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   LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08   

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LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08 (https://dejure.org/2008,6316)
LAG München, Entscheidung vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08 (https://dejure.org/2008,6316)
LAG München, Entscheidung vom 26. August 2008 - 4 Sa 328/08 (https://dejure.org/2008,6316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Eingruppierung eines Oberarztes in einer zahnmedizinischen Poli-Universitätsklinik nach § 12 TV-Ärzte - Darlegungs- und Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Eingruppierung eines Oberarztes in die Entgeltgruppe Ä 3 des Tarifvertrags der Ärzte (TV-Ärzte); Terminus des "Funktionsbereiches" als ein vom Bundesarbeitsgericht (BAG) langjährig etablierter Begriff im Bereich der einschlägigen ...

  • Judicialis

    TV-Ärzte vom 30.10.2006 (Länder) § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV-Ärzte vom 30.10.2006 (Länder) § 12
    Eingruppierung; Oberarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • ArbG Heilbronn, 18.12.2007 - 5 Ca 290/07

    Tarifauslegung - Zur Eingruppierung eines als Oberarzt bezeichneten Facharztes

    Auszug aus LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08
    Auch wenn im hier maßgeblichen TV-Ärzte der zusätzliche Begriff der "selbstständigen Teil- oder Funktionsbereiche ..." wie in der parallelen Regelung in § 16 lit. c/Protokollerklärung des TV-Ärzte/VKA vom 17.08.2006 normiert fehlt, akzentuiert der Terminus des "Teilbereiches" eine fachliche und organisatorische Untergliederung mit einer gewissen funktionellen Eigenständigkeit, vergleichbar den Anforderungen an den Begriff des "Funktionsbereichs", nicht lediglich eine inhaltliche medizinische Spezialisierung oder (informelle) Schwerpunktbildung o. ä. Das weitere tarifrechtliche Erfordernis hier der übertragenen "medizinischen Verantwortung" für solche "Teilbereiche" der Klinik bzw. Abteilung gewinnt nur dann Sinn, wenn es sich hierbei nicht lediglich um eine (virtuelle) Spezialisierung oder lediglich spezifische Tätigkeitsinhalte oder Einzelaufgaben als solche, sondern um eine real jedenfalls partiell verselbstständigte, abgegrenzte, Organisationseinheit mit eigener Aufgabenstellung handelt (vgl. näher Wahlers, PersV 2008, S. 204 f/206 (3.2); Bruns, ArztR 2007, S. 60/66 (5.4); Anton, ZTR 2008, S. 184/186 f (4.2.2); siehe hierzu auch ArbG Kassel, aaO; ArbG München, U. v. 18.12.2007, aaO; ArbG München, U. v. 27.02.2008, aaO; ArbG Würzburg - Kammer Aschaffenburg -, U. v. 13.12.2007, 5 Ca. 684/07 A - S. 7/II. 2. a der Gründe -, hier: Anl. K 23, S. 134 f/137; ArbG Bayreuth, U. v. 19.12.2007, 5 Ca 814/07 -S. 6/II. 2. der Gründe -, hier: Anl. K 25, Bl. 149/151 (Rückseite) d. A.).

    - auch entgegenstehen müsste, dass das hier allein einschlägige Anwendungsbeispiel 1 zu dieser Entgeltgruppe nach seinem Wortlaut die medizinische Verantwortlichkeit für "Teil- oder Funktionsbereiche" der Klinik bzw. Abteilung, also dieser Einheiten im Plural, normiert und dies nach Maßgabe der bereits ausgeführten Grundsätze der Tarifauslegung durchaus wörtlich zu nehmen sein könnte (vgl. nicht ohne Überzeugungskraft ArbG Heilbronn, U. v. 18.12.2007, 5 Ca 290/07 - S. 10 f/II. 2. a der Gründe -, hier: Anl. K 24, S. 114 f; aA Bruns, aaO, S. 66 (5.5)) - hier bezieht sich der Kläger allerdings allein auf seine Kursleitertätigkeit in diesem einzigen von ihm als solchen angesehenen "Teilbereich",.

