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   LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04   

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LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04 (https://dejure.org/2005,5689)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04 (https://dejure.org/2005,5689)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 4 Sa 2419/04 (https://dejure.org/2005,5689)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Insolvenzfeststellungsklage - Aufhebung der Regelungen eines Besserungsscheines wegen Insolvenzantragstellung

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Insolvenzfeststellungsklage - Aufhebung der Regelungen eines Besserungsscheines wegen Insolvenzantragstellung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 27, 28, 38, 105, 108 Abs. 2, 119, 174, 179 Abs. 1 InsO, § 397 BGB, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und Abs. 4 TVG
    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Insolvenzfeststellungsklage - Aufhebung der Re-gelungen eines Besserungsscheines wegen Insolvenzantragstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Insolvenzfeststellungsklage; Bestehen einer Insolvenzforderung aus einem Besserungsschein; Vorausgegangende Anmeldung als Prozessvoraussetzung für eine Feststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter nach § 179 Abs. 1 ...

  • Judicialis

    InsO § 27; ; InsO § 28; ; InsO § 38; ; InsO § 105; ; InsO § 108 Abs. 2; ; InsO § 119; ; InsO § 174; ; InsO § 179 Abs. 1; ; BGB § 397; ; TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Forderungsanmeldung als Voraussetzung der Feststellungsklage gegen Insolvenzverwalter - Bedeutung des insolvenzpraktischen Begriffs des Besserungsscheins - Wiederaufleben tariflicher Ansprüche bei Insolvenz nach langjährigem Verzicht auf Zahlung von Weihnachts- und ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03

    Altersteilzeitansprüche aus der Freistellungsphase des Blockmodells in der

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04
    Der Begriff der "Vereinbarung" ist weit auszulegen und der Schutz des § 119 InsO für die gesetzlichen Anordnungen in §§ 103 bis 118 InsO ist weit zu fassen (BAG, Urt. v. 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, AP Nr. 1 zu § 108 InsO = EzA § 55 InsO Nr. 7, m.w.N.).

    Da es um allgemeine insolvenzrechtliche Verteilungsgrundsätze und um den Schutz der übrigen Gläubiger geht, dürfte auch in einer Betriebsvereinbarung keine Zuordnung von Entgeltansprüchen für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und damit zu den Masseverbindlichkeiten vorgesehen werden können, wenn diese Ansprüche ansonsten der Zeit vor Verfahrenseröffnung zuzuordnen wären (BAG, Urt. v. 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, a.a.O., m.w.N.).

  • LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03

    1. Unzulässige Leistungsklage anstelle der gebotenen Insolvenzfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04
    War die streitgegenständliche Forderung im Zeitpunkt der nach § 179 KO erhobenen Feststellungsklage noch nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet und von diesem geprüft worden, so kann dieser Mangel noch nach Rechtshängigkeit behoben werden, und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZInsO 2005, 1120) bzw. bis zur evtl. Abgabe übereinstimmender Erledigterklärungen (LAG Hamm, Bes. v. 22.11.1999 - 4 Sa 1414/99, ZInsO 2000, 55).

    Dies hat Bedeutung für die von Amts wegen zu prüfende Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche aus den Jahren 2001 und 2002 nach § 12.2 MTV verwirkt sind oder nicht, denn erst von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an richtet sich die Geltendmachung von Entgeltansprüchen nicht mehr nach tariflichen Ausschlussfristen, sondern ausschließlich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung, wenn es sich um Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO handelt (BAG, Urt. v. 18.12.1984 - 1 AZR 588/82, NZA 1985, 396 = ZIP 1985, 754; LAG Hamm, Urt. v. 20.03.1998 - 10 Sa 1737/97, NZA-RR 1999, 370, LAG Hamm, Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072); allerdings dürfen diese Ansprüche zur Zeit der Verfahrenseröffnung noch nicht verfallen sein, ansonsten kann der Insolvenzverwalter sie unter Berufung auf die tarifliche Ausschlussfrist bestreiten (LAG Hamm, Urt. v. 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99, BuW 2001, 440 = ZInsO 2000, 570; LAG Hamm, Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072; LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZinsO 2005, 1120).

