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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 4 Sa 309/13   

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https://dejure.org/2014,14747
LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 4 Sa 309/13 (https://dejure.org/2014,14747)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.02.2014 - 4 Sa 309/13 (https://dejure.org/2014,14747)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 4 Sa 309/13 (https://dejure.org/2014,14747)
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  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 3 Sa 458/11

    Ankündigungsfrist für Elternteilzeit - Übertragung nicht verbrauchter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 4 Sa 309/13
    Die Beklagte wurde jedoch durch rechtskräftige Urteile des LAG Rheinland-Pfalz vom 22.11.2011 (Az: 3 Sa 305/11 u. 3 Sa 458/11) verurteilt, den Anträgen der Klägerin auf Verringerung und Neuverteilung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit im Gesamtzeitraum vom 21.01.2011 bis einschließlich 20.01.2012 zuzustimmen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 3 Sa 305/11

    Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit während der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 4 Sa 309/13
    Die Beklagte wurde jedoch durch rechtskräftige Urteile des LAG Rheinland-Pfalz vom 22.11.2011 (Az: 3 Sa 305/11 u. 3 Sa 458/11) verurteilt, den Anträgen der Klägerin auf Verringerung und Neuverteilung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit im Gesamtzeitraum vom 21.01.2011 bis einschließlich 20.01.2012 zuzustimmen.
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 4 Sa 309/13
    Die Elternzeit darf daher bei Entgeltbestandteilen, die auf das aktive Arbeitsverhältnis abstellen, anspruchsmindern berücksichtigt werden (BAG v. 27.01.2011 - 6 AZR 526/09 - NZA 2011, 1361).
  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 4 Sa 309/13
    Entsprechendes gilt, wenn der Arbeitgeber Gehaltserhöhungen nur einem Teil der außertariflichen Angestellten gewährt (BAG v. 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - AP Nr. 38 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, m. w. N.).
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