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Auszug aus LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08
    b) Die Darlegungs- und Beweislust für das Vorliegen der normierten tatsächlichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in die begehrte Vergütungsgruppe trägt nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung der Kläger, der auch die etwa erforderlichen Heraushebungsmerkmals zunächst so darzulegen hat, dass ein wertender Vergleich mit nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten möglich wird (vgl. nur BAG, U. v. 26.01.2006, 4 AZR 6/04, AP Nr. 302 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.; zuletzt auch BAG, U. v. 27.08.2008, 4 AZR 484/07 - Pressemitteilung Nr. 67/08 des BAG - LAG Düsseldorf, U. v. 21.02.2008, 15 Sa 1617/07, 1. a der Gründe (juris) - eines der zahlreichen Parallelverfahren, in denen die zugelassene Revision eingelegt wurde -, siehe auch LAG München, U. v. 13.08.2008, 5 Sa 82/08 und U. v. 14.08.2008, 3 Sa 410/08).
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 197/07

    Tarifauslegung - Arbeitsbereitschaft

    Auszug aus LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08
    Verbleiben bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs als den stets in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auch auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags zurückgegriffen werden, wobei es keine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel gibt (zuletzt etwa BAG, U. v. 13.12.2007, 6 AZR 197/07, NZA-RR 2008, S. 518 f (Rz. 12)).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.03.2008 - 2 Sa 11/08

    Kündigung, personenbedingt, krankheitsbedingt, Erkrankung, langandauernde,

    Auszug aus LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08
    Verbleiben bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs als den stets in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auch auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags zurückgegriffen werden, wobei es keine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel gibt (zuletzt etwa BAG, U. v. 13.12.2007, 6 AZR 197/07, NZA-RR 2008, S. 518 f (Rz. 12)).
  • ArbG München, 24.09.2007 - 27 Ca 1945/07

    Streit über die Eingruppierung in die Entgeltgruppe III gemäß dem Tarifvertrag

    Auszug aus LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08
    Aufgrund der unveränderten Übernahme dieses Begriffes durch die Tarifvertragsparteien des TV-Ärzte ist davon auszugehen, dass auch dessen herkömmlicher Inhalt unverändert so übernommen werden sollte, wobei im Übrigen und im Zweifelsfall auch auf die ärztlichen Weiterbildungsordnungen zurückgegriffen werden kann (vgl. hierzu auch ArbG München, U. v. 24.09.2007, 27 Ca 1945/07, ArztR 2008, S. 19 f; ArbG München, U. v. 18.12.2007, 26 Ca 8442/07 - S. 12/Ziff. II. 2.3 der Gründe -, hier: Anl. K 22, Bl. 125 f/131 d. A.; ArbG München, U. v. 27.02.2008, 30 Ca 11046/07 - S. 12/II. 1.4 der Gründe -, hier: Anl. K 27, Bl. 159 f/164 (Rückseite) d. A.; ArbG Kassel, U. v. 27.06.2007, 5 Ca 116/07 - S. 8/II. 2. a der Gründe -, hier: Anl. K 21, Bl. 119 f/122 (Rückseite) d. A.); ArbG Gießen, U. v. 10.01.2008, 1 Ca 441/07 - S. 9 der Gründe -, hier: Anl. K 26, Bl. 153 f/157 d. A.; vgl. hierzu näher auch Anton, ZTR 2008, S. 184/186 (unter 4.2.1); Wahlers, PersV 2008, S. 204 f/206 (unter 3.2); Bruns, ArztR 2007, S. 60 f/66 (unter 5.4)).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08
    b) Die Darlegungs- und Beweislust für das Vorliegen der normierten tatsächlichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in die begehrte Vergütungsgruppe trägt nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung der Kläger, der auch die etwa erforderlichen Heraushebungsmerkmals zunächst so darzulegen hat, dass ein wertender Vergleich mit nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten möglich wird (vgl. nur BAG, U. v. 26.01.2006, 4 AZR 6/04, AP Nr. 302 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.; zuletzt auch BAG, U. v. 27.08.2008, 4 AZR 484/07 - Pressemitteilung Nr. 67/08 des BAG - LAG Düsseldorf, U. v. 21.02.2008, 15 Sa 1617/07, 1. a der Gründe (juris) - eines der zahlreichen Parallelverfahren, in denen die zugelassene Revision eingelegt wurde -, siehe auch LAG München, U. v. 13.08.2008, 5 Sa 82/08 und U. v. 14.08.2008, 3 Sa 410/08).
  • LAG München, 14.08.2008 - 3 Sa 410/08

