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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 4 Sa 238/05   

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https://dejure.org/2005,10101
LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 4 Sa 238/05 (https://dejure.org/2005,10101)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.06.2005 - 4 Sa 238/05 (https://dejure.org/2005,10101)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 4 Sa 238/05 (https://dejure.org/2005,10101)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    ArbGG § 64 Abs. 6 ArbGG § 66 Abs. 1 ZPO § 520 TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG § 17
    EArbGG, ZPO, TzBfG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachliche Rechtfertigung der Befristung von Arbeitsverträgen auf Grund eines schultypenübergreifenden Gesamtvertretungsbedarfs an Lehrkräften; Voraussetzungen für die Annahme eines Gesamtvertretungsbedarfs; Abgrenzung der Gesamtvertretung von einer unmittelbaren oder ...

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 520; ; TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 3; ; TzBfG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 3
    Befristungskontrolle bei Gesamt- und Einzelvertretung in Schulen - unsubstantiierte Darstellung des Vertretungsbedarfs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Befristung von Arbeitsverhältnissen, Sachgrund Gesamtvertretungsbedarf an Schulen, Umfang der Darlegungslast, mittelbare Einzelvertretung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 4 Sa 238/05
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.04.1983 - 7 AZR 51/81 - führt das beklagte Land aus, es habe auf Ebene der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion entschieden, dass in dem Schulbezirk ein so genannter Vertretungsgeber mit einem grundsätzlichen Vertretungsbedarf bestehe.

    Eine darauf gestützte Befristung kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wirksam sein, wenn sich für ein Schuljahr auf Grund der zu erwartenden Schülerzahlen und der unterrichtsorganisatorischen Vorgaben ein Unterrichtsbedarf ergibt, der mit den planmäßigen Lehrkräften nur deshalb nicht abgedeckt werden kann, weil ein Teil dieser Lehrkräfte in diesem Zeitraum auf Grund einer feststehenden Beurlaubung für die Unterrichtsversorgung vorübergehend nicht zur Verfügung steht (vgl. BAG Urteil vom 13.04.1983 7 AZR 51/81).

  • BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 640/97

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - schultypen- übergreifender

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 4 Sa 238/05
    Schließt das beklagte Land mit Vertretungskräften zur Abdeckung eines schuljahresbezogenen Gesamtvertretungsbedarfes Zeitverträge für die Dauer eines Schuljahres, muss der Vertretungsbedarf auf einer zeitlich entsprechenden Abwesenheit planmäßiger Lehrkräfte beruhen (vgl. BAG, Urteil vom 20.01.1999 - 7 AZR 640/97 -, NZA 1999 928).
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