  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 88/91

    Prozeßführungsrecht für eine vom Konkursverwalter eingeklagte und abgetretene

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04
    Während Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft mit der Herabsetzung ihrer Bezüge rechnen müssen, wenn eine so wesentliche Verschlechterung in den Verhältnissen der Gesellschaft eingetreten ist, dass die Weitergewährung der bisherigen Gesamtbezüge im Sinne des § 87 Abs. 1 S. 1 AktG eine schwere Unbilligkeit für die Aktiengesellschaft darstellen würde (§ 87 Abs. 2 S. 1 AktG), und auch ein GmbH-Geschäftsführer bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der GmbH aufgrund der von ihm als Organmitglied geschuldeten Treuepflicht verpflichtet sein kann, einer Herabsetzung seiner Bezüge zuzustimmen (BGH, Urt. v. 15.06.1992 - II ZR 88/91, MDR 1992, 1039 = NJW 1992, 2894 = ZIP 1992, 1152), ist dem deutschen Arbeitsrecht ein Anspruch des Arbeitgebers auf Entgeltminderung sowohl bei Schlechtleistung der Arbeitnehmer als auch in der Krise des Unternehmens unbekannt.
  • BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 196/82

    Verpflichtung einer deutschen Kapitalgesellschaft zur Sicherheitsleistung für

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04
    Der von den Vertragsparteien der Ergänzungstarifverträge verwendete Ausdruck "Besserungsschein" stammt aus der Insolvenzpraxis und hat dort seinen festen Sinn: Er bedeutet, dass die Gläubiger, die im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs zum Zweck der Erhaltung der Liquidität des Schuldners auf einen Teil ihrer Forderung verzichtet haben, Nachzahlungen erhalten, wenn und soweit sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners bessern (BGH, Urt. v. 13.06.1984 - IVa ZR 196/82, MDR 1985, 212 = NJW 1984, 2762 = ZIP 1984, 1405).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mitberücksichtigt werden muss, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und so nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhanges der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (BAG, Urt. v. 12.09.1984 - 4 AZR 336/82, MDR 1985, 258 = NZA 1985, 160 = SAE 1986, 169 [Fabricius]).
  • BGH, 21.02.2000 - II ZR 231/98

    Sachurteilsvoraussetzungen einer Konkursfeststellungsklage nach Aufnahme des

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04
    Die vorausgegangene Anmeldung nach §§ 174, 28 InsO ist notwendige Prozessvoraussetzung für eine Feststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter nach § 179 Abs. 1 InsO, denn sie ist nur unter der Voraussetzung statthaft, dass die Klageforderung im Verfahren angemeldet, geprüft und bestritten worden ist (BGH, Urt. v. 21.02.2000 - II ZR 231/98, ZInsO 2000, 295; BAG, Urt. v. 16.06.2004 - 5 AZR 521/03, NZA 2004, 1274 = ZIP 2004, 1867).
  • BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 655/99

    Firmen- und Verbandstarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04
    Die drei Ergänzungstarifverträge verdrängen in den beiden Tarifbezirken Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, in die die Standorte P3xxxxxxxxxx und P2xxxxxxx fallen, als Firmentarifverträge die einschlägigen Flächentarifverträge (BAG, Urt. v. 24.01.2001 - 5 AZR 655/99, NZA 2001, 788 = ZIP 2001, 980), soweit es um Weihnachtsgeld 2001-2003, Tariferhöhung 2002+2003, Urlaubsgeld 2002+2003 und Erhöhung der Arbeitszeitkonten 2003 geht.
  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 199/01

    Komplementärhaftung - Ausschlußfristen und Verjährung im Konkurs

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04
    Zwischen dem Eintritt der Fälligkeit (03.02.2004) und der Insolvenzeröffnung (01.04.2004) liegen nämlich nicht einmal zwei Monate, so dass die "Ausschlussfrist von drei Monaten nach Fälligkeit" (§ 12.2 MTV) mithin zu diesem Zeitpunkt unterbrochen worden ist (vgl. BAG, Urt. v. 12.06.2002 - 10 AZR 199/01, KTS 2003, 315 = NZA 2002, 1175 = ZInsO 2002, 1156).
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04
    Die vorausgegangene Anmeldung nach §§ 174, 28 InsO ist notwendige Prozessvoraussetzung für eine Feststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter nach § 179 Abs. 1 InsO, denn sie ist nur unter der Voraussetzung statthaft, dass die Klageforderung im Verfahren angemeldet, geprüft und bestritten worden ist (BGH, Urt. v. 21.02.2000 - II ZR 231/98, ZInsO 2000, 295; BAG, Urt. v. 16.06.2004 - 5 AZR 521/03, NZA 2004, 1274 = ZIP 2004, 1867).
  • LAG Hamm, 22.11.1999 - 4 Sa 1414/99