    Eingruppierung Oberarzt

    Auszug aus LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08
    b) Die Darlegungs- und Beweislust für das Vorliegen der normierten tatsächlichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in die begehrte Vergütungsgruppe trägt nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung der Kläger, der auch die etwa erforderlichen Heraushebungsmerkmals zunächst so darzulegen hat, dass ein wertender Vergleich mit nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten möglich wird (vgl. nur BAG, U. v. 26.01.2006, 4 AZR 6/04, AP Nr. 302 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.; zuletzt auch BAG, U. v. 27.08.2008, 4 AZR 484/07 - Pressemitteilung Nr. 67/08 des BAG - LAG Düsseldorf, U. v. 21.02.2008, 15 Sa 1617/07, 1. a der Gründe (juris) - eines der zahlreichen Parallelverfahren, in denen die zugelassene Revision eingelegt wurde -, siehe auch LAG München, U. v. 13.08.2008, 5 Sa 82/08 und U. v. 14.08.2008, 3 Sa 410/08).
  • LAG München, 13.08.2008 - 5 Sa 82/08

    Eingruppierung eines Oberarztes - ausdrückliche Übertragung der medizinischen

    Auszug aus LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08
    b) Die Darlegungs- und Beweislust für das Vorliegen der normierten tatsächlichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in die begehrte Vergütungsgruppe trägt nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung der Kläger, der auch die etwa erforderlichen Heraushebungsmerkmals zunächst so darzulegen hat, dass ein wertender Vergleich mit nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten möglich wird (vgl. nur BAG, U. v. 26.01.2006, 4 AZR 6/04, AP Nr. 302 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.; zuletzt auch BAG, U. v. 27.08.2008, 4 AZR 484/07 - Pressemitteilung Nr. 67/08 des BAG - LAG Düsseldorf, U. v. 21.02.2008, 15 Sa 1617/07, 1. a der Gründe (juris) - eines der zahlreichen Parallelverfahren, in denen die zugelassene Revision eingelegt wurde -, siehe auch LAG München, U. v. 13.08.2008, 5 Sa 82/08 und U. v. 14.08.2008, 3 Sa 410/08).
  • LAG Düsseldorf, 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07

    Oberarzt; Eingruppierung

    Auszug aus LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08
    b) Die Darlegungs- und Beweislust für das Vorliegen der normierten tatsächlichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in die begehrte Vergütungsgruppe trägt nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung der Kläger, der auch die etwa erforderlichen Heraushebungsmerkmals zunächst so darzulegen hat, dass ein wertender Vergleich mit nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten möglich wird (vgl. nur BAG, U. v. 26.01.2006, 4 AZR 6/04, AP Nr. 302 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.; zuletzt auch BAG, U. v. 27.08.2008, 4 AZR 484/07 - Pressemitteilung Nr. 67/08 des BAG - LAG Düsseldorf, U. v. 21.02.2008, 15 Sa 1617/07, 1. a der Gründe (juris) - eines der zahlreichen Parallelverfahren, in denen die zugelassene Revision eingelegt wurde -, siehe auch LAG München, U. v. 13.08.2008, 5 Sa 82/08 und U. v. 14.08.2008, 3 Sa 410/08).
  • ArbG Kassel, 27.06.2007 - 5 Ca 116/07

    Eingruppierung eines Facharztes als Oberarzt nach § 16 TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08
    Aufgrund der unveränderten Übernahme dieses Begriffes durch die Tarifvertragsparteien des TV-Ärzte ist davon auszugehen, dass auch dessen herkömmlicher Inhalt unverändert so übernommen werden sollte, wobei im Übrigen und im Zweifelsfall auch auf die ärztlichen Weiterbildungsordnungen zurückgegriffen werden kann (vgl. hierzu auch ArbG München, U. v. 24.09.2007, 27 Ca 1945/07, ArztR 2008, S. 19 f; ArbG München, U. v. 18.12.2007, 26 Ca 8442/07 - S. 12/Ziff. II. 2.3 der Gründe -, hier: Anl. K 22, Bl. 125 f/131 d. A.; ArbG München, U. v. 27.02.2008, 30 Ca 11046/07 - S. 12/II. 1.4 der Gründe -, hier: Anl. K 27, Bl. 159 f/164 (Rückseite) d. A.; ArbG Kassel, U. v. 27.06.2007, 5 Ca 116/07 - S. 8/II. 2. a der Gründe -, hier: Anl. K 21, Bl. 119 f/122 (Rückseite) d. A.); ArbG Gießen, U. v. 10.01.2008, 1 Ca 441/07 - S. 9 der Gründe -, hier: Anl. K 26, Bl. 153 f/157 d. A.; vgl. hierzu näher auch Anton, ZTR 2008, S. 184/186 (unter 4.2.1); Wahlers, PersV 2008, S. 204 f/206 (unter 3.2); Bruns, ArztR 2007, S. 60 f/66 (unter 5.4)).
  • LAG München, 13.04.2010 - 6 Sa 986/09

