsverhältnisses vollzogen hat.

  • BAG, 29.11.1984 - 6 AZR 238/82

    Urlaubsentgelt bei aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen

    Auszug aus LAG Sachsen, 20.01.1999 - 4 Sa 222/98
    Denn die arbeitsrechtlichen Beziehungen der Parteien vor und nach einer inhaltlichen Änderung des Arbeitsverhältnisses bilden eine Einheit, ein einziges einheitliches Dauerschuldverhältnis (vgl. BAG in mehreren Entscheidungen, Urteil vom 29.11.1984, BAGE 47, S. 268, 273; auch LAG Niedersachsen, Urteil vom 24.02.1984 - 3 Sa 126/83 -).
  • BAG, 18.12.1974 - 5 AZR 66/74

    Annahmeverzug - Leistungsangebot - Leistungswille - Feststellbare Zeiträume -

    Auszug aus LAG Sachsen, 20.01.1999 - 4 Sa 222/98
    Zu den Voraussetzungen der Leistungsbereitschaft gehört der ernsthafte Leistungswille des Schuldners (BAG, Urteil vom 18. Dezember 1974 - 5 AZR 66/74 - AP Nr. 615 BGB m. Anm. v. Walchshöfer; MünchKomm-Walchshöfer, aaO, § 297 Rz. 1; Palandt/Putzo, aaO, § 297 Rz. 2).
  • LAG Niedersachsen, 10.03.1989 - 3 Sa 362/88

    Rückzahlung von Gehaltsteilen; Voraussetzungen des Annahmeverzuges im

    Auszug aus LAG Sachsen, 20.01.1999 - 4 Sa 222/98
    Vorliegend finden im Weiterbeschäftigungszeitraum vom 21.06.1996 bis zum 31.03.1997 auch die allgemeinen Regelungen des Annahmeverzuges Anwendung, da es sich bei der aufgrund einer Weiterbeschäftigungsentscheidung entstandenen "Arbeitsbeziehung" um das Fortführen des ursprünglich vertraglich begründeten Arbeitsverhältnisses mit einem Fortbestehen arbeitsvertraglicher Ansprüche handelt (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 10.03.1989 - 3 Sa 362/88 - RzK I 10 i Nr. 26).
  • BAG, 03.12.1980 - 5 AZR 477/78

    Anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft - Böswillige Unterlassung -

    Auszug aus LAG Sachsen, 20.01.1999 - 4 Sa 222/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG kann die Voraussetzung auch dann erfüllt sein, wenn ihm der bisherige Arbeitgeber eine Arbeit in seinem Betrieb anbietet (BAG 14, 156 = AP Nr. 23 zu § 615 BGB ; Urteil vom 03.12.1980 - 5 AZR 477/78 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Böswilligkeit).
  • LAG Köln, 14.12.1995 - 6 Sa 933/95

    Annahmeverzug: Wegfall der Ansprüche

    Auszug aus LAG Sachsen, 20.01.1999 - 4 Sa 222/98
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14.12.1995 - 6 Sa 933/95 - LAGE Nr. 45 zu § 615 BGB .
  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Sachsen, 20.01.1999 - 4 Sa 222/98
    Nach dieser Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er dem Arbeitnehmer unberechtigterweise fristlos kündigt, ohne dass es eines Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedarf (vgl. statt vieler: BAG, Urteil vom 09.08.1984 - 2 AZR 374/83 - AP Nr. 34 zu § 615 BGB und BAG, Urteil vom 21.01.1992 - 2 AZR 309/92 - AP Nr. 53 zu § 615 BGB ).
  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 20.01.1999 - 4 Sa 222/98
    Denn wie der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts mehrfach entschieden hat (Senatsurteil vom 09.08.1984 - 2 AZR 374/83 - BAG 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB , vom 21.03.1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB , und vom 19.04.1990 - 2 AZR 591/89 - BAG 65, 98 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB ), gerät der Arbeitgeber im Falle einer unwirksamen Kündigung in Annahmeverzug, wenn er dem Arbeitnehmer nicht einen funktionsfähigen Arbeitsplatz vorgehalten und Arbeit zugewiesen hat, damit der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann.
  • BAG, 18.06.1965 - 5 AZR 351/64

    Arbeitnehmer - Böswilliges Handeln - Annahmeverzug des Arbeitgebers -

    Auszug aus LAG Sachsen, 20.01.1999 - 4 Sa 222/98
    Böswillig handelt der Arbeitnehmer, wenn er eine zumutbare Arbeit nicht annimmt, wobei die Frage der Zumutbarkeit unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben zu bestimmen ist (BAG, Urteil vom 18.06.1965 - 5 AZR 351/64 - AP Nr. 2 zu § 615 BGB Böswilligkeit).
  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

  • BAG, 04.08.1960 - 2 AZR 499/59

    Fristlos entlassener Dienstverpflichteter - Weiterbestehen des

  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 194/99

    Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst

    Landesarbeitsgericht Sächsisches - 4 Sa 222/98 -.

    9 AZR 194/99 4 Sa 222/98.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Januar 1999 - 4 Sa 222/98 - wird zurückgewiesen.

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