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   LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01   

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https://dejure.org/2002,6431
LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01 (https://dejure.org/2002,6431)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.09.2002 - 4 Sa 337/01 (https://dejure.org/2002,6431)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. September 2002 - 4 Sa 337/01 (https://dejure.org/2002,6431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, fristgemäß, verhaltensbedingt, Presseabteilung, Pflichtverletzung, Arbeitsverweigerung, Abmahnung, Erziehungsurlaub, Rückkehr, Arbeitspflicht, Konkretisierung, Weisungsrecht, Direktionsrecht, Arbeitsvertrag, Umsetzung, Klausel, Versetzungsklausel, Betriebsrat, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung; Zuweisung anderer Aufgaben; Zuweisung eines anderen als des vor dem Erziehungsurlaubs innegehabten Büros ; Streit über Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers; Ausübung des Weisungsrechts nach ...

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; BGB § 315; ; BGB § 615; ; BetrVG § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; BGB § 315; BGB § 615; BetrVG § 102
    Arbeitsverweigerung, beharrlich, Abmahnung, Erziehungsurlaub, Weisungsrecht, Direktionsrecht, Konkretisierung, Umsetzungsklausel, Arbeitsvertrag, Versetzungsklausel, Verlassen, Arbeitsplatz, Betriebsrat, Anhörung, Kündigung, Stellungnahme, abschließend, Annahmeverzug, ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.04.2001 - 4 Sa 497/00

    Keine Garantie auf Beschäftigung am alten Arbeitsplatz nach Rückkehr aus dem

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01
    Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung war unbegründet, denn die Klägerin hatte kein Verfügungsanspruch darauf, als alleinige Leiterin der Presseabteilung in ihrem ursprünglichen, vor dem Antritt des Erziehungsurlaubs innegehabten Büro beschäftigt zu werden (vgl. insoweit Urt. d. Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein v. 5. April 2001 - 4 Sa 497/00 -).

    Dass die Klägerin sich von der Beklagten gelöst hat und keine Basis mehr für eine Zusammenarbeit sieht, belegt auch die gerichtsbekannte Wortwahl im in dem Verfahren zwischen den Parteien mit dem Aktenzeichen 4 Sa 497/00.

  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 229/97
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01
    Auch für das bestehende Arbeitsverhältnis hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich in einer nichtveröffentlichten Entscheidung erkannt, dass im bestehenden Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber bei Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit des Arbeitnehmers kalendertäglich gehalten sei, dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz zuzuweisen und sein Direktionsrecht auszuüben, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten wolle (BAG, Urt. v. 9. Oktober 1997 - 2 AZR 229/97 -).
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 234/98

    Betriebsratsanhörung zur Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01
    Mit Blick auf die subjektive Determination der Anhörungspflicht, wonach der Arbeitgeber nur die Umstände dartun muss, aus denen er subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet, ohne dass die Umstände auch objektiv geeignet sein müssten, einen Kündigungsgrund herzugeben, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat nur die Gründe mitteilen, auf die er die Kündigung stützt (BAG in NZA 1999, 477 und DB 1989, 1575).
  • BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 681/87

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01
    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht erkannt, dass der Arbeitgeber nach § 296 S. 1 BGB u. a. nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist in Annahmeverzug gerät, wenn er den Arbeitnehmer nicht aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen, denn es bedürfe einer nach dem Kalender bestimmten Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers, nämlich der Einrichtung eines funktionsfähigen Arbeitsplatzes unter Zuweisung der Arbeit, damit der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann (BAG, Urt. v. 8. April 1988 - 2 AZR 681/87 -).
  • BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93

    Betriebliche Altersversorgung und Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01
    Während des bis dahin bestehenden Erziehungsurlaubs von rund 3 1/2 Jahren ruhte das Arbeitsverhältnis; es waren die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten, also die Pflicht der Arbeitnehmerin zur Arbeitsleistung und die Pflicht der Arbeitgeberin zur Zahlung des Arbeitsentgelts, entfallen (BAG, Urt. v. 15. Februar 1994, BB 1994, 1638).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01
    Es muss sich um eine wesentliche Änderung der Teilaufgaben handeln (BAG, Urt. v. 2. April 1996 - 1 AZR 743/95 - in DB 1996, 1880).
  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 176/86

    Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor fristloser Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01
    Eine derartige Erklärung lässt nicht immer zweifelfrei erkennen, ob es sich um eine endgültige Stellungnahme des Betriebsrats handelt oder nicht (vgl. BAG, Urt. v. 12. März 1987 in DB 1988, 658; vgl. auch hierzu umfassen Sowka in Kündigungsschutzgesetz, Köllner Praxiskommentar 2. Aufl. 1999 Rdnr. 19 a. S. 90).
  • BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92

    Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01
    Regelmäßig muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung eine vorhergehende erfolglose Abmahnung ausgesprochen haben (vgl. BAG in DB 1994, 2554; BAG, Urt. v. 21. November 1996 in DB 1997, 832).
  • BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01
    Mit Blick auf die subjektive Determination der Anhörungspflicht, wonach der Arbeitgeber nur die Umstände dartun muss, aus denen er subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet, ohne dass die Umstände auch objektiv geeignet sein müssten, einen Kündigungsgrund herzugeben, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat nur die Gründe mitteilen, auf die er die Kündigung stützt (BAG in NZA 1999, 477 und DB 1989, 1575).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01
    Regelmäßig muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung eine vorhergehende erfolglose Abmahnung ausgesprochen haben (vgl. BAG in DB 1994, 2554; BAG, Urt. v. 21. November 1996 in DB 1997, 832).
  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    LAG Schleswig-Holstein 26.09.2002 - 4 Sa 337/01 -Juris Rn. 42; ferner BAG 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 - Juris Rn. 55.
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    LAG Schleswig-Holstein 26.09.2002 - 4 Sa 337/01 -Juris Rn. 42; ferner BAG 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 - Juris Rn. 55.
  • LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung, Verfügungsgrund

    Stellt sich im Nachhinein heraus, dass das Gericht zu Unrecht einen Verfügungsanspruch angenommen hat, schließt der Erlass der Verfügung das Verschulden des Antragstellers weder hinsichtlich seiner dann gegebenen Schadensersatzpflicht (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.2002, 1 AZR 96/02, AP Nr. 162 zu Art. 9 GG [zu B II 2]) noch im Hinblick auf eine verhaltensbedingte Kündigung aus (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.09.2002, 4 Sa 337/01, n.v.).
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