    Eingruppierung

    Aus der in Unkenntnis des wesentlich später zustande gekommenen Tarifvertrags gewählten Bezeichnung kann nicht abgeleitet werden, mit dieser sei eine Festlegung dahingehend verbunden, der Kläger erfülle die Voraussetzungen der wesentlich später in Kraft getretenen tarifvertraglichen Oberarztdefinition (LAG München v. 26.8. 2008 - 4 Sa 328/08, juris; LAG München v. 22.4. 2009 - 10 Sa 300/08, juris; LAG München v. 7.10.2009 - 5 Sa 813/08, juris).

    Dies gilt auch für etwa erforderliche Heraushebungsmerkmale, die zunächst so darzulegen sind, dass ein wertender Vergleich mit nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten möglich wird (vgl. nur BAG v. 26.1.2006 - 4 AZR 6/04, AP BAT 1975 §§ 22, 23 BAT 1975 § 302; BAG v. 27.8.2008 - 4 AZR 484/07; LAG Düsseldorf v. 21.2.2008 - 15 Sa 1617/07; LAG München v. 13.8.2008 - 5 Sa 82/08, juris; LAG München v. 14.8.2008 - 3 Sa 410/08, juris; LAG München v. 26.8.2008 - 4 Sa 328/08, juris).

    Die medizinische Verantwortung für einen Funktionsbereich, bei dem es sich um einen in den Vorgängerregelungen des BAT langjährig etablierten Begriff im Bereich der einschlägigen Eingruppierungsbestimmungen im ärztlichen Bereich (etwa Vergütungsgruppe I a Fallgruppe 7 und Vergütungsgruppe I b Fallgruppe 10 der Anlage 1 a zum BAT/Bund/Länder), der nach der Protokollnotiz Nr. 5 zum Teil I der Anlage 1 a zum BAT/VKA als wissenschaftlich anerkanntes Spezialgebiet innerhalb eines ärztlichen Fachgebietes definiert war (z. B. "Nephrologie" - innerhalb des Fachgebiets Innere Medizin, "Handchirurgie" - innerhalb des Fachgebietes Chirurgie -, "Neuroradiologie" - innerhalb des Fachgebietes Radiologie -, usw.; vgl. BAG v. 9.12.2009 - 4 AZR 495/08, unter Rz. 33; LAG München v. 26.8. 2008 - 4 Sa 328/08, juris; ferner Anton , ZTR 2008, 184) und der wegen der unveränderten Übernahme dieses Begriffes in den TV-Ärzte in dessen früherer Bedeutung weiter gilt (vgl. LAG München v. 26.8. 2008, a.a.O.; LAG München v. 7.10.2009 - 5 Sa 813/08, juris), nimmt der Kläger für sich nicht in Anspruch.

    Für diese ist nach Ansicht der Kammer eine feste Ausstattung mit Personal, Räumen und Sachmitteln maßgeblich (vgl. BAG v. 9.12.2009 - 4 AZR 495/08, unter Rz. 35 ff.; LAG München v. 26.8.2008 - 4 Sa 328/08, juris; LAG München v. 22.4.2009 - 10 Sa 300/08, juris; LAG München v. 7.10.2009 - 5 Sa 813/08, juris; LAG Baden-Württemberg v. 5.5.2009 - 22 Sa 53/08, juris).

  • LAG München, 07.10.2009 - 5 Sa 813/08

    Eingruppierung Oberarzt

    Denn diese, in Unkenntnis des wesentlich später zustande gekommenen Tarifvertrags, gewählte Bezeichnung kann nichts dafür hergeben, dass mit dieser Bezeichnung die Festlegung verbunden wäre, dass der Kläger die Voraussetzungen der wesentlich später in Kraft getretenen tarifvertraglichen Oberarztdefinition erfüllen würde (LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08; vom 22.04.2009 - 10 Sa 300/08).

    Haben die Tarifvertragsparteien des TV-Ärzte diesen Begriff unverändert übernommen, ist davon auszugehen, dass dessen frühere Bedeutung weiter gilt (LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08; vom 22.04.2009 - 10 Sa 300/08).