    Kostenentscheidung bei übereinstimmenden Erledigterklärungen im

    Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04
    War die streitgegenständliche Forderung im Zeitpunkt der nach § 179 KO erhobenen Feststellungsklage noch nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet und von diesem geprüft worden, so kann dieser Mangel noch nach Rechtshängigkeit behoben werden, und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZInsO 2005, 1120) bzw. bis zur evtl. Abgabe übereinstimmender Erledigterklärungen (LAG Hamm, Bes. v. 22.11.1999 - 4 Sa 1414/99, ZInsO 2000, 55).
  • LAG Berlin, 01.07.2005 - 8 Sa 781/05

    Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82

    Zahlung von Abfindungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Verfall von

  • LAG Hamm, 14.03.2002 - 4 Sa 1366/97

    Kostentragungspflicht bei Konkursfestsstellungsklage nach vorläufigem Bestreiten

  • LAG Hamm, 20.03.1998 - 10 Sa 1737/97

    Zahlung eines anteiligen tariflichen 13. Monatseinkommens; Zweck tariflicher

  • LAG Hamm, 06.03.2001 - 11 Sa 1968/99

    Kostentragungspflicht bei Wiederaufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits im

  • LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99

    Ansprüche auf Urlaubsvergütung gegen den Nachlasskonkursverwalter ;

  • LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 466/01

    Geltendmachung von zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht

  • LAG Hamm, 06.03.2001 - 11 Sa 1970/99
  • LAG Hamm, 29.05.2009 - 7 Sa 188/09

    Sanierungstarifvertrag; Besserungsschein; Abgeltungsklause und tarifvertragliche

    Sie sollen unter näher festgelegten Voraussetzungen - der Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisses - Nachzahlungen auf ihre Forderungen oder einen Teil davon erhalten (LAG Hamm 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04, juris Rn 84; BGH 13.06.1984 - IVa ZR 196/82, NJW 1984, 2762).

    Je nach Ausgestaltung kann sich der Besserungsschein als unbedingter Forderungsverzicht mit aufschiebend bedingter Neuverpflichtung, als unbedingter Forderungsverzicht mit auflösend bedingtem Wiederaufleben der Altverpflichtung, als aufschiebend bedingtes Schuldanerkenntnis oder als Stundung mit aufschiebend bedingter Fälligkeit darstellen (LAG Hamm 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04, juris Rn 84 ff).

  • LAG Hamm, 21.05.2008 - 2 Sa 2243/07

    Zur Auslegung einer einzelvertraglichen Vereinbarung, die auf einen wegen

    Ähnlich wie bei einem Besserungsschein (vgl. dazu LAG Hamm 25.01.2005, 4 Sa 2419/04 JURIS; BGH 13.06.1984, IVa ZR 196/82 NJW 1984, 2762) hat die Insolvenzschuldnerin dem Kläger als Gegenleistung in Aussicht gestellt, ihn am wirtschaftlichen Erfolg des Restrukturierungsprogramms in Form einer Prämie zu beteiligen.
  • OLG Rostock, 06.05.2010 - 3 U 131/09

    Rechtsfolgen der Löschung einer Grundschuld hinsichtlich einer Zweckerklärung;

    Auch wenn ein solcher Besserungsschein auf unterschiedliche Weise rechtlich gestaltet sein kann (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 25.10.2005, 4 Sa 2419/04, zit. nach Juris) ist der Beklagten zuzustimmen, dass mit einem solchen Besserungsschein in der Regel kein neuer Schuldgrund geschaffen werden soll (BGH, Urt. v. 13.06.1984, IV a ZR 196/82, NJW 1984, 2762 f; Merkel in Schimanski/Bunte/Wowski Bankhandrechtsbuch, § 98 Rn. 175; Breuer in MünchKomm zur InsO , § 224 , Rn. 12).
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