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   LAG Schleswig-Holstein, 12.07.2002 - 4 Sa 241/02   

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https://dejure.org/2002,13310
LAG Schleswig-Holstein, 12.07.2002 - 4 Sa 241/02 (https://dejure.org/2002,13310)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.07.2002 - 4 Sa 241/02 (https://dejure.org/2002,13310)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Juli 2002 - 4 Sa 241/02 (https://dejure.org/2002,13310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsverfügung ; Arbeitskampf; Streik; Unzulässigkeit einer Blockade; Drohender Verderb von Lebensmitteln; Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Verhindern des Betretens der bestreikten Firma; Anlieferer

  • Judicialis

    ZPO § 940

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 940
    Unterlassungsverfügung - Arbeitskampf - Streik - Blockade

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 02.07.1984 - 9 Sa 602/84

    Arbeitskampf - Streik - Einstweilige Verfügung gegen Übergriff

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.07.2002 - 4 Sa 241/02
    Der Betriebsinhaber kann sich hiergegen mit der Unterlassungsklage nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB wehren (LAG Köln, Urt. v. 2. Juli 1984 - 9 Sa 602/84 - in DB 1984, 2095-2097).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.06.1986 - 7 (2) Sa 480/85

    Unterlassungsanspruch und Schadensersatz bei Streik; Besonderer und allgemeiner

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.07.2002 - 4 Sa 241/02
    Betriebsblockaden im Zusammenhang mit einem Streik stellen einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und sind daher rechtswidrig (LAG Schl.-Holst., Urt. v. 25. Juni 1986 - 7 (2) Sa 480/85 - in DB 1987, 55-56).
  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 653/86

    Schadenersatz wegen Betriebsblockade

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.07.2002 - 4 Sa 241/02
    Blockaden, auch teilweise, die anlässlich eines rechtmäßigen Streiks von dem bestreikten Betrieb durchgeführt werden und dessen Auswirkungen steigern sollen, sind von dem Recht zur Durchführung von Arbeitskämpfen (Art. 9 Abs. 3 GG) nicht gedeckt (BAG Urt. v. 21. Juni 1988 - 1 AZR 653/86).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 23 SaGa 968/16

    Terminsankündigung: Untersagung von Streikmaßnahmen?

    Bei der Blockierung der Zufahrt zum Betrieb, insbesondere für Zulieferer und Kunden, handelt es sich um einen Streikexzess, der nicht im Rahmen der Abwägung als verhältnismäßig angesehen werden kann (vgl. LAG Hamburg, Urt. v. 06.02.2013 - 5 SaGa 1/12 - Juris Rz 36; Hessisches LAG , Urt. v. 17.09.2008 - 9 SaGa 1443/08 - Juris Rz 24; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 12.07.2002 - 4 Sa 241/02 - Juris Rz 18 n.w.N.).
  • ArbG Stuttgart, 10.03.2006 - 15 Ga 29/06

    Streik im öffentlichen Dienst

    Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist für den vorliegenden Rechtsstreit gemäß § 2 Abs. 1 Ziff 1 ArbGG eröffnet ( LAG Köln vom 02.07.1984 - 9 Sa 602/84 , NZA 1984, 402; LAG Schleswig-Holstein vom 12.07.2002 - 4 Sa 241/02 ).

    2.2 Blockaden, auch die anlässlich eines rechtmäßigen Streiks vor einem bestreikten Betrieb durchgeführt werden und womit der Druck auf den bestreikten Arbeitgeber erhöht werden soll, sind allgemeiner Meinung nach vom verfassungsrechtlich durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Streikrecht nicht mehr gedeckt ( BAG vom 21.06.1988 - 1 AZR 653/86 , NZA 1988, 884; LAG Köln vom 02.07.1984 - Az: 9 Sa 602/84 , NZA 1984, 402; LAG Schleswig-Holstein vom 12.07.2002 - Az. 4 Sa 241/02 ).

    2.3 Der Bestreikte kann sich dagegen mit einer quasi-negatorischen Unterlassungsklage ( § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ) wehren ( LAG Köln, Urteil vom 02.07.1984 - Az: 9 Sa 602/84 , a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.07.2002 - Az. 4 Sa 241/02 ).

  • LAG Hessen, 16.10.2017 - 16 SaGa 1175/17

    §§ 1004, 823 BGB in Verbindung mit Art. 14 GG, Art. 9 Absatz 3 GG

    Zwar hat das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein (4. Juni 2002 -4 Sa 241/02-Rn. 17) im Zusammenhang mit einer Blockade im Rahmen eines rechtmäßigen Streiks angenommen, die (dortige) Verfügungsklägerin müsse mit weiteren entsprechenden Maßnahmen rechnen, da der Streik der Erzwingung eines Tarifvertrags diene und zwischenzeitlich noch nicht abgeschlossen sei.
  • ArbG Berlin, 23.06.2008 - 2 Ga 9993/08

    Zulässigkeit von im Zusammenhang mit einem Arbeitskampf stehenden Maßnahmen

    Eine Gewerkschaft, die zu einem Streik ausruft, ist verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Arbeitskampfes zu sorgen ( LAG Schleswig-Holstein 12.07.2002 - 4 Sa 241/02 - nv .).
  • LAG Hessen, 26.09.2018 - 6 SaGa 7/18

    Inhalt und Umfang eines Notdienstes während eines Arbeitskampfes

    Zwar hat das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein (4. Juni 2002 -4 Sa 241/02-Rn. 17) im Zusammenhang mit einer Blockade im Rahmen eines rechtmäßigen Streiks angenommen, die (dortige) Verfügungsklägerin müsse mit weiteren entsprechenden Maßnahmen rechnen, da der Streik der Erzwingung eines Tarifvertrags diene und zwischenzeitlich noch nicht abgeschlossen sei.
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