    Kennzeichnend für eine solche Untergliederung ist eine feste Ausstattung mit Personal, Räumen und Sachmitteln (vgl. LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08; vom 22.04.2009 - 10 Sa 300/08; LAG Baden-Württemberg vom 05.05.2009 - 22 Sa 53/08).

  • LAG München, 22.04.2009 - 10 Sa 300/08

    Eingruppierung Oberarzt

    Denn diese in Unkenntnis des wesentlich später zustande gekommenen Tarifvertrags gewählte Bezeichnung kann nichts dafür hergeben, dass mit dieser Bezeichnung die Festlegung verbunden wäre, dass der Kläger die Voraussetzungen der wesentlich später in Kraft getretenen tarifvertraglichen Oberarztdefinition erfüllen würde (so zu Recht: LAG Köln ZTR 2009, 208; vgl. auch LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08).

    Haben die Tarifvertragsparteien des TV-Ärzte diesen Begriff unverändert übernommen, ist davon auszugehen, dass dessen frühere Bedeutung weiter gilt (vgl. LAG Düsseldorf ZTR 2009, 23; LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08).

  • LAG München, 27.11.2008 - 4 Sa 703/08

    Eingruppierung/Höhergruppierung

    a) Die Darlegungs- und Beweislust für das Vorliegen der normierten tatsächlichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in die begehrte Vergütungsgruppe trägt nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung der Kläger, der auch die etwa erforderlichen Heraushebungsmerkmals zunächst so darzulegen hat, dass ein wertender Vergleich mit nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten möglich wird (vgl. nur BAG, U. v. 26.01.2006, 4 AZR 6/04, AP Nr. 302 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.; zuletzt auch BAG, U. v. 27.08.2008, 4 AZR 484/07 - Pressemitteilung Nr. 67/08 des BAG - LAG Düsseldorf, U. v. 21.02.2008, 15 Sa 1617/07, 1. a der Gründe (juris) - eines der zahlreichen Parallelverfahren, in denen die zugelassene Revision eingelegt wurde -, siehe auch LAG München, U. v. 26.08.2008, 4 Sa 328/08 - II. 1. b der Entscheidungsgründe - U. v. 13.08.2008, 5 Sa 82/08 und U. v. 14.08.2008, 3 Sa 410/08).

    einen selbstständigen Teil- oder Funktionsbereich der (chirurgischen) Klinik darstellen (wenngleich diese tarifrechtliche Regelung, nach ihrem für ihre Auslegung zunächst maßgeblichen Wortlaut, auf den Plural der "... Bereiche" abstellt! - vgl. hierzu auch den Hinweis im Urteil der Berufungskammer vom 26.08.2008, 4 Sa 328/08, II.3. (Seite 15) der Entscheidungsgründe, juris und Homepage des LAG München) - auf seine im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit, somit außerhalb seines hier für seine Eingruppierung allein maßgeblichen Arbeitsvertrages, ausgeübte proktologische Sprechstunde als etwa weiteren "Teil- oder Funktionsbereiches" (?) kann der Kläger sich deshalb hierzu von vornherein nicht berufen ...!).

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 863/08

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 26. August 2008 - 4 Sa 328/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 12.11.2008 - 9 Sa 666/08

    Eingruppierung - Oberarzt - selbständigen Teilbereich - medizinische

    Da es sich um einen "selbständigen" Teilbereich handeln muss, muss diese Untergliederung räumlich und personell abgrenzbar, mithin organisatorisch verselbständigt sein (vgl. dazu: LAG München, Urteil vom 26. August 2008 - 4 Sa 328/08 - Anton ZTR 2008, S. 184, 187).
  • LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12

    Oberarzt; medizinische Verantwortung; Teil- oder Funktionsbereich

    Denn diese in Unkenntnis des wesentlich später zustande gekommenen Tarifvertrags gewählte Bezeichnung kann nichts dafür hergeben, dass mit dieser Bezeichnung die Festlegung verbunden wäre, dass der Kläger die Voraussetzungen der wesentlich später in Kraft getretenen tarifvertraglichen Oberarztdefinition erfüllen würde (LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08; vom 22.04.2009 - 10 Sa 300/08).
  • LAG München, 25.02.2011 - 10 Sa 1004/10

    Eingruppierung Oberarzt

    Haben die Tarifvertragsparteien des TV-Ärzte diesen Begriff unverändert übernommen, ist davon auszugehen, dass dessen frühere Bedeutung weiter gilt (vgl. LAG Düsseldorf ZTR 2009, 23; LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08).
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